2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung der Bank wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten
Erschienen in: Immobilienfinanzierung und Verbraucherschutz
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Es existieren unterschiedliche Ansatzpunkte für die Haftung einer Bank im Zusammenhang mit der Verletzung von Aufklärungspflichten. Eine Verantwortlichkeit kann sich daraus ergeben, dass das Kreditinstitut selbst gegen Pflichten schuldhaft bzw. vertragswidrig verstoßen hat, weil es nicht aufgeklärt hat, obwohl es hätte aufklären müssen. Davon zu trennen ist die Frage, ob und wann eine Bank für das Fehlverhalten Dritter im Wege der Zurechnung einzustehen hat, z.B. weil ein als Erfüllungsgehilfe anzusehender Vermittler der Bank falsch oder überhaupt nicht beraten hat. Haftet schließlich der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts wegen Aufklärungsmängeln, kann der hieraus resultierende Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts möglicherweise dem Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank im Wege des Einwendungsdurchgriffs entgegen gehalten werden.