2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Versicherungen
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Versicherungen sollen den Versicherten vor den Schadensfolgen von Risiken schützen, die er während des Planes und/oder des Ausführens eines Bauwerks zu tragen hat. Man unterscheidet allgemein zwischen sog. Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. g. Die sog. Sachversicherungen schützen vor Risiken, die auf die versicherte Sache einwirken (Gefahrendeckung). Hierzu zählen die Bauleistungsversicherung und die Gebäudeversicherung, in der das sog. Feuerrohbaurisiko regelmäöig mitversichert ist. Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor der Inanspruchnahme durch einen geschädigten Dritten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts. (Haftung gegenüber einer anderen Person). Zu den Haftpflichtversicherungen gehören die Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure, die Betriebshaftpflichtversicherung der Baufirmen, die Bauträgerhaftpflichtversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.