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15.04.2024 | Kredit | Fragen + Antworten | Online-Artikel

Wie das Kreditzweitmarktgesetz den Kreditverkauf regelt

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

4 Min. Lesedauer

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Notleidende Kredite belasten die Bilanzen der europäischen Banken. Das Kreditzweitmarktgesetz soll die Bestände reduzieren und zugleich Kreditnehmer schützen. Fragen und Antworten zur aktuellen Rechtslage.

Mitte Februar warnte Claudia Buch, Leiterin der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), dass sich die Qualität der Vermögenswerte bedeutender Banken in Europa zu verschlechtern beginnt. Bis Ende 2022 habe es bei der Quote von Krediten, die nicht mehr bedient werden (Non-performing Loans, kurz NPL) fast ununterbrochen einen rückläufigen Trend gegeben. Seit 2023 seien diese ausfallgefährdeten Darlehen wieder leicht angestiegen. 

Mit dem am 30. Dezember 2023 in Kraft getretenen Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) sollen die hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen der europäischen Institute verringert und ein Anstieg der NPLs vermieden werden. Die Richtlinie regelt den Verkauf der betroffenen Darlehen an Dritte "auf effizienten, wettbewerbsfähigen und transparenten Sekundärmärkten", führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus. Das soll auch für ein besonders hohes Schutzniveau der Kreditnehmer sorgen.

Was ist unter einer Non-performing Loan zu verstehen?

"NPL sind im Grundsatz notleidende Kredite, bei welchen Zahlungen in Verzug sind und die vollständige Rückzahlung zweifelhaft ist. Banken müssen für diese mehr Eigenkapital hinterlegen", schreiben hierzu die Experte des Beratungshauses Deloitte. Dabei handele es sich laut der EBA-NPL-Guideline von Oktober 2018 um Darlehen, die sich bereits 90 Tage in Zahlungsverzug sind und begründete Zweifel vorliegen, dass keine vollständige Rückzahlung erfolgt - etwa im Falle eines Insolvenzantrags. "Die notleidende Risikoposition ist somit wertgemindert."

Wann muss ein Kreditdienstleister eingeschaltet werden?

Das KrZwMG sieht vor, dass Kreditkäufer, die keine eigene Erlaubnis zum Erbringen von Kreditdienstleistungen haben, einen Kreditdienstleister beauftragen müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich beim Kreditnehmer um einen Verbraucher oder ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt. Die in der Richtlinie bestimmten Kreditdienstleister sind auf die Abwicklung notleidender Forderungen spezialisiert und verschiedene Dienstleistungen an. 

"Sie ziehen fällige Zahlungsansprüche aus dem Kreditvertrag ein und setzen diese auch durch. Des Weiteren verhandeln sie wesentliche neue Vertragsbedingungen, übernehmen die Bearbeitung der Beschwerden und benachrichtigen die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer über Änderungen der Zinssätze, Belastungen oder fällige Zahlungen", erläutert die Bafin.

Welche Voraussetzungen müssen Kreditdienstleister erfüllen?

Diese spezialisierten Finanzunternehmen bedürfen einer Erlaubnis der Aufsichtsbehörde und unterstehen ihrer unmittelbaren Aufsicht. Sie müssen beispielsweise über eine "zuverlässige Geschäftsleitung" verfügen, die nicht nur fachlich geeignet ist, "sondern auch ausreichend Zeit zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben hat". 

Neben den oben genannten Anforderungen müssen die Dienstleister auch über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation mit internen Kontrollverfahren verfügen, die etwa die Rechte der Kreditnehmer wahrt und personenbezogene Daten schützt. Hierzu gehören auch Treuhandkonten für Gelder, die von den Kreditnehmern eingezogen werden. Zudem müssen Verfahren etabliert werden, um Beschwerden der Kreditnehmer erfassen und bearbeiten zu können.

Was steht im Online-Register der Bafin? 

In das von der Bafin online geführte Register finden sich alle Unternehmen wieder, die Kreditdienstleistungen in Deutschland erbringen dürfen. Dabei handelt es sich um Unternehmen mit einer Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde sowie um Anbieter, die über einen sogenannten Europäischen Pass verfügen. Dieser berechtigt Dienstleister mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraums entsprechende Dienste auch in Deutschland zu erbringen, berichtet das Beratungshaus Deloitte. Zugleich können in Deutschland zugelassene Institute ihre Services in einem anderen EWR-Staat erbringen.

Können Kreditdienstleister auch Aufgaben auslagern?

Laut KrZwMG sind die Kreditdienstleister berechtigt, Teile ihrer Aufgaben auf externe Dienstleister zu übertragen. Dabei müssen diese Outsourcing-Unternehmen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Die Aufsichtsbehörde darf die Einhaltung der Vorgaben als auch das Auslagerungsunternehmen selbst in Bezug auf die speziellen Dienstleistungen kontrollieren. "Für andere Dienstleistungen, wie Rechts- und allgemeine Inkassodienstleistungen, sind andere Behörden zuständig", schränkt die Bafin ein.

Welche Pflichten birgt das KrZwMG?

"Der Kreditverkauf oder -kauf selbst wird durch das KrZwMG keiner neuen Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht unterstellt. Auch die Kreditkäufer benötigen keine Erlaubnis nach diesem Gesetz", betont die Bafin.

Darüber hinaus sieht die Richtlinie unter anderem 

  • Mitteilungspflichten des verkaufenden Kreditinstituts gegenüber dem Kreditkäufer, 
  • Meldepflichten an die Bafin und die Deutsche Bundesbank und
  • Informationspflichten des Kreditkäufers gegenüber dem Kreditnehmer vor. 

Deren Einhaltung überwachen Bafin und die Deutsche Bundesbank.

Wo können sich Kreditnehmer beschweren?

Kreditnehmer, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, können sich jederzeit beim Kreditdienstleister oder auch bei der Bafin selbst beschweren. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch das Unternehmen kostenfrei. Zudem muss der Beschwerdeführer an dem Prozess beteiligt werden. 

Welche Rechte hat die Aufsicht?

Das Gesetz gibt der Bafin Informations-, Auskunfts- und Eingriffsrechte. Die Kreditdienstleister müssen beispielsweise ihre Jahresabschlüsse für das vorangegangene Geschäftsjahr im ersten Quartal eines jeden Jahres bei der Behörde einreichen, damit diese die wirtschaftliche Lage und Stabilität der Unternehmen bewerten kann.

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