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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

41. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung

verfasst von : Ronja Reinwald

Erschienen in: Die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung von Krypto-Assets existieren bislang nur vereinzelt Aussagen der Finanzverwaltung und noch keine Rechtsprechung. In der Literatur besteht Uneinigkeit in Bezug auf die in oben abgebildeter Tabelle markierten Fragestellungen. Strittig ist unter anderem, ob Airdrops eine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellen.

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Fußnoten
1
Eigene Darstellung; hinsichtlich der Besonderheiten und der Quellennachweise sei auf die Ausführungen in den einzelnen Kapiteln verwiesen.
 
2
Vgl. Kamchen, Besteuerung und Bilanzierung von Bitcoin & Co., 2020, S. 66.
 
3
Vgl. Hötzel/Krüger/Lehmann/Niermann/Scherer, Ausgabe von Kryptotoken, 2020, S. 102.
 
4
Vgl. Amend-Traut/Hergenröder, Kryptowährungen im Erbrecht, ZEV 2019, S. 120.
 
5
Vgl. von Oertzen/Grosse, Kryptowährungsguthaben, DStR 2020, S. 1655.
 
6
Z. B.: Hötzel/Krüger/Lehmann/Niermann/Scherer, Ausgabe von Kryptotoken, 2020, S. 94–97; von Oertzen/Grosse, Kryptowährungsguthaben, DStR 2020, S. 1657.
 
7
Auf das Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG sowie den 90 %-Test nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG soll aus Vereinfachungsgründen nicht eingegangen werden. Auch auf die Berechnungsschritte zur Ermittlung der (anteilig) verbleibenden Schulden sowie des Saldos und des Nettowerts des Verwaltungsvermögens wird verzichtet. Ein detailliertes Berechnungsschema ist in Abschn. 13b.9 Abs. 2 ErbStR zu finden.
 
8
Vgl. von Oertzen/Grosse, Kryptowährungsguthaben, DStR 2020, S. 1657.
 
Metadaten
Titel
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung
verfasst von
Ronja Reinwald
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-39298-7_41

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