Skip to main content

2021 | Buch

Kompass 3/2021

Berufsunfähigkeits-Direktversicherung, COVID-Impfschäden in der Unfallversicherung, Haftung nach § 1a (1a) BetrAVG

herausgegeben von: Henriette Meissner, Alexander Schrehardt

Verlag: VVW

insite
SUCHEN

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in der betrieblichen Altersversorgung
Zusammenfassung
Dienstleistungen und Produkte deutscher Unternehmen zeichnen sich im internationalen Vergleich regelmäßig durch eine hohe Qualität aus. Die Bezeichnung „Made in Germany‟ gilt auch heute noch als Gütesiegel und Garant für eine hohe Qualität, die im Vergleich zu den Angeboten von Wettbewerbern auch einen höheren Preis rechtfertigt. Wichtige Voraussetzungen und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wirtschaftsgüter auf dem nationalen und den internationalen Märkten sind sowohl hohe Qualitätsstandards als auch qualifizierte Arbeitnehmer. Stellt man einmal die Erwerbstätigenquoten in Deutschland in den Jahren 2009 und 2019 gegenüber, so zeigt sich ein Zuwachs von 54,4 % im Jahr 2009 auf 60,0 % im Jahr 2019.1 Der oftmals so beschworene Arbeitskräftemangel scheint durch diesen Zuwachs ad absurdum geführt zu werden. Stellt man die Betrachtung allerdings auf Fachkräfte ab, dann zeichnen die Daten der Bundesagentur fär Arbeit ein gänzlich anderes Bild. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern spiegelt sich dabei in den berufsspezifischen Arbeitslosenquoten, die in den meisten Fällen zwischen 0 % und 3 %2 und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 5,8 % (2020)3 liegen. Allerdings belastet nicht nur der Mangel an Fachkräften die Unternehmen, sondern auch die kontinuierliche Überalterung der Erwerbstätigen.
Alexander Schrehardt
Maklerhaftung und Beratungspraxis: Der Arbeitgeberzuschuss nach § 1a (1a) BetrAVG für Bestandsverträge
Zusammenfassung
Bis zum 31.12.2021 müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass auch alle Bestandsverträge der bAV, die arbeitnehmerfinanziert sind, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a (1a) BetrAVG i.V.m. § 26a BetrAVG (Übergangsregelung) erhalten. Das stellt die Beratungspraxis vor große Herausforderungen, da die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse insb. bei kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) seit Jahrzehnten verbreitet sind und die KMU regelmäßig keine eigene „Personalabteilung‟ haben, sondern auf Information „von außen‟ angewiesen sind. Die Information „von außen‟ wird häufig vom Versicherungsmakler kommen, bei einer externen Lohnabrechnung kommt ggf. z.B. auch noch der Steuerberater in Frage, der die Richtigkeit der Lohnabrechnung und damit die Abführung der Beiträge in richtiger Höhe zum bAV-Vertrag als Dienstleister sicherzustellen hat.
Henriette Meissner
Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf sozialstaatliche Transferleistungen
Zusammenfassung
In der Ausgabe 1/2021 des Kompasses für die Beratungspraxis wurden die Auswirkungen einer betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung auf das Elterngeld dargelegt. In dieser Ausgabe 3/2021 werden im Folgenden die Auswirkungen auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufgezeigt.
Katharina Zey, Jochen Prost
Versicherungen mit Garantieniveau kleiner 100 % in der betrieblichen Altersversorgung — Aspekte aus Sicht der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
Zusammenfassung
Das Niedrigzinsumfeld erweist sich als hartnäckig und führt zu immer weiteren Anpassungen im Wirtschaftsleben.
Claudia Veh
Die COVID-19-Infektion und Impfschäden in der privaten Unfallversicherung
Manuel Steinmetz
Arbeitsunfähigkeit vor Berufsunfähigkeit Teil I
Zusammenfassung
In der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft kaprizieren sich viele Vermittler auf die Vorstellung und Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich — und dies absolut unstrittig — sichert der Abschluss einer bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsversicherung dem Kunden im Versicherungsfall eine zumeist anteilige Einkommensersatzleistung. Allerdings geht jeder Berufsunfähigkeit eine zumeist längere Arbeitsunfähigkeit voraus, deren (flankierende) Absicherung in vielen Fällen sehr stiefmütterlich behandelt wird. Hier sollte und muss die Beratungsspange weiter gefasst werden, da einerseits viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit unzureichend abgesichert sind und andererseits privat versicherten Kunden die Wechselwirkungen zwischen einer privaten Krankentagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Beratungsgespräch zwingend erläutert werden müssen.
Alexander Schrehardt
Backmatter
Metadaten
Titel
Kompass 3/2021
herausgegeben von
Henriette Meissner
Alexander Schrehardt
Copyright-Jahr
2021
Verlag
VVW
Electronic ISBN
978-3-96329-387-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-96329-387-0