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Erschienen in: Bankfachklasse 7-8/2021

01.07.2021 | Wirtschafts- und Sozialkunde

Gerichtsbarkeit in Deutschland und der EU

verfasst von: Heinz Rotermund

Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 7-8/2021

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Auszug

Ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland
Abteilungen und Aufgaben des Amtsgerichts
Familiengericht
Ehe-, Kindschafts-, Unterhalts- und Abstammungssachen
Jugendgericht
Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren, bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren kann das Jugendgericht entsprechend der Reife zuständig sein
Vollstreckungsgericht
Gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
Registergericht
Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister
Grundbuchamt
Führen des Grundbuchs
Insolvenzgericht
Insolvenzverfahren
Bußgeldverfahren
Zu den Strafsachen im weiteren Sinn gehören auch Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Öffentliche Register und das Grundbuch werden nach den Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit geführt.
Außerordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland
3. Instanz
Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
= Revision
Bundesarbeits-
gericht, Erfurt
= Revision
Bundessozial-
gericht, Kassel
= Revision
Bundesfinanzhof, München
= Revision
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
2. Instanz
Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
= Berufung
Landesarbeits-
gericht
= Berufung
Landessozial-
gericht
= Berufung
   
1. Instanz
Verwaltungs-
gericht
Arbeitsgericht
Sozialgericht
Finanzgericht
 
Tätigkeits- bereiche
▸ Polizeirecht
▸ Bau- und Planungsrecht
▸ Beamtenrecht
▸ Schul- und Hochschulrecht
▸ Ausländer- und Asylrecht
▸ Straßen- und Verkehrsrecht
▸ Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und zwischen Tarifparteien
▸ Betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten
▸ Arbeitslosen-geld II
▸ Sozialhilfe
▸ Asylbewerber-leistungsgesetz
▸ Gesetzliche Versicherungen
▸ Arbeitsförderung
▸ Soldatenversorgung
▸ Kindergeld
▸ Streitigkeiten im Bereich Steuern und bundesrechtliche Abgaben
▸ Einhaltung der Verfassung
▸ Verfassungsbeschwerden von Bürgern
▸ Prüfung von Urteilen
Instanzen, Berufung und Revision
■ In Deutschland wird zwischen drei Instanzen der Gerichtsbarkeit unterschieden. Die jeweils höhere Instanz überprüft die Entscheidung der untergeordeten Einheit und kann sie ganz oder teilweise ändern.
■ Bei der Berufung handelt es sich um eine zweite Tatsachenentscheidung beziehungsweise beim Berufungsgericht um eine Tatsacheninstanz. Der Fall wird erneut verhandelt, dabei werden neue Tatsachen und Beweise berücksichtigt und entsprechend ein eventuell neues Urteil gesprochen.
■ Bei der Revision wird das Urteil auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Neue Tatsachen und Beweise sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer begründeten Revision wird das Urteil aufgehoben und in der Regel erfolgt eine Zurückweisung an das Berufungsgericht. Ist die Revision unbegründet, wird sie abgelehnt. Wird das Berufungsgericht übersprungen, spricht man von einer Sprungrevision.
■ Grundsätzlich sind die Bundesgerichte für Revisionen zuständig. Ausnahme davon sind Verhandlungen in Strafsachen, weil hier auch das Oberlandesgericht Revisionsgericht sein kann.
■ Absolute Revisionsgründe können sein:
▸ eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts,
▸ die Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters,
▸ die Nichtvertretung der Parteien durch einen Rechtsanwalt, wenn das nicht gesetzlich vorgesehen wurde,
▸ die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und
▸ eine mangelnde Urteilsbegründung.
Die höchsten Gerichte in Europa
Gericht der Europäischen Union (EuG)
Das EuG ist die 1. Instanz für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union (EU) und deren Bediensteten sowie für Klagen von Mitgliedstaaten und Organen der EU.
Seinen Sitz hat das EuG in Luxemburg.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der EuGH ist das höchste rechtsprechende Organ der EU. Wesentliche Aufgabe ist die Überprüfung der einheitlichen Auslegung des EU-Rechts. Auch er hat seinen Sitz in Luxemburg.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der EGMR überprüft alle Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Hinblick auf Verletzungen der Menschenrechtskonventionen in den Staaten, die die Konvention unterschrieben haben. Ansässig ist der EGMR in Straßburg.

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Metadaten
Titel
Gerichtsbarkeit in Deutschland und der EU
verfasst von
Heinz Rotermund
Publikationsdatum
01.07.2021
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankfachklasse / Ausgabe 7-8/2021
Print ISSN: 0170-6659
Elektronische ISSN: 2192-8665
DOI
https://doi.org/10.1007/s35139-021-0611-9

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