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2024 | Buch

Der Beteiligungsvertrag

Ein Überblick für Start-ups und Investoren

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Über dieses Buch

Dieses essential vermittelt auch in der aktualisierten und überarbeiteten 3. Auflage Gründern innovativer Unternehmen sowie Investoren ein Verständnis für die typischen Regelungen des Beteiligungsvertrages zwischen der Gesellschaft und dem Kapitalgeber. Christopher Hahn erläutert die Funktionsweise des Beteiligungsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung sowie der dazugehörigen Nebenvereinbarungen. Auf leicht verständliche Weise wird erläutert, wie innovative Unternehmen die Herausforderungen der ersten Finanzierungsrunden mit Risikokapital (Venture Capital) rechtlich erfolgreich meistern können.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Die Umsetzung („execution“) innovativer Ideen kostet Geld; ohne Umsetzung sind Ideen wenig wert. Gerade bei digitalen Geschäftsmodellen und im Hightechbereich benötigt ein junges Unternehmen insbesondere in der Anfangsphase einen stark wachstumsorientieren Kapitalzufluss. In diesem Zusammenhang ist daher die Unterstützung durch Risikokapital („Venture Capital“) von besonderem Interesse. Neben professionellen Venture Capital-Gesellschaften lassen sich zunehmend auch Privatpersonen für ein Investment in die meist digitalen Unternehmen begeistern. Als Business Angels, die aufgrund ihres bisherigen beruflichen und unternehmerischen Werdegangs häufig eine besondere Branchenaffinität zu dem jeweiligen Geschäftsmodell haben, bringen sie als Investoren nicht nur wertvolles Kapital ein, sondern unterstützen die Gründer aufgrund ihrer Kontakte und Erfahrungen auch wertvoll („smart money“) bei der Weiterentwicklung der Geschäftsidee zu einem tragfähigen Geschäftsmodell.
Christopher Hahn
Kapitel 2. Beteiligungsvertrag
Zusammenfassung
Hat sich der Investor entschieden, in das Start-up zu investieren und sind die Gründer mit den in den Beteiligungsverhandlungen ausgehandelten Konditionen (v. a. Unternehmensbewertung und die daraus folgende Beteiligungsquote des Investors) einverstanden, folgt eine verbindliche Beteiligungsdokumentation. Diese beinhaltet den Beteiligungsvertrag („Investment Agreement“), den ggf. angepassten Gesellschaftsvertrag sowie regelmäßig eine Gesellschaftervereinbarung der zukünftigen Gesellschafter. Im Fall der Beteiligung des Investors über eine Kapitalerhöhung (vgl. dazu unten Kap. 3) sollten die Gründer darauf achten, dass ihre Vergütung in separaten Anstellungsverträgen sichergestellt ist, da das Investment in diesem Fall lediglich dem Unternehmen als juristische Person zur Verfügung gestellt wird und die Gründer ihren Lebensunterhalt hiervon nicht bestreiten können. Die entsprechenden Anstellungsverträge sind in der Praxis häufig selbst Bestandteil der Beteiligungsdokumentation.
Christopher Hahn
Kapitel 3. Kapitalerhöhung
Zusammenfassung
Die Altgesellschafter verpflichten sich im Beteiligungsvertrag, einen Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft zu fassen und dem Investor die Übernahme der neu geschaffenen Geschäftsanteile zu gestatten. Die neuen Geschäftsanteile, die der Investor für seine Beteiligung an der Gesellschaft erhält, werden also durch eine (steuerneutrale) Kapitalerhöhung geschaffen. Für die Beteiligung des Investors sind zwar grundsätzlich auch andere Varianten denkbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Investor das zu investierende Kapital in der Regel als Gegenleistung für Geschäftsanteile des Start-ups („Equity“) einbringen wird. Ohne eine Kapitalerhöhung (und damit die Ausgabe neuer Geschäftsanteile) müsste der Kapitalgeber den Mittelzufluss direkt an die bestehenden Gesellschafter des Start-ups gegen Abtretung ihrer jeweiligen Geschäftsanteile auszahlen. In der Regel möchte der Kapitalgeber das Kapital aber gerade nicht an die Gesellschafter selbst auszahlen, sondern durch seine Investition das Wachstum des Unternehmens selbst sicherstellen. Darüber hinaus hat die vorgenannte Veräußerung von Geschäftsanteilen (über einen sog. Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag) gegen Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft den Nachteil, dass diese Form der Beteiligung – als Veräußerung von Geschäftsanteilen – zu einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG führen kann.
Christopher Hahn
Kapitel 4. Vertragliche Regelungen zur Beteiligung des Investors
Zusammenfassung
Der Beteiligungsvertrag im engeren Sinne fasst die wesentlichen rechtlichen Bedingungen zusammen, unter denen der Investor in das Start-up investiert und als neuer Gesellschafter eintritt. Die getroffenen Vereinbarungen sind dabei geprägt von der – bereits bei den Beteiligungsverhandlungen bestehenden – Informationsasymmetrie zwischen dem VC-Geber und den Gründern des Start-ups. Diese resultiert daraus, dass der Investor aufgrund fehlender „hard facts“ („Fundamentaldaten“) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jungen Unternehmens und damit einen möglichen Exit-Erlös nur ungenau oder gar nicht kalkulieren kann. Hinzu kommt, dass die Gründer in der Regel besser über die tatsächliche Performance des Start-ups informiert sind als ein Außenstehender.
Christopher Hahn
Kapitel 5. Gesellschaftervereinbarung
Zusammenfassung
Die Gesellschaftervereinbarung (Shareholders’ Agreement, „SHA“) enthält besondere Regelungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern – bei der VC-Finanzierung also insbesondere den Gründern (Altgesellschafter) und dem Investor (Neugesellschafter). Dort werden – in der Regel als Anlage zum Beteiligungsvertrag – Verhaltenspflichten für die Gründer definiert, die durch detailliert ausgestaltete Sonderrechte des Investors flankiert werden.
Christopher Hahn
Kapitel 6. Weitere Regelungen des Beteiligungsvertrages (im weiteren Sinne)
Zusammenfassung
Neben dem Beteiligungsvertrag (im engeren Sinne) und der Gesellschaftervereinbarung, treffen der Investor und die Gründer im Einzelfall weitere selbstständige Vereinbarungen.
Christopher Hahn
Kapitel 7. Anpassung des Gesellschaftsvertrages/der Satzung
Zusammenfassung
Unabhängig davon, dass bei Widersprüchen zwischen der Gesellschaftervereinbarung und dem Gesellschaftsvertrag im Zweifel die individuell zwischen dem Investor und den Gründern vereinbarten vertraglichen Regelungen vorrangig gelten (vgl. Weitnauer 2022, S. 421), sollten folgende Vereinbarungen in den Gesellschaftsvertrag mitaufgenommen werden:
Christopher Hahn
Kapitel 8. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vereinbarungen
Zusammenfassung
Unabhängig davon, ob Beteiligungsvertrag und Gesellschaftervereinbarung in einer Urkunde oder in getrennten Dokumenten abgeschlossen werden, ist es erforderlich, dass diese sowie die Satzung und sonstige Regelungen zur (dauerhaften) Bindung der Gründer, Geschäftsführer und Know-how-Träger an das Start-up nicht losgelöst voneinander, sondern so aufeinander abgestimmt sind, dass „ein Rädchen ins andere greift“.
Christopher Hahn
Backmatter
Metadaten
Titel
Der Beteiligungsvertrag
verfasst von
Christopher Hahn
Copyright-Jahr
2024
Electronic ISBN
978-3-658-44428-0
Print ISBN
978-3-658-44427-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-44428-0

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