Skip to main content

2018 | Buch

Gewährleistungsmanagement

verfasst von: Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug

herausgegeben von: Kurt Matyas

Verlag: Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG

insite
SUCHEN

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Was versteht man unter Gewährleistungsmanagement?
Zusammenfassung
Unter dem Begriff der Gewähr wird die Sicherheit verstanden, die jemandem, der sich auf etwas einlässt, durch jemanden oder durch etwas geboten wird.1 Von dieser Grunddefinition ausgehend wird der geläufige und bekannte Begriff der Gewährleistung als die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung, insbesondere durch einen Sach- oder Rechtsmangel beschrieben. Der Begriff wurde im Zuge der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch zwar durch den Begriff der Mängelhaftung ersetzt2, erfreut sich aber weiterhin sowohl im allgemeinsprachlichen als auch juristischen Sprachgebrauch der Beliebtheit.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Gewährleistungsmanagement als Managementaufgabe
Zusammenfassung
Die zunehmende Absicherung von Entwicklungs- und Produktionsprozessen bis hin zur Sicherstellung der Servicequalität beim Kunden gewinnt für Organisationen mehr und mehr an Bedeutung. Getrieben durch ein dynamisches Umfeld werden Unternehmen anhand ihrer Progressions- und Veränderungsfähigkeit gemessen. Dieses Potenzial an möglichen Ressourcen gilt es, in gezielter, nachhaltiger und verlässlicher Methodik einzusetzen.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Die Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte
Zusammenfassung
Wie eingangs ausgeführt, umschreibt der Begriff der Gewährleistung die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung, insbesondere verursacht durch einen Sachoder Rechtsmangel. Als Ausgangspunkt für die Implementierung eines entsprechenden Managementsystems muss daher zunächst das Wissen darüber vorhanden sein, woraus sich die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung ergibt und in welchem Umfang eine solche Verpflichtung besteht.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Vertragliche Mängelhaftung
Zusammenfassung
Sofern keine (wirksamen) abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, ist die vertragliche Haftung für mangelhafte Produkte im sog. Gewährleistungsrecht geregelt.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Exkurs: Verbrauchsgüterkauf
Zusammenfassung
Die bisherigen Ausführungen unter 4.3 zur kaufrechtlichen Gewährleistung sind Gegenstand des allgemeinen Kaufrechts und finden somit Anwendung auf jeden Kaufvertrag. Sie sind somit Grundlage für die Beurteilung der kaufrechtlichen Pflichten und Rechte beim Verkauf eines Zulieferteils an einen Endhersteller, beim Verkauf eines Gegenstands zwischen zwei Privatpersonen als auch für den Verkauf eines Produkts durch den Endhersteller an einen Endverbraucher. Für den letztgenannten Fall sind im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 jedoch in Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie1 die Einführung weiterer Sonderregelungen notwendig geworden. Die EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beinhaltet eine Reihe von, noch näher zu betrachtenden, Schutzmechanismen zugunsten des Verbrauchers als Käufers. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der Richtlinie teilweise in das allgemeine Kaufrecht eingebettet und teilweise als Sondervorschriften in Untertitel 3 unter der Überschrift „Verbrauchsgüterkauf“ geregelt. Soweit sich der Warenabsatz eines Verkäufers nicht auf gewerbliche Abnehmer beschränkt, sondern auch einen Verkauf an Verbraucher einschließt, ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Gewährleistungsmanagements unabdingbar, sich mit den Inhalten und Anforderungen dieser Regelungen auseinanderzusetzen und deren Vorgaben zu berücksichtigen.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Mängelhaftung bei Arbeitsteilung zwischen Endhersteller und Zulieferer
Zusammenfassung
Industriell hergestellte Produkte entstammen in der Regel nicht aus der alleinigen Produktion des Endherstellers. Vielmehr sind die einzelnen Bearbeitungsschritte, von der Herstellung einzelner Bauteile bis hin zur Bearbeitung dieser, zahlreichen unterschiedlichen Unternehmen zugewiesen. Dem Endprodukt geht also eine Kette verschiedener Leistungen von Vor- und Unterlieferanten sowie Vor- und Unterauftragnehmern voraus.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Gewährleistungsvereinbarungen zwischen Endherstellern und ihren Zulieferern
Zusammenfassung
Die erfolgreiche Durchsetzung von Mängelansprüchen setzt regelmäßig voraus, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer den Mangel der Kaufsache nachweist. Soweit ihm im Zusammenhang mit der Lieferung eines mangelhaften Produkts Schäden entstanden sind, hat er auch diese im Regelfall im Einzelnen nachzuweisen. Für Endhersteller – insbesondere von Massenprodukten – ergibt sich aus dieser Nachweispflicht ein gewichtiges Problem: Endhersteller bedienen sich für die Herstellung ihres Endprodukts einer Vielzahl von Zulieferern. Bei den zugelieferten Produkten reicht die Palette von einfachen Bauteilen bis hin zu Systemen, welche in das Endprodukt integriert werden. Wie viele Vorprodukte von einem Endhersteller für die Herstellung des Endprodukts bezogen werden, ist in der Regel nicht bekannt und hängt wesentlich von dem jeweiligen Produktsegment ab. In Branchen mit einer verhältnismäßig geringen Fertigungstiefe der Endhersteller ist der Bezug mehrerer hundert Vorprodukte von verschiedenen Lieferanten nicht unüblich.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Gewährleistungsrisiken und Versicherungen
Zusammenfassung
Ansprüche Dritter infolge mangel- und/oder fehlerhafter Produkte können zu erheblichen Vermögenseinbußen führen, wenn nicht sogar im Einzelfall ein den Fortbestand des Unternehmens bedrohendes existenzielles Maß annehmen. Entsprechend naheliegend ist daher die Frage, ob und inwieweit solche Risiken durch Versicherungen abgedeckt werden können. Einen solchen Schutz bietet die Produkthaftpflichtversicherung, welche für die durch fehler- und/oder mangelhafte Produkte entstehenden Schäden – im noch näher darzustellenden Umfang – Deckung gewährt.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Internationale Aspekte des Gewährleistungsmanagements
Zusammenfassung
Erfolgt der Verkauf von Produkten lediglich auf einem inländischen Markt, kann sich die Ausrichtung eines Gewährleistungsmanagements auf die Erfüllung der rechtlichen Kundenerwartungen an dem nationalen Markt ausrichten. Sofern der Verkäufer – was insbesondere bei Herstellern von industriell gefertigten Produkten der Fall ist – seine Produkte aber grenzüberschreitend an Kunden auf anderen Märkten verkauft, wird er die Kundenanforderungen nur erfüllen können, wenn er auch die sich aus den ausländischen Märkten ergebenden Erwartungen seines Vertragspartners und weiterer Personen in seinem Gewährleistungsmanagements mit einbezieht. Die zu berücksichtigenden Erwartungen beschränken sich dabei nicht etwa auf sprachliche, kulturelle und soziale Unterschiede beim Kauf und in der Verwendung von Produkten, sondern im Wesentlichen auch in den zu erfüllenden rechtlichen Anforderungen. Die bisherige Betrachtung basierte im Wesentlichen darauf, dass das Vertragsverhältnis der Parteien und eine mögliche Einstandspflicht für ein fehlerhaftes Produkt allein nach deutschem Recht beurteilt werden und im Weiteren auch im Streitfall deutsche Gerichte zuständig sind. Soweit der Verkauf von Produkten oder allgemein die Erbringung von Leistungen über die Grenze hinweg erfolgt, ist aber die Anwendung deutschen Rechts nicht gesichert und ebenso wenig, dass bei Streitigkeiten deutsche Gerichte über die Berechtigung von geltend gemachten Ansprüchen entscheiden.
Menderes Güneş, Marwan Hamdan, Mirko Klug
Backmatter
Metadaten
Titel
Gewährleistungsmanagement
verfasst von
Menderes Güneş
Marwan Hamdan
Mirko Klug
herausgegeben von
Kurt Matyas
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
Electronic ISBN
978-3-446-44947-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-446-44947-3

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.