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2021 | Buch

Europarecht

Mit Klimaschutz, Digitalisierung, Corona, ausführlichem Datenschutz

verfasst von: Walter Frenz

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Dieses Lehrbuch zum Europarecht nimmt vor allem die aktuellen Entwicklungen in den Blick. Die Corona-Krise ist bereits ausführlich berücksichtigt (Coronahilfen, Schutzansprüche, Impfpflicht, Einstieg in die Fiskalunion?); Klimaschutz (EU-Klimagesetz, Green Deal, Anspruch auf mehr Klimaschutz?, Kohleausstieg) und Digitalisierung sind in eigenen Kapiteln dargestellt. Aber auch die klassischen Materien haben sich fortentwickelt, insbesondere durch die Rechtsprechung, die ausführlich in zahlreichen Beispielen und Fällen mit Musterlösung (Ökostromförderung, CETA-Abkommen) wiedergegeben ist. So werden die Grundfreiheiten immer schärfer geprüft (Pkw-Maut), ebenso die Grundrechte (EU-Haftbefehl, Vorratsdatenspeicherung). Herausragende Bedeutung hat der Datenschutz in diversen aktuellen Judikaten, die detailliert und kritisch dargestellt sind – auch in ihren Konsequenzen etwa für eine Corona-Warnapp. Besonderes Gewicht hat das Verhältnis von Unions- und nationalem Recht: Ist das BVerfG entsprechend seinem PSPP-Urteil Richter über den EuGH? Ist es umgekehrt nach seinem Recht auf Vergessen II-Judikat ein Garant der EU-Grundrechte?

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Unionsrecht
Zusammenfassung
Was ist Unionsrecht, wie kommt es zustande und wie wirkt es auf das nationale Recht ein? Das Europarecht im weiteren Sinne bezeichnet die normativen Regelungen aller überstaatlichen europäischen Organisationen, so auch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Westeuropäischen Union (WEU) und des Europarats und damit insbesondere auch die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Zumal ihr die Europäische Union (EU) jedenfalls vorerst nach dem Gutachten des EuGH vom 18.12.2014 nicht beitreten darf, ist sie nicht Bestandteil des Europarechts im engeren Sinn, obwohl die Europäische Grundrechtecharta (EGRC) maßgeblich von ihr geprägt wird.
Walter Frenz
Nationales und europäisches Recht
Zusammenfassung
Der Vorrang des europäischen vor dem nationalen Recht ist wesentlich stärker ausgeprägt als der des Völkerrechts. In Form von Verträgen muss es nach Maßgabe von Art. 59 Abs. 2 GG erst über ein nationales Zustimmungsgesetz in die innerstaatliche Rechtsordnung transformiert werden. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts und gehen den einfachen Gesetzen vor, nicht aber der Verfassung. Demgegenüber ist das europäische Recht nach dem EuGH – entgegen dem polnischen Verfassungsgericht – durchgehend und uneingeschränkt vorrangig, auch gegenüber nationalem Verfassungsrecht. Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die dem Unionsrecht widersprechen, dürfen im konkreten Fall nicht angewendet werden. Das BVerfG behält sich demgegenüber eine Ultra-vires- und Identitätskontrolle vor.
Walter Frenz
Grundfreiheiten und allgemeines Diskriminierungsverbot
Zusammenfassung
Die Grundfreiheiten wirken unmittelbar. Sie verpflichten daher die innerstaatlichen Organe und können von Individuen vor den nationalen Gerichten eingefordert werden. Es existieren die folgenden Grundfreiheiten.
Walter Frenz
Wettbewerbsfreiheit
Zusammenfassung
Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, worunter auch ein bloßes paralleles Verhalten fällt, sofern es koordiniert erfolgt.
Walter Frenz
Organe
Zusammenfassung
Auch auf EU-Ebene lassen sich Legislative, Exekutive und Judikative unterscheiden. Nur Letztere gibt es aber in Reinform. Die anderen Funktionen sind auf verschiedene Organe verteilt. Erheblich aufgewertet wurde das Europäische Parlament, ohne aber einer nationalen Volksvertretung gleichgesetzt werden zu können.
Walter Frenz
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Zusammenfassung
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ist in den letzten Jahren in das Zentrum der europäischen Politik gerückt und hat sich zu einem der am schnellsten wachsenden und dynamischsten Politikfelder entwickelt – mit Brennpunkten in der Terrorbekämpfung, der Behandlung von Flüchtlingen und der Beibehaltung offener Grenzen trotz Bekämpfung der Corona-Pandemie. Examensrelevant ist er infolge seiner Verbindungen zu klassischen Gebieten. Er besteht aus der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV), der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 81 AEUV), der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82 ff. AEUV) und der polizeilichen Zusammenarbeit (Art. 87 ff. AEUV).
Walter Frenz
Rechtsangleichung
Zusammenfassung
Eine der wichtigsten Spielarten der Unionsrechtsetzung ist die Rechtsangleichung. Bei ihr werden mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften an einen unionsrechtlich vorgegebenen Standard angeglichen, indem Sekundärrecht geschaffen wird. Dies dient der Verringerung und Beseitigung von Rechtsunterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Damit ist die Rechtsangleichung ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der europäischen Integration.
Walter Frenz
Weitere Unionspolitiken
Zusammenfassung
Den größten Teil des AEUV machen die internen Politiken und Maßnahmen der Union aus (3. Teil). Bereits dargestellt wurden der freie Warenverkehr (Titel II), die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Titel IV), der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Titel V) sowie die Wettbewerbsregeln und die Rechtsangleichung aus Titel VII. Hinzu kommen zahlreiche weitere Einzelpolitiken, die im Folgenden dargestellt werden. Sie alle sind rückgebunden auf die Ziele der Union, die zentral in Art. 3 EUV festgelegt sind.
Walter Frenz
Grundrechte
Zusammenfassung
Gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV ist die EGRC mit ihren Grundrechten fest anerkannt und mit den Verträgen rechtlich gleichrangig. Besonders aktuell sind der Datenschutz (Vorratsdatenspeicherung) und der Klimaschutz. Beide werden neben den anderen Grundrechtsentwicklungen (Corona-Maßnahmen; Terrorabwehr) wie auch den allgemeinen Lehren ausführlich dargestellt.
Walter Frenz
Klagen vor dem Gerichtshof der EU
Zusammenfassung
Um die ihm durch Art. 19 EUV zugedachte Rolle als Wahrer des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge ausfüllen zu können, sind für den Gerichtshof der EU in den Art. 258 ff. AEUV diverse Verfahrensarten vorgesehen. Vervollständigt wird das System des Rechtsschutzes durch die Möglichkeit einer inzidenten Kontrolle von Unionsnormen unter den Voraussetzungen des Art. 277 AEUV. Durch den Vertrag von Lissabon wurde des Weiteren die Subsidiaritätsklage eingeführt. Zudem schwingt sich das BVerfG zum Hüter auch der EU-Grundrechte auf, was aber nur im Rahmen von Vorlagen nach Art. 267 AEUV unter Respektierung des Entscheidungsmonopols des EuGH und damit über eine Zuführfunktion erfolgen kann. Das BVerfG sieht sich indes umgekehrt sogar als Richter über den EuGH.
Walter Frenz
Klimaschutzrecht
Zusammenfassung
Der Klimaschutz ist vor allem Bestandteil der Umweltpolitik; das in Art. 191 Abs. 1 4. Spiegelstrich AEUV geforderte Engagement auf internationaler Ebene setzt ein solches auf nationaler Ebene voraus. Will die EU weltweit Vorreiter sein, muss sie im Inneren erfolgreich Klimaschutz betreiben. Dem dienen engagierte Initiativen der Kommission in jüngerer Zeit, die in das EU-Klimagesetz mündeten; dessen Basis ist der Green Deal mit seinem Kernziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Da der Klimawandel die Grundbedingungen der menschlichen Existenz tangiert, ist sodann aus grundrechtlicher Perspektive zu fragen: Genügen die getroffenen Maßnahmen oder besteht Anspruch auf (mehr) Klimaschutz?
Walter Frenz
Digitalisierung
Zusammenfassung
Wettbewerb und Digitalisierung sind in der neuen EU-Kommission zusammen in der Hand der stellvertretenden Kommissionspräsidentin Margrethe Vestager. Hieran zeigt sich der bedeutende Zusammenhang. Gerade die Wettbewerbsregeln haben eine hohe Bedeutung im Rahmen der Digitalisierung. Über sie lässt sich auch die Verbindung zum Klimaschutz herstellen. Sie bilden mit Fragen der Datennutzung ein zentrales Feld. Diese Fragen werden vor allem vom Urheberrecht geprägt, das insoweit durch die Sampling-Entscheidung des EuGH näher ausgestaltet wurde. Mittlerweile werden aber noch zahlreiche weitere Rechtsbereiche betroffen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte zu Beginn ihrer Präsidentschaft Maßnahmen zur Cybersicherheit an, ebenso eine Strategie für künstliche Intelligenz und Ethik. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen erfolgt auf vertraglicher Grundlage mit bestimmten Prinzipien und hat auch bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittstaaten die DSGVO einzuhalten.
Walter Frenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Europarecht
verfasst von
Walter Frenz
Copyright-Jahr
2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-63584-1
Print ISBN
978-3-662-63583-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-63584-1

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