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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Einführung Umsatzsteuer I

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Zusammenfassung

In den bisherigen Kapiteln standen die Mechanik der kaufmännischen Buchführung und das Zusammenspiel von Buchführung und Jahresabschluss im Fokus, während steuerrechtliche Fragen noch unberücksichtigt blieben. In diesem Kapitel wird der Fokus erstmals auf die Unternehmensbesteuerung gelegt. Ziel dieses Kapitels ist eine erste Einführung in die Umsatzsteuer, eine der vier wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland. Die anschließende Übungsaufgabe 6 beinhaltet eine anwendungsbezogene Veranschaulichung des Dargestellten.

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Fußnoten
1
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem („MwStSystRL“) in der jeweils geltenden Fassung.
 
2
Vgl. dazu z. B. Haidner in Bunjes, Umsatzsteuergesetz, 19. Auflage 2020, § 15, Rdnr. 19 ff.; Englisch, UR 2020.
 
3
Zu dieser Diktion vgl. z. B. Heidner in Bunjes, Umsatzsteuergesetz, 19. Auflage 2020, § 15, Rdnr. 18 ff.
 
4
Wortlaut von § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
 
5
Dies folgt aus § 15 Abs. 1 UStG. Dort wird klargestellt, dass (nur) „Unternehmer … die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen“ können.
 
6
Die Gewährung von Krediten ist gemäß § 4 Nr. 8a) umsatzsteuerfrei.
 
7
Wortlaut von § 3 Abs. 9 UStG.
 
8
Wortlaut von § 2 Abs. 1 Satz 1 UstG.
 
9
Vgl. z. B. Leonard/Robisch in Bunjes, UStG, 19. Auflage 2020, § 3 Rdnr. 225.
 
10
Wortlaut von § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG.
 
11
„Traditionsdokumente“ (oder „Traditionspapiere“) sind Dokumente, die das Eigentum an bestimmten Gegenständen verkörpern („verbriefen“), z. B. Lagerscheine (vgl. dazu insbesondere § 475 g HGB) oder Konnossements.
 
12
Dazu insbesondere § 930 BGB.
 
13
Wortlaut von § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG.
 
14
Wortlaut von § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG.
 
15
Wortlaut von § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG.
 
16
Wortlaut von § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG.
 
17
Die Aufzählung dieser Beispiele ist nicht abschließend. In § 4 UStG werden eine Reihe weiterer Lieferungen und sonstiger Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Aufzählung hier soll dem Leser lediglich einen ersten Eindruck von der Bandbreite umsatzsteuerbefreiter Lieferungen und sonstiger Leistungen vermitteln. Im Übrigen wird auf § 4 UStG Bezug genommen.
 
18
Wortlaut von § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG.
 
19
Die hier genannten Ausnahmen, die nach § 12 Abs. 2 UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7 % unterliegen, ist nicht abschließend, sondern soll lediglich einen Eindruck von der Vielfalt der Ausnahmeregelungen vermitteln. Im Übrigen wird auf § 12 Abs. 2 UStG verwiesen.
 
20
Wortlaut von § 13b Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 UStG; im Beispiel ist I dieser im Ausland ansässige Unternehmer, dessen Leistung darin besteht, U die Nutzungsrechte an Erfindungen einzuräumen.
 
21
Wortlaut von § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG.
 
22
Unter den Begriff „Eingangsumsätze“ in diesem Sinn fallen neben den Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer von Lieferanten erhält bzw. bezieht auch dessen Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe.
 
23
Vgl. dazu z. B. Leonard/Heidner in Bunjes, UStG, 19. Auflage 2020, § 18, Rdnr. 9.
 
24
Im Sinn von § 37 AO.
 
25
Dazu § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG: „Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.“
 
26
Dies folgt aus § 149 Abs. 2 AO: „Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr … beziehen, spätestens 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres … abzugeben.“ (Wortlaut von § 149 Abs. 2 Satz 1 AO) Im Fall der Beauftragung eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Dienstleisters, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, mit der Erstellung der Umsatzsteuererklärung wird die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 Nr. 4 AO um weitere 7 Monate bis Ende Februar des übernächsten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres verlängert.
 
27
Eine Steueranmeldung ist gemäß § 150 Abs. 1 Satz 2 AO eine Steuererklärung, in der Steuerpflichtige die geschuldete Steuer selbst berechnen müssen.
 
28
Wortlaut von § 13 Abs. 1 Nr. 1a) Satz 1 UStG.
 
29
Dieses Aufwandskonto wird in der GuV im Posten „Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ im Sinn von § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB konsolidiert.
 
30
Wortlaut von § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG.
 
31
Vgl. dazu § 266 Abs. 3 C.4.
 
32
Vorsteuererstattungsansprüche, die am Ende eines Geschäftsjahres noch nicht im Rahmen der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten verrechnet wurden, werden in der Bilanz im Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ im Sinn von § 266 Abs. 2 B. II. 4. konsolidiert.
 
33
In der Bilanz der HS-GmbH wird dieses aktive Bestandskonto im Posten „fertige Erzeugnisse und Waren“ (§ 266 Abs. 2 B. I. 3. HGB) konsolidiert.
 
34
Wortlaut von § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB.
 
35
Dieses Aufwandskonto wird in der GuV im Posten „Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ im Sinn von § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB konsolidiert.
 
36
Vgl. § 266 Abs. 3 C. 4.
 
37
Vgl. § 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB; zur Abgrenzung vom Unterposten „technische Anlagen und Maschinen“ z. B. Schubert/F.Huber in Beck’scher Bilanz-Kommentar, 12. Auflage 2020, § 266, Rdnrn. 66 und 67.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Englisch, Joachim. 2020. Der unmittelbare und direkte Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz, UR 2020, zit.: Englisch, UR 2020. Englisch, Joachim. 2020. Der unmittelbare und direkte Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz, UR 2020, zit.: Englisch, UR 2020.
Zurück zum Zitat Haidner, Hans-Hermann, Christian Korn, und Martin Robisch. 2021. Umsatzsteuergesetz, 20. Aufl., zit.: Verfasser in Bunjes, Umsatzsteuergesetz, 19. Aufl., §, Rdnr. Haidner, Hans-Hermann, Christian Korn, und Martin Robisch. 2021. Umsatzsteuergesetz, 20. Aufl., zit.: Verfasser in Bunjes, Umsatzsteuergesetz, 19. Aufl., §, Rdnr.
Metadaten
Titel
Einführung Umsatzsteuer I
verfasst von
Nicolai Schädel
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34607-2_7

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