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Open Access 2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Risiko und Alterssicherung

verfasst von : Oskar Goecke

Erschienen in: Risiko im Wandel

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Angesichts der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung in Deutschland ist die Sicherung der Altersversorgung gesamtgesellschaftlich, aber auch für jeden Einzelnen eine Herausforderung. Es wird untersucht, was die Grundvoraussetzung für eine Alterssicherung ist, sowie aus volkswirtschaftlicher Perspektive die Determinanten der Alterssicherung bestimmt. Hier stellt sich heraus, dass die demografische Entwicklung dabei ein wichtiger Faktor ist, aber nicht der entscheidende. Die Investitionen in den volkswirtschaftlichen Kapitalstock sind der Schlüssel der Alterssicherung! Den Kapitalmärkten fällt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sie die Aufgabe haben, Sparer und Investoren zusammen zu führen. Dies führt direkt zur Frage nach dem Rendite-Risiko-Profilen langfristiger Sparverträge, denn auf den Kapitalmärkten werden vor allem Erwartungen und Risiken eingepreist. In einem Abschnitt zum intergenerationalen Risikoausgleich werden auch Perspektiven für die Weiterentwicklung der Lebensversicherung aufgezeigt. Hieraus können sich auch neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung ergeben.

5.1 Vorbemerkungen

Vorweg muss geklärt werden, worum es beim Thema „Risiko und Alterssicherung“ überhaupt geht. Die Notwendigkeit einer Altersversorgung resultiert aus der Tatsache, dass die Menschen im fortgeschrittenen Alter immer weniger in der Lage sind, allein durch die tägliche Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen. Das betrifft vor allem die körperlich Arbeitenden, aber auch diejenigen, die vornehmlich am Schreibtisch sitzend ihr Einkommen verdienen.1 Die Sorge um die Alterssicherung betrifft aber nur die Erwerbstätigen.2 Diejenigen, die allein von Kapitalerträgen leben können − wie in früheren Zeiten der Adel oder die „Kapitalisten“ des postindustriellen Zeitalters, verfügen über eine Einkommensquelle, die unabhängig von der persönlichen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ist.
Im vorindustriellen Zeitalter, als der weitaus überwiegende Teil des Sozialprodukts in der Landwirtschaft erzeugt wurde, wurde das Problem der Alterssicherung sehr pragmatisch gelöst: Zum einen arbeiteten die Menschen bis zu ihrem Lebensende (vgl. Ehmer 2008, S. 25 und Zeitlhofer 2008, S. 32 ff.). Einen Ruhestand, wie wir ihn heute kennen, gab es nicht. Zum anderen ermöglichte es die Arbeitsteilung in der Landwirtschaft, dass die Alten wie auch die Kinder die leichten körperlichen Tätigkeiten übernahmen und so weiterhin zum Lebensunterhalt beitragen konnten. Man kann es auch anders formulieren: Es gab keinen Ruhestand als eigenständige Lebensphase; vielmehr waren Alte, Kranke und Invalide eben diejenigen, die im günstigen Fall Almosen erhielten und ansonsten betteln mussten.3
Wenn wir heutzutage von Alterssicherung sprechen, so verbinden wir dies mit einem Ruhestand, also einer gesonderten Lebensphase nach Beendigung der Erwerbsarbeit. Der Begriff „Ruhestand“ macht vor allem deutlich, dass der Status als Ruheständler nicht geknüpft ist an den Grad der Arbeitsfähigkeit. Ganz im Gegenteil – wir haben das Bild der rüstigen Rentner und Rentnerinnen vor Augen, die im Ruhestand aktiv sind, auf Reisen gehen, sich engagieren und alles das machen, wozu während der Erwerbsphase keine Zeit war. Der Ruhestand nach heutigem Verständnis ist nicht primär von der mangelnden Erwerbsfähigkeit, sondern von der Befreiung vom Zwang der Erwerbstätigkeit geprägt.
Das Problem der Alterssicherung betrifft alle Kulturen, Länder und Gesellschaftssysteme.4 Im Folgenden wollen wir uns auf die Situation in Deutschland konzentrieren, wobei sich die Aussagen meist auf alle Industrieländer der Welt verallgemeinern lassen.
Wir formulieren dabei zunächst einmal einige Grundfragen im Zusammenhang mit der Alterssicherung:
  • Wer ist für die Alterssicherung verantwortlich: das einzelne Individuum, das private/familiäre Umfeld, nicht-staatliche Organisationen oder der Staat?
  • Wie gestalten wir den Übergang von der Erwerbsphase in den Ruhestand: Gibt es eine feste Altersgrenze oder ein Ausgleiten in den Ruhestand − oder stellen wir uns eine Überlagerung von Ruhestand und Erwerbsarbeit vor?
  • Welches Sicherheitsniveau wollen wir anstreben: Existenzsicherung oder Lebensstandardsicherung? Soll sich die Sicherung am Bedarf oder am Verdienst orientieren?
  • Ist die Altersversorgung Gegenleistung für geleistete Arbeit während der Erwerbsphase oder ist es ein Akt der Sozialfürsorge?

5.2 Alterssicherung

In diesem Abschnitt betrachten wir die Alterssicherung aus makroökonomischer Sicht. Es geht im Kern um die Frage, was die Voraussetzungen für eine Alterssicherung sind. Wir werden dabei zunächst das Gedankenmodell der drei Lebensphasen zugrunde legen und anschließend kurz auf den sogenannten Generationenvertrag eingehen. Die Diskussion der Mackenroth-These danach führt uns schließlich zu den Determinanten der Alterssicherung.

5.2.1 Drei-Generationen-Modell

Das Drei-Generationen-Modell teilt die Bevölkerung in drei Generationen auf:
  • die Generation der noch nicht Erwerbstätigen (die „Jungen“),
  • die Generation der Erwerbstätigen (die „Aktiven“) und
  • die Generation der nicht mehr Erwerbstätigen (die „Alten“).5
Hierbei wird unterstellt, dass die Generation der Erwerbstätigen (die „Aktiven“) sämtliche Güter und Dienstleistungen der betreffenden Volkswirtschaft herstellt bzw. zur Verfügung stellt. Die Generation der noch nicht Erwerbstätigen (die „Jungen“) umfasst typischerweise die Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie alle, die noch in der Ausbildung oder im Studium sind. Sie alle sollen über kurz oder lang erwerbstätig werden. Die Generation der nicht mehr Erwerbstätigen (die „Alten“) sind dann die Personen im Ruhestand; sie sind aus der Generation der Erwerbstätigen herausgewachsen.
In dieser vereinfachten Sichtweise müssen also die Aktiven nicht nur sich, sondern auch die Generation der Jungen und der Alten mit Gütern und Dienstleistungen versorgen. Die Jungen und die Alten sind also auf den Transfer von Gütern und Dienstleistungen durch die Aktiven angewiesen.
Dieses Drei-Generationen-Modell stellt eine grobe Vereinfachung der Realität dar. So sind die Grenzen zwischen den Generationen fließend: Die Erwerbsphase kann bereits vor dem Alter 18 beginnen oder erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Ebenso sind die Übergänge von der Erwerbsphase in den Ruhestand teilweise fließend − ganz abgesehen davon, dass jemand schon in jungen Jahren erwerbsunfähig werden kann und dauerhaft auf eine Unterstützung angewiesen ist. Auch ist die Zuordnung zur Generation der Erwerbstätigen nicht eindeutig möglich. Den Begriff der Erwerbstätigkeit wollen wir hier weit fassen: Nicht nur Arbeitnehmer/innen, Selbstständige oder mitarbeitende Familienangehörige sollen hiermit erfasst werden,6 sondern auch die Arbeit, die Familienangehörige bei der Betreuung und Pflege der Kinder und Alten leisten, sowie die ehrenamtliche Arbeit. Letztere werden beispielsweise in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) nicht erfasst, obwohl diese „wertschöpfende“ Arbeit für die Gesellschaft unverzichtbar ist.7
Im Drei-Generationen-Modell stellt die Generation der Aktiven den Produktionsfaktor Arbeit zur Verfügung; die Generation der Aktiven erarbeitet alle Güter und Dienstleistungen der Volkswirtschaft. Es sei aber schon jetzt darauf hingewiesen, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht die Bruttowertschöpfung8 aus der Zusammenführung der zwei Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital entsteht.9 Der Produktionsfaktor „Boden“ – vielleicht sollte man besser vom Produktionsfaktor „natürliche Ressource(n)“ sprechen (vgl. Samuelson und Nordhaus 2010, S. 9) – werden in der VGR nicht bzw. nur indirekt erfasst (vgl. Gühler und Schmalwasser 2020 sowie Schmalwasser und Brede 2015). Wir konzentrieren uns im Rahmen des Drei-Generationen-Modells auf den Produktionsfaktor Arbeit; auf die Faktoren „Kapital“ und „natürliche Ressourcen“ werden wir später nochmals zurückkommen.

5.2.2 Generationenvertrag

Da jede Person die drei Lebensphasen durchlebt, kommt es zu einem regelmäßigen Transfer zwischen den Generationen. Dies soll in Abb. 5.1 illustriert werden; dargestellt sind die drei Generationen − hier repräsentiert durch die Altersgruppen
  • der 0 bis 19-jährigen (die „Jungen“),
  • der 20 bis 64-jährigen (die „Aktiven“) und
  • der Generation der 65-jährigen und älteren (die „Alten“).
Jedem Geburtsjahrgang kann man eine „Lebenslinie“ zuordnen; sie durchläuft zunächst den Bereich der Jungen, durchquert die Lebensphase als Aktive/r und endet im Durchschnitt im Alter von 80.10
Im Zentrum des Transfers stehen die Aktiven – sie müssen in der Lage sein, den Transfer an die Jungen und die Alten zu leisten. Die Aktiven müssen nicht nur in der Lage sein, sie müssen den Transfer auch tatsächlich leisten. Es bedarf also eines „gesamtgesellschaftliche Arrangements“ (vgl. Ebert 2018, S. 25; vgl. Kommission verlässlicher Generationenvertrag 2020), das sicherstellt, dass die Transferbeziehungen stabil sind. Dieses gesamtgesellschaftliche Arrangement kann man unter dem Begriff „Generationenvertrag“ zusammenfassen. In der Formulierung von Oswald von Nell-Breuning (vgl. von Nell-Breuning 1956, S. 21 f.):
Immer und ausnahmslos trägt die produktive Generation die doppelte Last des Unterhalts sowohl der Nicht-mehr-Produktiven als auch der Noch-nicht-Produktiven. Ihr wesentlicher Beitrag zur Sicherung ihrer eigenen Versorgung im Alter besteht nicht nur in irgendeinem vorgeleisteten Äquivalent der späteren Alters-(Ruhestands-)Bezüge, sondern in ihren Investitionsleistungen, insbesondere in dem, was sie in die nachwachsende Generation investieren.“
Der Generationenvertrag ist inhärent konfliktbeladen, denn die mittlere Generation muss doppelt leisten. Das Vertragsverhältnis zwischen den Aktiven und den Jungen ist dabei vergleichsweise unproblematisch, da ja die Aktiven wissen, dass sie eines Tages auf den Transfer der heute Noch-nicht-Aktiven angewiesen sein werden. Das Verhältnis von Aktiven zu den Jungen können wir daher als einen Vertrag auf Gegenseitigkeit auffassen.
Der Transfer der Aktiven an die Alten ist problematischer, da die Aktiven für den Transfer keine Gegenleistungen mehr erwarten können. Da die Aktiven eine Generation zuvor von den jetzt Alten aufgezogen und versorgt wurden, fühlen Sie sich vielleicht/hoffentlich moralisch verpflichtet, nun ihre Gegenleistung zu erbringen. Aber eine Versorgung der Alten, die nur auf einer moralischen Verpflichtung basiert, ist nicht kompatibel mit einer sozialen Marktwirtschaft. Der Generationenvertrag bedarf also eines rechtlichen Rahmens, der die Ansprüche der Alten und die Verpflichtungen der Aktiven regelt, wie beispielsweise das SGB VI.
Es hat aber auch schon in der vorindustriellen Zeit „echte“ Generationenverträge gegeben, nämlich die sogenannten Altenteiler-Verträge. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen „Altbauer“ und „Jungbauer“; dabei übergibt der Altbauer dem Jungbauern „Haus und Hof“ (Acker- und Weideland, Nutztiere und Gerätschaften) und erhält als Gegenleistung das Altenteil, also eine (Natural-)Rente.
Idealisiert können wir uns einen solchen Altenteiler-Vertrag der vorindustriellen Zeit wie folgt vorstellen: Der Bauer bestellt auf seinem Grund und Boden mit seinem Pferd und seinem Pflug den Acker. Die Ernte dient dem Unterhalt der Familie. Die Kinder des Bauern werden nach und nach in die Arbeit einbezogen; sie lernen dabei unter anderem, wie man sät, pflügt, die Nutztiere pflegt und wie man erntet. Mit dem Älterwerden schwinden dem Bauern nach und nach die Kräfte, sodass er schließlich zu seinen Kindern sagt:
„Jetzt müsst ihr den Acker bestellen und die Ernte einfahren – ich habe euch das alles beigebracht. Die Ernte gehört euch, aber ihr müsst mir einen Anteil abgeben. Als Gegenleistung übergebe ich euch das Land, die Nutztiere und den Pflug.11
Da der Altbauer über (Real-)Kapital verfügt, ist der Generationenvertrag mit dem Jungbauern ein Vertrag auf Gegenseitigkeit, denn die Unterstützung für den Altbauern (das Altenteil) ist nicht mehr nur ein Akt der Solidarität, sondern die Gegenleistung für den Produktionsfaktor Kapital.12
Das Beispiel der Altenteiler-Verträge soll vor allem klar machen, dass die Gleichsetzung von Generationen-Vertrag und Umlagefinanzierung falsch ist; die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine denkbare Ausprägung des Generationenvertrages. In einem ausschließlich umlagefinanzierten Alterssicherungssystem sind die Alten darauf angewiesen, dass der Staat die Umlage durchsetzt. Die Durchsetzung der Umlage bzw. das tatsächliche Sicherungsniveau ist Ergebnis eines durch Wahlen gesteuerten politischen Willensbildungsprozesses.

5.2.3 Mackenroth-These

Die sogenannte Mackenroth-These − gelegentlich spricht man auch vom Mackenroth-Theorem − ist immer wieder als Argument gegen ein Kapitaldeckungsverfahren für die die Alterssicherung ins Feld geführt worden und wurde somit auch Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Es lohnt sich aber, die Aussagen von Gerhard Mackenroth etwas genauer zu betrachten. Im Kontext der Rentenreform von 1957 hat er in einem Aufsatz folgendes formuliert:13
„Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode, kein ,Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne − es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein. […]
Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren, d. h. eben aller Sozialaufwand wird auf das Volkseinkommen des Jahres umgelegt, in dem er verzehrt wird. Alles andere spielt sich in der monetären Sphäre ab, ist ‚Verrechnung‘, deren volkswirtschaftliche Wirkungen richtig einkalkuliert werden müssen. Man darf sich also nicht wegen eines angesammelten Kapitalstocks in besonderer Sicherheit wiegen und glauben, nun kann nichts passieren. […]
Wir müssen immer fragen: Was können wir aus dem Volkseinkommen heute und in Zukunft leisten, um die Leistungsgrenzen unserer sozialen Dienste richtig abstecken zu können?“
Mackenroth verwendet hier das Volkseinkommen als die Summe der von der Volkswirtschaft bereit gestellten Güter und Dienstleistungen. In heutiger Terminologie entspricht das Volkseinkommen (2501,1 Milliarden Euro in 2020) in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) dem Nettonationaleinkommen korrigiert um Produktions- und Importabgaben und Subventionen (abzgl. 272,4 Milliarden Euro). Das Nettonationaleinkommen unterscheidet sich vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Wesentlichen um die Abschreibungen. Die Abschreibungen entsprechen dem Verschleiß des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks und stehen damit nicht als Sozialaufwand zur Verfügung.14 Das Volkseinkommen als Bezugsgröße berücksichtigt nicht, dass der Exportüberschuss15 nicht im Inland zur Verfügung steht. Allerdings steht dem Exportüberschuss eine Geldforderung (Devisen) gegenüber.
Sieht man von diesen technischen Details ab, so ist im Grunde das obige Zitat keine These, sondern eine volkswirtschaftliche Banalität: Alle Güter und Dienstleistungen, die wir für unseren Lebensunterhalt in Anspruch nehmen, müssen von irgendjemandem produziert bzw. bereitgestellt werden. Wenn wir eine Altersversorgung für diejenigen sicherstellen wollen, die in 30 oder mehr Jahren in den Ruhestand treten, dann müssen wir heute dafür sorgen, dass in 30 oder mehr Jahren genügend Lebensmittel zur Verfügung stehen, dass die Wohnungen mit Wasser, Strom und Wärmeenergie versorgt sind, dass genügend Pfleger/innen, Ärzte/innen, Verkäufer/innen, Busfahrer/innen, Handwerker/innen usw. bereit stehen. Mackenroth sagt nichts anderes, als dass man die Güter und Dienstleistungen, die wir in Jahrzehnten benötigen, nicht heute „ansparen“ können („… kein Sparen im privatwirtschaftlichen Sinne …“): Die Milch, die in 30 Jahren getrunken werden soll, kann nicht heute gemolken werden; der im Jahr 2050 entzündete Blinddarm kann nicht heute entfernt werden!
Allerdings kann man die Aussage, dass aller Sozialaufwand immer aus der laufenden Periode gedeckt werden muss, nur mit gewissen Einschränkungen akzeptieren, denn es gibt durchaus langlebige Güter, die viele Jahrzehnte genutzt werden können. Besonders deutlich wird das bei selbstgenutzten Immobilien oder Infrastruktur-Maßnahmen.
Gleichwohl bleibt der Kerngedanke richtig, dass die heute Aktiven nur in einem sehr begrenzten Umfang für die eigene Alterssicherung sorgen können, ohne auf die nächste Generation der Aktiven angewiesen zu sein. Insbesondere ist die Einzahlung in ein umlagefinanziertes Alterssicherungssystem kein Beitrag zu Alterssicherung im oben beschriebenen Sinne.
Die Mackenroth-These wird – ob bewusst oder unbewusst – immer wieder als Argument benutzt, um das Umlageverfahren, das wir in der Gesetzlichen Rentenversicherung praktizieren, als alternativlos darzustellen und die Kapitaldeckung zu diskreditieren.16 Richtig ist allerdings in diesem Zusammenhang der Spruch „Geld kann man nicht essen!“, wenn dadurch zum Ausdruck gebracht werden soll, dass das Geldsparen nur dann der Alterssicherung dienen kann, wenn man später einmal dieses Geld in Güter und Dienstleistungen umtauschen kann, wenn also das Geld nicht durch eine hohe Inflation an (Real-) Wert verloren hat. Der Aussage, dass Sparen im volkswirtschaftlichen Sinne nicht nur sinnvoll, sondern sogar unverzichtbar ist, würde Mackenroth sicherlich zugestimmt haben.
Bei der Interpretation der Mackenroth-These darf man vor allem nicht den historischen Kontext vergessen. Nachdem die Wirtschaft nach dem 2. Weltkrieg wieder Fuß gefasst hatte17 und die Einkommen deutlich gestiegen waren, drängte seit Anfang der 1950er-Jahre das Problem der Versorgung der Alten. Der Kapitalstock der bis dahin kapitalgedeckten deutschen Rentenversicherung war durch die zwei Weltkriege vernichtet, sodass die Not der Alten nur durch direkte Transferzahlungen verhindert werden konnte. Man hätte den Transfer durch eine zusätzliche Steuer (ohne Gegenleistung) finanzieren können. Statt der Steuer hat man sich für das Umlageverfahren entschieden, bei dem die Aktiven durch die Beitragszahlung eine Gegenleistung erhielten − nämlich das Versprechen, dass sie selbst im Rentenalter aus dem Umlagesystem begünstigt werden. Die Einführung der „dynamischen Rente“ im Jahr 1957 war zweifelsohne eine sehr gute Entscheidung; ebenso kann nicht in Zweifel gezogen werden, dass die Rentenreform auch ein Kind der Not war.

5.2.4 Determinanten der Alterssicherung

Betrachten wir die Generation der heute Aktiven, die in 30 bis 40 Jahren selbst eine Altersversorgung benötigen, so ist deren Altersversorgung nur dann sichergestellt, wenn in 30 bis 40 Jahren die Volkswirtschaft so leistungsfähig ist, dass die Gesamtheit der produzierten Güter und Dienstleistungen ausreicht, die Bedürfnisse der dann Aktiven, der Jungen und der Alten zu befriedigen.18 Die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft in 30 bis 40 Jahren wird dabei von folgenden vier Determinanten geprägt:
  • Die demografischen Gegebenheiten: Es muss genügend Menschen im arbeitsfähigen Alter (Aktive) geben.
  • Der volkswirtschaftliche Kapitalstock: Die für die Produktion erforderlichen Maschinen und die Infrastruktur müssen in einem guten Zustand sein.19
  • Die Aktiven müssen nicht nur über das entsprechende technische Knowhow verfügen, um die technischen Anlagen zu bedienen und zu warten; sie müssen auch in der Lage sein, die lebenswichtigen Dienstleistungen zu erbringen – es werden also qualifizierte Fachleute für alle Disziplinen benötigt.
  • Die natürlichen Umweltbedingungen müssen ein lebenswertes Leben ermöglichen; insbesondere müssen die lebensnotwendigen natürlichen Ressourcen (Luft, Wasser, Böden, Rohstoffe sowie Flora und Fauna) in einem guten Zustand sein.
Die oben genannten Determinanten der Alterssicherung werden überlagert von der Grundvoraussetzung für die Alterssicherung künftiger Generationen − nämlich dem gesellschaftlichen Grundkonsens, am Generationenvertrag festzuhalten.20 Mit Blick auf die Gesetzlichen Rentenversicherung hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahre 2000 festgestellt (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2000, Ziffer 443, S. 223):
Im Interesse einer Generationengerechtigkeit sollten möglichst alle Altersgruppen eine ähnliche Relation zwischen Beitragszahlung, Erwerbsdauer und Renten im Ruhestandsalter erreichen, und es sollte zu keiner Kumulation von Nachteilen für einzelne Generationen kommen.

5.3 Demografie, Bevölkerungsentwicklung, Risiken

Gerade das Drei-Generationen-Modell verführt dazu, die Bedeutung der Demografie für die Alterssicherung überzubetonen. Hinzu kommt, dass mit Hilfe statistischer Verfahren die Bevölkerungsentwicklung relativ gut modelliert werden kann und so die Wissenschaft in der Lage ist, exakte Zahlen zu liefern. Ausgangspunkt für jede Hochrechnung der Bevölkerungsentwicklung ist der aktuelle Bevölkerungsstand, der durch eine Volkszählung und/oder durch Stichproben erhoben werden kann. Die wesentlichen Einflussfaktoren der künftigen Entwicklung sind dann (vgl. Bomsdorf und Trimborm 1992; Pitacco et al. 2009; Milevsky 2006; Bomsdorf 2008):21
  • die Sterblichkeit,
  • die Geburtenrate bzw. die Fertilität sowie
  • der Wanderungssaldo (Zuwanderungen abzüglich Abwanderungen).
Es gibt umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung (zum Beispiel Börsch-Supan et al. 2020). Wir werden im Folgenden nur auf die Berechnungen der 14. koordinierten Bevölkerungshochrechnung des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen.22 Bei diesen Hochrechnungen werden die drei oben genannten Einflussfaktoren jeweils in drei Szenarien berücksichtigt: ein mittleres und jeweils ein nach oben bzw. unten modifiziertes Szenario (vgl. dazu auch Tab. 5.1).
Tab. 5.1
Szenarien der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. (Quelle: eigene Darstellung; vgl. Statistisches Bundesamt 2019, S. 13 ff.)
Einflussfaktor
Messgröße
unteres
mittleres
oberes
Szenario
Geburtenhäufigkeit/Fertilität
Anzahl der Kinder je Frau
G1
G2
G3
1,43
1,55
1,73
Sterblichkeit/Lebenserwartung
Lebenserwartung bei Geburt
L1
L2
L3
Jungen: 82,5 Mädchen: 86,4
Jungen: 84,4 Mädchen:88,1
Jungen: 86,2 Mädchen: 89,6
Wanderungssaldo
jährliche Nettozuwanderung
W1
W2
W3
Rückgang auf 110.500 in 2030
Rückgang auf 206.000 in 2026
Rückgang auf 300.000 in 2030
Das statistische Bundesamt stellt für alle denkbaren Kombinationen entsprechende Modellrechnungen zur Verfügung. Die folgenden Darstellungen beschränken sich auf drei Szenarien:
  • G2-L2-W2: Dies entspricht einem mittleren Szenario.
  • G1-L3-W1: Szenario mit besonders ausgeprägter Alterung der Bevölkerung.
  • G3-L1-W3: Szenario einer vergleichbar jungen Bevölkerung.
Abb. 5.2 zeigt das zuvor illustrierte Drei-Generationen-Modell, wie sich die relativen Anteile
  • der „Jungen“ (Alter 0 bis 19 Jahre),
  • der „Aktiven“ (Alter 20 bis 64) und
  • der „Alten“ (Alter 65 und älter)
seit 1950 geändert haben bzw. sich in den nächsten Jahren ändern werden. Die Werte für die Jahre ab 2021 entsprechen dem mittleren Szenario (G2-L2-W2). Die zusätzlich eingezeichneten Linien entsprechen den beide extremen Szenarien (G1-L3-W1) und (G3-L1-W3). Der Anteil der Aktiven an der Gesamtbevölkerung ist von 1950 bis 2020 nahezu unverändert bei ca. 60 Prozent geblieben; dieser Anteil wird jedoch aller Voraussicht nach (in allen Berechnungsvarianten) auf rund 50 Prozent fallen. Ein steigender Anteil der Alten an der Gesamtbevölkerung ist bereits seit den 1950er-Jahren zu beobachten; dieser Trend wird sich in den nächsten Jahrzehnten deutlich verstärken.
Gerade mit Blick auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung verwendet man als Messgröße für die Belastung der mittleren Generation den Altersquotienten; er gibt das Verhältnis der Generation der Alten zu der Generation der Aktiven an.
Abb. 5.3 zeigt hier die projizierte Entwicklung des Altersquotienten für die drei oben genannten Szenarien. Der Altersquotient hängt natürlich entscheidend von der Festlegung der Altersgrenze ab. Wenn wir die Gruppe der Alten auf die Altersgruppe der 70-jährigen und älter begrenzen, so steigt der Altersquotient von einem sehr niedrigen Niveau auf rund 40 Prozent an, was etwas über dem aktuellen Altersquotienten liegt. Diese Daten können dahingehend interpretiert werden, dass eine sukzessive Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren auf 70 Jahre in etwa den demografischen Alterungsprozess kompensieren würde (vgl. zum Beispiel Institut der deutschen Wirtschaft 2021 oder aber Pimpertz 2021).
Die Überbetonung des Altersquotienten als Schlüsselgröße verführt allerdings dazu, Schreckensszenarien hinsichtlich der Zukunft der Alterssicherung zu entwerfen.23 Diese Zahlen sollten aber nüchtern betrachtet werden, denn die demografische Komponente ist nur eine von vielen, möglicherweise nicht einmal die alles entscheidende Komponente.
Es spricht zwar viel dafür, dass die diversen Projektionspfade der 14. koordinierten Bevölkerungshochrechnung in etwa die Realität abdecken werden,24 aber folgende Aspekte sollten nicht außer Acht bleiben:
  • Die Geburtenrate, die Lebenserwartung und das Wanderungssaldo sind ihrerseits abhängige Größen: Die Lebenserwartung steigt und fällt mit der Qualität der medizinischen Versorgung und des medizinischen Fortschritts; der Wanderungssaldo steigt und fällt mit der Attraktivität des Standorts Deutschland und der Bereitschaft, Zuwanderer willkommen zu heißen; die Geburtenrate hängt unter anderem davon ab, wie der Familienlastenausgleich ausgestaltet wird.
  • Die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter gibt unmittelbar noch keine Auskunft darüber, wie viele Personen tatsächlich erwerbstätig sind. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen oder auch deutlich steigende Sozialabgaben sich negativ auf die Erwerbsquote auswirken. Dies gilt auch für Bestrebungen, die wöchentliche Arbeitszeit zu verkürzen.25
  • Nicht die Anzahl der Erwerbstätigen im Jahre 2060 ist für die Alterssicherung primär relevant, sondern wie produktiv diese tatsächlich sind.
Seit 1991 ist die Arbeitsproduktivität (BIP pro geleistete Arbeitsstunde) preisbereinigt um rund 1,18 Prozent pro Jahr gestiegen (vgl. dazu Abb. 5.4).
Um die zuvor illustrierte demografische Lücke zu schließen, bedarf es einer jährlichen Produktivitätssteigerung um rund 0,35 Prozent, was zunächst einmal relativ zuversichtlich stimmen kann.26 Bleibt jedoch ein derartiger Produktivitätsfortschritt aus, so werden in den nächsten Jahren die Aktiven eine Schrumpfung der Realeinkommen erfahren, da ein immer größerer Anteil der (von den Aktiven!) erzeugten Güter und Dienstleistungen an die Alten transferiert werden muss. Betrachtet man allerdings die letzten zehn Jahre, so ist festzustellen, dass der Produktivitätsfortschritt sich verlangsamt.27

5.4 Sparen und Investieren − die Rolle der Kapitalmärkte

Der Begriff der Arbeitsproduktivität (BIP pro Arbeitsstunde) macht deutlich, dass das Sozialprodukt (bzw. das Volkseinkommen) durch das Zusammenspiel der beiden Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital entsteht. Ohne technische Unterstützung (Werkzeuge, Maschinen, Software usw.) kann niemand produktiv arbeiten und ohne qualifizierte Arbeitskräfte ist ebenso keine Produktion denkbar.
Wenn die demografische Lücke geschlossen werden soll, so ist die Steigerung der Arbeitsproduktivität zwingend erforderlich. Das bedeutet aber, dass verstärkt in den Produktionsfaktor Kapital bzw. in den volkswirtschaftlichen Kapitalstock28 investiert werden muss. Hier geht es im Wesentlichen um Investitionen in Ausrüstungen, Bauten, aber auch Infrastruktur und Forschung und Entwicklung. Eine aktuelle Untersuchung aus dem Jahre 2020 unterstreicht die Bedeutung des nichtmateriellen Kapitalstocks (Intangible Capital) (vgl. Kaus et al. 2020), insbesondere von Forschung und Entwicklung sowie Software-Entwicklung für die deutsche verarbeitende Industrie, insbesondere im Hinblick auf die Produktivität des Faktors Arbeit.29
Bezogen auf die gesamte Volkswirtschaft kann aber nur das investiert werden, was gespart wird, und nur das kann gespart werden, was nicht konsumiert wird. Die Festlegung der volkswirtschaftlichen Sparquote – also der Teil der Güter und Dienstleistungen, der genutzt wird zur Stärkung des Kapitalstocks – können wir als Teil des Generationenvertrages betrachten, denn eine hohe Sparquote bedeutet, dass die jetzt aktive Generation zugunsten der nächsten Generation auf Konsum verzichtet. Die nächste Generation wird nämlich aufgrund des gestärkten Produktionsapparates mit dem gleichen Arbeitseinsatz mehr produzieren können. Der Philosoph John Rawls (1921–2002) hat dies in seinem Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ wie folgt formuliert (vgl. Rawls 1979, S 325):
„Außerdem ist unmittelbar einsichtig, dass jede Generation […] von einer vernünftigen Sparrate Vorteile hat. Wenn die Akkumulation einmal eingeleitet ist und fortgeführt wird, kommt sie allen folgenden Generationen zugute. Jede gibt an die nächste eine faire Menge als Realkapital weiter […]. Dieses Kapital ist das Entgelt für das von den früheren Generationen übernommene, das es den späteren ermöglicht, ein besseres Leben in einer gerechteren Gesellschaft zu führen.30
Die Entscheidung über die volkswirtschaftliche Sparquote birgt erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den Generationen: Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Jahre 2019 insgesamt rund 77,6 Milliarden Euro (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) 2021, S. 111, Übersicht 14); dieser Teil des Bundeshaushaltes steht nicht für Investitionen zum Beispiel in Schulen, den Umweltschutz, der Infrastruktur usw. zur Verfügung.31 Der aktuelle Streit um die Wiedereinsetzung der Schuldenbremse ist im Kern eine Diskussion um den Generationenvertrag. Werden die genannten staatlichen Investitionen durch die Emission von Anleihen finanziert, so bedeutet dies eine Umverteilung innerhalb der Generation der Jungen, denn die nächste Generation hat aus den Investitionen zwar einen Nutzen, muss aber die Schulden zurückzahlen.32 Durch eine gezielte Ausgabenpolitik kann sich der Staat bewusst für investive oder konsumtive Ausgaben entscheiden; der Staat wiederum ist demokratisch legitimiert und folgt dem Wählerwillen.
Der Staat kann auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene tatsächlich festlegen, was konsumiert und was investiert wird.33 Allerdings ist der staatliche Anteil am volkswirtschaftlichen Kapitalstock mit 12,4 Prozent eher gering,34 sodass sich die Frage stellt, wie man die Unternehmen und Privathaushalte dazu bringen kann, mehr zu investieren bzw. zu sparen und weniger zu konsumieren.
Investitionsentscheidungen der Unternehmen werden bestimmt von den Ertragserwartungen, die wiederum direkt oder indirekt durch staatliches Handeln beeinflusst werden können − positiv beispielsweise durch einen Ausbau der Infrastruktur, negativ beispielsweise durch hohe Unternehmenssteuern.
Kann nun auch eine Einzelperson in den volkswirtschaftlichen Kapitalstock investieren? Jede Person kann zunächst für sich selbst entscheiden, welchen Anteil sie oder er am verfügbaren Einkommen spart, etwa durch die Entscheidung, 1000 Euro nicht für eine Urlaubsreise auszugeben, sondern für das Alter zurückzulegen. Diese individuelle Entscheidung hat jedoch keinen direkten Einfluss auf den volkswirtschaftlichen Kapitalstock, denn bezogen auf die gesamte Volkswirtschaft neutralisieren sich Soll- und Habenbuchungen der 1000 Euro.35 Was wir gemeinhin als Sparen bezeichnen, spielt sich vollständig in der Sphäre des Geldvermögens ab und hat unmittelbar keinen Einfluss auf den volkswirtschaftlichen Kapitalstock. Dies gilt selbst für das Aktiensparen, denn mit dem Erwerb einer Aktie erwirbt man lediglich einen Anteil an einer Aktiengesellschaft und dies hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Investitionsentscheidungen des Unternehmens.
Dies bringt uns zur Frage, wie der Kapitalmarkt und der volkwirtschaftliche Kapitalstock zusammenhängen. Ganz allgemein ist der Kapitalmarkt der (virtuelle) Ort, an dem sich Sparer als Anbieter und die Unternehmer als Nachfrager von Finanzkapital treffen. Da für den Sparer das Sparen mit einem Konsumverzicht einhergeht, erwartet der Sparer vom Unternehmen eine „Belohnung“ für den vorübergehenden Konsumverzicht. Im einfachsten Fall kann die Belohnung in Gestalt regelmäßiger Zinszahlungen erfolgen – dies ist der Fall bei einer Anleihe − oder in Gestalt einer unmittelbaren Beteiligung an den künftigen Gewinnen, dann ist die Gegenleistung die Ausgabe einer Aktie. Der unmittelbare Austausch von Sparern und Investoren findet auf dem Primärmarkt statt, etwa bei der Emission von Anleihen oder bei Ausgabe neuer Aktien (zum Beispiel im Rahmen eines IPO, d. h. eines Initial Public Offering). Nach den Regeln von Angebot und Nachfrage auf dem Primärmarkt fließen die Spargelder an die Unternehmen, die die höchste Belohnung bieten, also den höchsten Zins zahlen bzw. die besten Gewinnaussichten versprechen.
Die Spargelder der privaten Haushalte gelangen allerdings in der Regel auf dem Umweg über den Sekundärmarkt zu den investierenden Unternehmen, denn die Sparer bedienen sich verschiedener Finanzintermediäre (Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften), die die Spargelder in den Primärmarkt tragen.
Die Vorstellung, dass man mit dem Erwerb von Aktien oder von Investmentanteilen eines Aktienfonds unmittelbar zum Investor oder zur Investorin wird, ist demnach nicht ganz zutreffend. Richtig ist aber auch, dass durch das Sparen bzw. den Konsumverzicht überhaupt erst den Unternehmen die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die ihnen ermöglichen, Investitionen zu tätigen. Mit dem Erwerb einer Aktie partizipiert man unmittelbar an den künftigen Erträgen der jeweiligen Aktiengesellschaft, und somit verbrieft die Aktie einen Anteil am volkswirtschaftlichen Produktionsfaktor Kapital.

5.5 Individuelles Sparen und die Risiken der Kapitalanlagen

In den vorangehenden Abschnitten haben wir aus der gesamtwirtschaftlichen Perspektive auf das Fundmentalrisiko jeglicher Form der Alterssicherung hingewiesen, nämlich die Unsicherheit, ob in 30 oder 40 Jahren die dann aktive Generation überhaupt in der Lage ist, genügend Güter und Dienstleistungen für die dann Alten zur Verfügung zu stellen. Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung haben wir festgestellt, dass der Aufbau bzw. die laufende Erneuerung des volkswirtschaftliche Kapitalstocks (Produktionsvermögen) eine entscheidende Voraussetzung für die Altersversorgung künftiger Generationen sind. Die Investitionen in das Produktionsvermögen der Volkswirtschaft setzt aber eine entsprechende Sparquote − sprich Konsumverzicht − der privaten Haushalte voraus.
In diesem Abschnitt untersuchen wir das individuelle Sparen; wir fragen nach dem Nutzen und den Risiken.
Sieht man einmal vom Erwerb einer Wohnimmobilie ab, so sind die Möglichkeiten des Realsparens sehr begrenzt: Ob wir in einen Banksparplan einzahlen oder in einen Aktienfonds – am Ende des Sparprozesses steht immer ein in Euro bewertetes Versorgungsguthaben. Dieser finanzielle Anspruch wird erst dadurch zur Altersversorgung, wenn das Versorgungskapital sukzessive liquidiert und gegen Waren und Dienstleistungen eingetauscht wird. Der prinzipielle Nutzen des individuellen Sparens besteht somit vor allem darin, etwas Tauschbares in den Händen zu haben. Fehlt es daran, so sind wir auf Transferzahlungen des Staats (einschl. der Sozialversicherungsträger), der Familie oder irgendeiner anderen Quelle angewiesen.
Offensichtlich ist aber auch das Risiko des individuellen Sparens, nämlich die Unsicherheit, welchen Realwert das angesparte Versorgungskapital in der Zukunft haben wird. Wenn wir also untersuchen wollen, ob sich das Sparen in der Vergangenheit gelohnt hat, so müssen wir die Inflationseffekte herausrechnen. Gelohnt hat sich das Sparen, wenn real (also nach Abzug der Inflationsrate) das Sparvermögen den Konsumverzicht übersteigt. Als Maß für den Erfolg des Sparens wählen wir dabei die Realverzinsung.36
Wie wir sehen werden, hängt der Sparerfolg (oder -misserfolg) entscheidend von der Art der Kapitalanlage ab. Wir betrachten hierzu zwei typische Anlageformen: zum einen eine Kapitalanlage in festverzinsliche Anleihen und zum anderen eine Kapitalanlage in ein breit gestreutes Aktienportfolio. Als Proxy dieser beiden Anlageformen wählen wir den Rentenindex REXP und den Aktienindex DAX. Der Rentenindex REXP zeichnet die Wertentwicklung eines fiktiven Portfolios von Bundesanleihen nach. Der REXP ist ein Performance-Index, da die Wertentwicklung unter Berücksichtigung der fälligen Kuponzahlungen ermittelt wird.37 Der Aktienindex DAX repräsentiert die Wertenwicklung der 30 bzw. 40 größten38 deutsche Aktiengesellschaften (vgl. Deutsche Börse AG 2021). Daten zum REXP und zum DAX stellt die Deutschen Bundesbank zur Verfügung.39
Abb. 5.5 zeigt den Anlageerfolg als inflationsbereinigte Rendite einer REXP- bzw. einer DAX-Anlage jeweils über einen Zeitraum von zehn bzw. 40 Jahren.
Zwei Dinge fallen sofort ins Auge: Zum einen schwanken die Renditen je nach Anlagezeitraum bei der DAX-Anlage deutlich stärker als bei einer REXP-Anlage. Zum anderen beobachtet man den „Glättungseffekt“ in der Zeit: Bei einer Anlagedauer von 40 Jahren ist gegenüber einer Anlagedauer von zehn Jahren die Schwankungsbreite der beobachteten Renditen wesentlich geringer − sowohl bei REXP- als auch bei DAX-Anlagen. Bei Betrachtung des 10-jährigen Anlagehorizontes wird deutlich, dass die Realverzinsung einer sicheren Anlage seit ca. 20 Jahren sinkt.
Vergleicht man die DAX- und REXP-Anlagen, so gibt es bei einem 10-jährigen Anlagehorizont lange Phasen, bei denen die Aktienanlage deutlich schlechter abgeschnitten hat als die Anlage in Bundesanleihen. Bei einem 40-jährigen Anlagehorizont ist die Aktienanlage durchweg besser − im Durchschnitt um 2,74 Prozent. Bemerkenswert ist sicherlich auch, dass bei einem 40-jährigen Anlagehorizont die Realrendite der REXP-Anlage nahezu konstant ist. Dies unterstreicht die Bedeutung der Preissteigerungsrate, denn das in der Vergangenheit deutlich höhere (nominale) Zinsniveau ging einher mit hohen Inflationsraten, sodass die Realverzinsung entsprechend niedriger war.
Tab. 5.2 zeigt die Auswertung der inflationsbereinigten Renditen bei einer Einmalanlage und bei einem Sparplan für unterschiedliche Laufzeiten. Bei der Berechnung der Sparpläne wurden auch die Sparraten inflationsbereinigt; es wurde ein nach Abzug der Preissteigerungsrate konstanter monatlicher (vorschüssiger) Sparbeitrag unterstellt. Der Glättungseffekt wurde mittels der Standardabweichung quantifiziert.
Tab. 5.2
Inflationsbereinigte Renditen: Einmalanlage und Sparplan. (Quelle: eigene Berechnungen für DAX bzw. REXP.)
Anlagedauer:
120 Monate
240 Monate
360 Monate
480 Monate
Anzahl:
740 Verträge
620 Verträge
500 Verträge
380 Verträge
Anlageart:
DAX
REXP
DAX
REXP
DAX
REXP
DAX
REXP
 
Einmalanlage
Minimum
−4,54 %
0,77 %
−1,16 %
1,71 %
2,44 %
2,52 %
4,05 %
3,18 %
Maximum
30,67 %
6,15 %
13,87 %
6,01 %
8,67 %
5,17 %
10,20 %
4,48 %
Mittelwert
6,98 %
3,67 %
6,15 %
3,76 %
6,46 %
3,84 %
6,54 %
3,85 %
Standard-
abweichung
6,43 %
1,25 %
3,15 %
0,96 %
1,33 %
0,64 %
1,23 %
0,28 %
 
Sparplan
Minimum
−7,74 %
−0,48 %
0,17 %
1,11 %
3,32 %
1,91 %
4,14 %
2,83 %
Maximum
33,55 %
7,04 %
14,66 %
5,92 %
11,51 %
5,06 %
9,12 %
4,55 %
Mittelwert
7,02 %
3,57 %
6,00 %
3,66 %
6,42 %
3,86 %
6,65 %
3,99 %
Standard-
abweichung
6,96 %
1,53 %
3,25 %
1,09 %
1,63 %
0,76 %
0,87 %
0,39 %
Im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit einer Aktienanlage gegenüber einer (sicheren) Zinsanlage ist das Ergebnis eindeutig. Bei einer Spardauer von 40 Jahren – dies entspricht in etwa der Lebensarbeitszeit – liegt die jährliche (Real-)Rendite der Aktienanlage im Durchschnitt um 2,66 Prozent über der Rendite einer „sicheren“ Anlage.
Zusammenfassend kann man sagen: In der Vergangenheit hat sich das Sparen immer gelohnt, denn bei einer Spardauer von 20 Jahren und mehr hat man eine positive Realverzinsung erzielt, das heißt, der Konsumverzicht wurde durch einen möglichen Mehrkonsum im Alter belohnt. Wenn es um die Frage geht, wie man sparen soll, so zeigen die Daten der Vergangenheit einen eindeutigen Vorteil der Aktienanlage gegenüber einer „sicheren“ Anlage.
Ist es also eine richtige Empfehlung, beim Vorsorgesparen zu 100 Prozent in Aktien zu investieren? Eher nicht, denn die zuvor aufgelisteten Daten für die inflationsbereinigten Renditen bei Einmaleinlage und Sparplan lassen nicht erkennen, welche Risiken mit dem Aktiensparen verbunden sind. Bei der Risikobeurteilung müssen wir nämlich die Risikowahrnehmung des Sparers beachten. Die Risikowahrnehmung des einzelnen Sparers orientiert sich an der Wertentwicklung des sich aufbauenden Versorgungskapitals und nicht nur am Endkapital.40
Betrachten wir beispielhaft die Sparerin Frieda Fröhlich, die schon 1963 einen DAX-Sparplan abgeschlossen hat41 (vgl. dazu Abb. 5.6).
Wir wollen unterstellen, dass Frieda ab dem 01.04.1963 monatlich 100 Euro (bzw. 195,58 DM vor dem 01.01.2002) eingezahlt hat. Am 31.03.2003, also nach 40 Jahren verfügte Frieda über ein Kapital von 265.343 Euro, somit 217.343 Euro mehr als die Summe der Sparbeiträge (48.000 Euro). Damit hat sie eine nominale Rendite von 7,25 Prozent erzielt. Hätte Sie einen REXP-Sparplan gewählt, so wäre die Rendite nur marginal höher gewesen, nämlich 7,38 Prozent. Selbst in diesem Worst-Case Szenario hat Frieda mit der risikobehafteten Kapitalanlage fast die gleiche Rendite erzielt wie bei einer sicheren Anlage.
Schaut man sich jedoch die Wertentwicklung Friedas Sparplans an, so wird deutlich, dass Frieda sehr frustriert ist. Frieda muss nämlich feststellen,
  • dass sie in den letzten drei Jahren über 565.700 Euro verloren hat,
  • dass Sie schon im Sept. 1997 über ein Versorgungskapital von 265.408 Euro verfügen konnte und
  • dass alle Sparbeiträge ab September 1997 (insg. 6700 Euro) verbrannt wurden.
Ursache für die Verlust in Friedas Sparplan war der Börsencrash zwischen 2000 und 2003. Zwischen Ende Februar 2000 und Ende März 2003 hat der DAX 68,3 Prozent seines Wertes verloren.
Da auch für die Zukunft vergleichbare Börsenabstürze nicht auszuschließen sind, wird man jeden Aktiensparer auf die o. g. Risiken hinweisen müssen. Es ist daher nachvollziehbar, dass Sparer im Zweifelsfalle eine vermeintlich sichere Anlage bevorzugen.
Die obige Auswertung eines REXP- bzw. DAX-Investments bestätigt die Kapitalmarkttheorie – insbesondere das Capital-Asset-Pricing-Modell (CAPM), wonach Risiko belohnt wird. Ein Ansatz zur Messung, wie auf den Kapitalmärkten das Risiko belohnt wird, ist die Aktienrisiko-Prämie (Equity Risk Premium − ERP); diese ist die Differenz der Renditen in ein breit gestreutes Aktienportfolio (repräsentiert durch einen geeigneten Aktienindex) und einer sicheren Anleihe (repräsentiert durch ein Portfolio von Staatsanleihen). Hierzu gibt es Untersuchungen für alle wesentlichen Kapitalmärkte dieser Welt (vgl. Dimson et al. 2011; Jordà et al. 2019; Credit Swiss Research Institute 2021; Damodaran 2021). Diese Untersuchung zeigen durchweg eine positive ERP, wobei jedoch die Höhe der ERP sehr stark vom Land und vom Betrachtungshorizont abhängt.42
Die ERP ist ein gesamtwirtschaftlicher Indikator für die Differenz zwischen der Eigenkapitalrendite der Unternehmen und dem Zins für Fremdkapital. Die Eigenkapitalrendite treibt die Aktienkurse, während sich der Fremdkapitalzins an den Konditionen der Unternehmensanleihen (unter Berücksichtigung des Bonitätsrisikos) ablesen lässt. Es ist daher auch aus grundsätzlichen Erwägungen nachvollziehbar, dass die ERP positiv ist und dass auf lange Sicht eine Aktienanlage höhere Erträge liefert als ein Investment in Anleihen, insbesondere in Staatsanleihen.
Wir haben in diesem Abschnitt das Rendite-Risiko-Dilemma dargestellt; es besteht darin, dass Sparer wählen können zwischen einer sicheren Kapitalanlage und einer deutlich rentableren Kapitalanlage, die aber mit erheblichen Risiken verbunden ist. Aus diesem Dilemma gibt es scheinbar keinen Ausweg.

5.6 Intergenerationaler Risikoausgleich

In diesem Abschnitt wollen wir darstellen, dass
  • die Betonung der Garantien für Produkte der Altersvorsorge nicht nur kontraproduktiv, sondern auch unfair ist, und dass
  • der Leitgedanke des Versicherungswesens – nämlich Risiken zu bewerten und kollektiv zu verteilen – einen Ausweg aus dem Rendite-Risiko-Dilemma bieten kann.
Garantien sind unfair!
Wenn Aktienanlagen systematisch rentabler sind als „sichere“ Anlagen, dann haben diejenigen einen Vorteil, die sich das Risiko leisten können. Wenn für eine Person die private Altersvorsorge unbedingt nötig ist, um zusammen mit der Sozialversicherungsrente eine halbwegs auskömmliche Rente zu haben, so ist für sie eine planbare Rente sehr wichtig und entsprechend wird sie tendenziell in sichere Kapitalanlagen investieren (müssen). Ganz anders stellt sich die Situation für diejenigen Sparer dar, die zwar schon gut versorgt sind, aber sich gerne im Alter etwa mehr gönnen möchten oder schlicht den Kindern und Enkeln etwas hinterlassen wollen. Dieser Sparertyp kann sich das Risiko leisten und wird dafür auch noch mit einer deutlich höheren Rendite belohnt.
Wenn also insbesondere der Staat gezielt solche Sparprodukte fördert, die beispielsweise eine Kapitalerhalt-Garantie vorsehen, so führt das zwangsläufig dazu, dass die zugehörige Asset-Allokation keinen oder nur einen sehr geringen Aktienanteil enthält. Je nach Fallkonstellation kann es somit passieren, dass die staatliche Förderung zum Nachteil der Sparer ist, weil die Kapitalanlage in nicht-rentable Anlageformen gedrängt wird.43
Ausweg aus diesem Rendite-Risiko-Dilemma: Die Leitgedanken des Versicherungswesens ernst nehmen!
Der Leitgedanke des Versicherungswesens ist, das Erfassung und Bewerten von Risiken sowie den kollektiven Risikoausgleich zu organisieren. Wir wollen diese Leitgedanken auf das obige Phänomen anwenden. Auch wenn wir gewohnt sind, das Management von Finanzrisiken den Banken oder Investmentgesellschaften zu überlassen, so kann man mit guten Argumenten die Herausforderung des Phänomens der Kapitalanlagerisiken als originäre Aufgabe des Versicherungswesens betrachten.
Versuchen wir also einmal, die Kapitalanlagerisiken langfristiger Sparprozesse aus der Perspektive des Versicherungswesens zu analysieren. Im ersten Schritt müssen wir dazu Kapitalanlagerisiken messen und bewerten. Diesbezüglich steht den Finanzmathematikern mittlerweile ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung. So wie sich jedoch Wetterrisiken nicht vollständig in mathematische Modelle fassen lassen, so gibt es auch im Finanzbereich „irrationale Übertreibungen“, die nicht mit einem mathematischen Modell erklärt werden können.44 So wie die Versicherungswirtschaft in der Lage ist, nicht vollständig kalkulierbare Wetterrisiken abzusichern, so sollte sie sich auch selbstbewusst dem Phänomen der Kapitalmarktrisiken stellen.
Aus dem Versicherungsgedanken heraus stellt sich nun die Frage nach einem kollektivem Risikoausgleich. Eine Art von kollektivem Risikoausgleich hat Harry Markowitz mit seiner Portfolio-Selection-Theory entwickelt. Hierbei handelt es sich um einen vertikalen Risikoausgleich zwischen Einzelaktien. Diese Art von Risikoausgleich haben wir bei unseren Berechnungen schon vorgenommen, indem wir von einem breit diversifizierten Aktienportfolio (wie zum Beispiel dem DAX) ausgehen.
Abb. 5.7 zeigt die Ablaufleistungen 40-jähriger Sparpläne mit gleichbleibender monatlicher Sparrate (100 Euro) für REXP- bzw. DAX-Sparpläne. Jeder Punkt auf den Kurven repräsentiert eine Sparergeneration. Wir finden hier u. a. die Sparergeneration von Frieda Fröhlich wieder (Sparbeginn 01.04.1963, Fälligkeit 30.03.2003). Diese Generation ist die einzige der insgesamt 380 betrachteten Sparergenerationen, die mit einem REXP-Sparplan besser gefahren wäre. Durch eine gebrochene Linie angedeutet ist auch das durchschnittliche Endguthaben über alle Sparergenerationen von 501.215 Euro.
In einem hypothetischen Beispiel wollen wir einmal unterstellen, dass alle Sparergenerationen (hier sind es 380) einen „Gesellschaftsvertrag“ dahingehend abschließen, dass jede und jeder in den DAX investiert und dass das erzielte Endkapital solidarisch gleichmäßig verteilt wird. Aus dem Verteilungstopf hätten dann alle 501.215 Euro erhalten, was mehr als das Doppelte des durchschnittlichen REXP-Endkapitals (nämlich 235.276 Euro) ist.
Ganz offensichtlich ist ein solcher Risikoausgleich zwischen den Generationen unmöglich. Neben den vielen rein praktischen Problemen, die man bei jedem Versicherungsvertrag zu überwinden hat, stellt sich hier das Problem eines horizontalen Risikoausgleichs, denn die Endvermögen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig und entsprechend auch die Zeitpunkte, ab denen das Vermögen für die Versorgung verzehrt werden soll. Gleichwohl ist das Prinzip des intergenerationalen Risikoausgleich erkennbar; es bedarf allerdings einer intelligenten Lösung.
Die klassische Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung war im Grunde ein Sparmodell mit horizontalem Risikoausgleich (vgl. Goecke 2003). Allerdings wurden hierbei im Wesentlichen die Zins- und Kursrisiken festverzinslicher Wertpapiere durch ein (sehr intransparentes) System der Überschussbeteiligung ausgeglichen. In Zeiten, in denen man noch sehr verlässlich Geld zu fünf Prozent anlegen konnte, war die Kapitallebensversicherung mit Zinsgarantie und Überschussbeteiligung ein sehr beliebtes und erfolgreiches Produkt. Allerdings sind die Versuche, diese Produktgattung in die Niedrigzinsphase zu retten, als gescheitert zu betrachten.
Der Leitgedanke der Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung bleibt aber fruchtbar. In verschiedenen Aufsätzen hat der Verfasser Lösungsansätze vorgestellt, wie ein intergenerationaler Risikoausgleich durchgeführt werden kann (vgl. Goecke 2011, 2012, 2013a, b, 2015, 2016, 2018). Abb. 5.8 soll illustrieren, zu welchem Ergebnis ein realistisches Modell des kollektiven Sparens im Backtesting gekommen wäre.
Diese Abbildung wurde unter anderem auch dem Ausschuss Arbeit und Soziales bei der Diskussion des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vorgelegt.45

5.7 Resümee und Ausblick

Die Sicherung der Altersversorgung für die Generation, die gerade ins Berufsleben eingestiegen ist oder in den nächsten Jahren einsteigen wird, ist eine echte Herausforderung. Es geht dabei im Kern darum, die kommenden Generationen in die Lage zu versetzen, dass sie in dem Umfang Güter produzieren und Dienstleistungen bereitstellen können, um sich selbst, die eigenen Kinder und die Alten zu versorgen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird diese Herausforderung besonders an der sich abzeichnenden Alterung der Bevölkerung festgemacht. Dies ist insofern verständlich, als die Altersversorgung in Deutschland vor allem auf der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung basiert, die ihrerseits voraussetzt, dass das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern nicht aus dem Lot gerät. Das Kernproblem der Alterssicherung in Deutschland ist die einseitige Abhängigkeit vom Produktionsfaktor Arbeit. Eine kapitalgedeckte Alterssicherung ist nicht per se einem Umlagesystem überlegen; sie ist aber weniger den demografischen Risiken ausgesetzt.46 Wir haben darauf hingewiesen, dass ein hinlänglich großer und „gut gepflegter“ Kapitalstock wesentliche Voraussetzung für einen Produktivitätsfortschritt darstellt; das setzt wiederum Investitionen voraus. Die Früchte dieser Investitionen müssen fair verteilt werden. Bisher wurde gerade unter dem Aspekt der Sicherheit bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge auf festverzinsliche Kapitalanlagen gesetzt. Im Ergebnis hat dies aber in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich der „normale“ Sparer mit einer vergleichsweise schlechten Rendite begnügen musste. Eine gute kapitalgedeckte Alterssicherung muss sicherstellen, dass die Sparer und Sparerinnen unmittelbar am Produktionsfaktor Kapital beteiligt werden. Eine Möglichkeit der unmittelbaren Beteiligung ist der Erwerb von Aktien. Die Risiken der Aktienanlage könnten durch einen intergenerationalen Risikoausgleich gemindert werden; die effiziente Organisation eines solchen intergenerationalen Risikoausgleich ist eine echte Herausforderung für Lebensversicherer.
Auf dem Weg zu einer generationengerechten Alterssicherung müssen weitere Aspekte, die oben nicht angesprochen wurden, stärker in den Fokus genommen werden.
1.
Thomas Piketty hat in seinem Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ anhand makroökonomischer Daten nachgewiesen, dass in der Vergangenheit stets die inflationsbereinigte Kapitalrendite über der Wachstumsrate lag:
Die Ungleichheit r > g entspricht also … unbestreitbar einer historischen Realität“.47
Piketty selbst weist darauf hin, dass „r > g“ nicht als volkswirtschaftliche Gesetzmäßigkeit zu betrachten ist, dass aber vieles dafür spricht, dass auch in Zukunft die Kapitalrendite größer als die Wachstumsrate sein wird. Da aber die Wachstumsrate letztlich den Verteilungsspielraum und damit auch das Lohnwachstum begrenzt, ergibt sich, dass ein Kapitaldeckungsverfahren dem Umlageverfahren ceteris paribus überlegen ist. Der demografische Wandel verstärkt diesen Effekt. Führen moderne Technologien dazu, dass einzelne Produktionsprozesse nahezu ohne menschliche Arbeitskraft auskommen, so wird ein steigender Anteil des Volkseinkommens in die Entlohnung des Produktionsfaktors Kapital fließen. Eine substanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktionsfaktor Kapital wäre somit auch ein Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
 
2.
In den obigen Ausführungen haben wie die Beteiligung am Produktionsfaktor Kapital stark vereinfachend mit dem Erwerb von Aktien verknüpft. Die deutsche Wirtschaft wird jedoch von mittelständischen Unternehmen geprägt, die keine Aktiengesellschaften sind bzw. deren Aktien nicht an den Börsen gehandelt werden. Man muss also feststellen, dass Sparer auch über den Kapitalmarkt kaum Möglichkeiten haben, sich an mittelständischen Unternehmen zu beteiligen. Hier könnte die betriebliche Altersversorgung eine Brücke schlagen. Die in der Vergangenheit in vielen Unternehmen praktizierte sogenannte § 6a – Finanzierung war im Grunde eine Art Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmen: Das Unternehmen sagt den Mitarbeitern eine Rente zu, die intern über eine Rückstellung (§ 6a EStG) finanziert wird. Faktisch handelt es sich hierbei um einen Kredit zum Zinssatz von sechs Prozent (vgl. § 6a Abs. 3 Satz 3 EstG), den der Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern aufgenommen hat und der aus zukünftigen Gewinnen getilgt wird. Diese einst sehr verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist für die Unternehmen durch die Divergenz von bilanziellem und steuerrechtlichem Rechnungszins mittlerweile nicht mehr attraktiv. Es sind neue Lösungen gesucht, um die Brücke zu schlagen zwischen Arbeitnehmern (die für ihr Alter vorsorgen wollen) und Unternehmen (die investieren wollen). Denkbar sind neue Formen der Kapitalbeteiligung, bei denen Risiken und Chancen fair zwischen Unternehmen und Mitarbeiter geteilt werden. Die Tarifparteien könnten durch unternehmensübergreifende Lösungen dazu beitragen, dass es zu einem vertikalen Risikoausgleich (vergleichbar mit der Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz) kommt. Das Ganze könnte durch einen horizontalen Risikoausgleich (siehe oben) ergänzt werden.
 
3.
Wir haben die Bedeutung der Investition für den volkswirtschaftlichen Kapitalstock betont. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise ein steigender Anteil des Sozialprodukts verwendet werden muss, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten. Da die natürliche Umwelt ein öffentliches Gut ist, ist es naheliegend, dass der Staat Investitionen in den Umweltschutz fördert und lenkt. Aufgrund der Langfristigkeit von Altersvorsorgemaßnahmen bieten sich Investitionen in den Umweltschutz als Kapitalanlage für die Alterssicherung an.
 

5.8 Anhang: Rückrechnung der DAX- und REXP-Indizes

Beim Aktienindex DAX handelt es sich um einen Performance-Index, der derzeit auf der Grundlage der Performance (gemessen nach der Freefloat-Marktkapitalisierung) der 40 (bzw. bis 19.09.2021 der 30) größten deutschen Aktiengesellschaften von der Deutschen Börse AG täglich ermittelt wird. Der Index ist normiert auf den Wert 1000 zum Ultimo des Jahres 1987. Auf der Grundlage der Berechnungen der Deutschen Börse AG veröffentlicht die Deutsche Bundesbank Zeitreihen zum DAX-Index; geliefert wird jeweils der monatliche Endstand (auf zwei Nachkomma-Stellen gerundet; Datenreihe BBK01.WU3141). Für die Monate ab Dezember 1987 verwenden wir die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Daten.
Der Rentenindex REXP ist ein Performance-Index, der die Wertentwicklung eines fiktiven Portfolios von Bundesanleihen unterschiedlicher Laufzeit nachzeichnet. Der Index ist zum 31.12.1987 auf den Wert 100 normiert. Auf der Grundlage der Berechnungen der Deutschen Börse AG veröffentlicht die Deutsche Bundesbank Zeitreihen zum REXP-Index; geliefert wird jeweils der monatliche Endstand (auf zwei Nachkomma-Stellen gerundet). Die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Datenreihe umfasst auch eine Rückrechnung ab Ultimo Januar 1967. Für unsere Untersuchungen verwenden wir für den Zeitraum ab Januar 1967 die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Daten.

5.8.1 Rückrechnung des DAX-Index

Für unsere Untersuchungen verwenden wir die Rückrechnung des DAX ab Ultimo 1949 auf der Grundlage der Veröffentlichung von Georg Gielen:
  • Gielen, Gregor (1994): Können Aktienkurse noch steigen? Langfristige Trendanalyse des deutschen Aktienmarktes, Gabler-Verlag, Wiesbaden 1994.
Die Daten der Rückrechnung von Gielen stehen unter https://​histat.​gesis.​org/​histat/​de/​table/​details/​B248A11E0B70905D​7B3C98CB417D86CD​#tabelle zur Verfügung.48

5.8.2 Vereinfachte Rückrechnung des REXP-Index

Für unsere Untersuchungen verwenden wir zur Rückrechnung des REXP für die Monate ab Dezember 1967 bis Dez 1987 die Datenreihe BBK01.WU046A. Für die Monate Dez. 1949 bis Jan. 1967 verwenden wir ein vereinfachtes Rückrechnungsverfahren, das im Folgenden beschrieben wird.
Die wesentliche Vereinfachung besteht darin, dass für die jeweiligen Monate jeweils ein sicherer Marktzins existiert und dass das Portfolio jeweils in Zerobonds mit einer festen Restlaufzeit D (=Duration) investiert wird. Ferner unterstellen wir vereinfachend eine flache Zinskurve.49

5.8.3 Formale Darstellung der Berechnung des Indexes

Wir bezeichnen mit it den Marktzins für den Monat [t, t + 1], it ist die Emissionsrendite eines ausfallsicheren Zerobonds mit einer Restlaufzeit von D Jahren zu Beginn des Monats [t, t + 1]. Es wird unterstellt, dass am Ende jeden Monats das Rentenportfolio auf Grundlage der aktuellen Marktkonditionen verkauft wird und von dem Erlös ein neuer D-Zerobond erworben wird.
Ist also Bt der Wert des Portfolios zu Beginn des Monats [t, t + 1], so beträgt der Wert am Ende des Monats bzw. zu Beginn des Folgemonats:
$$ {B}_{t+1}={B}_t\cdotp \, \frac{{\left(1+{i}_t\right)}^D}{{\left(1+{i}_{t+1}\right)}^{D-1}}={B}_t\cdotp \, \left(1+{i}_t\right)\, \cdotp \, {\left(\frac{1+{i}_t}{1+{i}_{t+1}}\right)}^{D-1}\approx {B}_t\cdotp \, \left(1+{i}_{t+1}-\, D\cdotp \, \left({i}_{t+1}-{i}_t\right)\right). $$
Die Wertänderung von Monat zu Monat ergibt sich somit aus zwei Effekten:
• dem Zinseffekt:
Mulitplikation mit dem Faktor (1 + it) und
• dem Durationseffekt:
Mulitplikation mit dem Faktor \( {\left(\frac{1+{i}_t}{1+{i}_{t+1}}\right)}^{D-1} \).
Der Durationseffekt hängt im Wesentlichen von der Zinsänderung und der Duration und nicht so sehr vom Zinsniveau ab. Die Durationseffekte neutralisieren sich im Laufe der Jahre, denn für k ≥ 1 gilt
$$ {B}_{t+k}={B}_t\cdotp \prod \limits_{j=0}^{k-1}\left(1+{i}_{t+j}\right)\cdotp {\left(\frac{1+{i}_t}{1+{i}_{t+k}}\right)}^{D-1}. $$
Ist IT der Indexstand zum Basisstichtag, so kann man die zurückliegenden Indexstände rekursiv berechnen:
$$ {I}_{T-k-1}={I}_{T-k}\cdotp \frac{B_{T-k-1}}{B_{T-k}}=\frac{I_{T-k}}{1+{i}_{T-k}}\cdotp {\left(\frac{1+{i}_{T-k}}{1+{i}_{T-k+1}}\right)}^D. $$

5.8.4 Durchführung der Berechnungen

Zur Berechnung der oben dargestellten vereinfachten Rückrechnung des REXP wurden folgende Zinssätze zugrunde gelegt:
  • Von Dez. 1949 bis Dez. 1953: Mittelwert von Lombard- und Diskontsatz (Bundesbank-Zeitreihe BBK01.SU0112 und BBK01.SU0113);
  • von Jan. 1954 bis Juli 1955: Renditen der Anleihen der öffentlichen Hand, steuerfrei mit Kupon 5,5 Prozent (veröffentlicht in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank im April 1956, S. 82, Tabelle V-7);
  • von Aug. 1955 bis Feb. 1962: Renditen von Hypothekenpfandbriefen (Bundesbank-Zeitreihe BBK01.WU0018);
  • von März 1962 bis Jan. 1967: Renditen Börsennotierter Bundespapiere (Bundesbank-Zeitreihe BBK01.WU0015).
Für die Duration wurde ein Wert von D = 4,5 zugrunde gelegt; dies entspricht in etwa der Duration der aktuellen Zusammensetzung des REXP-Portfolios.50 In Tab. 5.3 sind sämtliche Berechnungen zusammengefasst.
Tab. 5.3
Vereinfachte Rückrechnung des REXP-Indizes (12/1949−01/1967). (Quelle: eigene Berechnungen für eine Duration von 4,5)
 
Jan
Feb
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug
Sept
Okt
Nov
Dez
1949
           
8,832
1950
8,865
8,897
8,930
8,963
8,996
9,029
9,062
9,095
9,129
8,413
8,457
8,502
1951
8,546
8,591
8,637
8,682
8,728
8,774
8,820
8,866
8,913
8,960
9,007
9,054
1952
9,102
9,150
9,198
9,246
9,698
9,742
9,785
10,041
10,082
10,123
10,164
10,206
1953
10,470
10,508
10,547
10,586
10,625
10,896
10,932
10,968
11,004
11,040
11,076
11,112
1954
10,364
10,412
10,460
10,464
10,603
10,697
10,791
10,931
10,978
11,071
11,023
11,023
1955
11,119
11,215
11,262
11,358
11,405
11,453
11,451
11,067
11,122
11,177
11,232
11,288
1956
11,392
11,447
11,503
11,510
11,567
11,575
11,633
11,692
11,701
11,761
11,771
11,832
1957
11,843
11,905
11,917
11,931
11,945
12,010
12,076
12,143
12,158
12,226
12,294
12,363
1958
12,432
12,554
12,623
12,692
12,762
12,886
13,121
13,245
13,483
13,549
13,615
13,681
1959
13,865
13,930
13,996
14,062
14,128
14,195
14,261
14,329
14,396
14,403
14,471
14,541
1960
14,548
14,496
14,507
14,581
14,594
14,607
14,684
14,824
14,901
15,106
15,311
15,385
1961
15,460
15,602
15,743
15,952
16,093
16,097
16,101
16,039
16,047
16,125
16,204
16,283
1962
16,432
16,581
16,730
16,879
16,812
16,748
16,759
16,841
16,925
17,008
17,093
17,177
1963
17,262
17,421
17,506
17,591
17,677
17,763
17,849
17,936
18,024
18,111
18,199
18,288
1964
18,455
18,623
18,631
18,562
18,575
18,589
18,684
18,780
18,875
18,972
19,069
19,085
1965
19,184
19,202
19,303
19,323
19,182
19,208
19,235
19,265
19,295
19,328
19,443
19,396
1966
19,597
19,715
19,669
19,545
19,671
19,633
19,680
19,812
20,027
20,327
20,544
20,935
1967
21,240
           
In der obigen Tabelle wurde die Indexreihe auf den Wert 21,24 für Jan. 1967 normiert; dies entspricht dem Wert der von der Deutschen Bundesbank bereitgestellten Rückrechnung des REXP für diesen Monat. Die hier dargestellten Werte wurden auf drei Nachkomma-Stellen gerundet; die Werte beziehen sich dabei immer auf das Ende des jeweiligen Monats.
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Fußnoten
1
Zum Bedeutungswandel des Alters siehe auch Göckenjan 2000.
 
2
Der Begriff „Erwerbstätige“, wie er vom Statistischen Bundesamt verwendet wird, umfasst neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige und mitarbeitende Familienangehörige.
 
3
Das Bibelwort (Buch Genesis, 3:19) „Im Schweiße deines Angesichts sollst Du dein Brot essen, bis du zum Erdboden zurückkehrst, von dem du genommen bist. Denn Staub bist du, und zum Staub musst du zurückkehren“ hat sicherlich zur Auffassung beigetragen, dass das lebenslange harte Arbeiten Teil der göttlichen Ordnung ist. Der Adel und höhere Klerus standen über den Dingen. Ehmer (2008, S. 24) weist darauf hin, dass alle gesunden Menschen zur Arbeit verpflichtet waren und dass den Alten gestattet war zu betteln.
 
4
Schon vor rund 30 Jahren hat die Weltbank in ihrem Bericht „Averting the Old Age Crisis“ darauf hingewiesen, dass angesichts der weltweit alternden Bevölkerung die Alterssicherung ein weltweites Problem darstellt (vgl. Weltbank 1994).
 
5
Das Drei-Generationen-Modell wird von Oswald von Nell-Breuning beschrieben; er bezeichnet die drei Generationen als die „Noch-nicht-Produktiven“, die „produktive Generation“ und die „nicht-mehr-produktive Generation“ (vgl. von Nell-Breuning 1956, S. 19, 21).
 
6
Vgl. die Definition der Erwerbstätigen der International Labor Organisation (ILO).
 
7
Zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung allgemein siehe auch Statisches Bundesamt 2021c.
 
8
Die Bruttowertschöpfung entspricht in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dem Gesamtwert der in einer Volkswirtschaft produzierten Güter und Dienstleistungen (nach Abzug der Vorleistungen) – vgl. Statistisches Bundesamt (2016), S. 69 ff.
 
9
Die klassische Volkswirtschaftslehre berücksichtigt auch den Produktionsfaktor „Boden“, der dadurch gekennzeichnet ist, dass es sich um eine begrenzte und nicht produzierbare Ressource handelt.
 
10
Weiter unten werden wir uns noch intensiver mit der (steigenden) Lebenserwartung beschäftigen; nach der Periodensterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung von Neugeborenen 83,4 Jahre für Frauen bzw. 78,6 Jahre für Männer (vgl. Statistisches Bundesamt 2021d, Tabellen 1a/1b).
 
11
Zeitlhofer (2008) beschreibt ausführlich die verschiedenen Ausprägungen historischer Altenteiler-Verträge in Böhmen. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass weite Teile der Landbevölkerung, insbesondere Mägde und Knechte, über kein Kapital verfügten und somit im Alter bei nachlassender Arbeitsfähigkeit auf Almosen angewiesen waren.
 
12
Altenteilverträge sind heute noch in der Landwirtschaft üblich. Es muss dabei aber nicht unbedingt fair zugehen: Je nach Konstellation kann der Altbauer ein überhöhtes Altenteil durchsetzen oder im anderen Extrem kann der Jungbauer das Altenteil auf das Existenzminimum drücken – vgl. Zeitlhofer (2008).
 
13
Mackenroth (1952, S. 41) zitiert nach Boeckh et al. (2006, S. 112 ff.). Eine fundierte Auseinandersetzung mit der Mackenroth-These findet man in Schmähl (2009, S. 277–304). Zum Vergleich mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik der DDR siehe Martens 2020 mit Angaben zu weiterführenden Quellen.“
 
14
Es gilt: Nettonationaleinkommen (2.773,5 Milliarden Euro) = BIP (3.336,2 Milliarden Euro) plus Saldo Primäreinkommen-Ausland (95,0 Milliarden Euro) minus Abschreibungen (657,7 Milliarden Euro). Zur Berechnung des Wertes der Güter und Dienstleistungen, die im Inland zur Verfügung stehen, ist somit das Nettonationaleinkommen bzw. das Volkseinkommen besser geeignet als das BIP, da die Abschreibungen nicht für den „Sozialaufwand“ zur Verfügung stehen. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass das BIP bzw. das Volkseinkommen insbesondere die interfamiliäre Unterstützung (insbesondere Fürsorge für die Kinder und Fürsorge für die Altern) nicht erfasst. Die angegebenen Daten wurden entnommen aus: Statistisches Bundesamt (2021a, b).
 
15
Außenbeitrag (193,5 Milliarden Euro) = Export (1.460,1 Milliarden Euro) minus Import (1.266,7 Milliarden Euro) – vgl. Statistisches Bundesamt (2021b).
 
16
Eine Auswahl von Zitaten findet sich in Rürup (2016).
 
17
Zwischen 1950 und 1955 ist das BIP preisbereinigt jährlich um rund 9,6 % gestiegen; vgl. Statistisches Bundesamt (2021b), Tabelle 1.
 
18
Der Vollständigkeit halber soll darauf hingewiesen werden, dass theoretisch die Nachfrage von Gütern und Dienstleistungen vollständig durch Importe gedeckt werden könnte. Für einen kleinen Staat wie Bahrain ist das vielleicht denkbar, nicht jedoch für ein Land wie Deutschland.
 
19
Zum Thema Kapitalstock siehe auch Dullien und Rietzler 2019 sowie Grömling et al. 2019
 
20
Auch wenn es so aussieht, dass die Spezies Mensch Kinder liebt und auch das Alter würdigt, so bedarf der Generationenvertrag eines politischen bzw. rechtlichen Rahmens: Der sogenannte Familienlastenausgleich soll Eltern das Aufziehen von Kindern erleichtern; die Vorschriften des SGB VI erzwingt den Transfer der Aktiven zugunsten der Alten.
 
21
Zur Zukunft der Altersversorgung unter Berücksichtigung der Demografie siehe auch Rürup et al. 2014
 
22
Statistisches Bundesamt (2019); die Daten der Hochrechnungen stehen auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.
 
23
Der Altersversorgung droht der Kollaps“ (Titelseite der Wirtschaftswoche vom 31.07.2021); zum Stichwort „Kollaps der Rentenversicherung“ findet man im Internet Dutzende von Eintragungen aus der Presse oder von verschiedenen Interessengruppen.
 
24
Basierend auf Daten des Jahres 2005 prognostiziert Bomsdorf (2008, S. 128) für das Jahr 2020 in der mittleren Variante einen Wert von 60,1 Prozent für den Anteil der 20- bis 64-jährigen an der Gesamtbevölkerung; der aktuelle Wert für 2020, basierend auf der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes, beträgt 59,6 Prozent.
 
25
Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen ist zwischen 1991 und 2020 von 1.554 Stunden/Jahr auf 1.330,5 Stunden/Jahr, das heißt um ca. 14 Prozent gesunken.
 
26
Eigene Berechnung auf Basis vereinfachter Annahmen; unter anderem wurde unterstellt, dass die Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden pro Aktiven (Alter 20–64) unverändert bleibt.
 
27
Produktivitätszuwachs 2010 bis 2020 jährlich 0,82 Prozent (vgl. auch Kaus et al. 2020; Kuntze und Mai 2020).
 
28
Der volkswirtschaftliche Kapitalstock in der VGR setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Anlagegütern (u. a. Bauten, Ausrüstungen, geistiges Eigentum) und Natürliche Ressourcen (u. a. Grund und Boden, Bodenschätze) (vgl. Gühler und Schmalwasser 2020).
 
29
Zu weitergehenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kapitalstock siehe auch Dullien und Rietzler 2019 sowie Grömling et al. 2019.
 
30
Die Frage nach der optimalen Sparquote ist ein Teilgebiet der volkswirtschaftlichen Wachstumstheorie; Robert Merton Solow erhielt 1987 für seine Beiträge zur Wachstumstheorie, insbesondere für die von ihm entwickelte Theorie der optimalen Sparquote den Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften.
 
31
Ausgaben des Staates 2020: 735,1 Milliarden Euro für Soziale Sicherung, 155,7 Milliarden Euro für Bildung und 23,0 Milliarden Euro für Umweltschutz. Zum Thema Bildung siehe auch OECD 2020.
 
32
Die vom damaligen Wirtschaftsminister eingesetzte Expertenkommission „Stärkung der Investitionen in Deutschland“ hat 2015 unter anderem die Einhaltung der Schuldenbremse angemahnt „[…] um einer Verschiebung von Lasten auf die künftigen Generationen zu begegnen“ (vgl. Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (Hrsg.) 2015, S. 6. Ergänzend dazu siehe auch die Bewertung der Umsetzung des Berichtes in Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (Hrsg.) 2016).
 
33
Zu beachten ist allerdings, dass in der VGR die Ausgaben des Staates für Bildung und Umweltschutz als Konsumausgaben verbucht werden, obwohl sie eher investiven Charakter haben.
 
34
Bezugsgröße Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen (2019: 11.443,9 Milliarden, davon entfielen 1.418,0 Milliarden Euro auf den Staat).
 
35
Wenn man jedoch die 1000 Euro für eine Fortbildungsmaßnahme einsetzt, so ist das tatsächlich eine Investition in die eigene Arbeitskraft, was allerdings in der VGR nicht als Investition erfasst wird, sondern als Konsumausgabe.
 
36
Das ist der Jahreszins mit dem sich die Sparbeiträge verzinst haben, wobei sowohl die Sparbeiträge als auch das Endvermögen um die Preissteigerungsraten bereinigt werden.
 
37
Die Deutsche Bundesbank stellt monatliche Indexdaten für den DAX und den REXP zur Verfügung. Für Erläuterungen zum REXP vgl. Deutsche Bundesbank 2021a, S. 18 f.
 
38
Ab Sept. 2021 umfasst der DAX die 40 größten Standardwerte, gemessen an der Freefloat-Marktkapitalisierung.
 
39
Vgl. Deutsche Bundesbank 2021b für DAX-Indexdaten ab Dez. 1987 und REXP-Indexdaten ab Jan. 1967. Für die Zeiten vor 1987 bzw. vor 1967 wurden Rückrechnungen des DAX bzw. REXP verwendet. Erläuterungen zu diesen Rückrechnungen befinden sich im Anhang.
 
40
Warren Buffet wird die Aussage zugeschrieben, dass man nach dem Aktienkauf eine Schlaftablette nehmen sollte – das scheint ein gewisses empirisches Fundament zu haben!
 
41
Der Leitindex DAX wurde erst zum 31.12.1987 eingeführt; es gibt aber Rückrechnungen, die ein breitgestreutes Portfolio deutscher Aktien nachbilden.
 
42
Für die Zeit von 1950 bis 2015 berechnen Jordà et al. für Deutschland eine ERP in Höhe von 3,8 Prozent und für die USA von 6,1 Prozent. Vergleicht man die Rendite von 40-jährigen DAX- bzw. REXP-Sparplänen, so ergibt sich nach den obigen Berechnungen eine „Risikoprämie“ von 2,66 Prozent (vgl. dazu die Tabelle mit den Daten für die inflationsbereinigten Renditen bei Einmaleinlage und Sparplan).
 
43
Bei den 40-jährigen Sparverträgen (Ablauf der Verträge zwischen Dez. 1989 und Juli 2021) mit gleichbleibendem Monatsbeitrag hätte die staatliche Förderung im Durchschnitt 114,58 Euro pro Monat (bezogen auf die gesamte Laufzeit also ca. 55.000 Euro) betragen müssen, um den Nachteil der REXP-Anlage gegenüber einer DAX-Anlage auszugleichen. Nur in einem einzigen Fall (das ist der Fall von Frieda Fröhlich, siehe oben) war nach 40 Jahren die REXP-Anlage geringfügig besser!
 
44
Vgl. die Rede des Nobelpreisträgers Robert J. Shiller über „Speculative Asset Prices“ − abgedruckt in Shiller 2015.
 
45
Deutscher Bundestag 2017, S. 36 ff. und S. 46; detaillierte Erläuterungen hierzu in Goecke 2016. Die dieser Grafik zugrunde liegenden Zahlen weichen von den Berechnungen für die vorliegende Ausarbeitung ab, da wir hier eine weiter zurückreichende Zeitreihe für den DAX verwenden (vgl. Anhang: Rückrechnung der DAX- und REXP-Indizes).
 
46
Auch die Kapitaldeckung ist nicht unabhängig von der demografischen Entwicklung; dies wird unter dem Stichwort „Asset-Meltdown-Hypothesis“ diskutiert (vgl. Börsch-Supan et al. 2003).
 
47
Piketty 2016, S. 466 ff.; Zitat S. 474, r steht für die Kapitalrendite und g für die Wachstumsrate des Volkseinkommens.
 
48
Die historische Datenbank gesis wird vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften (https://​www.​gesis.​org/​home) betreut und steht kostenlos zur Verfügung; der Zugriff auf die historischen Datenreihen erfordert allerdings eine Anmeldung. Der von Gielen zur Verfügung gestellte Datensatz reicht bis Dezember 1869 zurück.
 
49
Es reicht die Annahme, dass die Zinsstrukturkurve im Laufzeitabschnitt [D-1, D] flach ist.
 
50
Die durchschnittliche Restlaufzeit des REX-Portfolios beträgt 5,49 Jahre; da dem REX-Portfolio Kupon-Anleihen zugrunde liegen, ist die Duration niedriger.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Risiko und Alterssicherung
verfasst von
Oskar Goecke
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37071-8_5