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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Schlussbetrachtungen und Ausblick

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Zusammenfassung

Diese Studie hat gezeigt, dass das Anerkennungsgesetz zweifellos einen entscheidenden Schritt in Richtung einer stärkeren Liberalisierung der bundesdeutschen Migrationspolitik darstellt. Die Komplexität der Policy-Genese und die daraus resultierende Koexistenz liberaler und restriktiver Elemente in der policy on paper und ihrer Implementierung sind Spiegelbild der Herausforderungen, die sich die bundesdeutsche Migrationspolitik im Rahmen der Zielsetzung einer stärkeren Arbeitsmarktöffnung zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu stellen hat.

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Fußnoten
1
Diese Einschätzung wird auch auf europäischer Ebene geteilt. Die Autor*innen des Berichts zum MIPEX 2015 erklären beispielweise: „[Germany] has taken the lead in Europe to facilitate and support the recognition of foreign qualifications and skills, thanks to its much-praised 2012 Recognition Act“ (Huddleston und Migration Policy Group 2015, 117).
 
2
Diese Einordnung beruht laut MIPEX darauf, dass Verfahrensgrundsätze und Kosten der Anerkennungsverfahren im Rahmen des Anerkennungsgesetzes für Auslandsqualifizierte mit ausländischer Staatsbürger*innenschaft gleich sind wie für auslandsqualifizierte deutsche Staatsangehörige. Anhand der auf der Webseite des MIPEX zugänglichen Daten kann die Zusammensetzung der einzelnen Indikatoren eingesehen werden (Migrant Integration Policy Index | MIPEX 2020 2021).
 
3
Diese Aussage stammt aus einem Interview mit Dagmar Beer-Kern, der ehemaligen Referatsleiterin des Referats II a 6 „Grundsatzfragen der Migrations- und Ausländerpolitik“ im BMAS, im Rahmen der IQ-Publikation „Ein Gesetz schreibt Geschichte. 5 Jahre Anerkennungsgesetz“ (Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) 2017).
 
4
Freeman argumentiert in Anlehnung an Lowi (1964) und Wilson (1980), dass sich policies in ihren Zielsetzungen und Auswirkungen unterscheiden und folglich mit bestimmten Politikmodi, die Freeman als „specific patterns of politics“ (Freeman 2006, 229) bezeichnet, assoziiert werden. Freeman erabeitet in Anlehnung an Lowi und Wilson ein Migrationspolitikmodell, um Lowis Postulat “policy determines politics” auf unterschiedliche migrationspolitische Maßnahmen anzuwenden: “To validate the ‘policy determines politics’ perspective one must be able to fit different kinds of immigration policy into a typology, show that each type does, indeed, produce predicted modes of political conflict, and that these patterns are consistent across countries with different immigration experiences and trajectories” (Freeman 2006, 241).
 
5
Die durch die amtliche Statistik zu erhebenden Daten wurden durch § 17 BQFG festgelegt. Mit der Einführung der Ländergesetze zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden auch die in den Ländern erhobenen Daten in der Bundesstatistik zusammengefasst.
Während im Jahr 2012 noch 10.989 Anträge gestellt wurden, sind es im Jahr 2018 bereits 29.902 (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2020, 29). Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Arbeit sind die letzten aktuell verfügbaren statistischen Daten aus dem Jahr 2018 (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2020).
 
6
Ausgehend von 2,9 Millionen Personen mit Migrationshintergrund, welche ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben hatten, würden laut einer durch das BMBF in Auftrag gegebenen Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 rund 285.000 (in der Regel großzügig aufgerundet auf 300.000) Auslandsqualifizierte „von dem Gesetz profitieren“ (Maier und Rupprecht 2011). Offen bleibt allerdings, worauf sich das „von dem Gesetz profitieren“ (Maier und Rupprecht 2011, 202) genau bezieht, wie in einem Interview thematisiert wurde: „[…] die Frage, wer könnte denn prinzipiell Nutznießer sein, wer ist faktisch Nutznießer und dazwischen wer könnte denn aus dem was wir wissen, einen Antrag stellen, sind drei völlig unterschiedliche Fragestellungen, die dabei immer wieder vermischt werden“ (Interview 11, Pos. 151).
 
7
Diese beziehen sich ausschließlich auf die durch das Bundesanerkennungsgesetz geregelten Berufe; landesrechtlich geregelte Berufe sowie Zeugnisbewertungen durch die ZAB für nicht reglementierte Hochschulabschlüsse werden gesondert erfasst. Auch für diese Bereiche ist ein kontinuierlicher Anstieg von Anträgen zu verzeichnen (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2020, 29).
 
8
In etwa drei Viertel der Neuanträge (75 %) entfielen dabei auf medizinische Berufe. Im nicht reglementierten Bereich wurden die meisten Neuanträge für Kauffrau bzw. -mann für Büromanagement und Elektroniker*in gestellt (Ekert u. a. 2017).
 
9
Eine ausführliche Erläuterung dieser einzelnen Selektionsmechanismen findet sich bei (Sommer 2014, 18 ff.). In diesem Zusammenhang wird allerdings angemerkt, dass Sommer ihre empirischen Erhebungen größtenteils vor dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes bzw. in der „Umbruchphase“ zwischen bestehender und neuer Gesetzgebung durchgeführt hat, sodass sie den Implementierungsprozess des Bundesanerkennungsgesetzes und dadurch induzierte Veränderungen in der Bewertungspraxis nicht mehr vollständig erfassen konnte. Eine ähnlich umfassende Studie zur Implementierung des Anerkennungsgesetzes in der Anerkennungspraxis existiert allerdings bisher nicht. Hinweise auf ein Fortbestehen von Selektionsmechanismen finden sich jedoch auch bei Visel, die den Fokus auf organisationale Praktiken und die Intransparenz in der Handhabung von Nachweisen von Sprachkenntnissen in Pflegeberufen legt (Krawietz und Visel 2016; Visel 2017a; Visel 2017b) bzw. bei (Müller-Wacker 2017).
 
10
Begleitend dazu agiert die IQ-Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“, die zur Aufgabe hat, Akteur*innen der Anerkennungsberatung zu qualifizieren und Erkenntnisse der Anerkennungsberatung an die Öffentlichkeit zu tragen. Sie ist seit 2012 beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) GmbH in Nürnberg angesiedelt.
 
11
Beratungs- und Antragszahlen korrelieren nicht; es zeichnet sich vielmehr eine Diskrepanz zwischen vielfach höheren Beratungszahlen und tatsächlichen Antragszahlen ab. Beispielsweise wurden im Jahr 2017 in den IQ Beratungsstellen bundesweit 76.145 Anerkennungsberatungen durchgeführt, allerdings insgesamt nur 57.860 Anträge auf Anerkennung gestellt – einschließlich landesrechtlich geregelten Berufen und nicht reglementierten Hochschulabschlüssen (IQ Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“ 2018; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2020).
 
12
Die Aufgaben der GfG werden im Detail im aktuellen Bericht zum Anerkennungsgesetz beschrieben (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2020, 45).
 
13
Die ZSBA ist als Modellprojekt angelegt und wird zunächst für eine Phase von vier Jahren durch das BMBF gefördert (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2020, 10 ff.).
 
Metadaten
Titel
Schlussbetrachtungen und Ausblick
verfasst von
Amélie Haag
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37292-7_7

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