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2011 | Buch

AVA-Handbuch

Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung

verfasst von: Wolfgang Rösel, Antonius Busch

Verlag: Vieweg+Teubner

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Rechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Die Verhältnisse der Einzelnen zueinander unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Gleichberechtigung werden durch das Recht bestimmt. Die bei der Planung und Abwicklung von Bauten entstehenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) und den an der Planung und Ausführung Beteiligten sind durch Vertrag zu regeln.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
2. Technische Grundlagen
Zusammenfassung
Der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik stammt aus dem Sprachgebrauch der Juristen und gehört in den Tatbestandsbereich Baugefährdung des Strafgesetzbuches. Während es früher „die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ hieö, steht dafür in der Fassung des Strafgesetzbuches vom 01.01.1975 die Bezeichnung „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Sie findet sich als Hinweis auch in der VOB/B.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
3. Angebotsverfahren
Zusammenfassung
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande, d. h. zunächst hat der Bieter bzw. haben mehrere Bieter je ein Angebot zu unterbreiten. Damit es vorlegt werden kann, ist zuvor genau zu definieren, was der Gegenstand des Angebotes sein soll. Die dafür notwendigen Informationen über die geforderte Leistung sind vom Auslober (dem späteren sog. Auftraggeber) in den Vergabe- und Vertragsunterlagen an den Bieter zu geben. Man bezeichnet dieses Verfahren zur Erlangung von Angeboten als Ausschreibung.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
4. Vergabe- und Vertragsunterlagen
Zusammenfassung
Ausschreiben einer gewünschten Leistung und/oder Lieferung bedeutet, den oder die Bieter über die technischen, qualitativen, quantitativen und rechtlichen Bedingungen zu informieren. Diese Informationen müssen umfassend und eindeutig sein.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
5. Angebot und Vertrag
Zusammenfassung
Im Zuge eines der möglichen Angebotsverfahren werden die Angebote von den Wettbewerbsteilnehmern bearbeitet. Dafür steht diesen eine für alle einheitliche Zeitspanne, die Angebotsfrist, zur Verfügung. Sie soll ausreichend bemessen sein und selbst bei kleinen Bauleistungen 10 Kalendertage nicht unterschreiten. Für Angebote an die öffentliche Hand gelten besondere Regelungen.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
6. Auftragsabwicklung
Zusammenfassung
Die Abwicklung des Auftrags richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Diese sind im Vertrag bzw. in den Vergabeunterlagen und im Angebot definiert. Generell gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961, sofern diese vereinbart sind einschl. evtl. Besonderer und/oder etwaiger Zusätzlicher Vertragsbedingungen bzw. etwaiger Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
7. Aufmaß, Abrechnung, Zahlung
Zusammenfassung
Nicht erst nach Beendigung aller Arbeiten, sondern im Zuge des Baufortschritts sind die Aufmaöe der ausgeführten Leistungen festzustellen, dies gilt besonders dann, wenn Bauteile von den Zeichnungen abweichen, auf diesen nicht dargestellt oder nach ihrer Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind (Fundamente). Die Aufmaöe sind aus den Zeichnungen zu entnehmen, und falls solche Maöangaben nicht vorhanden sind, in die Zeichnungen zusätzlich einzutragen. In den Abrechnungszeichnungen, welche die Grundlage für die Abrechnung darstellen, müssen exakt die Maöe stehen bzw. gegebenenfalls neu angegeben werden, die in die Aufmaöurkunden einzutragen sind (also das Ergebnis einer ausgerechneten Maökette bzw. ein Differenzmaö). Wenn diese Identität in den Abrechnungsunterlagen nicht gegeben ist, wird die Prüfung der Abrechnung sehr erschwert oder gar ausgeschlossen.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
8. Haftung und Mängelansprüche
Zusammenfassung
Haften heiöt, für den Schaden eines anderen verantwortlich zu sein mit der Folge, dass dem Geschädigten Ersatz zu leisten ist.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
9. Versicherungen
Zusammenfassung
Versicherungen sollen den Versicherten vor den Schadensfolgen von Risiken schützen, die er während des Planes und/oder des Ausführens eines Bauwerks zu tragen hat. Man unterscheidet allgemein zwischen sog. Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. g. Die sog. Sachversicherungen schützen vor Risiken, die auf die versicherte Sache einwirken (Gefahrendeckung). Hierzu zählen die Bauleistungsversicherung und die Gebäudeversicherung, in der das sog. Feuerrohbaurisiko regelmäöig mitversichert ist. Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor der Inanspruchnahme durch einen geschädigten Dritten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts. (Haftung gegenüber einer anderen Person). Zu den Haftpflichtversicherungen gehören die Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure, die Betriebshaftpflichtversicherung der Baufirmen, die Bauträgerhaftpflichtversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
10. Unternehmensformen und -funktionen
Zusammenfassung
Weil man es bei Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Lieferanten, Handwerkern und Baufirmen im Zuge der Planung und Ausführung von Bauten häufig mit unterschiedlichen Unternehmensformen und -funktionen zu tun hat, sollen sie hier kurz dargestellt werden. Neben dem Einzelunternehmen gibt es die Gesellschaftsunternehmen, die ihrerseits in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden sind.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
11. AVA im Leistungsbild des Architekten
Zusammenfassung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI Fassung vom 11.8.09) regelt deren Leistungen und Honorare bei der Planung und Abwicklung von Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen. Die in dem Leistungsbild Objektplanung, Flächenplanung und Fachplanung beschriebenen Leistungen gelten für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Der Beginn der Architektenleistungen im AVA-Bereich setzt einen bestimmten Planungsstand voraus. Die Planung muss so weit fortgeschritten sein, dass sichere qualitative und quantitative Aussagen möglich sind.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
12. Computergestützte AVA
Zusammenfassung
Wegen der schnell fortschreitenden weiteren Entwicklung des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitung im AVA-Bereich soll am Anfang der hier komprimierten Darlegungen die Historie sowie der Entwicklungsstand im Jahre 2010 kurz beschrieben werden:
Wolfgang Rösel, Antonius Busch
Backmatter
Metadaten
Titel
AVA-Handbuch
verfasst von
Wolfgang Rösel
Antonius Busch
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Vieweg+Teubner
Electronic ISBN
978-3-8348-9952-1
Print ISBN
978-3-8348-1435-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9952-1