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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Planvermögen

verfasst von : Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková

Erschienen in: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Das Planvermögen dient dazu, die Versorgungsansprüche (betriebliche Renten) bereits ausgeschiedener Mitarbeiter zu decken. Bei einer eventuellen Insolvenz des Unternehmens ist es den Kapitalansprüchen der Gläubiger entzogen. Somit sind nur die begünstigten (ausgeschiedenen) Mitarbeiter anspruchsberechtigt. In diesem Kapitel wird die handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Planvermögen beschrieben und mit Beispielen veranschaulicht.

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Fußnoten
1
Bis zum Inkrafttreten des BilMoG galt im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für entsprechende Vermögensgegenstände und Schulden ein allgemeines handels- und steuerrechtliches Saldierungsverbot. Dies gilt auch nach wie vor gem. § 5 Abs. 1a EStG für die Steuerbilanz.
 
Metadaten
Titel
Planvermögen
verfasst von
Klaus von Sicherer
Eva Čunderlíková
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-41906-6_9