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Erschienen in: Zeitschrift für Energiewirtschaft 2/2022

02.05.2022

Die Fortschreibung der Erlösobergrenze durch Verbraucherpreisindex und X-Faktor

Ein konzeptioneller Fehler in der deutschen Anreizregulierung

verfasst von: Tobias Pfrommer

Erschienen in: Zeitschrift für Energiewirtschaft | Ausgabe 2/2022

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Zusammenfassung

Ein wichtiges Instrument in der deutschen Anreizregulierung der Energienetzwirtschaft ist die Fortschreibung der Erlösobergrenze innerhalb einer Regulierungsperiode durch Verbraucherpreisindex und X‑Faktor. Hierbei wird die Erlösobergrenze entsprechend der Entwicklung der Produktivität und der Einstandspreise der jeweiligen Energienetzwirtschaft fortgeschrieben. Diese Art der Fortschreibung entstammt der klassischen regulierungsökonomischen Literatur zur Preisregulierung und soll das Regulierungsziel ökonomischer Nullgewinne von Monopolisten gewährleisten. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass für eine Erlösobergrenze dieses Vorgehen jedoch das angestrebte Regulierungsziel nicht erfüllt. In der Folge ergeben sich Erlösobergrenzen und Netzentgelte, die gemessen am Regulierungsziel verzerrt sind. Im Falle eines positiven Trends im Output der jeweiligen Energienetzwirtschaft sind Erlösobergrenzen und Netzentgelte nach unten verzerrt, im Falle eines negativen Outputtrends sind sie nach oben verzerrt. Die im Kontext der klassischen regulierungsökonomischen Literatur zum X‑Faktors gemeinten Outputs sind dabei die durch die Erlösobergrenze regulierten Dienstleistungen der Netzbetreiber, also Arbeit und Leistung. Desweitern wird gezeigt, dass die korrekte Art der Fortschreibung einer Erlösobergrenze durch die Kostenentwicklung der jeweiligen Energienetzwirtschaft erfolgt. In diesem Fall ist nicht nur das Regulierungsziel ökonomischer Nullgewinne in der Erlösobergrenzenregulierung erfüllt, sondern auch die Netzentgeltentwicklung ist identisch mit der Netzentgeltentwicklung, die sich im Falle einer klassischen Preisregulierung ergeben würde.

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Fußnoten
1
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise nichts mit einer Kostenregulierung gemein hat: In der Kostenregulierung werden die Kosten ex post gewährt. Die hier vorgebrachte Fortschreibung der Erlösobergrenze durch die Kostenentwicklung auf ex ante Basis ändert nichts am Budgetprinzip der deutschen Anreizregulierung.
 
2
In der ökonomischen Betrachtung ist die Eigenkapitalverzinsung Teil der Kostenseite, ökonomische Nullgewinne entsprechen also bilanziellen Gewinnen in Höhe der Eigenkapitalverzinsung.
 
3
Das Ergebnis in BS99 ist in der Sprache der sogenannten stetigen Wachstumsraten ausgedrückt. Man erhält jährliche Wachstumsfaktoren durch Anwendung der Exponentialfunktion auf stetige Wachstumsraten.
 
4
In einer Erlösobergrenzenregulierung muss also nur der Wachstumsfaktor der Kosten prognostiziert werden für die korrekte Fortschreibung der Netzentgelte – der Wachstumsfaktor des Outputs wird durch den direkten Einfluss des tatsächlichen Verlaufs des Outputs auf das Netzentgelt innerhalb der Regulierungsperiode direkt und ohne weiteres Zutun in der Netzentgeltentwicklung widergespiegelt.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bernstein JI, Sappington DEM (1999) Setting the X factor in price-cap regulation plans. J Regul Econ 16(1):5–26CrossRef Bernstein JI, Sappington DEM (1999) Setting the X factor in price-cap regulation plans. J Regul Econ 16(1):5–26CrossRef
Zurück zum Zitat Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (2016) Gutachten zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (2016) Gutachten zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors
Metadaten
Titel
Die Fortschreibung der Erlösobergrenze durch Verbraucherpreisindex und X-Faktor
Ein konzeptioneller Fehler in der deutschen Anreizregulierung
verfasst von
Tobias Pfrommer
Publikationsdatum
02.05.2022
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Zeitschrift für Energiewirtschaft / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 0343-5377
Elektronische ISSN: 1866-2765
DOI
https://doi.org/10.1007/s12398-022-00323-6

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