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03.11.2023 | Kapitalertragsteuer | Nachricht | Nachrichten

Bafin mahnt Commerzbank zur Eile bei Steuerbescheinigungen

verfasst von: dpa

1:30 Min. Lesedauer

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Die Commerzbank trödelt beim Versand von Steuerbescheinigungen an ihre Kunden. Nun hat die Bafin das Geldhaus aufgefordert, diese innerhalb von 20 Bankarbeitstagen zu verschicken. Das Institut soll sich künftig organisatorisch besser aufstellen. 

Die Finanzaufsicht Bafin erhöht wegen des teilweise verspäteten Versands von Steuerbescheinigungen an Commerzbank-Kunden den Druck auf das Geldhaus. Die Behörde habe angeordnet, dass der DAX-Konzern die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2022 "zügig verschickt", teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Freitag mit: "Die Commerzbank muss sie innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken." Außerdem müsse die Bank "angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen".

Hintergrund der Bafin-Anordnung ist, dass es bei der Commerzbank beim Versand der Jahressteuerbescheinigung zuletzt Probleme gab. Noch im September 2023 entschuldigte sich die Bank in persönlichen Schreiben an betroffene Kunden, dass die Bescheinigung für das Jahr 2022 "wegen erforderlichen Prüfungen noch nicht zur Verfügung" gestellt werden konnte und versprach: "Wir arbeiten intensiv daran, Ihnen die Jahressteuerbescheinigung zeitnah zuzustellen."

Bank spricht von "Einzelfällen"

Am Freitag sprach ein Commerzbank-Sprecher auf Anfrage von noch offenen "Einzelfällen" für das Jahr 2022. Die Bafin teilte mit, das Institut habe Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November verlangt wurden, mittlerweile abgearbeitet.

Verbraucher benötigen die Nachweise ihrer Banken, um die Erstattung eventuell zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuern über ihre Einkommensteuererklärung zu beantragen. Üblicherweise verschicken Geldhäuser die Steuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals. Die Bafin hatte die Branche im Mai wissen lassen, sie erwarte, "dass die Institute die Steuerbescheinigungen ab sofort spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen".

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