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2022 | Buch

Wirtschaftsprivatrecht

Grundlagen und Praxis des Bürgerlichen Rechts

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Über dieses Buch

Dieses Lehrbuch versetzt Sie in die Lage, rechtliche Probleme des Wirtschaftsprivatrechts schnell zu lösen

In der freien Wirtschaft ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass auch simple unternehmerische Sachverhalte rechtlich überprüft werden, doch eine umfassende Rechtsberatung ist nicht immer möglich. Deswegen richtet sich das Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“ nicht nur an Studierende und Dozierende, sondern auch an Entscheidungsträger in der Wirtschaft sowie ihre Nachwuchskräfte, um sie im Umgang mit solchen juristischen Vorfällen angemessen zu schulen.

Der Fokus dieses Buchs liegt stets auf der Praxis, damit Sie einen schnellen Einstieg in die für die Wirtschaft wesentlichen Anwendungsfälle des Rechts erhalten. Tim Jesgarzewski vermittelt Ihnen fundiertes Basiswissen, das Sie in die Lage versetzt, rechtliche Probleme schnell zu erfassen und zu lösen – nur so ist eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung gesichert. Aus praktischen Gründen konzentriert sich dieses Lehrbuch jedoch ausschließlich auf das Bürgerliche Recht.

Eine umfassende Abbildung dieses juristischen Teilgebiets

Nach einer konkreten Begriffsbestimmung sowie einer klar verständlichen Einführung in juristische Arbeitsweisen führt Sie das Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“ in den allgemeinen Teil klassischer Rechtsgeschäfte ein. Der inhaltliche Aufbau dieses Werks orientiert sich grundsätzlich an der gesetzlichen Systematik und streift folgende rechtliche Aspekte:

Besondere Vertriebsformen und Verbraucherschutz

Besonderes Vertragsrecht

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Sachenrecht

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Insolvenzrecht

Versetzen Sie sich in die Position von Entscheidungsträgern

Als Leser betrachten Sie alle wirtschaftsprivatrechtlichen Fragestellungen dieses Lehrbuchs aus der Unternehmerperspektive, um Ihnen die Verantwortungsposition in dieser Stellung bewusst zu machen. Zahlreiche Fallbeispiele helfen Ihnen, das Gelernte direkt anzuwenden. So erzielen Sie schnell erste Lernerfolge.

Dieses Wirtschaftsprivatrecht-Lehrbuch ist eine Leseempfehlung für:

a) Studierende der Betriebswirtschaft und des Wirtschaftsrechts

b) Verantwortliche Entscheidungsträger in Unternehmen

In der mittlerweile 5. überarbeiteten Auflage wurden sowohl die aktuelle Gesetzeslage als auch die Rechtsprechung berücksichtigt. Neu hinzugekommen ist ein Kapitel zum Insolvenzrecht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Mit dem Studium dieses Buches erwirbt der Leser das erforderliche Basiswissen, um sich mit Vertragspartnern auseinanderzusetzen oder in Zweifelsfällen beizuziehenden Rechtsanwälten ein sorgfältig aufbereitetes Problem zur Lösung vorzulegen. Solche Grundlagen im Vertragsrecht sind unumgänglich, um am Wirtschaftsleben erfolgreich teilnehmen zu können. Der Aufbau des Lehrbuches folgt der gesetzlichen Systematik. Zunächst wird der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dargestellt, um die Grundregeln wirtschaftlicher Betätigung zu erarbeiten. Es folgt ein Überblick über die vielfältigen Sonderregeln für einzelne Vertragstypen. Die handelsrechtlichen Besonderheiten werden an den jeweils passenden Stellen eingeflochten, um den direkten Bezug zu einzelnen Vertragstypen herzustellen. Abschließend wird vertiefend auf spezielle Rechtsgebiete eingegangen, die im Wirtschaftsleben von wesentlicher Bedeutung sind. Dies gilt namentlich für das Handels- und Gesellschaftsrecht, um handelsrechtliche Besonderheiten im Geschäftsverkehr und die rechtliche Struktur von Gesellschaften erkennen zu können. Bei allen Themenfeldern wird die Fragestellung stets aus Sicht des Unternehmers beleuchtet. Dadurch wird dem Leser seine rechtliche Stellung im Wirtschaftsleben verdeutlicht. Um eine praxisnahe Aufbereitung des Stoffes zu erreichen, werden alle Rechtsgebiete ausführlich mit Fallbeispielen unterfüttert.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 2. Rechtsgeschäfte Allgemeiner Teil
Zusammenfassung
Als Allgemeiner Teil des Zivilrechts werden in diesem Kapitel neben dem Allgemeinen Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) auch die §§ 241–442 BGB zum Recht der Schuldverhältnisse behandelt. Diese Normen bilden das Gerüst der Zivilrechtsordnung und regeln grundsätzlich für alle Beteiligten im Rechtsleben, wie die meisten Rechtsverhältnisse begründet, durchgeführt und beendet werden. Besonderes Augenmerk liegt vorliegend auf dem Schuldverhältnis. Ein Schuldverhältnis begründet gemäß § 241 I BGB die Leistungsverpflichtung der Beteiligten. Jeder Vertrag begründet daher mindestens ein Schuldverhältnis. Wegen der überragenden Bedeutung des Vertrages im Wirtschaftsrecht wird nachfolgend das Vertragsrecht als Grundlage der meisten Schuldverhältnisse dargestellt.2 Da der Abschluss von Verträgen die gängigste Form des Leistungsversprechens für ein funktionierendes Wirtschaftsleben ist, muss zunächst herausgearbeitet werden, wie Verträge zustande kommen. Darauf fußend ist zu fragen, wie Verträge durchgeführt und beendet werden und welche Konsequenzen sich aus einer Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen ergeben.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 3. Besonderes Vertragsrecht
Zusammenfassung
Nach der Darstellung der Grundsätze zur Begründung, Durchführung und Beendigung von Rechtsverhältnissen, insbesondere von Vertragsverhältnissen, schließt sich nun die Aufbereitung des besonderen Schuldrechts an. Als besonderes Schuldrecht werden die §§ 433 ff. BGB bezeichnet, die sich den Sonderregeln für einzelne Vertragsarten und gesetzlichen Schuldverhältnissen widmen. Dem Aufbau des Gesetzes folgend werden zunächst die rechtsgeschäftlichen (vertraglichen) und dann die gesetzlichen Schuldverhältnisse dargestellt. Die Unterschiedlichkeit der Leistungsinhalte der verschiedenen Schuldverhältnistypen macht diese Spezialregeln notwendig. Das Zusammenspiel von allgemeinem und besonderem Schuldrecht ist teilweise ein Nebeneinander. Teilweise verdrängen die §§ 433 ff. BGB aber auch die allgemeinen Regeln, wenn sie eine Fragestellung abschließend behandeln. So kann etwa der Käufer einer beweglichen Sache nach § 438 II BGB binnen zwei Jahren seine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Der Verkäufer kann dagegen binnen drei Jahren zum Jahresende nach den §§ 195, 199 BGB seinen Kaufpreis einfordern.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 4. Gesetzliche Schuldverhältnisse
Zusammenfassung
Im Regelfall wird ein Schuldverhältnis im Wirtschaftsleben durch einen Vertrag begründet, weshalb der Darstellung der einzelnen Vertragstypen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Wie bereits ausgeführt, kann ein Schuldverhältnis jedoch auch aufgrund gesetzlicher Rechtsfolge entstehen. Die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse resultieren aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht. Zur umfassenden Einführung in das Wirtschaftsrecht ist die Kenntnis der Grundstrukturen dieser Schuldverhältnisse unerlässlich, um alle Möglichkeiten gegenseitiger Ansprüche prüfen und beurteilen zu können.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 5. Sachenrecht
Zusammenfassung
Im deutschen Zivilrecht wird nach dem Abstraktions- und Trennungsprinzip streng zwischen schuldrechtlicher Verpflichtung (z. B. Vertrag) und tatsächlicher Verfügung unterschieden. Die Begründung von Eigentum und Besitz sowie sonstiger dinglicher Rechte (etwa Sicherungsrechte) bedarf daher einer gesonderten Regelung. Dies erfolgt im Rahmen des Sachenrechts der §§ 854 ff. BGB. Unter Sachenrecht wird das Recht verstanden, das die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten nach den §§ 90, 90a BGB beinhaltet.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 6. Handelsrecht
Zusammenfassung
Für eine einführende Darstellung des Wirtschaftsrechts ist ein Überblick über die wichtigsten handelsrechtlichen Vorschriften unerlässlich. Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die wesentlichste Rechtsgrundlage für das Handelsrecht ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht wird zudem ergänzt durch eine Vielzahl weiterer Spezialgesetze (etwa das GmbHG oder AktG). Entscheidend für die Anwendung des Handelsrechts ist nicht das Vorliegen bestimmter Rechtsgeschäfte, sondern stets die Eigenschaft der Akteure als Kaufmann. Die Anwendung des Handelsrechts für die Gruppe der Kaufleute knüpft daher an den Begriff des Kaufmanns nach den §§ 1 ff. HGB an, so dass dessen Darstellung für das Grundverständnis des Handelsrechts bereits einleitend zu erfolgen hat.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 7. Gesellschaftsrecht
Zusammenfassung
Für ein umfassendes Grundverständnis des Wirtschaftsrechts ist es unerlässlich, sich die Bedeutung des Gesellschaftsrechts vor Augen zu führen. Ohne die Möglichkeit, dass mehrere Einzelpersonen zusammen ihre wirtschaftliche Tätigkeit vornehmen und am Rechtsleben teilnehmen, ist eine arbeitsteilige Gesellschaft schlechthin undenkbar. Der Zweck des Gesellschaftsrechts ist jedoch nicht nur auf die rechtliche Gestaltung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen gerichtet, sondern geht inzwischen weit darüber hinaus.
Tim Jesgarzewski
Kapitel 8. Insolvenzrecht
Zusammenfassung
In der juristischen Praxis sowie für sämtliche Beteiligte im Wirtschaftsleben sind Grundkenntnisse im Insolvenzrecht unverzichtbar. Entsprechend ist es das Ziel dieses Kapitels, dem Leser einen Überblick über das deutsche Insolvenzverfahren zu vermitteln. Grundsätzlich umfasst das deutsche Recht zwei unterschiedliche Vollstreckungssysteme, namentlich die Einzelzwangsvollstreckung und die Gesamtvollstreckung. Erstere ergibt sich aus der ZPO, dient dabei der Befriedigung eines einzelnen Gläubigers und ist gem. § 804 Abs. 3 ZPO geprägt vom sogenannten Prioritätsprinzip (auch bekannt als Windhundprinzip). Es gilt aus Sicht der Gläubiger also: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Das Prioritätsprinzip wird allerdings durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Grundsatz der par conditio creditorum (= Gleichbehandlung aller Gläubiger) verdrängt. Verfügt der Schuldner demnach nicht (mehr) über ausreichend Vermögen, um all seine Verbindlichkeiten zu decken, sollen alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Ebendieser Grundgedanke zieht sich durch das gesamte Insolvenzrecht und ist damit die tragende Säule, auf die sich sämtliche Normen des Insolvenzrechts stützen. Als Rechtsgrundlage für das deutsche Insolvenzrecht dient im Übrigen die Insolvenzordnung (InsO). Diese wird sodann durch Regelungen aus der ZPO (vgl. § 4 InsO) sowie durch Spezialgesetze (z. B. KWG, GmbHG und AktG) ergänzt.
Tim Jesgarzewski
Backmatter
Metadaten
Titel
Wirtschaftsprivatrecht
verfasst von
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Copyright-Jahr
2022
Electronic ISBN
978-3-658-36474-8
Print ISBN
978-3-658-36473-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36474-8