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2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

6. Empirisches Ergebnis I (a): Policy-Lernen am Beispiel der Diskussion über die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur an Gymnasien

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Zusammenfassung

Das Kapitel präsentiert die Teilergebnisse des ersten Analyseschritts. Hierbei werden Policy-Lernprozesse am Beispiel der Diskussion um die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur an Gymnasien aufgezeigt, die die Kriterien des veränderungsbedingten Lernens und konsistenten Lernens erfüllen. Durch die spätere Übersetzung der veränderten Überzeugungen und Policy-Präferenzen in eine dem entsprechende Policy – die Rückkehr zu G9 – handelt es sich um kongruentes Policy-Lernen.

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Fußnoten
1
Auch aktuelle Zahlen zum Übergang vom Primarbereich in den Sekundarbereich I für das Schuljahr 2020/2021 bilden diesen Trend ab. Zwar besuchen bundesweit mehr Schülerinnen nach der Grundschule eine (integrierte) Gesamtschule (ca. 19 Prozent), jedoch wechselten immer noch fast ca. 40 Prozent der Schülerinnen auf ein Gymnasium. Auf Realschulen verbleiben ca. 17 Prozent und auf Hauptschulen ca. 7 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich für NRW: Zum Schuljahr 2020/2021 wechselten ca. 41 Prozent auf ein Gymnasium und ca. 29 Prozent auf eine (integrierte) Gesamtschule. Die Berechnungen wurden eigenständig durchgeführt und beruhen auf Zahlen des Statistischen Bundesamts (Tabelle 21111–0002 für die bundesweite Berechnung und Tabelle 21111–0011 für die NRW-Berechnung; vgl. Statistisches Bundesamt 2022a und Statistisches Bundesamt 2022b).
 
2
So entfachten etwa Diskussionen um unterschiedliche Schulinhalte (z. B. Religionsunterricht vs. Ethikunterricht) und verschiedene Kontrollinstrumente (z. B. Beginn der Notengebung und Ausgestaltung der Abiturprüfung). Helbig und Nikolai (2015) betiteln die Länder daher als die „Unvergleichbaren“ in Bezug auf ihre Schulpolitik.
 
3
Die Haltung wiederholte die KMK in ihrem Beschluss von 2006 (KMK 2006).
 
4
Davon waren 260 Stunden fachlich zugeordnet und fünf weitere Unterrichtsstunden konnten im Wahlunterricht erbracht werden. Diese Aufteilung ergab 29,4 Unterrichtsstunden für G9 und 33,1 Unterrichtsstunden für G8.
 
5
In 2000 lag das durchschnittliche Alter der deutschen Schulabsolventinnen bei rund 19 Jahren, während es etwa in den Niederlanden 17 bis 18 Jahre betrug (OECD 2000).
 
6
Das Abitur nach acht Jahren galt in Thüringen und Sachsen bereits als Standard. Rheinland-Pfalz stellt einen Sonderfall dar, da kein ‚reines‘ G8 eingeführt wurde, sondern die Schulzeit nur geringfügig auf 12,5 Schuljahre bis zum Abitur geändert wurde. Die drei Bundesländer werden dementsprechend nicht in der Tabelle aufgeführt.
 
7
In NRW lag dies etwa an der als zu schnell aufgefassten Umsetzung von G8. Dies stellte insbesondere die Schulen vor Herausforderungen, denn die Umstellung der Curricula war zum Zeitpunkt der Umsetzung noch nicht vollständig erfolgt (Busemeyer, Garritzmann und Neimanns 2020, S. 198).
 
8
Baden-Württemberg initiierte mit Kabinettbeschluss vom 11.01.2012 einen Modellversuch für die Rückkehr zu G9, an dem insgesamt 44 Schulen teilnahmen. Durch den Modellcharakter stellt das Bundesland einen weiteren Sonderfall dar.
 
9
Das Papier sollte die rot-grüne Koalitionskrise beenden, siehe dazu Korte, Florack und Grunden (2006, S. 290–305).
 
10
In Bezug auf die Sekundarstufen I und II gleicht diese Umsetzung einem 5 + 3-Modell, denn die Sekundarstufe I wurde von sechs auf fünf Jahre verkürzt und umfasst die Klassen fünf bis neun; die Sekundarstufe II dauert unverändert drei Jahre (Plenarprotokoll 14/34, zum Gesetzentwurf der Landesregierung siehe Drucksache 14/1572).
 
11
Im Falle der Rückkehr zu G9 erstattet das Land den Kommunen von 2022 bis 2026 518 Millionen Euro (Belastungsausgleichsgesetz G 9 – BAG-G 9, § 1 (4)). Das Gesetz beruht auf dem Konnexitätsprinzip, das in Artikel 78, Absatz 3 der Landesverfassung NRW dargelegt ist und den Gesetzgeber zur Berechnung eines finanziellen Ausgleichs bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen, die in einer erheblichen finanziellen Belastung für die Kommunen resultieren, verpflichtet.
 
12
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das Modell als analytische Einordnung der empirischen Beobachtungen dient; in der Empirie gehen die Phasen stärker ineinander über.
 
13
Diese Aussage beschränkt sich lediglich auf die G8-Reform als Teilpaket des Schulgesetzes.
 
14
Obgleich sich die Partei zuvor bereits für G8 aussprach, siehe die Ausführungen weiter oben.
 
15
Diese Einschätzung basiert auf den Bewertungen der G8-Reform als Teilpaket des Gesetzes und bezieht sich nicht auf andere Teile des neuen Schulgesetzes.
 
16
Die bildungsökonomischen Argumente übersetzten sich schließlich in mehrere andere Begründungen, wie ein „pädagogisch-psychologisches Argument“ (die ineffiziente Zeitnutzung durch G9 wirke sich negativ auf die Motivation von Schülerinnen aus), ein finanzielles Argument (die Abschaffung eines Schuljahres könne zu Einsparungen im Bildungsetat, insbesondere bei Gymnasiallehrerinnen, führen) und ein gesamtgesellschaftliches Argument (Homuth 2017, S. 31–32). Dieses thematisierte das nach dem Zweiten Weltkrieg erhöhte Maß an Freizeit als potenzielle Gefahr für den Leistungswillen und die Motivation der Schülerinnen (Pöggeler 1997; 2002). Um unter diesen Bedingungen den zeitigen Schulabschluss zu erreichen, sollten die Schülerinnen ein ambitioniertes Schulprogramm absolvieren.
 
17
Die Organisationen initiierten zudem eine Online-Lehrerumfrage mit 248 gültigen Antworten, die ähnliche Ergebnisse offenbarte. Dort gaben etwa 78,7 Prozent der Lehrerinnen an, eine größere persönliche Belastung durch die Lehrtätigkeit unter G8 zu empfinden. 60,7 Prozent würden sich für einen G9-Zweig entscheiden, wenn die Möglichkeit der Wahlfreiheit bestünde. Zudem waren 87 Prozent unzufrieden mit G8 (eher unzufrieden: 46,7 %, sehr unzufrieden: 40,04 %; G-Ib-8 2010b, Stand: 04.07.2010).
 
18
Der vollständige Titel der Volksinitiative lautete: „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung“.
 
19
16 Organisationen stimmten dafür: Die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW, die Rheinische Direktorenvereinigung sowie die Westfälisch-Lippische Direktorenvereinigung, der Philologenverband NRW, die GEW NRW, der VBE NRW, die Landeselternschaft der Grundschulen in NRW (LEGS), der Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW, die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED NRW), die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in NRW (SLVGE), das Katholische Büro NRW sowie das Evangelische Büro NRW, die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw), der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB), der Städte- und Gemeindebund NRW sowie die Industrie- und Handelskammer NRW (IHK). Die beteiligten Fraktionen und Wissenschaftlerinnen haben sich an den Voten nicht beteiligt.
 
20
Die Vorsitzwahl war vereinsintern umstritten, sodass diese juristisch angefochten wurde, jedoch ergebnislos blieb (Vollmer 2015).
 
21
Hinzu kommen der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW, der DGB Bezirk NRW, die Landeselternkonferenz NRW sowie die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW.
 
22
Der offizielle Name lautet: „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien – mehr Zeit für gute Bildung“.
 
Metadaten
Titel
Empirisches Ergebnis I (a): Policy-Lernen am Beispiel der Diskussion über die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur an Gymnasien
verfasst von
Sandra Plümer
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-44122-7_6

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