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2023 | Buch

Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht

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Über dieses Buch

Dieses Lehr- und Lernbuch führt als Grundlagenwerk in die komplexe Bilanzierungsproblematik des Handels- und Steuerrechts ein. Es werden grundsätzliche Fragen der Bilanzrhetorik diskutiert, die im betrieblichen Rechnungswesen eingebettet sind. Darauf aufbauend werden die handels- und steuerrechtlichen Besonderheiten behandelt. Schwierige Vorschriften werden für ein vereinfachtes Verständnis von Sachverhalten anhand zahlreicher Abbildungen visuell erläutert.
Die 7. Auflage berücksichtigt aktuelle bilanz- und steuerrechtliche Änderungen und wurde vollständig überarbeitet.
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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Rechnungswesen im Unternehmen
Zusammenfassung
Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens eines Unternehmens ist darin zu sehen, die Leistungsprozesse und die Leistungsverwertung systematisch mengen- und wertmäßig abzubilden, auszuwerten, zu kontrollieren und zu steuern. Mit Hilfe des Jahresabschlusses wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. In diesem Kapitel werden deshalb der zeitliche Ablauf der Jahresabschlusserstellung und die Funktionen des Jahresabschlusses dargestellt. Es wird auch auf die einzelnen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung eingegangen. Abschließend wird die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht erläutert.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
2. Inventur als Basis für den Jahresabschluss
Zusammenfassung
Jeder Kaufmann muss grundsätzlich zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres ein detailliertes Verzeichnis, ein sog. Inventar aller Vermögensgegenstände und Schulden art-, mengen- und wertmäßig erstellen. Das Kapitel befasst sich mit den einzelnen Inventurformen nach HGB und Steuerrecht. Es wird auch auf die einzelnen Inventurvereinfachungsverfahren nach HGB und Steuerrecht eingegangen.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
3. Handelsrechtlicher Begriff des Vermögensgegenstandes und steuerlicher Begriff des Wirtschaftsgutes
Zusammenfassung
Handelsrechtlich sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu erfassen. Aus der Handelsbilanz ist dann mittels einer Überleitungsrechnung eine Steuerbilanz abzuleiten. Das Kapitel beschäftigt sich somit mit dem Aufbau der Handel- und Steuerbilanz. Zugleich werden die Begriffe des Vermögensgegenstands und des Wirtschaftsgutes erläutert.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
4. Bilanzierung der Aktiva – Anlagevermögen
Zusammenfassung
Die Aktiva sind bilanziell bei Kapitalgesellschaften und bei bestimmten Personengesellschaften nach § 266 Abs. 2 HGB zu gliedern. Auch normale Personengesellschaften können die Gliederung des § 266 Abs. 2 HGB anwenden. Im vorliegenden Kapitel wird das Anlagevermögen erläutert. Es werden spezifische Sachverhalte wie bspw. Anlagengitter, Badwill, Grundstücke auf fremden Grund und Boden usw. behandelt. Auch auf die bilanzielle Behandlung von Leasinggegenständen wird hier eingegangen.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
5. Bilanzierung der Aktiva – Umlaufvermögen
Zusammenfassung
Die Aktiva sind bei Kapitalgesellschaften und bei bestimmten Personengesellschaften nach § 266 Abs. 2 HGB aufzuteilen und auszuweisen. Auch normale Personengesellschaften können die Gliederung des § 266 Abs. 2 HGB anwenden. Im vorliegenden Kapitel wird das Umlaufvermögen erläutert. Es wird hier im Detail auf Fremdwährungsforderungen, Pauschalwertberichtigung von Forderungen usw. eingegangen.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
6. Weitere Bewertungsfragen der Aktiva
Zusammenfassung
Soweit ein Vermögensgegenstand bilanziert werden muss bzw. kann, stellt sich die Frage seiner Bewertung. Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit den wichtigsten Bewertungsbegriffen wie Anschaffungskosten, Herstellungskosten, gemeiner Wert, beizulegender Zeitwert und Substanzwert. Es wird auch auf die nachträglichen Anschaffungskosten und auf die anschaffungsnahen Herstellungskosten eingegangen. Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung werden die einzelnen Bewertungsvereinfachungsverfahren wie bspw. die gewogene permanente Durchschnittswertmethode oder die Fifo-Methode erläutert. Der steuerliche Begriff des Teilwerts und das Vorliegen einer Teilwertabschreibung werden auch erklärt.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
7. Bilanzierung der Passiva – Eigenkapital
Zusammenfassung
Die Passiva sind bei Kapitalgesellschaften und bei bestimmten Personengesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB auszuweisen. Auch normale Personengesellschaften können die Gliederung des § 266 Abs. 3 HGB anwenden. Im vorliegenden Kapitel wird zuerst das Eigenkapital bei Kapital- und Personengesellschaften definiert. Darauf aufbauend werden die einzelnen Posten des Eigenkapitals gemäß der Gliederung des § 266 Abs. 3 A. HGB erläutert.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
8. Bilanzierung der Passiva – Fremdkapital
Zusammenfassung
Die Passiva sind bei Kapitalgesellschaften und bei bestimmten Personengesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB auszuweisen. Auch normale Personengesellschaften können die Gliederung des § 266 Abs. 3 HGB anwenden. In diesem Kapitel wird das Fremdkapital behandelt. Es wird im Detail auf Rückstellungen und Verbindlichkeiten, eingegangen, unter anderem auf die Abzinsung, die Fremdwährungsverbindlichkeiten und dem Rückstellungsspiegel.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
9. Planvermögen
Zusammenfassung
Das Planvermögen dient dazu, die Versorgungsansprüche (betriebliche Renten) bereits ausgeschiedener Mitarbeiter zu decken. Bei einer eventuellen Insolvenz des Unternehmens ist es den Kapitalansprüchen der Gläubiger entzogen. Somit sind nur die begünstigten (ausgeschiedenen) Mitarbeiter anspruchsberechtigt. In diesem Kapitel wird die handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Planvermögen beschrieben und mit Beispielen veranschaulicht.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
10. Übrige Bilanzpositionen
Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden Bilanzpositionen behandelt, die sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vorkommen. Unter diesen Bilanzpositionen sind Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern zu verstehen. Bei den latenten Steuern werden das Timing- und das Temporary-Konzept erläutert. Es wird auch auf die Bilanzierung und Bewertung von aktiven und passiven latenten Steuern eingegangen. Abgeschlossen wird diese Thematik mit der Übersicht von Bilanzierungsvorschriften bei latenten Steuern in Rechnungslegungen ausgewählter Länder.
Im Folgenden werden Bilanzpositionen dargestellt, die sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vorkommen. Dazu gehören die Rechnungsabgrenzungsposten und die latenten Steuern.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
11. Weitere steuerbilanzielle Positionen
Zusammenfassung
Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz unter Berücksichtigung besonderer steuerlicher Vorschriften abzuleiten. Das bedeutet, dass gewisse Positionen nur in der Handels- oder in der Steuerbilanz auszuweisen sind. Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit den zusätzlichen rein steuerbilanziellen Positionen und ihren Bilanzierungs- und Bewertungsregeln. Unter anderem wird auf den steuerlichen Ausgleichsposten und auf den Sonderposten nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG eingegangen.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
12. Unterschiede bei den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen
Zusammenfassung
Bei der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse müssen gravierende Unterschiede zwischen dem gemilderten und dem strengen Niederstwertprinzip beachtet werden. Ziel des Kapitels ist, die einzelnen Unterschiede vereinfacht darzustellen. In diesem Zusammenhang ist gegebenenfalls auch ein Verzeichnis gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG zu führen. Die Struktur und der Inhalt dieses Verzeichnisses werden in diesem Kapitel spezifiziert dargestellt.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
13. Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Zusammenfassung
Während in der stichtagsbezogenen Bilanz Vermögen und Kapital gegenübergestellt sind, werden in der zeitraumbezogenen Gewinn-und-Verlust-Rechnung Erträge und Aufwendungen einer Geschäftsperiode gegenüberstellt, um das Zustandekommen des Periodenerfolgs aufzuzeigen. Zur Erstellung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung können entweder das Umsatzkosten- oder das Gesamtkostenverfahren angewendet werden. Auf beide Verfahren wird im vorliegenden Kapital im Detail eingegangen. Es werden auch einzelne Posten der Gewinn-und-Verlustrechnung mit Hilfe von Beispielen näher erläutert. Abgeschlossen wird das Kapitel mit der steuerlichen Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die durch die E-Bilanz an Bedeutung gewinnt.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
14. Maßgeblichkeitsprinzip
Zusammenfassung
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG unter Beachtung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. In dem nachfolgenden Kapitel wird kurz die Entwicklung des Maßgeblichkeitsprinzips und die damit verbundene Aushöhlung der Maßgeblichkeit, die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 angefangen hat, abgebildet. Darauf aufbauend werden einzelne Gründe für die Beibehaltung und auch für die Abschaffung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes genannt. Abschließend wird der Unterschied zwischen der formellen und materiellen Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG dargestellt.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
15. Steuerliche Einkunftsermittlungsmethoden
Zusammenfassung
Handelsrechtlich wird der Jahresüberschuss/-fehlbetrag anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt. Steuerlich werden bei den drei Gewinneinkunftsarten als Einkünfte der Gewinn bzw. der Verlust festgestellt. Zur Ermittlung der Einkünfte dienen insgesamt fünf Einkunftsermittlungsmethoden. In dem nachfolgenden Kapitel werden intensiv die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung behandelt. Abschließend wird hier auch auf das Wesentliche der E-Bilanz eingegangen.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
16. Wechsel der Gewinnermittlungsart
Zusammenfassung
Nach §§ 238 ff. HGB ist grundsätzlich jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen. Bestimmte Kaufleute können aber unter genau festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen von der Bilanzierung zur Einnahmeüberschussrechnung wechseln. Umgekehrt müssen Kaufleute, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, von der Einnahmenüberschussrechnung auf die Bilanzierung wechseln. Die Ermittlung des Übergangsgewinnes von der Bilanzierung auf die Einnahmenüberschussrechnung wird in dem nachfolgenden Kapitel dargestellt. Auch die Erstellung der Eröffnungsbilanz beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung auf die Bilanzierung wird abgebildet.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
17. Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
Zusammenfassung
Bei besonderen Sachverhalten, wie bspw. bei einem Wechsel eines Mitunternehmers oder bei Tätigkeitsvergütungen an Mitunternehmer, müssen für Mitunternehmer der Personengesellschaften Ergänzungs- und/oder Sonderbilanzen erstellt werden. Im nachfolgenden Kapitel werden die Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit Hilfe von Beispielen verständlich dargestellt. Es wird auch der Unterschied zwischen dem Sonderbetriebsvermögen I und II erklärt. Auch die negative Ergänzungsbilanz wird in diesem Kapitel behandelt.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
18. Anhang
Zusammenfassung
Der Anhang ist für Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) und Personengesellschaften i. S. v. § 264a HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses, sofern sie nicht nach § 264 Abs. 3 HGB davon befreit sind. Der Anhang hat die Aufgabe, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kapitalgesellschaft und zusätzliche Informationen, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Jahresabschluss haben, zu vermitteln. Das Kapitel stellt beispielhaft die einzelnen Angaben dar, die im Anhang zu machen sind oder gemacht werden können.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
19. Kapitalflussrechnung
Zusammenfassung
Im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens muss der Jahresabschluss zusätzlich zur Bilanz, GuV und Anhang auch eine Kapitalflussrechnung gem. § 297 Abs. 1 HGB beinhalten. Auch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§ 264d HGB), die keinen Konzernabschluss erstellen müssen, sind verpflichtet, nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Kapitalflussrechnung zu erstellen. Das Kapitel beschreibt die Ermittlung und Gestaltung der Kapitalflussrechnung. Im Einzelnen wird auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionsmaßnahmen und Cashflow aus Finanzierungsmaßnahmen eingegangen.
Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková
Backmatter
Metadaten
Titel
Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht
verfasst von
Klaus von Sicherer
Eva Čunderlíková
Copyright-Jahr
2023
Electronic ISBN
978-3-658-41906-6
Print ISBN
978-3-658-41905-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-41906-6