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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Strategie

verfasst von : Armin Heßler, Petra Mosebach

Erschienen in: Strategie und Marketing im Web 2.0

Verlag: Gabler Verlag

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Abstract

Die thematische Ausrichtung dieses Buches auf Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien verlangt, das Thema Unternehmensstrategie aus Sicht dieser Berufe unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu behandeln. Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sind von vornherein auf bestimmte Tätigkeitsfelder und Verhaltensweisen festgelegt. Im Vergleich zu anderen Dienstleistungsunternehmen verlieren dadurch manche strategische Fragen an Bedeutung, während andere gänzlich abweichend zu beantworten sind.

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Fußnoten
1
Schwenker (2011), S. 83.
 
2
Die heute selbstverständliche Werbung wäre nicht möglich gewesen, wenn das früher bestehende Verbot von Werbung nicht immer wieder verletzt worden wäre und einige Berater schließlich den Mut hatten, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
 
3
Wikipedia, Stichwort: Michael E. Porter.
 
4
Porter (2008).
 
5
Im Folgenden werden Produkte, Dienstleistungen oder eine Kombination von beiden einheitlich als Produkt bezeichnet.
 
6
Ähnlich argumentiert Lami (2011), S. 134. Er führt noch weitere Spezialisierungsmöglichkeiten auf: nach Beratungsrollen, Beratungssituationen, Unterstützungsprozessen, Sprachen.
 
7
Dem Klassiker unter den Ökonomen, Adam Smith (2006), S. 15, waren die Effekte aus der Arbeits-teilung so wichtig, dass er ihr das erste Kapitel gewidmet hat.
 
8
Vgl. Lami (2011), S. 154 ff.
 
9
Vgl. Lami (2011), S. 121 ff.
 
10
Vgl. Lami (2011), S. 138.
 
11
Wenn jedes dieser genannten sieben Merkmale im Durchschnitt acht verschiedene Ausprägungen hat, gibt es theoretisch 5,7 Mio. Variationen.
 
12
Smith (2006), S. 21.
 
13
http://goo.gl/fQnHy.
 
14
Vgl. Berufsrechtliches Handbuch der Steuerberater, 5.2.4 Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Datenschutz und zur Datensicherheit in der Steuerberaterpraxis.
 
15
Schoetzke (2002), S. 19 ff.
 
16
Vgl. Berufsrechtliches Handbuch der Steuerberater, 5.2.1 Allgemeine Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten, Nr. 1.
 
17
Die Kanzlei KMLZ aus München hat sich auf das Umsatzsteuerrecht spezialisiert und dürfte ein Musterbeispiel für eine mutige Profilierung darstellen (http://www.kmlz.de).
 
18
Es muss sichergestellt sein, dass Abschlussprüfer bzw. Prüfungsgesellschaften eine Abschlussprüfung nur dann durchführen, wenn sie auch mit Blick auf ihr Netzwerk als unabhängig anzusehen und folglich zur Prüfung berechtigt sind. Zwar gibt der Gesetzgeber in § 319 b HGB die Definition eines Netzwerks vor – allerdings ist diese wenig konkret, sodass sich in der Praxis Einordnungsschwie-rigkeiten ergeben können. Zwirner, 9/2010. Karl Petersen, Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker, Ausweitung der Ausschlussgründe für Wirtschaftsprüfer bei Vorliegen eines Netzwerks Die Wirtschaftsprüfung (WPg), S. 464-473 WPg 9: 464.
 
19
Kerkhoff und Penning (2010), S. 195.
 
20
Beyer, http://goo.gl/MP10U.
 
21
Brunner (2008), S. 11.
 
22
Göbel, http://goo.gl/rMIKj.
 
23
Wurden z. B. 900 EUR Umsatz erzielt und der Auftrag enthielt 8 h eines Steuerfachangestellten, mit einem Kostenstundensatz von 30 (ergibt 240 Einheiten) und 2 h eines Steuerberaters mit einem Kostenstundensatz von 60 (ergibt 120 Einheiten), wurde der Umsatz mit 240:120 aufgeteilt. Im Ergebnis wurden dem Steuerfachangestellten 600 EUR und dem Steuerberater 300 EUR Umsatz zugewiesen.
 
Metadaten
Titel
Strategie
verfasst von
Armin Heßler
Petra Mosebach
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4062-9_3