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2021 | Buch

Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2

Fälle und offene Aufgaben mit Lösungen

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Über dieses Buch

Diese Aufgabensammlung dient der zielgerichteten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Auch die 9. Auflage dieses Werkes ist in zwei Aufgabensammlungen aufgeteilt: Teil 1 enthält programmierte Aufgaben. Teil 2 bietet Fälle und offene Aufgabenstellungen mit ausführlichen Lösungshinweisen. Für diese Neuauflage haben die Autoren die Inhalte völlig neu bearbeitet und auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht. Die Aufgaben zum Jugendarbeitsschutz und zum Mutterschutz wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Informationen und Aufgaben zum Beschäftigtendatenschutz wurden gemäß der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung neu gefasst. Im Kapitel „Sozialrecht“ sind die aktuellen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen von 2021 berücksichtigt. Bei der Rentenberechnung wurden die aktuellen Rentenwerte für West- und Ostdeutschland vom 2021 zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn und zur Tarifeinheit wurden im Kapitel „Kollektives Arbeitsrecht“ aktualisiert. Im Info-Teil wurden die Arbeitsgesetze auf den Stand 2021 gebracht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

AUFGABEN

Frontmatter
Kapitel 1. Rechtsgeschäfte
Zusammenfassung
Um ein Schuldverhältnis durch ein Rechtsgeschäft begründen zu können, ist grundsätzlich ein Vertrag erforderlich. Bei einem Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft. Es kommt zustande, wenn übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen vorliegen, ein Antrag (§ 145 BGB) und seine Annahme (§ 147 BGB).
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 2. Fälle zum Ausbildungs- und Arbeitsvertrag
Zusammenfassung
Michael Schreiner (23 Jahre alt) liest in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Januar 20.. folgende Stellenanzeige.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 3. Fallstudien zum Individualarbeitsrecht
Zusammenfassung
Gerhard Langer, Schalterangestellter bei der Isar Bank AG in München, erhielt vor etlichen Jahren wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheit) eine Geldstrafe.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 4. Fälle und Aufgaben zum kollektiven Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln auf der Basis der vom Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit Tarifverträge aus.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 5. Aufgaben zur betrieblichen Mitbestimmung
Zusammenfassung
Die Nordbank AG in Hamburg beschäftigt zurzeit 897 Mitarbeiter. Die Mitarbeiterstruktur der Nordbank AG zeigt die nachstehende Tabelle.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 6. Fälle und Aufgaben zum Sozialrecht
Zusammenfassung
Anders als bisher entscheiden nun nicht mehr die Krankenkassen allein über die Höhe der Beiträge, vielmehr gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der gleiche allgemeine Beitragssatz, der von der Bundesregierung festgelegt wird. Es gelten somit folgende Werte.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 7. Gesellschaftsformen
Zusammenfassung
Von den 3.036.758 Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 17.500 EUR in Deutschland sind.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 8. Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
Zusammenfassung
Der Schutz des Wettbewerbs ist die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland ist das Bundeskartellamt, zusammen mit den Landeskartellbehörden, für den Schutz des Wettbewerbs zuständig.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 9. INFOTEIL
Zusammenfassung
Das Grundkapital muss auf einen ccdv Nennbetrag in Euro lauten.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth

LÖSUNGEN

Frontmatter
Kapitel 10. Rechtliche Rahmenbedingungen
Zusammenfassung
Das ausgestellte Fahrrad kann kein Angebot im Rechtssinne darstellen, weil sich Herr Riedinger sonst gegenüber sämtlichen Personen, die das Fahrrad betrachten, rechtlich binden würde. Das ist ihm unmöglich. Es kann daher nur eine Aufforderung an die möglichen Käufer sein, ein Kaufgebot abzugeben.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 11. Fälle zum Ausbildungs- und Arbeitsvertrag
Zusammenfassung
Es ist eine Aufforderung, ein Bewerbungsschreiben an die Isar Bank AG zu senden. Die Annonce ist kein Angebot im Sinne des § 145 BGB, da sie sich an eine unbegrenzte Vielzahl von Lesern der Süddeutschen Zeitung richtet. Zudem möchte sich die Isar Bank AG mit dieser Stellenanzeige nicht gegenüber allen Lesern binden.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 12. Fallstudien zum Individualarbeitsrecht
Zusammenfassung
Eine ordentliche Kündigung scheidet aus, bezogen auf Herrn Langers Arbeitstätigkeit wäre sie nicht sozial gerechtfertigt (Kündigungsgründe liegen nicht in der Person, dem Verhalten, auch nicht in betrieblichen Belangen).
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 13. Fälle und Aufgaben zum kollektiven Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Grundgesetz garantiert in seinem Artikel 9 Abs. 3 jedem Einzelnen das Recht, eine Koalition (Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband) zu gründen, sich an der Gründung einer Koalition zu beteiligen, einer bestehenden Koalition beizutreten, beim Beitritt zwischen mehreren Koalitionen zu verbleiben wählen, in der Koalition zu und aus ihr auszutreten (positive Koalitionsfreiheit). Ebenso ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts das Recht des Einzelnen verfassungsrechtlich geschützt, keener Koalition beizutreten (negative Koalitionsfreiheit).
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 14. Aufgabe zur betrieblichen Mitbestimmung
Zusammenfassung
Vgl. § 1 BetrVG: Der Betriebsrat (BR) kann in Betrieben mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, wovon 3 wählbar sind, errichtet werden.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 15. Fälle und Aufgaben zum Sozialrecht
Zusammenfassung
Der Sozialversicherungsbeitragsanteil für Frau Heßler beträgt 540,46 EUR.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 16. Gesellschaftsformen
Zusammenfassung
Herr Lüdemann als Vertreter der Pkw-Firma hat Anspruch gegenüber der OHG auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 Abs. 2 BGB. Gemäß § 124 Abs. 1 HGB kann die OHG Träger von Rechten und Pflichten und damit Vertragspartner und Anspruchsgegner sein.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Kapitel 17. Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
Zusammenfassung
Der Schutz des Wettbewerbs ist die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in 1.
Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth
Metadaten
Titel
Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2
verfasst von
Wolfgang Grundmann
Marion Leuenroth
Copyright-Jahr
2021
Electronic ISBN
978-3-658-35477-0
Print ISBN
978-3-658-35476-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35477-0