2024 | OriginalPaper | Buchkapitel
Übernahme der Mängelbeseitigungsansprüche
verfasst von : Wolfgang Grundmann
Erschienen in: Leasing und Factoring
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Da die Leasinggesellschaft keinen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidung des Leasingnehmers hat, wird die Leasinggesellschaft rechtlich geschützt, indem dem Leasingnehmer sämtliche Erfüllungsrechte (Nacherfüllung, Schadensersatz und Rücktritt), die ursprünglich dem Leasinggeber aus dem Kaufvertrag gegen den Lieferanten/Hersteller zustehen bedingungslos abgetreten werden