2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Gary Rüsch
Erschienen in: Die Verwirklichung einer korrespondierenden Besteuerung im deutschen Steuerrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das deutsche Steuerrecht kennt kein allgemeingültiges Prinzip, wonach die steuerlichen Rechtsfolgen eines Sachverhalts zwischen den Beteiligten übereinstimmen (»korrespondieren«) müssen. Aus diesem Grund steht beispielsweise der steuermindernde Abzug von Ausgaben grundsätzlich nicht unter der Voraussetzung, dass es zu einer entsprechenden Berücksichtigung von Einnahmen bei einem anderen Steuerpflichtigen kommt. Dem Gesetzgeber steht es jedoch innerhalb seiner verfassungsrechtlichen Grenzen frei, ein solches Abhängigkeitsverhältnis im Einzelfall ausdrücklich anzuordnen, was für eine gleichheitsgerechte Besteuerung sogar geboten sein kann.2