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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

11. Maßgeblichkeitsprinzip

verfasst von : Klaus von Sicherer

Erschienen in: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG unter Beachtung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. In dem nachfolgenden Kapitel wird kurz die Entwicklung der Maßgeblichkeit und die damit verbundene Aushöhlung der Maßgeblichkeit, die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 angefangen hat, abgebildet. Darauf aufbauend werden einzelne Gründe für die Beibehaltung und auch für die Abschaffung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes genannt. Abschließend wird der Unterschied zwischen der formellen und materiellen Maßgeblichkeit erklärt und es wird die materielle Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erklärt.

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Fußnoten
1
Schanz und Schanz (2009)).
 
2
Weber‐Grellet und Herzig sind einige der steuerrechtlichen Autoren, die eher für die Abschaffung der Maßgeblichkeit insgesamt plädieren und ein eigenständiges Bilanzsteuerrecht schon seit längerer Zeit rechtlich implementieren möchten (Weber‐Grellet 1999; Herzig und Briesemeister 2010).
 
3
Danach durften steuerrechtliche Bewertungswahlrechte bei der Gewinnermittlung nur wahrgenommen werden, wenn auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss dieselben Werte angesetzt wurden.
 
4
Schanz und Schanz (2009).
 
5
Vgl. Steck (2002).
 
6
Vgl. Herzig und Briesemeister (2010).
 
7
Nach altem Recht mussten steuerrechtliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss umgesetzt werden.
 
Metadaten
Titel
Maßgeblichkeitsprinzip
verfasst von
Klaus von Sicherer
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34722-2_11