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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

Juristische Produktverantwortung

verfasst von : Christian Thomas Stempfle

Erschienen in: Masing Handbuch Qualitätsmanagement

Verlag: Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG

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Sicherheit ist (auch) Qualität.Sicherheitsmängel sind (auch) Qualitätsmängel.Sicherheitssicherung ist (auch) Qualitätssicherung.Produkthaftungsprozesse wegen Sicherheitsmängeln sind (auch) Produkthaftungsprozesse wegen Qualitätsmängeln.Diese pointierten Aussagen haben nicht den Sinn, etwaigen Klischees von unnötig Hysterie erzeugenden Juristen neuerlich Nahrung zu geben, sondern sollen vielmehr frühzeitig den Fokus auf eine sehr zentrale Erkenntnis in der Positionsbestimmung anspruchsvollen Qualitäts-managements lenken: QM verfehlt seine genuine Aufgabe – jedenfalls sicherlich aus Sicht der persönlich mit Haftungsrisiko bedrohten Unternehmensführung – in der industriellen Waren-fertigung, wenn ungeachtet einzelner sonstiger Qualitätsspezifikationen „nicht einmal” das gesetzlich geforderte, notwendige Sicherheitsniveau bei den fabrizierten Waren sichergestellt ist. Aus juristischer Sicht gilt dabei grosso modo die Unterscheidung zwischen gesetzlichen Sicherheitsvorgaben und individuellen Vertragsvorgaben: Sicherheitsvorgaben sind vom Gesetzgeber aus Gründen des politisch gewollten Verbraucher- und Arbeitsschutzes erlassene Vorschriften mit der Stoßrichtung des Dritt-Schutzes, die als solche weder abverhandelbar noch dispensierbar noch ignorierbar sind. Vertragsvorgaben im Binnenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer dienen dagegen allein den betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Interessen des Kunden, der über Spezifikationen und Lastenhefte definiert und konturiert, wie er welche Ware angeliefert erhalten will. Ob ein Textil lichtecht ist, ob eine Fertigungsstraße unakzeptable Ausschusszahlen auswirft, ob eine Verkaufsverpackung unsauber bedruckt oder ein Lebensmittel unter Verkaufsgewicht abgewogen ist – all das ist aus Sicht eines potenziellen produktbezogenen Haftungsrisikos gänzlich irrelevant und kann doch selbstredend zu empfindlichen Störungen langjähriger Lieferbeziehungen führen, muss also vermieden werden. Erst recht gilt dies vice versa für Sicherheitsmängel: Ob ein Gehäuse versehentlich unter Strom steht, ob ein Überhitzungssensor vergessen wurde, ob die Metallurgie einem Belastungsdruck nicht standhält, ob eine Granulatmischung einen zu niedrigen Flammpunkt aufweist oder ein Lebensmittel toxisch verunreinigt ist – hier drohen (gegebenenfalls tödliche) Unfälle, Produkthaftungsprozesse, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, versicherungsrechtliche Streitigkeiten. Und natürlich droht erst recht ein unzufriedener Kunde, da die Warendistribution unversehens zu einem Risiko sogar für unbeteiligte Dritte (sogenannte innocent bystanders) geführt hat.

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Metadaten
Titel
Juristische Produktverantwortung
verfasst von
Christian Thomas Stempfle
Copyright-Jahr
2021
Verlag
Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-446-46621-0_42

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