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2023 | Buch

Wirtschaftsstrafrecht

Einführung in die Grundlagen mit fallbezogener Vorbereitung auf die Prüfung im Schwerpunktbereich

verfasst von: Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Dieses Lehrbuch legt besonderes Augenmerk auf den Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts und diejenigen Bereiche des Nebenstrafrechts, die für Schwerpunkt- und Staatsprüfungen sowie den Einstieg in die Praxis den relevanten Teil des Wirtschaftsstrafrechts darstellen. Hierzu zählen etwa das Arbeits- wie auch das Umweltstrafrecht, ebenso das Kartell-, Kapitalmarkt- und Insiderstrafrecht. Hinzu kommt ein Überblick über den Kernbereich des Steuerstrafrechts. Neben der systematischen und zur Prüfungsvorbereitung bestens geeigneten Darstellung der dogmatischen Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts und seiner zentralen Tatbestände werden aktuelle Fragen wie das Korruptionsstrafrecht mit seinen internationalen Bezügen und der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption im Sport oder die Praxis der Criminal Compliance vertieft diskutiert. Eingeschlossen sind dabei die relevanten internationalen Bezüge des betreffenden Rechtsbereichs in der Praxis sowie das zugehörige Sanktionsrecht. Die Darstellung nimmt darüber hinaus das unmittelbar zugehörige Ordnungswidrigkeitenrecht sowie verfahrensrechtliche Besonderheiten in Bezug. Die Darstellung an Fällen wird einerseits der durch Leitentscheidungen geprägten Fortentwicklung gerecht. Sie gewährleistet zugleich Aktualität und den notwendigen Bezug zum spezifischen und in der Praxis besonders relevanten Verfahrens- und Sanktionsrecht.Das Werk schließt mit einer Reihe von Fallbeispielen auf Niveau der Abschlussklausuren im Schwerpunktbereich.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
§ 1 Einführung
Zusammenfassung
Das Wirtschaftsstrafrecht stellt seit Jahren ein Laboratorium der Rechtsentwicklung dar. Die Reagenzien sind sowohl materiell-strafrechtlicher als zunehmend auch verfahrensrechtlicher Natur.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 2 Einzelne Problemfelder des Allgemeinen Teils
Zusammenfassung
Das Wirtschaftsstrafrecht orientiert sich an den allgemeinen Regeln. Es gilt also grundsätzlich der Allgemeine Teil des StGB. Hier kann im Grundsatz also auf die bereits erworbenen Kenntnisse zurückgegriffen werden. Allerdings gibt es speziell im Wirtschaftsstrafrecht einige Besonderheiten. Diese beginnen mit dogmatischen Eigenheiten beispielsweise was die Ausgestaltung vieler Strafnormen betrifft. Weiterhin gibt es bei Kausalität und objektiver Zurechnung, insbesondere im Zusammenhang mit Kollegialentscheidungen, diverses zu beachten. Besonderheiten finden sich auch bei der Feststellung von Vorsatz und Irrtümern, bei der Unterlassensstrafbarkeit, auf Rechtfertigungsebene sowie im Bereich von Täterschaft und Teilnahme. Auch im Verfahrensrecht weist das Wirtschaftsstrafrecht Spezifika auf. Der Grund für die Besonderheiten liegt neben den in der Einleitung beschriebenen bereichsspezifischen Gründen vor allem darin, dass die Delikte in sehr komplexen sozialen Situationen begangen werden, in denen sowohl auf Täter- wie auf Opferseite viele Personen beteiligt sind, die gleichwohl einander in Anonymität gegenüberstehen. Hierauf ist das Zurechnungssystem des StGB, das an individueller Schuld und Verursachung ausgerichtet ist, nicht immer zugeschnitten.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 3 Untreue, § 266 StGB
Zusammenfassung
Die UntreueUntreue gehört im Wirtschaftsstrafrecht zu den praktisch wichtigsten Tatbeständen und stellt neben dem Betrug den zentralen Tatbestand zum Vermögensschutz (vgl. BGH NJW 1998, 913; BGH NJW 2006, 522, 525) dar.spiepr Par3Bei der Untreue handelt es sich um ein Fremdschädidungsdelikt, bei dessen Verwirklichung ein Vermögen von innen heraus durch eine Person geschädigt wird (vgl. Brettel/Schneider, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl. 2020, Rn. 339), die in der Regel zweckgebundene Verfügungsrechte über dieses Vermögen besitzt. Im Wirtschaftsbereich handelt es sich oftmals um Vermögen einer juristischen Person, das deren Organe für diese verwalten. Die Idee hinter der Vorschrift ist, dass es im Wirtschaftsverkehr (allgemein, nicht nur auf das Wirtschaftsstrafrecht beschränkt) wichtig ist, bestimmte Personen mit der Fürsorge für Vermögenswerte zu betrauen, wofür ihnen besondere Zugriffsrechte eingräumt werden. Diese Rechte begründe eine besondere Verantwortung, ihre Verletzung die ratio der Strafbarkeit.spiepr Par4In der praktischen Anwendung stellen sich regelmäßig Schwierigkeiten ein, da die Norm relativ offen gefasst ist und viel Raum für Auslegung bietet. Aufgrund dieses Umstandes wird die Untreue in der Praxis häufig als Auffangtatbestand instrumentalisiert (Schünemann, NStZ 2006, 196; BeckOK-StGB/Wittig, § 266 Rn. 1). Daher ist die Rechtsprechung auch sehr uneinheitlich. Insbesondere die Tatbestandsmerkmale der Vermögensbetreuungspflicht und des Nachteils bereiten bei ihrer Auslegung regelmäßig Probleme.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 4 Betrugsdelikte, §§ 263 ff. StGB
Zusammenfassung
Albrecht, Vorspiegeln von Bonität und Schadensbestimmung beim Betrug – Zugleich eine Besprechung von BGH, Urteil vom 20.3.2013 (5 StR 344/12), NStZ 2014, 17; Becker, Paradigmenwechsel in der Schadensdogmatik oder „viel Lärm um nichts?“ – Zur aktuellen Kontroverse um die sog. „schadensgleiche Vermögensgefährdung“, HRRS 2009, 334; Bosch, Sportwettenbetrug – Bestimmung des Erklärungsgehalts bei konkludenten Täuschungen und Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug, JA 2007, 389; Cerny, § 264a StGB – Kapitalanlagebetrug – Gesetzlicher Anlegerschutz mit Lücken, MDR 1987, 271; Dannecker, Vermögensschaden zwischen Verkehrswert, intersubjektiver Wertsetzung und Einbeziehung von Liquiditätsvorteilen – zugleich Anmerkung zu BGH Urt. v. 8.10.2014 – 1 StR 359/13 und zu BGH Urt. v. 20.3.2013 – 5 StR 344/12, BGHSt 58, 205, NZWiSt 2015, 173; Dobrowski, Die Gewerbsmäßigkeit im deutschen Strafrecht, wistra 2018, 97; Fischer/Hoven/Huber/Raum/Rönnau/Saliger/Trüg (Hrsg.), Dogmatik und Praxis des strafrechtlichen Vermögensschadens, 2015; Funck, Täuschungsbedingter Betrugsschaden, 2018; Gaede, Betrug durch den Abschluss manipulierter Fußballwetten: Das Hoyzer-Urteil als Sündenfall der Ausdehnung des Betrugstatbestands?, HRRS 2007, 16; ders./Leydecker, Subventionsbetrug mit Hilfe der Kurzarbeit im Schatten der globalen Finanzmarktkrise, NJW 2009, 3542; Giese/Schomburg, Compliance. Strafbarkeitsrisiken des Arbeitgebers in der Pandemie, NStZ 2020, 327; Greco, Zur Bestimmung des Vermögensschadens beim Sportwettenbetrug, NZWiSt 2014, 334; Haft, Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) – Teil 2: Computerdelikte, NStZ 1987, 6; Jäger, Wettbetrug – Nicht nur ein Schaden für den Sport, sondern auch für das Vermögen!, JA 2013, 868; Kasiske, Der Vermögensschaden bei Risikogeschäften, NZWiSt 2016, 302; Kilian, Zur Strafbarkeit von Ponzi-schemes – Der Fall Madoff nach deutschem Wettbewerbs- und Kapitalmarktstrafrecht, HRRS 2009, 285; Knauth, Kapitalanlagebetrug und Börsendelikte im zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, NJW 1987, 28; Kubiciel, Integrität des Sports – Konkretisierung eines Begriffs, KriPoZ 2018, 29; Momsen, Der „Compliance-Officer“ als Unterlassungsgarant, in: FS Puppe 2011, 751; ders., Integrität des Sports – Was sollen neue Tatbestände schützen?, KriPoZ 2018, 21; Rönnau/Becker, Grundwissen – Strafrecht: Der Irrtum beim Betrug (§ 263 StGB), JuS 2014, 504; dies., Grundwissen – Strafrecht: Der Gefährdungsschaden bei Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB), JuS 2017, 499; Rönnau/Soyka, Der „Quotenschaden“ im Fall „Hoyzer“ – ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot?, NStZ 2009, 12; Rübenstahl/Loy, Strafbarkeit wegen Betruges (§ 263 StGB) bei dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen, NZG 2018, 528; Saliger/Rönnau/Kirch-Heim, Täuschung und Vermögensschaden beim Sportwettbetrug durch Spielteilnehmer – Fall „Hoyzer“, NStZ 2007, 361; Schilling, Diskrepanzen beim Vermögensschaden, NStZ 2018, 316; Schuhmacher, Zur Auslegung des neu gefassten Tatbestands des Missbrauchs einer Insider-Information, ÖBA 8/2005, 533; Schünemann (Hrsg.), Die sogenannte Finanzkrise – Systemversagen oder global organisierte Kriminalität?, 2010; Stam, Das „große Ausmaß“ – ein unbestimmter Rechtsbegriff, NStZ 2013, 144; Trüg/Habetha, Zur Rechtsfigur des Betrugs durch schlüssiges Verhalten – Der Fall „Hoyzer“, JZ 2007, 878; Ullenboom, Neuere Erscheinungen der Betrugskriminalität im Internet aus strafrechtlicher Perspektive – das sog. Carding, NZWiSt 2018, 26; Wagner, Das Problem des Vermögensschadens beim Betrug durch den Verkauf von Plagiaten, wistra 2017, 466.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 5 Geldwäsche
Zusammenfassung
Hennecke, „Darf ich in Bitcoin zahlen?“ – Geldwäscherisiken für Industrie- und Handels-Unternehmen bei Bitcoin-Transaktionen, CCZ 2018, 120; Teixeira, Die Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche, NStZ 2018, 634; Krais, Zu den Änderungen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, NZWiSt 2018, 321; Strafbarkeitsrisiken in bargeldintensiven Branchen: Gastronomie, Taxi, Rotlicht: Unternehmereigenschaft vs. Scheinselbstständigkeit, Barkasse, Trinkgelder, Umsatzkalkulationen (Kassensysteme), Geldverkehrsrechnung; insb. auch Immobilienwirtschaft (WSNA 0618, 6): BT-Drs. 19/2449 auf kl. Anfrage BT-Drs. 19/1956; Stiglitz/Pieth, Die Schattenwirtschaft überwinden 2017 (Panama Papers, Paradise Papers); zum Anti-Geldwäsche-Register: Gemischte Bilanz für neues Anti-Geldwäsche-Register FD-StrafR 2018, 406670; Gerlach, Sanktionierung von Bankmitarbeitern nach dem Geldwäschegesetz-Entwurf, CCZ 2017, 176 (zur 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie); zur Einschränkung des Geldwäschetatbestands bei Honorarannahme durch Rechtsanwälte – Anwendbarkeit des Vorsatzprivilegs, BVerfG NZWiSt 2015, 469; zur Frage der Zulässigkeit von Abfrage von Kontodaten eines Anwalts/Strafverteidigers: EGMR, Urteil v. 27.4.2017 – 73607/13; zur Genese (aktuell): Fünfte Geldwäsche-RL (RL (EU) 2018/834 v. 30.5.2018, ABl. 2018 L 156/43), umgesetzt durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9. März 2021 (BGBl. I 2021, 327); zur neuen Rechtslage: Wolf, Das Verbot der Geldwäsche und seine Reform aus dem Blickwinkel der Vermögensabschöpfung, NJOZ 2021, 1025; Ladiges, Aktuelle Änderungen bei der Geldwäsche gem. § 261 StGB und dem Geldwäschegesetz, NotBZ 2021, 447; Gazeas, Das neue Geldwäsche-Strafrecht: Weitreichende Folgen für die Praxis, NJW 2021, 1041; Böhme/Busch, Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche: Richtlinienumsetzung und Neuausrichtung von § 261 StGB, wistra 2021, 169; Müller, Neufassung des Geldwäschetatbestands – Der „all-crimes-approach“, NJW-Spezial 2021, 312; El-Ghazi/Laustetter, Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche – Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen beim Straftatbestand des § 261 StGB und bei der selbständigen Einziehung nach § 76 a Abs. 4 StGB, NZWiSt 2021, 209; Guthörl/Gans, Der neue Geldwäschestraftatbestand, WPg 2021, 1053; zu durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und Geldwäsche: OLG Saarbrücken, NZWiST 2021, 397.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 6 Straftaten gegen den Wettbewerb und Kartellstrafrecht
Zusammenfassung
Achenbach, Die Verselbständigung der Unternehmensgeldbuße bei strafbaren Submissionsabsprachen – ein Papiertiger?, wistra 1998, 168; ders., Das neue Recht der Kartellordnungswidrigkeiten, wistra 1999, 241; P. Cramer, Zur Strafbarkeit von Preisabsprachen in der Bauwirtschaft – Der Submissionsbetrug 1995; Gottschalk/Lubner, Die Einführung des bundesweiten Wettbewerbsregisters – ein komplizierter rechtlicher Dreiklang, NZWiSt 2018, 96; Grützner, Die Sanktionierung von Submissionsabsprachen, 2003; Hoeren/Münker, Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und die Haftung Dritter, CCZ 2018, 85; Hohmann, Die strafrechtliche Beurteilung von Submissionsabsprachen, NStZ 2001, 566; Otto, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB, wistra 1999, 41; Satzger, Der Submissionsbetrug, 1994; Willer, Ermittlungen der Europäischen Kommission in Wettbewerbssachen, WiJ 2018, 14; Achenbach, Die Einführung einer „unternehmensgerichten Sanktion“ und einer Ausfallhaftung im Kartellordnungswidrigkeitenrecht durch die 9. GWB-Novelle, wistra 2018, 185; beachte (Entwurf eines) Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) – siehe dazu BeckOK-StGB/Momsen/Laudien, § 298 Rn. 45; Hotz, JuS 2017, 922; Bechtold/Bosch, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: GWB, 10. Aufl. 2021; Göpfert/Merten/Siegrist, Mitarbeiter als Wissensträger, NJW 2008, 1703; Fort, Zivilrechtliche Sanktionen bei Kartellverstößen, Mäger (Hrsg.), Europäisches Kartellrecht, 2. Aufl. 2011, Kap. 11, 500–524; Krebs/Eufinger/Jung, Bußgeldminderung durch Compliance-Programme im deutschen Kartellbußgeldverfahren?, CCZ 2011, 213; Langen/Hermann, Kommentar zum deutschen und Europäischen Kartellrecht, Band 1, Deutsches Kartellrecht, 13. Aufl. 2018; Wiedemann (Hrsg.), Handbuch des Kartellrechts, 4. Aufl. 2020; Wirth, Das neue Wettbewerbsregister, CCZ 2018, 181.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 7 Insolvenzdelikte
Zusammenfassung
Bittmann, Strafrechtliche Folgen des MoMiG, NStZ 2009, 113; ders., Das Ende der Interessentheorie – Folgen auch für § 266 StGB?, wistra 2010, 8; Bürger, Der Arbeitgeberbegriff in § 266a StGB – ein komplexes normatives Tatbestandsmerkmal: Voraussetzungen und Irrtumsfolgen, wistra 2016, 169; Dehne-Niemann, Ein Abgesang auf die Interessentheorie bei der Abgrenzung von Untreue und Bankrott, wistra 2009, 417; Ignor/Rixen, Grundprobleme und gegenwärtige Tendenzen des Arbeitsstrafrechts – Das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit und die Sanktionsregeln des neuen Arbeitsvermittlungsrechts, NStZ 2002, 510; Kudlich, (Schein-)Selbständigkeit von „Busfahrern ohne eigenen Bus“ und Fragen des § 266a StGB, ZIS 2011, 482; Richter, Das Insolvenzstrafrecht – Überflüssiges (gar schädliches?) Bestrafen des wirtschaftlichen Scheiterns oder notwendiger Steuerungsmechanismus einer Marktwirtschaft?, in: Der Schrei nach Strafe – 41. Strafverteidigertag 2017, 197; Tschakert, Das Insolvenzstrafrecht, in: Der Schrei nach Strafe – 41. Strafverteidigertag 2017, 217; Vormbaum, Probleme der Gläubigerbegünstigung, GA 1981, 101; Weyand, Entscheidungen zum Insolvenzstrafrecht, WiJ 2017, 102; Wittig, Zur Auslegung eines missglückten Tatbestandes – Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 266a Abs. 2 StGB und deren Folgen für § 266a Abs. 1 StGB, HRRS 2012, 63; Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, München 2018.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 8 Bilanzdelikte (Handels- und Gesellschaftsrecht)
Zusammenfassung
Becker/Endert, Außerbilanzielle Geschäfte, Zweckgesellschaften und Strafrecht, ZGR 2012, 699; Theile/Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, 31. Auflage 2021; Bittmann, Strafrechtliche Folgen des MoMiG, NStZ 2009, 113; Momsen, Einführung korruptionspräventionsbezogener Pflichten im Rahmen eines Sorgfaltspflichtengesetzes für transnationale Wertschöpfungsketten, Gutachten im Auftrag von Transparency International Deutschland e.V., 2019, https://​www.​transparency.​de/​publikationen/​detail/​article/​einfuehrung-korruptionspraev​entionsbezogener​-pflichten-im-rahmen-eines-sorgfaltspflicht​engesetzes-fuer/​; ders./Willumat, Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen – Zurechnung von Verantwortung entlang von Wertschöpfungsketten, KriPoZ 2019, 323.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 9 Insiderhandel und Marktmanipulation
Zusammenfassung
Achenbach, Neue Sanktionen im Finanzmarktrecht – alte und neue Zweifelsfragen, wistra 2018, 13; Böse, Marktmanipulation durch Unterlassen – ein Auslaufmodell?, wistra 2018, 22; Brosig, Benchmark-Manipulation, 2018; Einsele, Verhaltenspflichten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Öffentliches Recht oder Privatrecht? ZHR (180) 2016, 233; Höft, Strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzkrise, 2018; Momsen, Neutrale Verhaltensweisen und Unterlassungen im Insiderstrafrecht, in: FS Maiwald 2010, 561.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 10 Steuerstrafrecht
Zusammenfassung
Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten „Schmuggel“ von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Küchenhoff, Strafbares Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung – die Renaissance des Verbotsbannbruchs, NZWiSt 2018, 90; Madauß, Allgemeindelikte, Steuerhinterziehung und Verkürzungsberechnung, NZWiSt 2018, 141; Meyer/Behrendt, Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neue Datenmassen für die Finanzverwaltung?, WiJ 2018, 7; Mückenberger/Hinz, Die neue Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht, BB 2018, 1435; Rolletschke, Auswirkungen der elektronischen Datenübermittlung (§ 93c AO) auf die Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, NZWiSt 2018, 185; Roth, Adressat der Selbstanzeige: unzuständige Behörde unschädlich?, NZWiSt 2018, 63; Schmidt, Notwendige Einbeziehung des internationalen Privatrechts und des Unionsrechts in die steuer(straf)rechtliche Würdigung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, NZWiSt 2018, 176; Spatscheck/Spilker, Grenzen für die Verfolgung von Vorsteuerbetrug bei Karussellgeschäften, DB 2018, 1239; Stiglitz/Pieth, Die Schattenwirtschaft überwinden, 2017; Timpe, Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO), HRRS 2018, 243; Wulf, Anwendungserlass zu § 153 AO – Hilfreiche Handreichung für die Praxis?, wistra 2016, 337; ders., Die neue Rechtsprechung des BGH zum „großen Ausmaß“ im Steuerstrafrecht, wistra 2018, 57; Groß, Steuerstrafrechtliche Beratung von Kreditinstituten im Zusammenhang mit Cum-ex-Trades, PStR 2013, 296; vgl. auch Spengel/Eisgruber, Die nicht vorhandene Gesetzeslücke bei Cum/Ex-Geschäften, DStR 2015, 785 ff.; Madauß, Strafzumessung bei Hinterziehung von Einkommensteuer und Körperschaftssteuer aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung, NZWiSt 2018, 433; Spilker/Kremer, Cum/Cum-Bankgeschäfte unter dem Radar der Gerichte und Behörden, BB 2018, 2775; zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttung BGH NZWiSt 2018, 469 mAnm. Gehm; zur Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung BGH wistra 2018, 263; Madauß, Kurzbericht aus der Praxis. § 160 AO und Steuerstrafrecht, NZWiSt 2018, 325; zur Steuerhinterziehung beim Handel mit Emissionszertifikaten BGH NStZ 2018, 345; Gehm, Neuerungen des Steuerstrafrechts aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, NZWiSt 2020, 368; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2021, 1504.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 11 Umweltstrafrecht
Zusammenfassung
Saliger, Umweltstrafrecht, 2. Aufl. 2020; Hecker/Lorenz, Systematische Übersicht der Rechtsprechung zum Umweltstrafrecht, NStZ-RR 2018, 65; Beckemper/Wegner, Der Abfallbegriff – Geltung des § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrW/AbfG im Abfallstrafrecht, wistra 2003, 281; Jakielski/Kirchner, Autowracks und andere Probleme des Abfallstrafrechts, JA 2000, 813; Kloepfer/Heger, Umweltstrafrecht, 3. Aufl. 2014; Lüthge/Klein, Die materielle Genehmigungsfähigkeit im Umweltstrafrecht, ZStW 129 (2017), 48; Mansdörfer, Einführung in das Europäische Umweltstrafrecht, Jura 2004, 297; Satzger/v.Malitz, Das Klimastrafrecht – ein Rechtsbegriff der Zukunft, ZStW 133, 1; Winkelbauer, Die strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern im Umweltstrafrecht, NStZ 1986, 149; ders., Die behördliche Genehmigung im Strafrecht, NStZ 1988, 201; zum strafrechtlichen Abfallbegriff BGH NStZ 2014, 89.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 12 Vermögensabschöpfung – Einziehung, §§ 73 ff. StGB
Zusammenfassung
Die zum 01.07.2017 umfänglich neugefassten §§ 73 ff. StGB sehen in Konsequenz einer rechtswidrigen Tat i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB die Einziehung von Taterträgen oder deren Wert vor. Die praktische Bedeutung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist heute – insb. nach der Streichung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F., der sie bei Eigentums- und Vermögensdelikten faktisch ausschloss – nicht zuletzt im Wirtschaftsstrafrecht erheblich (vgl. BeckOK-StGB/ Heuchemer, § 73 Rn. 5; zur historischen Entwicklung Momsen/Grützner/Köhler, Hdb Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 5 Rn. 1 f.). Der Gesetzgeber hat ein hocheffektives Instrument zur Bekämpfung von im weiteren Sinne vermögensrelevanter Kriminalität geschaffen, dass allerdings in teils bedenklicher Weise auf der Annahme fußt, dass es sich bei der Vermögensabschöpfung nicht um Strafe handelt, die einen Schuldnachweis voraussetzt.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 13 Compliance
Zusammenfassung
Corporate Criminal Compliance (nachfolgend kurz „Compliance“) stellt ein unternehmensinternes System dar, durch welches gesichert werden soll, dass weder von den Mitarbeitern noch durch das Unternehmen im Übrigen Gefahren ausgehen, durch welche strafrechtlich relevante Interessen gefährdet oder verletzt werden. Ausgehend von der Annahme, dass komplexen Unternehmensorganisationen besondere Gefahren innewohnen, ist Compliance daher als eine Notwendigkeit zu verstehen, Maßnahmen der Selbstkontrolle einzuführen, die ein rechtmäßiges Verhalten im Unternehmen sicherstellen sollen (Bock, ZIS 2009, 68 m. w. N.). Primäres Ziel ist hierbei die Risikoverringerung durch Vermeidung von Kosten, insbesondere für Schäden, Bußgelder bzw. sonstige Strafzahlungen, aber auch die Vermeidung von Imageschäden für die eigene „Marke“, die sich letztlich ebenfalls wirtschaftlich negativ auswirken können. Um diese Ziele zu verwirklichen besteht ein „Compliance-Management System“ (CMS) in der Regel aus verschiedenen präventiv aber auch repressiv ausgerichteten Instrumenten.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 14 Exkurs: „UnternehmensstrafrechtUnternehmensstrafrecht“
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Justiz legte am 22. August 2019 einen ersten Referentenentwurf (RefE) für ein Unternehmenssanktionsgesetz vor. Der Entwurf führte strenge Sanktionen für Unternehmen bei Unternehmensstraftaten ein und enthielt Regelungen zu internen Ermittlungen, Compliance-Management-Systemen und dem Anwaltsprivileg. Dem RefE folgte nach langen Diskussionen über die Einführung einer Unternehmensstrafbarkeit am 20.04.2020 ein geringfügig veränderter Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und am 21.10.2020 ein inhaltsgleicher Regierungsentwurf (RegE, BT-Drs. 19/23568). Trotz dieser weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsentwicklung ist der Entwurf zum Ende der 19. Legislaturperiode gescheitert.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
§ 15 Übungsfälle
Zusammenfassung
Die N-AG ist ein im Bereich der Schraubenherstellung tätiger Konzern. Die AG verfügt über einen dem Vorstand unmittelbar unterstellten kaufmännischen Bereich. Für diesen Bereich ist Herr L als sogenannter „Bereichsvorstand“ eingesetzt. Unter anderem ist er für die Buchführung und das Controlling zuständig und verfügt über die Befugnis, unbegrenzt hohe Zahlungen anzuweisen.
Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien
Backmatter
Metadaten
Titel
Wirtschaftsstrafrecht
verfasst von
Carsten Momsen
Adja Lea Niang
Philipp Bruckmann
Sebastian Laudien
Copyright-Jahr
2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-65503-0
Print ISBN
978-3-662-65502-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-65503-0

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