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2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Empirisches Ergebnis II: Mikropolitische Handlungsorientierungen als Elemente eines Koordinierungsmechanismus des Policy-Lernens innerhalb von Regierungsformationen

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Zusammenfassung

Das Kapitel schildert den lernbedingten Koordinierungsmechanismus innerhalb der schwarz-gelben Regierungsformation als zweiten Analyseschritt. Der Mechanismus ist eine Synthese aus drei mikropolitischen Handlungsorientierungen (Normen, Ressourcen und Deutungsschemata) und stellt die Übersetzung von veränderungsbedingtem und konsistentem Lernen in kongruentes Policy-Lernen (congruent policy learning) sicher.

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Fußnoten
1
Die hier vorgestellten Ergebnisse wurden in inhaltlich ähnlicher, jedoch weitaus kürzerer Form bereits veröffentlicht, siehe dazu Plümer (2021).
 
2
Es wird darauf verzichtet, alle von den Interviewpartnerinnen genannten Austauschformate in den Zeitstrahl aufzunehmen. So wurde etwa noch auf den Koordinierungskreis G9 des Ministeriums für Schule und Bildung (I7, 512–520) sowie auf Besprechungen im bildungspolitischen Netzwerk der CDU verwiesen (I5, 328–246). Weitere Gesprächsrunden fanden etwa im Koalitionsausschuss während der Legislatur und in einer Kabinettsitzung statt (I5, 109–111). Diese Formate werden hier nicht weiter erläutert, da sie laut den Gesprächspartnerinnen keine zentralen Austauschforen darstellten und/oder nur lückenhafte Erinnerungen an etwaige Besprechungen bestehen. Der Zeitstrahl wird außerdem durch einige relevante Eckdaten ergänzt, wie das Datum der Landtagswahl, die Wahl des Ministerpräsidenten und die beiden Lesungen des Gesetzentwurfs.
 
3
Die folgenden genannten Funktionen beziehen sich einerseits auf den Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen und andererseits auf die spätere Rolle in der Legislaturperiode. Es werden nur für den Prozess relevante Ämter aufgeführt.
 
4
Die Teilnahme eines Dezernenten wird von einer Interviewpartnerin angesprochen und kann nicht weiter rekonstruiert werden (I6, 302–303).
 
5
Im Falle der Rückkehr zu G9 erstattet das Land den Kommunen von 2022 bis 2026 518 Millionen Euro (Belastungsausgleichsgesetz G 9 – BAG-G 9, § 1 (4)). Das Gesetz beruht auf dem Konnexitätsprinzip, das in Artikel 78, Absatz 3 der Landesverfassung NRW dargelegt ist und den Gesetzgeber zur Berechnung eines finanziellen Ausgleichs bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen, die in einer erheblichen finanziellen Belastung für die Kommunen resultieren, verpflichtet.
 
6
Das ist vermutlich auf die schulpolitischen Tätigkeitsschwerpunkte der Interviewpartnerinnen zurückzuführen.
 
7
Zur Beteiligungsklausel bei schulpolitischen Angelegenheiten siehe Paragraph 77 im Schulgesetz sowie Kapitel 7.
 
8
Der Autorin ist bewusst, dass auch bei den organisatorischen Normen Akteure eine Rolle spielen; gleiches gilt für die prozessorientierten Normen. Die Einteilung reflektiert lediglich die jeweilige Schwerpunktsetzung der Normen in dem Bewusstsein sich überschneidender Bereiche.
 
9
Diese Unterscheidung lässt sich zwar analytisch vornehmen, fällt jedoch in den Interviewaussagen zusammen.
 
10
Zu sprachlichen Vereinfachungszwecken wird die Norm als ‚hybrides Policy-Making‘ bezeichnet.
 
11
Auch eine ex post Einordnung in formale, informale und hybride Vorgänge durch die Forscherin erscheint wenig zielführend. Das hat zwei Gründe: Zum einen würde die theoretische Rückbindung die Hauptaussage der Norm verändern, dass sich die Vorgänge eben nicht zuordnen lassen und vielmehr die allgemeine Wahrnehmung der Überschneidungen im Vordergrund steht. Zum anderen zeigt die bisherige Forschung zu Informalität, dass die Einteilung in formale und informale Vorgänge zu keinem wesentlichen Erkenntnisgewinn führt (Pannes 2015, 2021; Grunden 2021).
 
12
Der Begriff der Regierungsformation schließt alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein, unabhängig von ihrem Themenschwerpunkt. Auf der Gesamtheit der Abgeordneten liegt jedoch im Rahmen der Untersuchung einer schulpolitischen Gesetzgebung nicht der Fokus.
 
13
Die Aussagen beziehen sich auf Gesetzgebungsprozesse im Bereich Schule und darüber hinaus.
 
14
Zwei Interviewpartnerinnen schreiben darüber hinaus dem Prozess zur Erstellung der Wahlprogramme eine bedeutende Rolle zu (I1; I8).
 
15
Die Umsetzungsphase wird auch als handwerkliche Ausgestaltung der Entscheidung oder als Suche nach den ‚richtigen‘ politischen Instrumenten umschrieben. Dies ist nicht mit der Implementationsphase gleichzusetzen, die im Politikzyklus (Lasswell 1956) oftmals als Umsetzung beschrieben wird, jedoch vorrangig die Implementation eines Gesetzes durch die Verwaltung meint.
 
16
Die Expertise kann als Ressource fungieren, siehe 8.3.
 
17
An dieser Stelle ist die Metapher des Pendels ungeeignet, weil der Stopppunkt eines Pendels unabhängig von äußeren Einflüssen immer gleichbleibend ist. Der Meinungsbildungsprozess lässt sich hingegen besser durch ein Sandpendel mit beweglicher Schale abbilden oder durch die Vorstellung von Magneten, die den Endpunkt des Pendels beeinflussen.
 
18
Diese Unterform wird jedoch nicht ausführlicher in den Interviews thematisiert.
 
19
Zum weiteren Ablauf im Falle der Gesetzeseinbringung durch die mehrheitstragenden Fraktionen siehe I1, 414–422.
 
20
Die Interviewpartnerinnen differenzieren allerdings nicht strikt nach Lageanalyse und Vorausschau.
 
21
Dadurch ergibt sich eine Verbindungslinie zu den akteursbezogenen Begründungen für die Rückkehr zu G9, siehe 7.​1.
 
22
Die Überlegung galt auch für andere potenzielle Mehrkosten, die mit der Reform verbunden waren, sowie für beschlossene Vorhaben in anderen Politikfeldern.
 
23
Da die Rückkehr zu G9 jedoch schon in der Koalitionsvereinbarung festgehalten war, fiel der Abwägungsprozess komprimierter aus. Zur Koalitionsvereinbarung als Deutungsschemata siehe Abschnitt 8.4.2.
 
24
Dieser Leitgedanke kann auch als Deutungsschema fungieren, siehe Abschnitt 8.4.
 
25
Darauf wird in Einzelfällen hingewiesen.
 
26
Im Folgenden werden Wissen und Expertise synonym verwendet.
 
27
Dieses Fachwissen kann auch wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.
 
28
Im Falle einer Vorlage eines Gesetzentwurfs wird diese jedoch im weiteren Verlauf eng mit den fachpolitischen Sprecherinnen abgestimmt und schließlich der Fraktion zur Abstimmung vorgelegt (I6, 407–415; I10, 85–99). So sei es zwar den Fraktionsreferentinnen vorbehalten, einen ersten Aufschlag zu unterbreiten, die letztendliche Entscheidungsgewalt über konkrete inhaltliche Ausgestaltungen liege jedoch bei den Fraktionsspitzen (I6, 343–350).
 
29
Wenngleich dieser zeitlich begrenzt war, siehe die Ausführungen zum Personal unter 8.3.5.
 
30
Auch mit Fraktionsreferentinnen wäre der Einfluss jedoch begrenzt gewesen, da der Gesetzentwurf unter der Federführung des Schulministeriums erarbeitet wurde. Zur Rolle der Fraktionsreferentinnen im Falle der Einbringung eines Gesetzentwurfs durch die regierungstragenden Fraktionen siehe I1, 412–427, 567–572; I10, 416–421.
 
31
Dennoch ist die Expertise der Sprecherinnen meist geringer als die der Fraktionsreferentinnen. Ein ähnliches Level an Expertise erreichen Sprecherinnen nur mit jahrelanger Erfahrung im Politikfeld (I3, 506–508).
 
32
Die konkreten Inhalte dieser Gespräche sind unbekannt.
 
33
Um eine etwaige Rückverfolgung der hier angesprochenen Personen auszuschließen, wird in den folgenden Absätzen weitgehend auf Quellenangaben aus den Interviews verzichtet.
 
34
Nichtsdestotrotz werden die Inhalte der Deutungsschemata zur Kontextualisierung kurz wiedergegeben.
 
35
Nicht aufgenommen wurden Träger von Deutungsschemata, die lediglich von einzelnen Interviewpartnerinnen thematisiert wurden, darunter die von der Vorgängerregierung initiierten Schulversuche zu G9 (I10; I7) sowie zentrale Vorgaben der KMK (I11).
 
36
Dies wurde unter anderem durch die Synapse der Wahlprogramme von CDU und FDP als Vorbereitung auf die Koalitionsverhandlungen sichergestellt (I1, 81–83; I6).
 
37
Hinzu kommen die Themen „Familien und Generationen“ sowie „Wissenschaft und Forschung“, die alle unter dem dritten Hauptkapitel „Aufstieg durch Bildung“ (33 Seiten) zusammengefasst werden. Das gesamte Wahlprogramm hat eine Länge von 113 Seiten.
 
38
Zuvor werden die Bereiche „Innere Sicherheit“ sowie „Wirtschaft und Finanzen“ thematisiert. Auf die bildungspolitischen Forderungen der CDU folgen Ausführungen zu den Schwerpunkten „Lebensqualität und Nachhaltigkeit“, „Zusammenhalt der Gesellschaft“ sowie „Nordrhein-Westfalen in Europa und der Welt“.
 
39
Die Eigenverantwortlichkeit von Schulen wird insbesondere im Hinblick auf die Unterrichtsqualität an Schulen in NRW thematisiert, weist jedoch auch eine Querverbindung zur Schulstrukturfrage auf. Insgesamt stelle die Rückbesinnung auf das „Konzept der eigenverantwortlichen Schulen“ einen „Paradigmenwechsel“ dar (S. 59).
 
40
Das bildungspolitische Kapitel enthält außerdem Ausführungen zu frühkindlicher Bildung, Ausbildung, Hochschule sowie Innovation und Forschung. Dem Kapitel folgen die Themen Arbeit, Wirtschaft und Bauen, Einwanderung und Pluralismus, Sicherheit, Familie, Gesundheit und Kultur, Generationengerechtigkeit, Steuern, Energie und Umwelt, sowie Bürokratieabbau, Verbraucherschutz und Mobilität. Das gesamte Wahlprogramm hat eine Länge von 54 Seiten.
 
41
Bemerkenswert ist, dass die Gesprächspartnerinnen die Regierungserklärung in den Interviews nicht ansprechen. Aufgrund der Bedeutsamkeit von Regierungserklärungen für die Arbeit von Regierungen und des expliziten Bezugs zur Reform wird diese jedoch hier thematisiert.
 
42
Weitere Themen sind „Den Riesen entfesseln“, „Sicherheit in Stadt und Land“, „Wir in Europa und im Land“ sowie „Land des Zusammenhalts“.
 
43
Die Mitgliederbefragung der FDP ist insofern als exogener Träger von Deutungsschemata zu verstehen, als dass die Parteimitglieder nicht zu den Akteuren der Regierungsformation oder den Regierungsparteien als solche angehören.
 
Metadaten
Titel
Empirisches Ergebnis II: Mikropolitische Handlungsorientierungen als Elemente eines Koordinierungsmechanismus des Policy-Lernens innerhalb von Regierungsformationen
verfasst von
Sandra Plümer
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-44122-7_8

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