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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Medienrecht 4.0

verfasst von : Frank Fechner, Johannes Arnhold

Erschienen in: Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik, Gesellschaft

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

„Medienrecht 4.0“ als Rechtsbegriff gibt es nicht. Mit diesem Schlagwort kann indes im Hinblick auf das Medienrecht der Veränderung der Medien der letzten Jahre Rechnung getragen werden, die sich von den herkömmlichen, voneinander getrennten „klassischen Medien“ hin zu einem Konglomerat unterschiedlichster medialer Angebote entwickelt haben. Diese „Konvergenz der Medien“ resultiert aus der technischen Möglichkeit, alle Medieninhalte zu digitalisieren und sie ohne Qualitätsverlust auszutauschen und zu verbreiten. Damit stellt sich die Frage, wie der Staat einen Ordnungsrahmen schaffen kann, in dem der Konkurrenzsituation zwichen den Medienanbietern Rechnung getragen wird und zugleich der Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte und das geistige Eigentum in hinreichender Weise gewährleistet werden. 

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Fußnoten
1
Näheres zu den Neuerungen ist in der Veröffentlichung der Tagung „Medienrecht 4.0“ des Institut für Urheber- und Medienrecht in München vom 09.11.2018 „>Medienrecht 4.0< – Eine zeitgemäße Modernisierung des Rundfunkrechts?“ nachzulesen, ZUM 63: 89 ff.
 
2
Dazu bisher LG Berlin, MMR 2018, S. 543 ff. bzw. die Berufungsinstanz KG Berlin, Urteil vom 08.01.2019 (Az.: 5 U 83/18), das von einer pauschalen Kennzeichnungspflicht Abstand nimmt und im Schwerpunkt auf die im Vordergrund stehende Absatzförderung der zu beurteilenden Posts abstellt.
 
3
Zur Vertiefung: Hartung/Bues/Halbleib: Legal Tech. Die Digitalisierung des Rechtsmarkts, 2017; Breidenbach/Glatz Rechtshandbuch Legal Tech, 2018; Herberger: „Künstliche Intelligenz“ und Recht, in: NJW 2018, S. 2825 ff.; Hähnchen/Bommel: Legal Tech. Perspektiven der Digitalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes, in: AnwBl 2018, S. 600 ff.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Beaujean D (2018) Gewinner und Verlierer der Medienkonvergenz. MMR 21:3 ff Beaujean D (2018) Gewinner und Verlierer der Medienkonvergenz. MMR 21:3 ff
Zurück zum Zitat Bodensiek K, Walker M (2018) Livestreams von Gaming Video Content als Rundfunk? – Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Rundfunkzulassungspflicht. MMR 21:136 ff Bodensiek K, Walker M (2018) Livestreams von Gaming Video Content als Rundfunk? – Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Rundfunkzulassungspflicht. MMR 21:136 ff
Zurück zum Zitat Cornils M (2019) Die Perspektive der Wissenschaft: AVMD-Richtlinie, der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der „Medienstaatsvertrag“ – Angemessene Instrumente für die Regulierungsherausforderungen? ZUM 63:89 ff Cornils M (2019) Die Perspektive der Wissenschaft: AVMD-Richtlinie, der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der „Medienstaatsvertrag“ – Angemessene Instrumente für die Regulierungsherausforderungen? ZUM 63:89 ff
Zurück zum Zitat Fechner F (2018) Fake News und Hate Speech als Gefahr für die demokratische Willensbildung. Staatliche Gewährleistung kommunikativer Wahrheit? In: Uhle A (Hrsg) Information und Einflussnahme. Dunkler und Humblot, Berlin, S 157 ff Fechner F (2018) Fake News und Hate Speech als Gefahr für die demokratische Willensbildung. Staatliche Gewährleistung kommunikativer Wahrheit? In: Uhle A (Hrsg) Information und Einflussnahme. Dunkler und Humblot, Berlin, S 157 ff
Zurück zum Zitat Fechner F (2019) Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia, 20. Aufl. Mohr Siebeck, Tübingen Fechner F (2019) Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia, 20. Aufl. Mohr Siebeck, Tübingen
Zurück zum Zitat Fechner F, Arnhold J (2014) Meinungsvielfalt, Anbietervielfalt und Angebotsvielfalt – Medienkonzentration im neuen Thüringer Landesmediengesetz auf dem Prüfstand der Rundfunkfreiheit. ThürVerwBl 23:285 ff Fechner F, Arnhold J (2014) Meinungsvielfalt, Anbietervielfalt und Angebotsvielfalt – Medienkonzentration im neuen Thüringer Landesmediengesetz auf dem Prüfstand der Rundfunkfreiheit. ThürVerwBl 23:285 ff
Zurück zum Zitat Gounalakis G (2016) Geldentschädigung bei vorverurteilenden Äußerungen durch Medien oder Justiz. NJW 69:737 ff Gounalakis G (2016) Geldentschädigung bei vorverurteilenden Äußerungen durch Medien oder Justiz. NJW 69:737 ff
Zurück zum Zitat von Graevenitz A (2018) „Zwei mal Zwei ist Grün“ – Mensch und KI im Vergleich. ZRP 51:238 ff von Graevenitz A (2018) „Zwei mal Zwei ist Grün“ – Mensch und KI im Vergleich. ZRP 51:238 ff
Zurück zum Zitat Heins M (2018) Anwendbarkeit rundfunkrechtlicher (Werbe-)Vorschriften auf Online-Videos. MMR 21:794 ff Heins M (2018) Anwendbarkeit rundfunkrechtlicher (Werbe-)Vorschriften auf Online-Videos. MMR 21:794 ff
Zurück zum Zitat Hofmann R, Fries P (2017) Der äußerungsrechtliche Geldentschädigungsanspruch im digitalen Zeitalter. NJW 70:2369 ff Hofmann R, Fries P (2017) Der äußerungsrechtliche Geldentschädigungsanspruch im digitalen Zeitalter. NJW 70:2369 ff
Zurück zum Zitat Kottmann J (2019) Intermediäre im Fokus der Rundfunkregulierung – Stellungnahme zum Entwurf des „Medienstaatsvertrags“ aus Sicht der Praxis (Google) ZUM 63:119 ff Kottmann J (2019) Intermediäre im Fokus der Rundfunkregulierung – Stellungnahme zum Entwurf des „Medienstaatsvertrags“ aus Sicht der Praxis (Google) ZUM 63:119 ff
Zurück zum Zitat Leeb C, Maisch M (2019) Social-Media-Stars und -Sternchen im rechtsfreien Raum? ZUM 63:29 ff Leeb C, Maisch M (2019) Social-Media-Stars und -Sternchen im rechtsfreien Raum? ZUM 63:29 ff
Zurück zum Zitat Liesching M (2018) Die Durchsetzung von Verfassungs- und Europarecht gegen das NetzDG – Überblick über die wesentlichen Kritikpunkte. MMR 21:26 ff Liesching M (2018) Die Durchsetzung von Verfassungs- und Europarecht gegen das NetzDG – Überblick über die wesentlichen Kritikpunkte. MMR 21:26 ff
Zurück zum Zitat Mafi-Gudarzi M (2018) #MeToo: Wieviel Wahrheit ist erlaubt. NJOZ 18:521 ff Mafi-Gudarzi M (2018) #MeToo: Wieviel Wahrheit ist erlaubt. NJOZ 18:521 ff
Zurück zum Zitat Milker J (2017) „Social-Bots“ im Meinungskampf. ZUM 61:216 ff Milker J (2017) „Social-Bots“ im Meinungskampf. ZUM 61:216 ff
Zurück zum Zitat Müller-Franken S (2018) Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Selbstbehauptung des Rechts oder erster Schritt in die selbstregulierte Vorzensur? – Verfassungsrechtliche Fragen. AfP 49:1 ff Müller-Franken S (2018) Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Selbstbehauptung des Rechts oder erster Schritt in die selbstregulierte Vorzensur? – Verfassungsrechtliche Fragen. AfP 49:1 ff
Zurück zum Zitat Peifer K (2018) Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Selbstbehauptung des Rechts oder erster Schritt in die selbstregulierte Vorzensur? – Zivilrechtliche Aspekte. AfP 49:14 ff Peifer K (2018) Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Selbstbehauptung des Rechts oder erster Schritt in die selbstregulierte Vorzensur? – Zivilrechtliche Aspekte. AfP 49:14 ff
Zurück zum Zitat Rodenbeck J (2018) #MeToo vs. Persönlichkeitsrechte und Unschuldsvermutung. NJW 71:1227 ff Rodenbeck J (2018) #MeToo vs. Persönlichkeitsrechte und Unschuldsvermutung. NJW 71:1227 ff
Zurück zum Zitat Schütz R (2018) Regulierung in der digitalen Medienwelt. MMR 21:36 ff Schütz R (2018) Regulierung in der digitalen Medienwelt. MMR 21:36 ff
Zurück zum Zitat Stegmann O (2018) Der Einkauf des fürsorgenden Familienvaters im Supermarkt als Zeitgeschehen – Zugleich Kommentar zu BGH, Urteil vom 06.02.2018. K&R 21:375 ff Stegmann O (2018) Der Einkauf des fürsorgenden Familienvaters im Supermarkt als Zeitgeschehen – Zugleich Kommentar zu BGH, Urteil vom 06.02.2018. K&R 21:375 ff
Zurück zum Zitat Steinbach A (2017) Social Bots im Wahlkampf. ZRP 50:101 ff Steinbach A (2017) Social Bots im Wahlkampf. ZRP 50:101 ff
Zurück zum Zitat Thalmann D (2018) Die Gemeinfreiheit der Prominenz – Werbung mit Abbildern von Personen des öffentlichen Interesses im Spannungsfeld von Individual- und Allgemeininteressen. GRUR 120:476 ff Thalmann D (2018) Die Gemeinfreiheit der Prominenz – Werbung mit Abbildern von Personen des öffentlichen Interesses im Spannungsfeld von Individual- und Allgemeininteressen. GRUR 120:476 ff
Zurück zum Zitat Ulbrich C, Frey B (2017) Mediale und gesellschaftliche Vorverurteilungen – Ein neuer Ansatz zum Umgang mit einem alten Phänomen. ZUM 61:31 ff Ulbrich C, Frey B (2017) Mediale und gesellschaftliche Vorverurteilungen – Ein neuer Ansatz zum Umgang mit einem alten Phänomen. ZUM 61:31 ff
Zurück zum Zitat Volkmann V (2018) Hate Speech durch Social Bots – Strafrechtliche Zuordnung von Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 StGB. MMR 21:58 ff Volkmann V (2018) Hate Speech durch Social Bots – Strafrechtliche Zuordnung von Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 StGB. MMR 21:58 ff
Zurück zum Zitat Weberling J (2018) Medienrechtliche Bedingungen und Grenzen des Roboterjournalismus. NJW 71:735 ff Weberling J (2018) Medienrechtliche Bedingungen und Grenzen des Roboterjournalismus. NJW 71:735 ff
Zurück zum Zitat Willems C (2018) Influencer als Unternehmer. MMR 21:707 ff Willems C (2018) Influencer als Unternehmer. MMR 21:707 ff
Zurück zum Zitat Wimmer N, Nawrath K (2016) Der schöne 15. Juni 2011 – Anmerkungen zu BGH ZUM 2015, 989 – Tagesschau-App. ZUM 60:126 ff Wimmer N, Nawrath K (2016) Der schöne 15. Juni 2011 – Anmerkungen zu BGH ZUM 2015, 989 – Tagesschau-App. ZUM 60:126 ff
Metadaten
Titel
Medienrecht 4.0
verfasst von
Frank Fechner
Johannes Arnhold
Copyright-Jahr
2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-58474-3_8