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Open Access 2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

Armut, Armutsgefährdung, soziale Ausgrenzung: Ursachen und Konsequenzen im ländlichen Raum

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Zusammenfassung

Ländliche Armut wird häufig mit bäuerlicher Armut gleichgesetzt, was der Realität aber längst nicht mehr entspricht. Die ländliche Bevölkerung ist heute vielfältig. Bauern und Bäuerinnen sind eine Minderheit. Laut wissenschaftlicher Studien unterscheiden sich städtische und ländliche Armut nicht grundlegend. Es lassen sich zwar ähnliche Armutsfaktoren feststellen, ihre Wirkungsmechanismen sind räumlich aber oft sehr unterschiedlich. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Aspekte ländlicher Armut und zeigt, dass eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten, niedrige Einkommen, unzureichendes Angebot an Mobilität und Wohnraum zu ihren strukturellen Ursachen zählen.

1 Ausmaß der Armut und Armutsgefährdung

In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) werden jährlich Erhebungen zu den Einkommens- und Lebensbedingungen der Haushalte durchgeführt. Im Jahr 2019 galten 16,8 % der EU(28)-Bevölkerung (ca. 75 Mio. Personen) nach EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) als armuts- und ausgrenzungsgefährdet1, wobei es große Unterschiede in den Mitgliedsstatten gibt. Den geringsten Anteil an armuts- und ausgrenzungsgefährdeter Bevölkerung hat Tschechien (10,1 %), gefolgt von Finnland (11,6 %), der Slowakei (11,9 %) und Dänemark (12,5 %). Deutschland liegt mit 14,8 % noch unter dem Durchschnitt der EU(28). Besonders drastisch erweist sich die Situation in Rumänien (23,8 %), Lettland (22,9 %) und Bulgarien (22,6 %) (Statista 2020). Österreich lag im Jahr 2019 mit 1,472 Mio. armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Personen (bzw. 16,9 % der Gesamtbevölkerung) im EU(28)-Mittelfeld. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Höchstwert kurz nach der Weltfinanzkrise im Jahr 2008 (1,699 Mio. Personen bzw. 20,6 %). Mit großer Wahrscheinlich wird sich die Lage wegen der hohen Arbeitslosigkeit aufgrund wirtsschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs wieder verschärfen. Nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sind regional sehr unterschiedliche Verteilungen der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung zu erkennen. Am Beispiel von Österreich lässt sich feststellen, dass die Armutsgefährdung in den Ballungszentren Wien (21 %), Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt (Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) (16 %) höher ist, als in Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (13 %) und in Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (10 %) (Statistik Austria 2020, S. 78).
Till-Tentschert et al. (2004, S. 226) untersuchte die subjektive Wahrnehmung der sozialen Lage. So wird beispielsweise Einkommensarmut2 im ländlichen Raum subjektiv als weniger erdrückend empfunden als in Ballungsräumen: Während 82 % der armutsgefährdeten Haushalte in Wien über ein unzureichendes Einkommen berichteten, waren es nur 64 % in ländlichen Gebieten. Diese unterschiedlichen Wahrnehmungen weisen auf verschiedene Bedürfnis- und Kostenstrukturen armutsgefährdeter Haushalte hin. Möglicherweise wird Einkommensarmut im ländlichen Raum auch deshalb als weniger drückend empfunden, weil einerseits ein Teil der Nahrungsmittel selbst produziert werden kann und anderseits soziale Netzwerke gegenseitiger nichtmonetärer Unterstützung noch häufiger anzutreffen sind als in urbanen Regionen.

2 Ländliche Armutsforschung

In der Armutsforschung tritt der Raumbezug, wenn überhaupt, dann meist in Hinblick auf den urbanen Kontext in Erscheinung. Der ländliche Raum ist keine besondere Referenzkategorie. Dies mag damit zusammenhängen, dass im wissenschaftlichen Diskurs Armut stärker auf soziale Gruppen fokussiert wird als auf den Raum, in welchem diese sozialen Gruppen Armut oder Armutsgefährdung erfahren. Außerdem wirft die Unterscheidung bzw. Abgrenzung von Räumen nach ihrem urbanen oder ländlichen Charakter eine Reihe von Problemen auf, da ihre Konturen gerade im Zeitalter postmoderner Uneindeutigkeiten zunehmend verschwimmen. Die Personen leben häufig nicht mehr nur in einem Raum, sondern führen ihre Tätigkeiten (wie z. B. Arbeiten, Freizeitaktivitäten, Einkaufen) in mehreren Teilräumen aus (Giddens 1990; Löw 2001). Ein weiterer Grund wird von Lowe (1994) angeführt. Er meint, dass Verwaltung, Politik und Wissenschaft hauptsächlich in urbanen Zentren stattfinden und deshalb ländliche Armut weniger Beachtung fände.
Armut- und Armutsgefährdung sind sowohl am Land als auch in der Stadt anzutreffen. Ihre Ursachen, Ausprägungen, konkreten Auswirkungen und Folgen sind jedoch oft sehr unterschiedlich. Einzelne Forschungsarbeiten haben diese Thematik aufgegriffen wie z. B. Chassé (1996), Curtin et al. (1996), Contzen et al. (2009), Lowe (1994), Keeney (2004), Pfaffenberger und Chassé (1993), Schmiechen-Ackermann (1990) und Wiesinger (2000). Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Aspekte ländlicher Armut und soll das Verständnis für ihren Charakter, ihre Ursachen und Wirkungsmechanismen schärfen.

3 Zentrale Aspekte der ländlichen Armut

Ländliche Armut wird nicht selten mit materieller bäuerlicher Armut gleichgesetzt. Die zugrunde liegenden Bilder stammen aus einer längst vergangenen Zeit. Daher ist eine Dekonstruktion gängiger Klischeevorstellungen angebracht. Ländliche Armut war früher hauptsächlich agrarische Armut; eine Armut der ländlichen Unterschichten, der Knechte, Mägde und der Kleinhäuslerinnen und Kleinhäusler. Der überwiegende Teil der Bevölkerung lebte direkt in oder von der Landwirtschaft. Die Schicht der landlosen Arbeiterinnen und Arbeiter sowie der ländlichen Gewerbetreibenden blieb mancherorts bis weit nach der Jahrhundertwende relativ klein. Erst seit dem Zweiten Weltkrieg machten sich die Folgen des strukturellen Wandels deutlich bemerkbar. Heute stellt die bäuerliche Bevölkerung praktisch überall eine verschwindende Minderheit innerhalb der ländlichen Bevölkerung dar. Von ländlicher Armut sind heute unterschiedliche soziale Gruppen betroffen, natürlich auch bestimmte bäuerliche Schichten (Wiesinger 2000). Die ländliche Armut ist heute aufgrund der zunehmenden Ausdifferenzierung der ländlichen Bevölkerung vielschichtiger, ihre Ursachen und Wirkungen sind komplexer. Auch die Bedeutung des Dorfes hat sich im Zeitalter der Globalisierung für seine Bewohnerinnen und Bewohner gewandelt. Aus einer Studie der Universität Hohenheim (Hainz 1999) geht hervor, dass das Dorf nur noch einen Teillebensraum darstellt. Soziale Beziehungen erstrecken sich weit über den eigenen Wohnort hinaus, und lokale Kontakte – individuell unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Lebensphase – spielen im persönlichen und sozialen Netzwerk nur noch eine begrenzte Rolle. Trotz dieser zunehmend verschwimmenden räumlichen und sozialen Grenzen, weisen ländliche Räume Besonderheiten auf, die sich auf die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner auswirken. Die zentralen Aspekte von ländlicher Armut werden im Folgenden dargestellt.

3.1 Arbeitsplatzangebot und Lohnniveau

Viele ländliche Räume weisen eine ungünstige Wirtschaftsstruktur und eine geringe Wirtschaftsleistung auf. Das Arbeitsplatzangebot ist begrenzt, was die Abwanderungstendenz der jüngeren, aktiven Bevölkerung verstärkt. Wer nicht abwandern kann oder will, muss entweder zu einem Arbeitsplatz in Ballungsräumen pendeln (Tages- bzw. Wochenpendlerinnen und -pendler) oder sich mit dem lokalen Arbeitsplatzangebot und dem meist geringeren Lohnniveau zufriedengeben. Während Männer überwiegend auspendeln, finden sich Frauen häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Teilzeit-, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmerin, neue Selbständige) wieder. Diese Modelle können einerseits durch flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeit unter Umständen zwar den individuellen Bedürfnissen der Frauen entgegenkommen, aber Arbeit auf Abruf und Nachtarbeit stellen andererseits für viele beinahe unlösbare Probleme dar, besonders wenn sie betreuungspflichtige Familienangehörige haben. In vielen ländlichen Räumen fehlen immer noch Kinderbetreuungseinrichtungen, die auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Frauen zugeschnitten sind. Viele werden nur halbtags, mit Unterbrechung zu Mittag oder überhaupt nur saisonal geführt, was Frauen – insbesondere Alleinerzieherinnen – die Ausübung eines Berufes enorm erschwert. Das hindert sie nicht selten daran, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit ein eigenständiges Einkommen zu erzielen. Auch alleinerziehende Väter sind davon betroffen, wenn auch weit weniger häufig. Die Armutsgefährdungsquote ist bei Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Wenig Versicherungszeiten und niedrige Einkommen führen bei Frauen, insbesondere bei Alleinerzieherinnen, in Folge häufig in die Altersarmut.
Auch Jugendliche sehen sich beim Zugang zu Erwerbstätigkeit im ländlichen Raum mit Barrieren konfrontiert. Sie haben es schwer, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Das Angebot ist meist klein und Auswahlmöglichkeiten kaum vorhanden. Jugendliche sind daher oft bereit, ihre beruflichen Interessen aufzugeben, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren oder Rechte und Ansprüche hintanzustellen, nur um in ihrer Herkunftsumgebung bleiben zu können. Das Angebot an Lehrstellensuchenden ist jedenfalls so groß, dass die Ausbildner und Ausbildnerinnen meist eine große Auswahl haben. Die fehlende Anonymität am Land erweist sich bei der Suche einer Lehrstelle als zweischneidiges Schwert: Einerseits finden Jugendliche gerade deshalb eine Lehrstelle, weil sie und ihre Familie bekannt sind; andererseits stellt Bekanntheit eine soziale Bürde dar, wenn Jugendliche oder ihre Familien in der gesellschaftlichen Hierarchie der Dorfgemeinschaft ganz unten stehen. Die soziale Stellung kann also entscheidend dafür sein, ob der Einstieg ins Berufsleben gelingt oder nicht. Besonders schwierig wird es für jene, die keinen Pflichtschulabschluss erreicht oder bereits eine Lehre abgebrochen haben. Eine mangelnde berufliche Ausbildung bedeutet nicht nur unzureichende Einkommensmöglichkeiten und niedrigen sozialen Status, sondern ist oft auch Ursache für lebenslange Armut.
Eine weitere Problematik besteht darin, dass Erwerbsarbeit in ländlichen Räumen oft mit einem geringeren Einkommen verbunden ist als in urbanen Räumen. Niedriglohnbranchen wie beispielsweise die Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Textil- oder Lederindustrie siedeln sich bevorzugt in strukturschwachen ländlichen Räumen an, da die Kostenstruktur günstiger ist. Aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation ist die Bereitschaft der Beschäftigten groß, unter relativ ungünstigen Konditionen zu arbeiten. Niedrige Löhne sind vielfach dadurch möglich, weil die Beschäftigten vergleichsweise geringere Konsumausgaben haben und sie sich teilweise selbst alimentieren können (d. h., mit einer kleinen Landwirtschaft oder einem Hausgarten). Außerdem haben jene, die bereits eine weitgehend oder völlig ausfinanzierte Wohnung oder ein Haus besitzen, relativ geringe Aufwendungen fürs Wohnen.
Häufig sind ländliche Räume von einigen wenigen Unternehmen abhängig. Werden diese insolvent oder siedeln ab, so sind die Arbeitsplätze vieler Personen in der Region betroffen. Es kommt zu einem plötzlichen und massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit; viele kleinere Zulieferbetriebe geraten in Schwierigkeiten. Durch den allgemeinen Rückgang der Wirtschaftskraft werden Krisenphänomene in allen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens evident. Aktuelle Initiativen zum verstärkten Ausbau des Breitbandinternets und zur Ermöglichung von Homeoffice können dazu beitragen, die Abhängigkeit der Erwerbstätigen von einigen wenigen Unternehmen zu verringern, da dadurch höher qualifizierte Arbeitsplätze im ländlichen Raum ermöglicht werden. Zudem müssen weniger Personen in Ballungszentren auspendeln und die Rück- bzw. Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte wird gefördert. Es zeigt sich nämlich, dass Pendlerinnen und Pendler nur wenig zur Wirtschaftsleistung ihrer Heimatregion beitragen. Sie erwirtschaften ihr Einkommen nicht nur außerhalb der Region, sondern tätigen meist auch ihre täglichen Konsumausgaben außerhalb der Region. Die Einkommen fließen nur teilweise in die ländlichen Räume zurück, und wenn, dann wiederum in einige wenige Branchen (z. B. in den Bausektor). Geschäfte und kleine Gewerbebetriebe auf dem Land können von Wochenpendlerinnen und Wochenpendlern wirtschaftlich kaum profitieren.

3.2 Mobilitätserfordernis

Mobilität bildet eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der modernen Erwerbs-, Konsum- und Dienstleistungsgesellschaft. Dorfbewohnerinnen und -bewohner sehen eine weitreichende räumliche Mobilität als Merkmal des Lebens im ländlichen Raum. Das eigene Auto hat eine zentrale Bedeutung für die Attraktivität ländlicher Lebensverhältnisse (Hainz 1999, S. 98). Über kein Auto zu verfügen, heißt im ländlichen Raum vielfach von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur, von Gesundheitsdiensten, Behörden, Arbeitsplatz sowie von Bildungs- und Einkaufmöglichkeiten abgeschnitten zu sein. Dies bedeutet aber auch, dass Haushalte in ländlichen Räumen oft mehrere PKWs besitzen und ein nicht unwesentlicher Teil des Einkommens dafür aufgewendet werden muss. Mobilität ist also einerseits eine Voraussetzung für Einkommen, verursacht andererseits aber auch Kosten, die unter Umständen mit Krediten finanziert werden müssen. Hohe laufende Ausgaben engen den finanziellen Spielraum der Haushalte ein und können zu Überschuldung und Armutsgefährdung führen.
Das Mobilitätserfordernis resultiert aus der örtlichen Trennung von Wohn- und Arbeitsort, aus ineffizienten oder nicht auf die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer abgestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln, oder ungünstigen Arbeitszeitregelungen. Eine Kellnerin beispielsweise, die bis nach Mitternacht arbeitet, ist auf ihren PKW angewiesen, um nach Hause zu kommen. Insgesamt könnte Mobilität durch den Ausbau des Breitbandinternets in ländlichen Räumen und Homeoffice als Folge der COVID-19-Pandemie dazu führen, dass Mobilität als Armutsfaktor in Zukunft an Bedeutung verliert. Die Unterschiede zwischen Personen, die im Homeoffice arbeiten können und jenen, für die das nicht in Betracht kommt, z. B. die erwähnte Kellnerin, dürften sich noch verstärken.

3.3 Wohnraumbeschaffung

Wohnen stellt ein primäres und existenzielles Grundbedürfnis des Menschen dar, welches weder substituierbar ist noch auf Dauer ohne ärgste Konsequenzen unbefriedigt bleiben kann. Wohnen ist eine Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen, der Gesundheit und der Erwerbsmöglichkeiten. In ländlichen Räumen ist das Angebot an Wohnraum, insbesondere an genossenschaftlichen bzw. kommunalen Mietwohnungen, häufig sehr begrenzt, was gerade jungen Personen die Existenzgründung erschwert. Dazu kommt, dass Wohnen besonders am Land oft auch eine Frage des Prestiges ist. Viele Personen können sich nicht vorstellen, dauerhaft in einer Wohnung oder in einem gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern bzw. Schwiegereltern zu wohnen. Ein eigenes Haus mit Garten zu besitzen, ist für viele selbstverständlich und für den sozialen Rang und die Stellung in der Dorfgemeinschaft entscheidend. Doch längst nicht jeder hat das Glück, ein Wohnhaus von seinen Eltern zu erben oder einen Baugrund zu bekommen. Dennoch führt die Fetischisierung des Eigenheims zu einer ausufernden Hausbautätigkeit am Land. Die Errichtung eines Eigenheims ist oft nur mit einer größtmöglichen Eigeninitiative, Nachbarschaftshilfe und Pfuscharbeit zu bewerkstelligen. Damit verbunden sind oft eine hohe Verschuldung, massive finanzielle Einschränkungen und langjährige Entbehrungen.
Gebaut wird vielfach nicht nur, um den eigenen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch, um die zukünftigen Bedürfnisse der Kinder zu antizipieren. In der Realität erfüllen sich diese Erwartungen aber meist nicht. Die Kinder ziehen vielfach aus, sobald sie erwachsen sind, und lassen ihre Eltern in überdimensionierten Eigenheimen zurück. Eine Vermietung an Fremde kommt in der Regel nicht in Frage, was bedeutet, dass im ländlichen Raum an sich freier Wohnraum nicht zur Verfügung steht, insbesondere nicht für jene, die es besonders schwer haben welchen zu bekommen: Alleinstehende, Alleinerzieherinnen und -erzieher, Jugendliche, sozial Schwache und soziale Randgruppen, wie z. B. Haftentlassene.
Aus den Erfahrungsberichten der Schuldnerberatung lässt sich schließen, dass die meisten Klientinnen und Klienten bei der Gründung eines Haushalts bzw. beim Hausbau in finanzielle Notsituationen geraten. Dabei erweist sich das System der ländlichen Hausbaukultur als äußerst fragil: Die Gehälter sind meist auf Jahre hinaus für die Rückzahlung der Kredite verplant. Unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Erkrankung oder Tod führen dann zu großen finanziellen Nöten und möglicherweise sogar zum Verlust des Hauses. Auch Nachbarschaftsbeziehungen und damit für den Einzelnen wichtige Informations- und Solidaritätssysteme können verloren gehen. Auch soziale Ächtung kann die Folge sein. Kann kein adäquater neuer Wohnraum gefunden werden, bricht die Grundlage für eine geordnete Lebensführung und in der Regel auch für einen Erwerbsarbeitsplatz weg, was letztlich sogar in Obdachlosigkeit münden kann. Der Großteil der Obdachlosen ist zwar in städtischen Ballungsräumen anzutreffen, die Ursachen für ihre Obdachlosigkeit reichen jedoch häufig in ländliche Räume zurück. Betroffene flüchten vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung vom Land in die Städte, wo sie sich bessere Chancen bzw. einen Neuanfang erhoffen.

3.4 Individualisierung und Verzicht auf Sozialleistungen

Ein Spezifikum in ländlichen Räumen ist, dass Armut stärker individualisiert wird. Oft fehlt eine entwickelte Zivilgesellschaft und es gibt weniger kritische politische Auseinandersetzung mit dem Thema, was wiederum eher zur sozialen Ausgrenzung von Betroffenen führt. Es wird zwischen „schuldigen“ und „unschuldigen“ Armen unterschieden. Unschuldig ist jemand, der oder die aus einem verzeihbaren Grund in eine Notsituation gerät. In diesem Fall ist meistens Hilfsbereitschaft gegeben. Kann jemand aber nicht mit Geld umgehen, ist Alkoholikerinnen bzw. Alkoholiker oder wird als faul und sozial unangepasst wahrgenommen, dann sind die Sanktionen der Dorfgemeinschaft in der Regel stärker als in der Anonymität einer Stadt. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand aus Armut trinkt oder aufgrund des Alkoholismus verarmt. Für die von Armut Betroffenen ist es unter diesen Rahmenbedingungen meist auch sehr schwierig, aus ihrer Notsituation herauszukommen und eine gesellschaftliche Reintegration zu erreichen.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass in ländlichen Räumen das Phänomen der „versteckten“ oder „verschämten Armut“ weit verbreitet ist. Aus Angst, in der Dorfgemeinschaft in Verruf zu geraten, fällt es den Betroffenen schwer, ihr Recht auf Unterstützung in prekären Lebenssituationen einzufordern. Aufgrund der fehlenden Anonymität und der Angst vor Stigmatisierung gibt es gerade in ländlichen Räumen viele Betroffene, welche trotz Erfüllung der Anspruchskriterien vor einem Antrag zurückscheuen. Wer möchte sich schon gerne vor jemandem, der vielleicht ein Nachbar oder ehemaliger Schulkollege ist, die eigene Hilflosigkeit offenbaren müssen? Fuchs (2009, S. 292) zitiert eine von Hernanz et al. (2004) in vier EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich) durchgeführte Studie, wonach ein hoher Prozentsatz der Anspruchsberechtigten keine Sozialhilfeleistungen bezieht. Mit 63 % lag der Prozentsatz der Nichtinanspruchnahme in Deutschland und in den Niederlanden am höchsten. Auch Contzen et al. (2009) führen für die Schweiz aus, dass in ländlichen Räumen ein vergleichsweise geringer Anteil der Berechtigten Sozialhilfeleistungen bezieht, wodurch die verdeckte Armut wesentlich höher ist als in städtischen Räumen. Der Verzicht auf Unterstützung hat meist instrumentelle, administrative oder psychologische Gründe. Ungenügend Information über Ansprüche, Antragsstellung und bürokratische Verfahrensläufe stellen eine erste Barriere dar. Darüber hinaus schrecken die Komplexität und die Unklarheit von Regelungen, die Ermessensspielräume offenlassen, genauso ab wie Kontrollen und Regressansprüche. Ist die Höhe der Leistung dann noch so gering, dass sie die Lebenssituation nicht entscheidend zu verbessern vermag, sind die Betroffenen umso weniger bereit, das Risiko einer demütigenden Behandlung oder einer gesellschaftlichen Ächtung in Kauf zu nehmen.

3.5 Bäuerliche Armut

Die Lebenssituation bäuerlicher Familien und Haushalte ist je nach individueller Situation einerseits vom landwirtschaftlichen Einkommen abhängig, andererseits von öffentlichen Transferleistungen und von außerlandwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit. Das landwirtschaftliche Einkommen hängt nicht nur von der Betriebsgröße, der Betriebs- und Produktionsform sowie den klimatischen und naturräumlichen Standortbedingungen ab, sondern auch von den Produktionskosten und den Agrarpreisen für die erzeugten Produkte. Betriebsbezogene öffentliche Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU als von der Produktion entkoppelte Direktzahlungen, als Ausgleichszulagen für Betriebe in Berggebieten und benachteiligten Gebieten oder als Umweltzahlungen für eine umweltgerechte und nachhaltige Bewirtschaftung gewährt. Die Förderungen sind meist flächenbezogen, weshalb die Auszahlungssummen für größere Betriebe höher und für kleinere Betriebe geringer sind. Die außerbetriebliche Erwerbstätigkeit von Bauern und Bäuerinnen spielt angesichts von 55 % Nebenerwerbsbetrieben (BMLRT 2020, S. 62) in Österreich eine sehr große Rolle. Eine Erwerbstätigkeit am regionalen Arbeitsmarkt, die sich mit der Führung des landwirtschaftlichen Betriebs verbinden lässt, ist besonders wichtig. Aber vor allem ältere Bauern und Bäuerinnen verfügen oft nicht über entsprechende Ausbildungen und Qualifikationen, die es ihnen ermöglichen würden, einen lukrativen Arbeitsplatz außerhalb der Landwirtschaft zu finden. In Zeiten einer schlechter Arbeitsmarktlage verlieren zudem gerade Bauern und Bäuerinnen im Nebenerwerb nicht selten ihren Arbeitsplatz mit dem Argument, dass sie mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb ohnehin über eine Existenzgrundlage verfügten.
Die Komplexität der Einkommensquellen bäuerlicher Familien und die zunehmende wechselseitige Verschränkung von Wirtschaftssektoren bedingen eine Vielzahl von möglichen Ursachen für bäuerliche Einkommensarmut: sinkende Agrarpreise, unzureichende, ineffizient eingesetzte oder ungerecht verteilte Fördermittel sowie fehlende außerbetriebliche Berufsperspektiven und niedrige Pensionen. Ein weiterer Grund für bäuerliche Armut ist die in der Landwirtschaft weitverbreitete Überschuldung. Banken gewähren oft sehr weitreichende Hypothekarkredite, da aufgrund des Eigentums an Grund und Boden eine gewisse Sicherstellung für die Kredite gegeben ist. Die Betroffenen registrieren das Problem oft sehr lange nicht oder hoffen auf eine plötzliche Verbesserung ihrer Situation. Auf diese Weise geraten viele Betriebe immer tiefer in die Schuldenfalle. Trotz aller strukturell bedingten Ursachen ist die Überschuldung jedoch sehr oft auch auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen. Falsche Entscheidungen werden aus unrealistischen Erwartungshaltungen, aus reinem Prestigedenken oder aus mangelnden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen getroffen, z. B. beim Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen bzw. Geräten oder bei anderen betrieblichen Investitionen. Im Zusammenhang mit Fehlinvestitionen muss auch die Rolle des Agrarprodukte- oder Landmaschinenhandels hinterfragt werden, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Provisionen leben müssen. Landwirtschaftsberatung und Schuldnerberatungsstellen werden oft erst dann konsultiert, wenn der Betrieb praktisch insolvent ist.
Die Landwirtschaft war in den letzten Jahren und Jahrzehnten einem massiven strukturellen Wandel unterworfen und erlitt dabei einen stetigen Bedeutungsverlust, sowohl was ihren Anteil an der gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftsleistung als auch ihre Position im ländlichen Wirtschafts- und Sozialsystem betrifft. Dies gilt jedoch nicht nur für die Landwirtschaft. Eine ähnliche Situation erfährt auch das dörfliche Kleingewerbe, dessen Bedeutung ebenfalls deutlich abgenommen hat (Bruckmüller 1985). Dennoch zeigen sich jüngst auch positive Entwicklungen. Gerade in Zeiten der COVID-19-Pandemie ist das Bewusstsein für den Wert regional erzeugter Lebensmittel und handwerklicher Produkte gestiegen, was zu einer wachsenden Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und des regionalen Handwerks geführt hat. Auch im Bereich des landwirtschaftlichen Bildungswesens konnten in den letzten Jahrzehnten große Erfolge erzielt werden. Jüngere Betriebsleiterinnen und -leiter weisen ein höheres Bildungsniveau auf als ihre Eltern. Heute verfügen sie oft über sehr gute Qualifikationen, die ihnen interessante berufliche Perspektiven sowohl im landwirtschaftlichen als auch im nichtlandwirtschaftlichen Bereich eröffnen.

4 Resümee

Ländliche Armut hat zahlreiche strukturelle Ursachen. Begrenzten Erwerbsmöglichkeiten und niedrigen Einkommen stehen hohen Kosten für Mobilität und Wohnraumbeschaffung gegenüber, was nicht selten zur Verschuldung der Haushalte führt. Der höchste Verschuldungsgrad zeigt sich in den jüngeren Altersgruppen, also in der Zeit der Familien- und Haushaltsgründung. Persönliche Schicksalsschläge wie Krankheit, Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder ein Todesfall in der Familie verschärfen unter Umständen die finanzielle Situation so dramatisch, dass laufende Zahlungen nicht mehr getätigt werden können und, sofern möglich, noch mehr Kredite aufgenommen werden. Aus Scham, Angst, Unsicherheit oder purer Unwissenheit unterbleibt der Gang zur Schuldnerberatung. Wie die dörfliche Gemeinschaft mit verarmten Mitgliedern umgeht, hängt wesentlich davon ab, ob die Armut als unverschuldet oder schuldhaft herbeigeführt bewertet wird. Während erstere Mitleid erregt, führt eine als selbstverschuldet konnotierte Armut häufig zu Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung der Betroffenen. Wird Armut nicht als strukturelles, sondern als individuelles Problem verstanden, so gilt sie auch oft als Strafe für „Fehlverhalten“. Armut ist bei den Betroffenen oft mit sehr viel Scham behaftet, sodass sie nicht angesprochen und versteckt wird. Selbst berechtigte Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen werden nicht in Anspruch genommen, um der sozialen Ächtung zu entgehen. Die Teilnahme am Erwerbsleben bzw. ein ausreichendes Einkommen ist nicht nur Voraussetzung für ein geordnetes Leben, sondern auch für die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie für soziale Anerkennung.
Um die Situation von armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Personen in ländlichen Räumen zu verbessern, bedarf es daher nicht nur materieller Hilfe, sondern auch Maßnahmen, die in der ländlichen Bevölkerung das Wissen um, die Einsicht in und das Verständnis für strukturelle und individuelle Problemlagen der ländlichen Armut fördern. Auf diese Weise könnte die soziale Ausgrenzung der Betroffenen, wenn schon nicht verhindert, so doch zumindest verringert werden. Die Stärkung der Zivilgesellschaft kann dabei eine zentrale Rolle spielen. All jene, die sich bereits für Arme und sozial Schwache einsetzen und damit viel Positives bewirken, sollten mehr gemeinschaftliche Wertschätzung und finanzielle Unterstützung erfahren. Eine wirksame Bekämpfung der Armut, insbesondere der ländlichen Armut, kann nur in Form einer integrativen Regional- und Sozialpolitik gelingen, bei der verschiedene Akteurinnen und Akteure auf unterschiedlichen institutionellen Ebenen zusammenwirken. Die entsprechenden Maßnahmen müssten sektorenübergreifend in den unterschiedlichsten Bereichen gesetzt werden, wie etwa in der Sozial-, Beschäftigungs-, Gesundheits-, Bildungs- Familien-, Frauen-, Kinder-, Wohnbau- und Fiskalpolitik, die zusammen eine zukunftsorientierte Politik für den ländlichen Raum ausmachen.
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Fußnoten
1
Nach EU-SILC gelten Personen als armuts- und ausgrenzungsgefährdet, wenn ihr Haushalt mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: i) Das Einkommen liegt unter 60 % des nationalen Medianeinkommens (äquivalisiert nach Anzahl und Alter der Haushaltsmitglieder), ii) mindestens vier von neun Kriterien für erhebliche materielle Deprivation (Zahlungsrückstände bei Mieten, Betriebskosten oder Krediten; die finanzielle Unfähigkeit unerwartete Ausgaben zu tätigen; einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren; die Wohnung angemessen warm zu halten; jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen; sich ein Auto; eine Waschmaschine; ein Farbfernsehgerät; ein Handy bzw. Telefon leisten zu können), iii) sehr geringe bis keine Erwerbsintensität (Personen, die in den letzten 12 Monaten weniger als 20 % ihres gesamten Erwerbspotenzials gearbeitet haben: Arbeitslosigkeit und Working Poor) (Eurostat 2020).
 
2
Einkommensarmut orientiert sich am verfügbaren monetären Einkommen. Ihre Schwellen variieren je nach Definition. Die Weltbank beispielsweise definiert absolute materielle Einkommensarmut, wenn pro Tag weniger als 1,90 US-$ zur Verfügung stehen (The World Bank 2015).
 
Literatur
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Titel
Armut, Armutsgefährdung, soziale Ausgrenzung: Ursachen und Konsequenzen im ländlichen Raum
verfasst von
Georg Wiesinger
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36562-2_4

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