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Zusammenfassung
Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige unternehmerische Entscheidung. Bei einem Vergleich zeigt sich, dass es die richtige Form für alle Unternehmen nicht gibt. Die GmbH wird nachstehend mit den Personengesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG und KG), mit der GmbH & Co. KG, mit der Aktiengesellschaft und mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verglichen, wobei die Haftung der Gesellschafter, Rechnungslegung, Insolvenzrecht, unternehmerische Mitbestimmung über den Aufsichtsrat und die Besteuerung gegenübergestellt werden.
Bei der Haftung unterscheiden die Kapitalgesellschaften sich untereinander nicht, bei keiner von ihnen haftet ein Gesellschafter persönlich, wohingegen bei den Personengesellschaften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich haften, mit Ausnahme des Kommanditisten einer KG.
Die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft sind nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig. OHG und KG sind zur Buchführung und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gem. §§ 242 bis 261 HGB verpflichtet. Die Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG haben die strengen ergänzenden Vorschriften gem. § 264 ff. HGB zu befolgen.
Für Personengesellschaften besteht keine Insolvenzantragspflicht, anders als bei der GmbH & Co. KG und den Kapitalgesellschaften.
Die Personengesellschaften unterliegen nicht der unternehmerischen Mitbestimmung. Bei der GmbH & Co. KG kann die paritätische Mitbestimmung eintreten. Die SE behält den bei ihrer Gründung bestehenden Mitbestimmungsstatus bei.
Die unterschiedliche Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften kann ausschlaggebend sein, Unternehmen mit niedrigen Ausschüttungen bevorzugen oft die Kapitalgesellschaft.
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