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2014 | Buch

Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2

Fälle und offene Aufgaben mit Lösungen

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Über dieses Buch

Diese Aufgabensammlung dient der zielgerichteten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Auch die 5. Auflage dieses Werkes ist in zwei Aufgabensammlungen aufgeteilt: Teil 1 enthält programmierte Aufgaben. Teil 2 bietet Fälle und offene Aufgabenstellungen mit ausführlichen Lösungshinweisen. Für diese Neuauflage haben die Autoren zum Thema Arbeitsvertrag die Aspekte Werkvertrag und Datenschutz sowie im Kapitel zum kollektiven Arbeitsrecht die Spartengewerkschaften und die Tarifpluralität in den Betrieben ergänzt. Im Kapitel über das Sozialrecht finden Sie nun auch Fälle und Aufgaben zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Lösungshinweise enthalten nachvollziehbare Rechenwege, aber auch kurze Erläuterungen, Übersichten sowie wichtige Paragraphen aus dem Wirtschafts- und Arbeitsrecht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

AUFGABEN

Frontmatter
1. Rechtsgeschäfte
Zusammenfassung
Um ein Schuldverhältnis durch ein Rechtsgeschäft begründen zu können, ist grundsätzlich ein Vertrag erforderlich. Bei einem Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft. Es kommt zustande, wenn übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen vorliegen, ein Antrag (§ 145 BGB) und seine Annahme (§ 147 BGB).
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
2. Fälle zum Ausbildungs- und Arbeitsvertrag
Zusammenfassung
Michael Schreiner (23 Jahre alt) liest in der Süddeutschen Zeitung vom 24.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
3. Fallstudien zum Individualarbeitsrecht
Zusammenfassung
Gerhard Langer, Schalterangestellter bei der Isar Bank-AG in München, erhielt vor etlichen Jahren wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheit) eine Geldstrafe.
Da er bei seiner Einstellung nicht danach gefragt worden war, machte er hierzu auch keine Angaben. Zwischen ihm und seinem Vorgesetzten hatte sich auf Grund persönlicher Differenzen ein gespanntes Verhältnis entwickelt.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
4. Fälle und Aufgaben zum kollektiven Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln auf der Basis der vom Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit Tarifverträge aus.
Als Rechtsgrundlage finden Sie im Infoteil Artikel 9 des Grundgesetzes und § 2 Tarifvertragsgesetz.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
5. Aufgaben zur betrieblichen Mitbestimmung
Zusammenfassung
Die Nordbank AG in Hamburg beschäftigt zurzeit 897 Mitarbeiter.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
6. Fälle und Aufgaben zum Sozialrecht
Zusammenfassung
Seit 01.01.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen der gleiche Beitragssatz: 15,5 %, festgelegt von der Bundesregierung. Die Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen ab diesem Zeitpunkt gemeinsam mit Steuermitteln in den sog. Gesundheitsfonds. Aus dem Fonds erhalten die einzelnen Krankenkassen eine Pauschale für jeden Versicherten sowie ergänzende Zuschläge, deren Höhe sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand/Krankheit des Versicherten richten. Dieses neue Umverteilungsprinzip – bei dem erstmalig der Gesundheitszustand des Versicherten bei der Berechnung des Geldbedarfs einer jeden Kasse mit berücksichtigt wird – heißt „morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich“ (kurz Morbi-RSA). Der Fonds wird beim Bundesversicherungsamt zentral verwaltet.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
7. Gesellschaftsformen
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
8. Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
Zusammenfassung
Der Schutz des Wettbewerbs ist die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland ist das Bundeskartellamt, zusammen mit den Landeskartellbehörden, für den Schutz des Wettbewerbs zuständig.
Das Bundeskartellamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Seit dem 1. Oktober 1999 hat das Bundeskartellamt, das 40 Jahre lang von Berlin aus wirkte, seinen Sitz in Bonn.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel

INFO-TEIL

Frontmatter
9. Info-Teil
Zusammenfassung
Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag in Euro lauten.
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel

LÖSUNGEN

Frontmatter
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Zusammenfassung
a)
Das ausgestellte Fahrrad kann kein Angebot im Rechtssinne darstellen, weil sich Herr Riedinger sonst gegenüber sämtlichen Personen, die das Fahrrad betrachten, rechtlich binden würde. Das ist ihm unmöglich. Es kann daher nur eine Aufforderung an die möglichen Käufer sein, ein Kaufgebot abzugeben.
 
b)
Das Verlangen von Frau Henkel stellt eine Willenserklärung dar, die als Kaufangebot bezeichnet wird. Mit dem Aushändigen des Fahrrades nimmt Herr Riedinger das Kaufgebot an. Auch das Aushändigen des Fahrrades stellt eine Willenserklärung dar, die hier in Form eines schlüssigen Verhaltens gegenüber Frau Henkel abgegeben wird.
 
Wolfgang Grundmann, Klaus Schüttel
Backmatter
Metadaten
Titel
Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2
verfasst von
Wolfgang Grundmann
Klaus Schüttel
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-4646-1
Print ISBN
978-3-8349-4645-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4646-1

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