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2024 | Buch

Handbuch Europarecht

Band 4/II Europäische Grundrechte: Wirtschaftsgrundrechte, Gleichheits-, soziale und Bürgerrechte

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Über dieses Buch

Die europäischen Wirtschaftsgrundrechte wurden stark fortentwickelt, indem der EuGH die immer wieder beklagte grobmaschige Prüfungsdichte deutlich erhöht hat. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Verwirklichung des Klimaschutzes auf EU-Ebene, die mit dem BVerfG-Klimabeschluss abgeglichen werden. Wie können damit die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erreicht werden, zu denen Maßnahmen zum Klimaschutz gehören (SDG 13)? Insoweit von Bedeutung sind auch die solidarischen Grundrechte vor allem in Gestalt des Umweltschutzes. Die sozialen Grundrechte hatten ihre Bewährungsprobe im Zusammenhang mit Covid 19. Ausführlich behandelt werden auch die Gleichheits- und Bürgerrechte, die justiziellen Rechte unter starkem Rückgriff auf die insoweit vielfältige EGMR-Judikatur, aber auch die jüngere EuGH-Rechtsprechung in Kartellsachen. Insgesamt erfolgt eine nähere Bewertung mit Blick auf die konkreten Konsequenzen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Wirtschaftsbezogene Grundrechte

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Kapitel 1 Wirtschaftsgrundrechte

Die Berufsfreiheit als klassisches Wirtschaftsgrundrecht durfte in der EGRC nicht fehlen. Es kann in der Rechtsprechung des EuGH auf eine lange Tradition zurückblicken und wurde daher insbesondere auch auf diese gestützt. Auch das Recht zu arbeiten ist aufgeführt. Ausführlich dargestellt werden auch die Unternehmerfreiheit und die Eigentumsfreiheit, und zwar auch im Hinblick auf Klimaschutzmaßnahmen. Bezogen auf sie haben auch Vertrauensschutz und Rechtssicherheit eine besondere Bedeutung.

Walter Frenz

Gleichheits-, Solidaritäts- und Schutzrechte

Frontmatter
Kapitel 2 Gleichheits- und besondere Schutzrechte

Nach Auffassung des Europäischen Rats von Köln 1999 sollte die EGRC unter anderem die „Gleichheitsrechte … erfassen, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben“. Die Entwicklung seither und der aktuelle Stand werden hier dargestellt, insbesondere die Verpflichtung privater Unternehmen nach dem Urteil Egenberger – parallel zum Urteil Angonese bei den Grundfreiheiten. Eine nähere Analyse zeigt aber die Begrenzung des Egenberger-Judikats auf mit besonderen Merkmalen. Weiter werden die besonderen Schutzrechte für Frauen und Männer, Kinder, ältere Menschen und solche mit Behinderung dargestellt.

Walter Frenz
Kapitel 3 Soziale und solidarische Grundrechte

In Titel IV der EGRC sind unter der Überschrift „Solidarität“ verschiedene betriebsbezogene Rechte (§ 2), individuelle Arbeitnehmerrechte (§ 3), Rechte zum besonderen Schutz der Familie, Mütter und Eltern (§ 4), Rechte betreffend den sozialen Schutz (§ 5) sowie der Gesundheitsschutz der im Zuge der Corona-Pandemie von Bedeutung war (§ 6), der etwa die Energieversorgung betreffende Zugang zu gemeinwohlbezogenen Dienstleistungen (§ 7), der den Klimaschutz umfassende Umweltschutz (§ 8) und der Verbraucherschutz (§ 9) geregelt. Diese Rechte werden für gewöhnlich als soziale Rechte bezeichnet. Im Grundrechtekonvent war ihre Aufnahme in die Charta höchst umstritten (§ 1).

Walter Frenz

Klassische und neue Bürgerrechte

Frontmatter
Kapitel 4 Bürgerrechte

Bei dem Gehalt des Art. 39 EGRC lässt sich differenzieren zwischen der Gewährleistung des Wahlrechts zum Europäischen Parlament in Art. 39 Abs. 1 EGRC und den dafür geltenden Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 39 Abs. 2 EGRC. Welche Konsequenzen hat die 2 %-Klausel nach dem Direktwahlakt 2018? Ausführlich behandelt werden auch die weiteren klassischen Bürgerrechte, nämlich die Rechte auf eine gute Verwaltung, Dokumentenzugang, Befassung des Bürgerbeauftragten, Petitionen an das Europäische Parlament, Freizügigkeit und Aufenthalt sowie diplomatischen und konsularischen Schutz.

Walter Frenz
Kapitel 5 Justizielle Grundrechte

Der Bereich der Justiz ist eine der traditionellen nationalen Domänen. Indes schreitet die Einbeziehung auch der mitgliedstaatlichen Gerichte und Justizbehörden immer weiter voran. Erstere bilden schon seit langem europäische Gerichte im funktionellen Sinn, wenn es um die Geltendmachung subjektiver Rechte aus dem Unionsrecht geht. Die EGRC gewährleistet daher effektiven Rechtsschutz, wie sie auch vor Strafverfolgung durch die klassischen Justizgrundrechte der Unschuldsvermutung und des Doppelbestrafungsverbot schützt. Inwieweit diese zusammen mit dem Selbstbelastungsverbot auch in Wettbewerbssachen mit ihren hohen Bußgeldern gelten, wird näher aufgezeigt.

Walter Frenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Handbuch Europarecht
Copyright-Jahr
2024
Electronic ISBN
978-3-662-68579-2
Print ISBN
978-3-662-68578-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-68579-2

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