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02.01.2024 | Bafin | Interview | Online-Artikel

"Das Vergleichsportal passt gut in die Ambitionen der Bafin"

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

4:30 Min. Lesedauer

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Eine Vergleichswebsite für Zahlungskonten der Bafin soll künftig für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Die Hintergründe sowie die rechtlichen und prozessualen Herausforderungen erläutert Jurist und Regulatorikexperte Detmar Loff im Interview.

Welche konkreten Daten können Verbraucher künftig über das Portal vergleichen?

Nach § 17 Zahlungskontengesetz, kurz ZKG, müsste die Vergleichswebseite nur mindestens vier verschiedene Vergleichskriterien enthalten - Entgelt, Filialnetz, Geldautomatennetz und Sollzinssatz für Überziehungen. Allerdings geht die Bafin über diese Anforderung hinaus und sieht 29 Hauptdatenfelder. Mit den Unterdatenfeldern macht das insgesamt über 70 Daten. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Behörde diese auch vollständig in das Vergleichsportal integrieren wird. Dieses Vorgehen könnte die Übersichtlichkeit für Verbraucher durchaus schmälern, jedoch gegebenenfalls auch als guter Datenpool für die privaten Anbieter dienen. 

Neben den Kerndaten eines Zahlungskontos, erhebt die Bafin auch Informationen zum prozessualen Umgang: 

  • bei der Kontoeröffnung, namentlich das Verfahren zur Kundenidentifizierung nach GwG, 
  • ob der überwiegende Teil der Dienste auch online und/oder über eine App nutzbar ist
  • Autorisierungsverfahren, 
  • Entgelte für Ablehnungen einer Überweisung, 
  • Möglichkeiten der Bargeldein- und Auszahlung sowie 
  • etwaige Vertragsstrafen. 

Die Datenübersicht wird damit selbst bei Nutzung technischer Möglichkeiten und Einstellungsparameter sehr umfangreich. Hinzu kommt, dass nicht nur Informationen zu den Basiskonten zu melden sind, sondern Daten für "jedes für Verbraucher angebotene Zahlungskonto". Es ist allerdings davon auszugehen, dass sehr individuell ausgestaltete Zahlungskonten, wie sie insbesondere im Wealth-Management anzutreffen sind, nicht erfasst werden müssen, da es sich nicht um standardisierte Konten handelt. 

Die Bafin selbst will mit ihrem Vorhaben die Transparenz verbessern. Gibt es noch weitere Ziele, die die Aufsichtsbehörde mit diesem Vergleichsportal verfolgt?

Das Vergleichsportal dient zunächst der Umsetzung europäischer Vorgaben, passt aber gut in die Ambitionen der Bafin das kollektive Verbraucherinteresse weit auszulegen. 

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Projekt?

Durch die EU-Zahlungskontenrichtlinie, umgesetzt im ZKG, war Deutschland aufgefordert sicherzustellen, dass Verbraucher entgeltfreien Zugang zu mindestens einer Website haben, die einen Vergleich der Entgelte ermöglicht, die von Zahlungsdienstleistern auf nationaler Ebene zumindest für die maßgeblichen Zahlungskontendienste, das heißt vor allem das Basiskonto, aber auch allgemeinere Girokonten, berechnet werden. Zwar hätte die Möglichkeit bestanden, einen oder mehrere private Anbieter als Vergleichswebseite zuzulassen, die Bundesregierung hat sich aber dagegen entschieden und die Bafin als Vergleichswebseitenbetreiber und vor allem als Informationssammelstelle für die Zahlungskonteninformationen eingesetzt.

Inwieweit dies mit dem in § 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz normierten "Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen" vereinbar ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. Privaten Anbietern bleibt es aber gleichwohl möglich ein Zertifikat als Vergleichswebseitenbetreiber zu beantragen, sofern sie Zugang zu hinreichenden Daten haben.

Für die Website müssen entsprechende technischen Voraussetzungen geschaffen und diese langfristig gepflegt werden. Lässt sich schon sagen, wie hoch die Kosten dafür ausfallen werden?

Laut der Verordnungsbegründung braucht es für die Umsetzung weder Haushaltsausgaben noch Erfüllungsaufwand für die Bürger oder die Wirtschaft. Dies ist für die Verordnung selbst zwar zutreffend aber nur die halbe Wahrheit: In der Gesetzesbegründung werden - allerdings nicht heruntergebrochen auf die Kosten für die Einrichtung, Zulieferung und Betrieb der Vergleichswebseite - Kosten im zweistelligen Millionenvolumen für die Gesamtumsetzung des ZKG angesetzt. In der Praxis zeigt sich, dass die Informationszulieferung durch die Unternehmen einen nicht ganz unerheblichen Aufwand verursacht. 

Wer kommt für die Kosten auf? 

Die Kosten auf Bafin-Seite werden durch die Umlagen, Gebühren und Erstattungen von den beaufsichtigten Unternehmen indirekt getragen. Es bleibt abzuwarten, ob die Etablierung des Vergleichsportals zumindest bei den Zahlungskontenbetreibern zu höheren Umlagen führen wird. 

Damit Verbraucher künftig aktuelle Daten vergleichen können, braucht es einen verlässlichen Informationsaustausch. Können Sie uns erklären, wie der anvisierte Meldeprozess in der Praxis aussehen soll?

Die Meldung der Daten erfolgt über die elektronische Meldeplattform der Bafin, zu welcher alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland Zugang haben und aufgeschaltet sind. Hier werden die entsprechenden Meldungen abgegeben beziehungsweise Datenfelder gefüllt.

Steht der Aufwand aus Ihrer Sicht im Verhältnis zum Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher? Wo muss die Bafin aus Ihrer Sicht nachbessern?

Die europäisch vorgegebene Idee eines neutralen Vergleichsportals ist zu begrüßen. Vorliegend werden aber so viele Daten erhoben und damit anzeigbar, dass die Verbraucherfreundlichkeit schwierig herzustellen ist. Dies gilt umso mehr, als die Unternehmen Ausnahmen und Bedingungen für das jeweilige Konto angeben müssen, was zu Verästelungen des Datenbaums führen wird, selbst wenn man sich nur auf die Standarddarstellung bezieht. Weniger wäre hier mehr, es bleibt aber zu hoffen, dass vor dem Go-live ein Verbrauchertest der Vergleichsplattform stattfindet und überprüft wird, welche Daten für die Verbraucher wirklich wichtig sind. 

Das Projekt ist am 1. Dezember in die Konsultationsphase gegangen. Diese endet am 15. Dezember. Wie sehen die weiteren Schritte aus?  

Die betroffenen Unternehmen hätten die Daten bereits ab dem 1. September 2023 an die Bafin liefern müssen. Da sich aber das Meldetemplate derzeit noch in der Konsultationsphase befindet, ist mit einer Verzögerung zu rechnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Kostenvergleichsportal im ersten Quartal 2024 aktiviert werden kann. 

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