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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Ausgewählte aktuelle Trends in der Kommunalwirtschaft mit strategischer Relevanz

verfasst von : Michael Schäfer

Erschienen in: Kommunalwirtschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Kommunale Wirtschaft – das ist nicht gleich öffentliche Wirtschaft oder Staatswirtschaft. Kommunale Unternehmen – das ist Bürgereigentum im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gleichsetzung mit dem zumeist negativ besetzten Begriff Staatswirtschaft diffamiert die kommunale Wirtschaft.

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Fußnoten
1
Naumann schreibt, es bestehe die Möglichkeit, mit kommunalen Unternehmen Städte zu entwickeln und führt weiter aus: „Die Potenziale kommunaler Unternehmen für die Realisierung von gesellschaftspolitischen Zielen sind jedoch auch damit verbunden, dass unterschiedliche Interessengruppen Ansprüche an kommunale Unternehmen formulieren. Dazu zählen: Strukturpolitische Ziele, sozialpolitische Ziele, haushaltpolitische Ziele, demokratiepolitische Ziele, beschäftigungspolitische Ziele, umweltpolitische Ziele, verbraucherpolitische Ziele, lokaler Zusammenhalt und Identifikation“ (Sandberg und Lederer 2011, S. 77).
 
2
Für die komplette kommunale Realisierung der wirtschaftlich zu erbringenden Leistungen der Daseinsvorsorge sprechen heute, im Jahr 2014, noch weit mehr Argumente. Stichworte sind unter anderem die erheblichen Synergiepotenziale bei einer engen horizontalen Vernetzung der Unternehmen, die Gewährleistung einer konsistenten strategischen Ausrichtung durch die kommunalen Eigentümer oder bessere Voraussetzungen für interkommunale Kooperationen.
 
3
Diese Methodik ist eine wissenschaftliche Kernaussage einer Studie, die 2016 unter dem Titel „Ziele und Ergebnisse von Rekommunalisierungen mit dem Schwerpunkt Rentabilität“ vorgelegt wurde. Auftraggeber waren die Gasag Berliner Gaswerke AG, Berlin und die Kommunale Energiebeteiligungs Thüringen AG, Erfurt. Ko-Autor war Prof. Dr. Mario Stoffels. Im Rahmen der Recherchen für die Zweitauflage von Kommunalwirtschaft habe ich keine vergleichbare Methodik gefunden. Der hohe wissenschaftliche Wert unseres Bewertungsvorschlags wurde im Rahmen der umfangreichen Diskurse zu unserer Studie vorbehaltlos anerkannt. Sie ist unverändert aktuell. Wegen der sich leider verstärkenden Subjektivierung von Rekommunalisierungsdiskussionen in Verbindung ausgeprägtem Wunschdenken plädiere ich für die umfassende Anwendung.
 
4
Christoph Schlinkert der bei Remondis SmartRec den Bereich Research leitet, weist zur Methodik dieser eigenen Datenerhebung noch auf folgendes hin: Die Grafiken zeigen den Trend zur Kommunalisierung m. E. recht eindrucksvoll, wobei die Säulen-/Balkendiagramm-Übersichten diese Entwicklung noch deutlicher anhand der Prozentzahlen herausstellen als die Darstellung mit dem gelben Flächendiagramm. Die unterschiedlichen Prozentsätze ergeben sich aus einer unterschiedlichen Zuordnung der ÖPPs bzw. der durch das ÖPP erreichten Einwohner.
Bei dem gelben Flächendiagramm (Öffentliche Hand: 2006: 38,7 %; 2022: 50,0 %) werden bei der Marktanteilsberechnung sämtliche erreichten Einwohner eines ÖPPs dem Privatunternehmen zugerechnet, selbst dann, wenn der private Anteil deutlich unter dem der Öffentlichen Hand liegt. Alle Einwohner werden ab einem Beteiligungsanteil des Privaten von rd. 25 % (Daumengröße) zu 100 % dem Privatunternehmen zugerechnet. Es sei angemerkt, dass in diesem Markt die Fälle bei denen der private Anteil unter 25 % liegt, meinen Erfahrungen nach, extrem selten sind (in der Regel betragen die Anteile ÖH 51 %/Privat 49 %). Diese Art der Marktanteilsberechnung ist angelehnt an die Vorgehensweise des Kartellamtes. Die andere Darstellung mit den Säulen-/Balkendiagrammen (ÖH: 2003: 43,6 %; 2022 57,6 %) geht hier differenzierter vor. Hier werden die Einwohner nur dann dem privaten Unternehmen zugerechnet, wenn es auch tatsächlich die Mehrheit an dem ÖPP hält. Hält die Öffentliche Hand 50 oder mehr Prozent an dem ÖPP werden alle erreichten Einwohner der Öffentlichen Hand („Kommune“) zugerechnet. In der Konsequenz ergeben sich so höhere Marktanteile bei der Öffentlichen Hand.
 
5
Nachfolgender Exkurs basiert auf einem Beitrag von Prof. Dr. Theobald, Chr. für „Der Kommunalpolitiker“, Ausgabe 2012, Punkt 15: Thema des Jahres 2012: Rekommunalisierung (Der Kommunalpolitiker 2012).
 
6
Vgl. hierzu Rudolf Böck et al. 2010.
 
7
Vgl. Theobald, Chr./Danner, W., EnWG Kommentar, Stand 2011, § 46 EnWG.
 
8
Vgl. hierzu die umfangreiche rechtswissenschaftliche Literatur in der zu den Themen Energie, Verkehr, Abfall und Wasser erscheinenden Zeitschrift InfrastrukturRecht (www.​IR.​beck.​de) und der Zeitschrift für Neues Energierecht ZNER (www.​ZNER.​org).
 
9
Eine ausführliche „Gebrauchsanleitung“ enthält der Beitrag von Theobald (2009, S. 356 ff.).
 
10
Die im unmittelbaren Anschluss an den Konzessionierungszeitplan formulierten Anmerkungen wurden vom Autor des Buches formuliert.
 
11
Wir danken Herrn Klaus Rabolt für seinen Hinweis auf diese erste deutsche Genossenschaft quasi im „weißen Kittel“ und seine ausführlichen Informationen und Wertungen. Klaus Rabolt unterstützt die Genossenschaft als renommierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
 
12
Die Statistik zu den Genossenschaftsneugründungen wurde dem Autoren vom DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. am 1. April 2014 durch Frau Dr. Julia Voßhoff, stellvertretende Abteilungsleiterin Vorstandsstab, zur Verfügung gestellt. Die Zahlen zu den kommunalen Konzessionsübernahmen und Neugründungen von Stadtwerken hat Frau Elisabeth Mader, stellvertretende Pressesprecherin des Verbandes Kommunaler Unternehmen e. V. am 27. März 2014 zugearbeitet. Beiden sei an dieser Stelle für die Unterstützung gedankt.
 
13
Die händische Aktualisierung dieser Daten hätte die Ressourcen, die für eine Zweitauflage verfügbar sind, deutlich überschritten. Es ist aber aus dem aktualisierten Einführungstext zu diesem Unterkapitel ersichtlich, dass die in der Erstauflage identifizierten Trends im deutschen Genossenschaftswesen ungebrochen fortbestehen. Das wäre auch das Ergebnis einer neuerlichen Bestandsaufnahme gewesen. Insofern ist diese Tabelle sachlich aktuell.
 
14
Über diese Korrelation sind sich alle Experten einig. Eine umfassende Bewertung verbietet sich aber schon deshalb, weil dafür die empirische Grundlage nicht ausreicht. Es muss aber zulässig sein, auch solche, den individuellen ökonomischen Interessen geschuldete Gründe zu nennen. Der Aufwuchs des Genossenschaftswesens ist jedenfalls nicht ausschließlich als Siegeszug der Gemeinwohlökonomie zu interpretieren.
 
15
Der Autor stützt sich in den folgenden Darlegungen weitgehend auf das folgende, 2011 vorgelegte Positionspapier des Verbundnetz für kommunale Energie: Kneuper et al. 2011a (Privatarchiv des Autors).
 
16
Gemeint sind Kooperationen über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus, denn die optimalen Regionalstrukturen für eine möglichst effiziente Daseinsvorsorge sind im Regelfall nicht identisch mit den administrativen Strukturen.
 
17
Diese Entwicklungen werden sich zunächst in den definierten strukturschwachen Regionen mit den Schwerpunkten in Ostdeutschland, dem Saarland und großen Teilen der ehemaligen sogenannten „Zonenrandgebiete“ (vormalige westdeutsche Grenzregionen zur DDR) manifestieren, dann aber Zug um Zug auch zu einer gesamtdeutschen Realität werden.
 
18
Die Hamburg Wasser gehört zu 100 % dem Stadtstaat Hamburg und hält 60 % an der gemeinsamen Gesellschaft (Hamburger Phosphorrecycling GmbH), 40 % liegen bei Remondis Aqua Industrie. Angewendet wird das „TetraPhos“-Verfahren. Die Patente liegen bei Remondis. Sie sollen explizit gerade für solche Gemeinschaftsprojekte genutzt werden.
 
19
In ihrem 2011 erschienenen Buch „Aufstand der Städte“ hat Petra Roth, seinerzeit Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main und Präsidentin des Deutschen Städtetages folgendes grundsätzlich ausgeführt: „Die Ansprüche an die Städte wachsen, allein die Gestaltungsspielräume der Kommunen werden ständig enger. Deswegen braucht dieses Land dringend eine Reform des Föderalismus, die der sich rasant verändernden Lage in der Republik gerecht wird und die auf die sich zügig wandelnde Realität zu reagieren vermag. Bund und Länder trauen sich nicht heran. Vielmehr halten sie die Städte knapp. So kann das nicht weitergehen. Schließlich sind die Metropolregionen mit ihren städtischen Zentren entscheidend, wenn es um die großen politischen Weichenstellungen im Zusammenhang mit dem demografischen und klimatischen Wandel geht. Auch wenn Politik heute über das Problem der sozialen wie politischen Partizipation nachdenkt, finden sich die Anknüpfungspunkte in den Städten und Gemeinden. Teilhabe lässt sich vor allem kommunal buchstabieren. Den Regionen gehört die Zukunft“ (Roth 2011, S. 9 f.).
 
20
Nach meinen Recherchen ist diese Difu-Studie aus dem Jahr 2020 die aktuellste wissenschaftliche Bestandsaufnahme zum Thema interkommunale Kooperationen.
 
21
Siehe dazu das Kap. 3 im vorliegenden Buch.
 
22
Im Abschn. 7.​5 stelle ich die drei größten kommunalwirtschaftlichen Netzwerke in Deutschland (Thüga, Trianel mit kommunalen Beteiligungspartnern und Remondis mit einem privaten Beteiligungspartner) vor. Diese drei Netzwerke repräsentieren nach meinem Verständnis die „Königsklasse“ interkommunaler Kooperationen.
 
23
Die Zahlen für die St. Paulus Gesellschaft stellte uns Herr Clemens Galuschka, einer der vier Geschäftsführer, zur Verfügung. Ich danke an dieser Stelle Herrn Galuschka auch dafür, dass er mir weitere Informationen zur Fusion zugearbeitet hat und für mehrere Gespräche zur Einordnung der Fakten zur Verfügung stand.
Die Zahlen für Vivantes basieren auf dem Konzernprofil für 2021 (Vivantes 2021).
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass Vivantes und St. Paulus durchaus vergleichbare Strukturen und Gegenstände der Leistungserbringung haben: Unter anderem Tochtergesellschaften, eine hohe Ausbildungsquote, neben den klassischen Krankenhausleistungen weitere Leistungen wie Pflege, Betreutes Wohnen usw.
 
24
Die Ausführungen zum Punkt 8.4 basieren auf der Berliner Erklärung des IWK- Institut Wissenszentrum Kommunalwirtschaft e. V. vom 18. Juni 2012 zum Thema „Horizontale kommunalwirtschaftliche Kooperationen. Objektive Erfordernisse. Status quo. Möglichkeiten zur Impulssetzung“.
 
25
Deshalb der Name, „Lünener Erklärung“.
 
26
Genau definierte und strukturierte Prüfungsphase im Vorfeld des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen.
 
27
Die nachfolgenden Aussagen hat der bereits genannte Clemens Galuschka exklusiv für dieses Buch zu Papier gebracht. Mit seinen Ausführungen liefert er eine wertvolle Einordnung dieses konkreten Projekts und macht es damit für Dritte auch nachnutzungsfähig. Wer die Hindernisse kennt, so meine Wertung, hat große Vorteile, wenn er ähnlich ambitionierte Vorhaben auf den Weg bringen will.
 
28
Diese 2013 getroffene Aussage gilt auch heute, elf Jahre später. Das scheint das „Schicksal“ solcher Papiere zu sein. Deren Erarbeitung basiert auf einer „großen Bewegung“: Symbolpolitik ohne wirkliches Lösungspotenzial in Verbindung mit starken Beraterinteressen. Ist die Kampagne vorbei, fragt im Regelfall keiner mehr nach den Effekten. Ähnliche Beispiele sind die Energiekonzepte, über die heute vermutlich selbst die allerkleinste Gemeinde verfügt oder die ähnlich aktionistischen Null-Emissions-Strategien vieler Kommunen. Natürlich wird auch diese Regel in diesen Beispielen (und ganz sicher in etlichen anderen Fällen) von den berühmten Ausnahmen „bestätigt“.
 
29
Zu dieser Einschätzung kommt auch Ulf Papenfuß in seiner 2013 bei Springer Gabler erschienenen Dissertation „Verantwortungsvolle Steuerung und Leitung öffentlicher Unternehmen“: „Empirische Studien zur Struktur kommunaler Aufgabenerledigung sowie zu Anzahl und Rechtsformen öffentlicher Unternehmen belegen, dass ihre Relevanz in den letzten 25 Jahren erheblich gewachsen ist. Den hieraus resultierenden Risiken für die Daseinsvorsorge und die öffentlichen Haushalte muss die öffentliche Hand angemessen Rechnung tragen“. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der öffentlichen Wirtschaft auch von den Gebietskörperschaften selbst als hoch eingeschätzt, wofür sich stellvertretend Ziffer 4.1.4 aus dem Public Corporate Governance Kodex von Frankfurt anführen lässt: „Die enorme Bedeutung der Beteiligungen für die finanzielle Lage der Stadt Frankfurt am Main und die Erfüllung ihrer Aufgaben macht ein noch aktiveres strategisches Steuern notwendig“ (Papenfuß 2013, S. 21 f.).
 
30
Der Autor ist Mitinitiator und Mitautor der Studie „Prämissen zur Erarbeitung von Regelwerken für die komplexe strategische und operative Steuerung der Kommunalwirtschaft im Maßstab einer kommunalen Gebietskörperschaft. Grundlegende Überlegungen für ein Pflichtenheft Kommunalwirtschaft und eine darauf basierende Handreichung für eine Einzelfallumsetzung“, die am 22. November 2012 in Potsdam erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Die Autoren plädieren dafür, die eher unverbindlichen und appellativen Kodizes durch sogenannte Pflichtenhefte Kommunalwirtschaft zu ersetzen (vgl. Dittmann et al. 2012, S. 55 ff.).
 
31
Die Darstellung der „populärsten Irrtümer“ folgt in deren Bezeichnung und in der Struktur ihrer Darlegung dem Kap. 4 des 2016 erschienenen Buches. Ich habe dessen Aussagen für diese Zweitauflage von „Kommunalwirtschaft“ komprimiert, vor allem aber auch aktualisiert. Mit diesem generellen Hinweis verzichte ich folgend auf die bibliografische Kennzeichnung einzelner Aussagen.
 
32
Wir schreiben dieses Buch, um mit polemischen, unbewiesenen Stigmatisierungen der Kommunalwirtschaft aufzuräumen und Unterstellungen durch Fakten zu ersetzen. Wer einen solchen Anspruch formuliert, der ist in besonderer Weise zu Objektivität und Differenzierung verpflichtet. Deshalb an dieser Stelle die Anmerkung, dass es die Privatwirtschaft nur auf der höchsten Abstraktionsebene, der des Eigentums, natürlich nicht gibt. Insofern sind unsere Aussagen, mit denen wir Unterschiede zwischen Kommunal- und Privatwirtschaft zum Thema Gewinn herausarbeiten, in erster Linie für jenen Teil der Privatwirtschaft formuliert, der vom Prinzip des sogenannten „shareholder value“ geprägt ist. Das sind zuvorderst die global agierenden Großkonzerne, die natürlich in vielerlei Hinsicht – vor allem aber nach Größe, Umsatz und auch Macht – die Weltwirtschaft dominieren. Nach diesem Prinzip agieren aber beispielsweise inhabergeführte mittelständische Unternehmen im Regelfall ebenso wenig wie der Handwerksbetrieb um die Ecke. In diesem Bereich der Privatwirtschaft dominieren gottlob noch immer Solidität und ethische Normen, die unserem christlichen Menschenbild verpflichtet sind.
 
33
PublicGovernance Winter 2015_Stadtwerke in der Insolvenz Der Konzern Kommune in der Krise, Internetrecherche am 27.04.2022.
 
34
Die Insolvenz der Stadtwerke Bad Belzig wurde – analog zu den Vorgängen um die Stadtwerke Gera AG – von den Medien (regional, aber auch überregional) umfassend reflektiert. Der Autor hat diese Berichterstattung zur Kenntnis genommen und dabei auch Widersprüche bei der Darstellung der Fakten gefunden. Einige Aussagen waren hypothetisch oder nicht autorisiert. Mithin waren diese Quellen nicht ausnahmslos geeignet, die Insolvenz so aufzubereiten, dass der Text den hohen wissenschaftlichen Maßstäben dieses Buches gerecht geworden wäre. Für die erweiterte zweite Auflage des Buches war es aber unerlässlich, die zwei Stadtwerke-Insolvenzen in Deutschland seit Redaktionsschluss der Erstauflage (2013) zur Kenntnis zu nehmen. Diese Ereignisse sind einerseits solitär, was unsere These von der großen Stabilität der Kommunalwirtschaft auch unter außergewöhnlichen Krisen (weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise 2007/2008), Corona-Pandemie ab Anfang 2020) eindrucksvoll bestätigt. Andererseits verpflichten diese Fälle gerade wegen ihrer Einzigartigkeit dazu, sie in einem Standardwerk zur Kommunalwirtschaft nach objektiven Maßstäben darzustellen und zu evaluieren.
Die von mir recherchierten Fakten habe ich unter Einbeziehung von juristischem Sachverstand auf Plausibilität und die Kongruenz mit dem geltenden Insolvenzrecht überprüft. Die Darstellung der Ereignisse und deren Bewertung durch den Autor unterliegen ausschließlich der im Grundgesetz normierten Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (Grundgesetz. 2019. Artikel 5, Absätze 1 und 3).
 
35
Über die juristische Bewertung dieses Sachverhalts gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das manifestiert sich letztlich im Umgang der Strafanzeige gegen den Geschäftsführer, den wir in diesem Text dokumentieren. Der Autor hätte das anders gewichtet, in erster Linie wegen des enormen Schadens der weit über den Gegenstand des Insolvenzverfahrens hinaus entstanden ist. Denn es ging ja nicht nur um die Verluste im operativen Geschäft. Zudem wurde der Bestand eines funktionierenden Mehrsparten-Stadtwerkes, und das war die wichtigste Basis für die Erfüllung des Daseinsvorsorgeauftrages der Stadt, ernsthaft gefährdet.
 
36
Ende des Jahres 2021 betrugen die Verbindlichkeiten rund 10 Mio. €. Wegen des hohen Anstiegs der Energiepreise erhöhten sie sich bis Ende Juni 2022 auf rund 38 Mio. €. Davon entfallen rund 32 Millionen auf Gläubiger im Kontext mit den Termingeschäften des entlassenen früheren Geschäftsführers, weitere 6 Mio. sind offene Forderungen unter anderem von Handwerksbetrieben, die nicht der Dynamik unterliegen wie die Forderungen der Gläubiger aus der Energiewirtschaft.
 
37
Diese Dokumentation umfasste zunächst den Zeitraum bis Ende Mai 2022. Das ist der Termin des Redaktionsschlusses für die zweite Auflage von „Kommunalwirtschaft“. Im Rahmen des Korrekturprozesses unmittelbar vor Produktion des Buches wurde der Text aktualisiert und spiegelt jetzt den Stand Ende August 2023.
 
38
Remondis deshalb, weil das Unternehmen der erste unter den potenziellen Investoren war, der nicht nur sein Interesse bekundet, sondern auch den Erhalt der Stadtwerke als primäre Option deklariert hatte.
 
39
Diese Aussage ist weitgehend unabhängig davon, in welchen Eigentumsformen sich die Unternehmen befinden.
 
40
Der Landesgruppe Berlin-Brandenburg gehören aktuell (Stand Februar 2023) 73 Unternehmen an. Der VkU hat insgesamt 1500 Mitgliedsunternehmen. Davon sind rund 800 Stadtwerke, nahezu 100 % aller in Deutschland existierenden Unternehmen dieses Typs.
 
41
Dieser Ausgang belegt aktuell die Richtigkeit der umfangreichen und viel beachteten Bestandsaufnahmen zu gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in der kommunalen Daseinsvorsorge, wie sie von Schäfer und Rethmann 2019/2020 vorgenommen wurden: Schäfer M Rethmann L, Öffentlich-Private Partnerschaften. Auslaufmodell oder eine Strategie für kommunale Daseinsvorsorge und Öffentlich-Private Daseinsvorsorge in Deutschland (ÖPD). Gemischtwirtschaftliche Unternehmen auf kommunaler Ebene als Erfolgsfaktor, beide Springer Gabler, Wiesbaden, 2020.
 
42
Unter Hinweis auf die jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen des Autors und ergänzende Recherchen zur Anwendung des Instruments Partnerschaftsvertrag gibt es Grund zu der Annahme, dass diese verbindliche Formulierung von Essentials sehr früh vor der eigentlichen juristischen Etablierung der Strukturen ein Erfolgsfaktor für die Begründung von ÖPD-Unternehmen ist. Nach Kenntnis des Autors wird mit diesem Partnerschaftsvertrag Neuland betreten.
 
43
Das Engagement erfolgte ehrenamtlich.
 
44
Zentrale Prämisse ist das Primat der Daseinsvorsorge. Daraus wurden Prinzipien wie eine kommunale Mehrheitsbeteiligung, der Vorrang der Aufgabenerledigung vor einer Gewinnmaximierung und die Verantwortung des mandatierten Aufsichtsrats für die strategische Führung des Unternehmens abgeleitet.
 
45
Vgl. Energie-Chronik (2018), Leuschner (2018).
 
46
Henriette Reker wurde 2015 ins Amt gewählt, und bei der erneuten Wahl 2020 in selbigem bestätigt.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Rudolf B, Helmut D, Mirjam D, Oliver E, Timm F, Christof N, Wolf T, Christian T, Wolfgang Z (2010) DStGB Dokumentation No 97. Auslaufende Konzessionsverträge – Ein Leitfaden für die kommunale Praxis. Handlungsempfehlungen für das Konzessionierungsverfahren durch den (DStGB) Deutschen Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit BBH und BET, Berlin Rudolf B, Helmut D, Mirjam D, Oliver E, Timm F, Christof N, Wolf T, Christian T, Wolfgang Z (2010) DStGB Dokumentation No 97. Auslaufende Konzessionsverträge – Ein Leitfaden für die kommunale Praxis. Handlungsempfehlungen für das Konzessionierungsverfahren durch den (DStGB) Deutschen Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit BBH und BET, Berlin
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Zurück zum Zitat Bredow D (2009) Die Meinung der ostdeutschen Bevölkerung zur Privatisierung kommunaler Einrichtungen. Hochschule für nachhaltige Entwicklung, Eberswalde Bredow D (2009) Die Meinung der ostdeutschen Bevölkerung zur Privatisierung kommunaler Einrichtungen. Hochschule für nachhaltige Entwicklung, Eberswalde
Zurück zum Zitat Dbb Beamtenbund und Tarifunion (2012) Bürgerbefragung öffentlicher Dienst. Berlin Dbb Beamtenbund und Tarifunion (2012) Bürgerbefragung öffentlicher Dienst. Berlin
Zurück zum Zitat Der Kommunalpolitiker (2012) Panketal. Köln Der Kommunalpolitiker (2012) Panketal. Köln
Zurück zum Zitat Dittmann H-M, Pohl M, Schäfer F, Schäfer M (2012) Prämissen zur Erarbeitung von Regelwerken für die komplexe strategische und operative Steuerung der Kommunalwirtschaft im Maßstab einer kommunalen Gebietskörperschaft. Grundlegende Überlegungen für ein Pflichtenheft Kommunalwirtschaft und eine darauf basierende Handreichung für eine Einzelfallumsetzung, Berlin (ehemals als Download verfügbar unter www.vfke.org, nun Privatarchiv des Autors) Dittmann H-M, Pohl M, Schäfer F, Schäfer M (2012) Prämissen zur Erarbeitung von Regelwerken für die komplexe strategische und operative Steuerung der Kommunalwirtschaft im Maßstab einer kommunalen Gebietskörperschaft. Grundlegende Überlegungen für ein Pflichtenheft Kommunalwirtschaft und eine darauf basierende Handreichung für eine Einzelfallumsetzung, Berlin (ehemals als Download verfügbar unter www.​vfke.​org, nun Privatarchiv des Autors)
Zurück zum Zitat Forsthoff E (1958) Die Daseinsvorsorge und die Kommunen. Sigillum, Köln Forsthoff E (1958) Die Daseinsvorsorge und die Kommunen. Sigillum, Köln
Zurück zum Zitat Franz T (2005) Gewinnerzielung durch kommunale Daseinsvorsorge. Mohr Siebeck, Tübingen Franz T (2005) Gewinnerzielung durch kommunale Daseinsvorsorge. Mohr Siebeck, Tübingen
Zurück zum Zitat Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (2019) Deutscher Bundestag. Berlin Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (2019) Deutscher Bundestag. Berlin
Zurück zum Zitat Hartung M (2012) Die Steuerung kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform vor den Herausforderungen der aktuellen wirtschaftlichen, sozial- und umweltpolitischen Entwicklungen – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen. Nordhausen Hartung M (2012) Die Steuerung kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform vor den Herausforderungen der aktuellen wirtschaftlichen, sozial- und umweltpolitischen Entwicklungen – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen. Nordhausen
Zurück zum Zitat Hauskrecht J, Schäfer M, Stoffels M, Wintzer D (2009) Fibel Interkommunale Kooperationen. Pflichtenheft und Bestandsaufnahme. Panketal, ehemals unter www.vfke.org als Download verfügbar, nun Privatarchiv des Autors Hauskrecht J, Schäfer M, Stoffels M, Wintzer D (2009) Fibel Interkommunale Kooperationen. Pflichtenheft und Bestandsaufnahme. Panketal, ehemals unter www.​vfke.​org als Download verfügbar, nun Privatarchiv des Autors
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Zurück zum Zitat Kanzlei VOIGT SALUS et al (2023) Pressemitteilung vom 21.02.2023. Kanzlei VOIGT SALUS, Kanzlei SPLIEDT Rechtsanwälte, ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, ABG Marketing GmbH Kanzlei VOIGT SALUS et al (2023) Pressemitteilung vom 21.02.2023. Kanzlei VOIGT SALUS, Kanzlei SPLIEDT Rechtsanwälte, ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, ABG Marketing GmbH
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Zurück zum Zitat Schäfer M, Otto S (2016) Das kommunale Nagelstudio. Die populärsten Irrtümer zu Stadtwerke & Co. Springer Gabler, Wiesbaden Schäfer M, Otto S (2016) Das kommunale Nagelstudio. Die populärsten Irrtümer zu Stadtwerke & Co. Springer Gabler, Wiesbaden
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Zurück zum Zitat Stoffels M, Mudrack T, Bathke M (2010) Kommunalwirtschaft 2025. Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH). Wissenszentrum Kommunalwirtschaft, Eberswalde Stoffels M, Mudrack T, Bathke M (2010) Kommunalwirtschaft 2025. Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH). Wissenszentrum Kommunalwirtschaft, Eberswalde
Zurück zum Zitat Theobald C (2009) Auslaufende Konzessionsverträge Strom und Gas: Was ist seitens der Kommunen zu tun. DÖV 9:356. (W. Kohlhammer, Stuttgart) Theobald C (2009) Auslaufende Konzessionsverträge Strom und Gas: Was ist seitens der Kommunen zu tun. DÖV 9:356. (W. Kohlhammer, Stuttgart)
Zurück zum Zitat Walk J (2017) Der Wechsel ist Realität Zeitung für kommunale Wirtschaft, München Walk J (2017) Der Wechsel ist Realität Zeitung für kommunale Wirtschaft, München
Metadaten
Titel
Ausgewählte aktuelle Trends in der Kommunalwirtschaft mit strategischer Relevanz
verfasst von
Michael Schäfer
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-41128-2_9

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