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2022 | Buch

Die Vergütung des Sachverständigen

Grundlagen – JVEG – Anwendung

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Über dieses Buch

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das novellierte JVEG (Justizvergütungs - und entschädigungsgesetz). Auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung beantwortet dieser Kommentar die Fragen und Probleme der Vergütung von Sachverständigen. Auch die Vergütung außergerichtlicher Tätigkeiten nach BGB werden erläutert. Die wesentlichen Merkmale der Struktur und der Inhalte der Vergütungsregeln nach Tätigkeitsgruppen werden klar und übersichtlich erläutert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Teil I

Frontmatter
Abschnitt 1 Werkvertragsrecht
Zusammenfassung
Zunächst ist festzustellen, dass nach herrschender Meinung in der Fachliteratur und in ständiger Rechtsprechung Einigkeit darüber besteht, dass ein Sachverständiger für außergerichtliche gutachterliche Tätigkeiten (egal ob zum Beispiel das beauftragte Gutachten mündlich oder schriftlich erstattet wird) in der Regel einen Werkvertrag gem. § 631 Abs. 1 BGB mit dem Auftraggeber schließt (Grüneberg/Retzlaff, Einf. v. § 631 Rdnr. 24; Bayerlein/Bleutge/Roeßner, § 9 Rdnr. 11; BGH NJW 06, 2472).
Andreas Weglage
Abschnitt 2 Verjährung
Zusammenfassung
Die Vergütung bzw. die Honorarforderung für die private Gutachtenerstattung des Sachverständigen ist ein sog. Anspruch und kann grundsätzlich verjähren (Grüneberg/Ellenberger, § 194 Rdnr. 1).
Andreas Weglage
Abschnitt 3 Verbraucherrecht
Zusammenfassung
Unter dem Einfluss des europäischen Rechts hat der Gesetzgeber diverse neue bürgerlich-rechtliche Instrumente des Verbraucherschutzes für die Fälle möglicher Überrumpelung und Irreführung geschaffen. Dazu gehört insbesondere die Einführung von Informationspflichten und Widerrufsrechten. Und bei bestimmten Vertragstypen schreibt der Gesetzgeber eine Mindestinformation des Verbrauchers über den Vertragsinhalt vor: Der Verbraucher soll so bereits vor Vertragsschluss klar erkennen können, welche Pflichten, Belastungen und Risiken im Vertrag auf ihn zukommen (Köhler, BGB, Beck-Texte im dtv, 87. Auflage 2021, Einführung Ziffer 2., Seite XXV).
Andreas Weglage

Teil II

Frontmatter
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zusammenfassung
Der personelle Anwendungsbereich ist mit Einführung vom Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) im Jahre 2004 (vormals galt das Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG)) grundsätzlich erweitert worden, indem neben den Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, und Zeuginnen, Zeugen und Dritte in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 JVEG, auch ehrenamtliche Richterinnen und Richtern in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JVEG direkt benannt werden. Sie alle werden als mögliche Anspruchsteller für eine Vergütung oder Entschädigung nach dem JVEG ausdrücklich miterfasst. Somit trat mit dem JVEG an Stelle des ZSEG und des Gesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter (EhrRiEG) nur noch eine einzige gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gesetzgeber beabsichtigte auf diesem Wege sowohl eine Vereinfachung der Rechtsanwendung und die Reduzierung des Umfangs des Kostenrechts zu bezwecken, als auch Regelungen (für ehrenamtliche Richterinnen und Richter), die bereits zum Teil gleich oder ähnlich gestaltet waren, zu vereinheitlichen (BT-Drucksache 15/1971, Seite 139 und Seite 142).
Andreas Weglage
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Zusammenfassung
Grundsätzlich werden die Kosten für öffentliche, regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel bis zur Höhe der Kosten für die erste Wagenklasse der Bahn erstattet. Und auch die bei der Benutzung zuschlagspflichtiger Verkehrsmittel anfallenden Zuschläge werden, ebenso wie die Kosten für Reservierung und Gepäckbeförderung stets erstattet.
Andreas Weglage
Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
Zusammenfassung
Der Sachverständige erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Das JVEG orientiert sich an dem Bild des selbstständigen und in dieser Funktion beruflich tätigen Sachverständigen. Dieser ist nicht mehr für eine im allgemeinen Interesse zu erbringende Leistung, ähnlich wie ein Zeuge, für im Einzelfall eintretende Vermögensnachteile zu entschädigen, sondern für seine Dienste leistungsgerecht zu vergüten (BT-Drucksache 15/1971, S. 142).
Andreas Weglage
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Zusammenfassung
1 Die Vergütung und die Entschädigung sind nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, … vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist. 2 Dies gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
Andreas Weglage
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Vergütung des Sachverständigen
verfasst von
Andreas Weglage
Copyright-Jahr
2022
Electronic ISBN
978-3-658-34453-5
Print ISBN
978-3-658-34452-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34453-5