Keine Versicherungssparte ist einem so hohen Innovationsdruck ausgesetzt wie die der Technischen Versicherung. Ursache ist die technologische Entwicklung, die rasend schnell voranschreitet
Die Bauleistungsversicherung hat den Zweck, den Versicherungsnehmer das Risiko während einer Bauleistung für unvorhersehbare Ereignisse abzudecken. Es kann für den Bauunternehmer oder einen Auftraggeber Versicherungsschutz geboten werden. Die Bauleistungsversicherung stellt für den Bauherrn eine Art Vollkaskoversicherung dar und sichert somit sein Investitionskapital.
Die Montageversicherung ist aus gutem Grund die älteste Tochter aus der Familie der technischen Versicherungen und wird in den 2020er Jahren stolze hundert Jahre alt.
Im Zuge des Technologiewandels am Ende des 20. Jahrhunderts ist die Elektronikversicherung zu einer der bedeutendsten Versicherungssparten imBereich der Technischen Versicherungen geworden.
Für fahrbare Baumaschinen wurde früher Versicherungsschutz gegen Bauunfallschäden im Rahmen der Bauwesenversicherung angeboten. Mit der Einführung der neuen Bauleistungsbedingungen ABU — Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen (ABU) — im Jahre 1974 wurden die Baugeräte allerdings ausgeschlossen. Gleichzeitig konnten künftig die mobilen Baugeräte über neu geschaffene, separate Bedingungen versichert werden.
Beispiel: Folgenschwere Verwechslung Nach etwa 60.000 Betriebsstunden wurde der Gasmotor eines Blockheizkraftwerkes teilüberholt. Zylinderköpfe, Kolben und Pleuel wurden aufgearbeitet und wieder eingebaut. Vier Wochen später kam es zu einem Motorcrash: Eine Pleuelstange hatte sich gelöst und das Motorgehäuse durchschlagen. Es stellte sich heraus, dass nach der Überholung die Pleuelstangen vom zweiten und fünften Zylinder vertauscht eingebaut worden waren. Es stellt sich die Frage nach Versicherungsschutz.