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13.12.2023 | Verwaltungsfinanzen | Nachricht | Online-Artikel

Mehr Effizienz als Antwort auf das „Haushaltsloch“

2:30 Min. Lesedauer

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verfasst von Dr. Ulrich Blaschke, Rechtsanwalt und Senior Manager bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft in Nürnberg

Die Ampel-Koalition hat sich auf den Haushalt 2024 geeinigt. Was konkret auf Kommunen zukommt, muss sich aber noch zeigen. Welche kurz- und mittelfristige Maßnahmen helfen, wenn Finanzierungsbeiträge des Bundes wegbrechen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 neue Haushalts-Realitäten geschaffen. Noch ist nicht im Einzelnen absehbar, wie sich die fehlenden Milliarden auf Bundesebene konkret auf regionale Vorhaben auswirken werden, auch wenn sich die Ampel-Koalition nun auf einen Haushalt 2024 geeinigt hat. Die Sorge bei Ländern und Kommunen ist groß, dass wichtige Projekte ins Wanken kommen. Was also tun in den öffentlichen Haushalten, wenn fest eingeplante Finanzierungsbeiträge des Bundes möglicherweise wegbrechen?

Viele Kommunen kämpfen um die Genehmigungsfähigkeit ihres Haushalts. Das steinige Feld der Aufgabenkritik wurde meist längst beackert, zum Teil mehrfach. Doch öffentliche Aufgaben lassen sich nicht beliebig reduzieren. Der Hinweis auf vermeintlich nachrangige „freiwillige“ Aufgaben überzeugt politisch selten, sind doch gerade Digitalisierung, Verkehrswende und Klimaneutralität regelmäßig nicht als Pflichtaufgaben in den Kommunalgesetzen definiert.

Kurzfristig neu priorisieren, mittelfristig Effizienz steigern

Kurzfristig kommt vor allem das Verschieben von Projekten in Frage. Den Schmerz darüber mag mancherorts lindern, dass fehlendes Personal, zum Beispiel im Planungsbereich, derzeit ohnehin viele Zeitpläne sprengt. Schieben Kommunen die Maßnahmen, die aufgrund personeller Engpässe nicht im Zeitplan leistbar sind, konsequent in spätere Haushaltsjahre, gibt dies Spielraum für die Haushaltsgenehmigung. Bei dieser Neu-Priorisierung müssen Finanzierung und Förderung, Kostensteigerungen und Einsparpotenzial bewertet werden.

Mittelfristig muss es angesichts der Aufgabenfülle vor allem um Ansätze gehen, die die Effizienz der öffentlichen Mittelverwendung steigern. Dabei können innovative rechtliche Gestaltungen einen Beitrag leisten. Öffentliche Kooperationen zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung bündeln Kräfte und sind oft vergabefrei gestaltbar. In Matrixorganisationen können Mitarbeitende für mehrere Aufgabenträger tätig sein und sich als Personalpool gegenseitig entlasten. Einkaufsverbünde erzielen bessere Konditionen durch mehr Marktmacht. Neue Zuschlagskriterien bewerten Klimafolgekosten und schonen Klima wie Haushalt. Reformmodelle verzahnen Planungs- und Baukompetenz und ermöglichen wirtschaftlicheres Bauen.

Alternative Finanzierung prüfen

Daneben rücken alternative Finanzierungsformen wieder ins Blickfeld. Nicht nur die diversen Formen öffentlich-privater oder öffentlich-öffentlicher Partnerschaften sind eine Überlegung wert, sondern auch kommunale Anleihen, die Kreditaufnahme durch öffentliche Unternehmen oder neue Formen der Einnahmenerzielung etwa durch Nutzungsentgelte.

Verbindendes Element bei alledem ist die Digitalisierung der Verwaltung. Das gilt nicht nur aus Gründen von Kostenersparnis und Bürgernähe. Digitalisierung im öffentlichen Dienst ist allein schon deshalb notwendig, damit das vorhandene Personal die Aufgabenflut bewältigen kann und die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv bleiben.

Um ihre Handlungsfähigkeit zu wahren, müssen Kommunen jetzt ihre Projekte hinterfragen, das Potenzial für Effizienzen nutzen und Veränderungsprozesse beschleunigen. Diese Investition ist unverzichtbar.

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