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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 7 Insolvenzdelikte

verfasst von : Carsten Momsen, Adja Lea Niang, Philipp Bruckmann, Sebastian Laudien

Erschienen in: Wirtschaftsstrafrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Bittmann, Strafrechtliche Folgen des MoMiG, NStZ 2009, 113; ders., Das Ende der Interessentheorie – Folgen auch für § 266 StGB?, wistra 2010, 8; Bürger, Der Arbeitgeberbegriff in § 266a StGB – ein komplexes normatives Tatbestandsmerkmal: Voraussetzungen und Irrtumsfolgen, wistra 2016, 169; Dehne-Niemann, Ein Abgesang auf die Interessentheorie bei der Abgrenzung von Untreue und Bankrott, wistra 2009, 417; Ignor/Rixen, Grundprobleme und gegenwärtige Tendenzen des Arbeitsstrafrechts – Das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit und die Sanktionsregeln des neuen Arbeitsvermittlungsrechts, NStZ 2002, 510; Kudlich, (Schein-)Selbständigkeit von „Busfahrern ohne eigenen Bus“ und Fragen des § 266a StGB, ZIS 2011, 482; Richter, Das Insolvenzstrafrecht – Überflüssiges (gar schädliches?) Bestrafen des wirtschaftlichen Scheiterns oder notwendiger Steuerungsmechanismus einer Marktwirtschaft?, in: Der Schrei nach Strafe – 41. Strafverteidigertag 2017, 197; Tschakert, Das Insolvenzstrafrecht, in: Der Schrei nach Strafe – 41. Strafverteidigertag 2017, 217; Vormbaum, Probleme der Gläubigerbegünstigung, GA 1981, 101; Weyand, Entscheidungen zum Insolvenzstrafrecht, WiJ 2017, 102; Wittig, Zur Auslegung eines missglückten Tatbestandes – Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 266a Abs. 2 StGB und deren Folgen für § 266a Abs. 1 StGB, HRRS 2012, 63; Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, München 2018.

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Fußnoten
3
Zum Ganzen ausführlich am Beispiel von „Busfahrern ohne eigenen Bus“ Kudlich, ZIS 2011, 482, 484 ff.
 
4
Zur (doppelten) Anwendung des § 14 StGB auf die GmbH & Co. KG s. auch MüKo-StGB/Radtke, § 14 Rn. 80.
 
5
Die früher sogenannte Lohnpflichttheorie ist seit 2002 (Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.07.2002, BGBl. I, 2787) Teil des § 266a Abs. 1 StGB: „[…] unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird […]“; s. dazu Ignor/Rixen, NStZ 2002, 510, 512.
 
6
Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem Banken üblicherweise geöffnet sind und Akkreditivhandlungen vornehmen, vgl. BeckOGK/Damar, ERA Art. 2 Rn. 6. Im Unterschied zum Begriff des Werktags sind Samstage hiervon regelmäßig nicht umfasst.
 
7
LK/Möhrenschlager, § 266a Rn. 64 m. w. N.; mit Blick auf die Einschränkung durch Abs. 6 enger Schönke/Schröder/Perron, § 266a Rn. 10 a. E.: Unzumutbarkeit als Ausschlussgrund auf Tatbestandsebene im Wesentlichen nur bei Gefährdung höchstpersönlicher Rechtsgüter des Pflichtigen oder ihm nahestehender Personen; für eine stärkere Gewichtung des „Zumutbarkeitsprinzips“ als Einschränkung der Vorrangrechtsprechung SSW-StGB/Saliger, § 266a Rn. 22.
 
8
BT-Drs. 10/318, 29: „Hierin liegt der Kern des strafbaren Unrechts, welches im Grenzbereich zwischen den Tatbeständen der Untreue und des Betruges angesiedelt ist.“; vgl. Schönke/Schröder/Perron, § 266a Rn. 14 m. w. N.
 
9
So LK/Möhrenschlager, § 266a Rn. 93 f., der der Vorschrift in ihrer Anwendung auf Abs. 1 aufgrund bei Selbstanzeigen oftmals unterbleibender Strafanzeigen sowie den Diversionsmöglichkeiten der §§ 153 ff. StPO nur geringe praktische Relevanz bescheinigt und ihre Geltung auch für Abs. 2 kritisiert; in diesem Sinne auch BeckOK-StGB/Wittig, § 266a Rn. 43 ff.
 
Metadaten
Titel
§ 7 Insolvenzdelikte
verfasst von
Carsten Momsen
Adja Lea Niang
Philipp Bruckmann
Sebastian Laudien
Copyright-Jahr
2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-65503-0_7

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