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2020 | Buch

Europa von A bis Z

Taschenbuch der europäischen Integration

herausgegeben von: Prof. Dr. Werner Weidenfeld, Prof. Dr. Wolfgang Wessels, Dr. Funda Tekin

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Dieses Taschenbuch bietet Europa zum Nachschlagen: In über 100 Sachbeiträgen erklären renommierte Europaexpertinnen und -experten wissenschaftlich fundiert und zugleich verständlich alle wichtigen Themen und Begriffe aus Politik, Wirtschaft und Geschichte der europäischen Einigung. Es erscheint in aktualisierter und erweiterter Fassung schon in der 15. Auflage und richtet sich an alle Europa-Interessierten, die sich gezielt und zuverlässig über den neusten Stand in europapolitischen Fragen informieren wollen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung – Europa von A bis Z

Frontmatter
Einleitung: Die EU erklären

Der europäische Integrationsprozess sah sich in seiner jahrzehntelangen Geschichte immer wieder mit grundlegenden Herausforderungen konfrontiert. Dabei ging es um Fragen der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union (EU) sowie um das Management von nationalen, europäischen und globalen Krisen. Insbesondere im letzten Jahrzehnt scheint die EU aus dem Krisenmodus nicht mehr herauszukommen. Besonders betroffen waren hier die Wirtschafts- und Währungsunion infolge der globalen Finanzkrise 2008, die gemeinsame Migrations- und Asylpolitik sowie der Schengen-Raum aufgrund der sog. Flüchtlingskrise von 2015 und nicht zuletzt die Gesundheitssysteme in der COVID-19-Pandemie, die Anfang 2020 fast zum sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Stillstand in der globalisierten Welt geführt hat und somit die Solidarität in Europa und die europäische Integration auf verschiedensten Ebenen grundsätzlich herausfordert. Vor diesem Hintergrund strukturiert die Einleitung, wie die EU zu erklären ist, und liefert Informationen zur Neukonzeption des Taschenbuchs „Europa von A bis Z“ und zu dessen Handhabung.

Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels, Funda Tekin
Europäische Einigung im historischen Überblick

Diese historische Einführung zeichnet die europäische Integration nach – von den Anfängen bis zur Gegenwart – und bilanziert ihre Folgen.

Werner Weidenfeld

A

Frontmatter
AfrikapolitikAfrikapolitik

Historisch konzentrierten sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Afrika auf Handelsbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit. Die früheren Kolonialmächte Frankreich und Belgien waren für die Kooperation der EU und Afrika zentral; das Vereinigte Königreich kam in den 1970er-Jahren dazu. Das Spektrum der politischen Beziehungen der Kontinente veränderte sich in den letzten Jahrzehnten rapide, besonders im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung. Seit den 1990er-Jahren nahmen Konfliktprävention und -interventionen sowie die Konkurrenz um Ressourcen in Afrika zwischen der EU und neuen Mächten, insbesondere China, zu. Zunehmende Migration aus nord- und westafrikanischen Ländern und damit einhergehendes Flüchtlingselend führten zu einem Konflikt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Bisher hat die EU außer intensivierter Entwicklungszusammenarbeit noch keine politische Antwort gefunden. Mit dem EU-Ausstieg des Vereinigten Königreichs als diplomatischem Schwergewicht und der anhaltenden Migrationskrise steigt der Druck auf die EU-Afrikapolitik.

Siegmar Schmidt
Agenturen

EU-Agenturen sind durch europäisches Sekundärrecht gegründete Körperschaften, welche die Organe der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Politiken und Programmen unterstützen. Es können zwei Arten von EU-Agenturen unterschieden werden: Exekutivagenturen und dezentrale Agenturen. Exekutivagenturen werden durch Beschluss der Kommission für eine begrenzte Zeit eingerichtet und haben ihren Sitz in Brüssel. Dezentrale Agenturen werden durch einen Rechtsakt des europäischen Gesetzgebers auf unbestimmte Zeit gegründet, die Entscheidung über den Sitz wird durch die Staats- und Regierungschefs getroffen. Derzeit bestehen 43 dezentrale Agenturen, die über 23 Mitgliedstaaten verteilt sind und insgesamt ca. 9965 Mitarbeiter beschäftigen. Der gesamte Haushalt aller Agenturen beträgt ca. 2,8 Milliarden Euro. Durch die Delegation wichtiger Aufgaben zur Binnenmarktregulierung haben sich die dezentralen Agenturen zu einem relevanten Bestandteil der institutionellen Struktur der EU entwickelt.

Christoph Klika
Agrarpolitik

Als Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden in Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die „durch Förderung des technischen Fortschritts“ angestrebte Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft, die Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens der dort Beschäftigten, die Marktstabilisierung und Sicherstellung der Versorgung zu angemessenen Preisen genannt. Zur Erreichung dieser Ziele schreibt Art. 40 AEUV eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte vor. Durch den Vertrag von Lissabon erhielt das Europäische Parlament gem. Art. 43 AEUV das Recht, gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union über die Organisation der Agrarmärkte und andere agrarpolitische Bestimmungen zu entscheiden. Lediglich die Festsetzung von administrierten Preisen und Produktionsquoten sowie von Abschöpfungen und Beihilfen verbleibt in der alleinigen Zuständigkeit des Rates. Hohe Kosten und unterschiedliche nationale Interessen haben immer wieder zu gravierenden Konflikten geführt. Der fehlgeschlagene Versuch, eine angemessene Lebenshaltung der Landwirte durch Preisstützung zu gewährleisten, begründete zudem den Vorwurf des Protektionismus und führte zu steigenden Produktionsüberschüssen und Ausgaben, sodass mehrfach tiefgreifende Reformen der GAP notwendig wurden.

Christian Lippert
AntidiskriminierungspolitikAntidiskriminierungspolitik

Das Recht der Europäischen Union (EU) verbietet seit jeher, EU-BürgerInnen wegen ihrer Staatsangehörigkeit schlechter zu stellen. Auch die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein traditionelles Anliegen des Unionsrechts. Die ethnische Diskriminierung wird erst seit der Annahme einer entsprechenden Richtlinie im Jahr 2000 umfassend mit Mitteln des Europarechts bekämpft. In welchen Lebensbereichen die EU ihre BürgerInnen auch vor Diskriminierungen auf Grundlage der Religion, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung schützen soll, ist hingegen seit über zehn Jahren Gegenstand politischer Debatten. Die Annahme von EU-Gesetzgebung bedarf der Einstimmigkeit im Rat der EU, was den Fortschritt schwierig gestaltet.

Gabriel N. Toggenburg
Asienpolitik

Europa und Asien sind Weltregionen, die auf die Entwicklung der internationalen Beziehungen im 21. Jahrhundert prägend wirken. Während in Europa die Europäische Union (EU) als gewachsener Integrationsraum eine herausragende politische Stellung einnimmt, ist Asien als politischer Raum deutlich stärker diversifiziert. Die Kooperations- und Verflechtungsstrukturen zwischen der EU und Asien sind das Ergebnis eines Prozesses der Annäherung und Institutionalisierung bi- und multilateraler Beziehungen, der sich seit den 1970er-Jahren kontinuierlich entwickelt hat. Die Asienpolitik umfasst unterschiedliche Politikbereiche der EU-Außenbeziehungen und sie ist von einer hohen Komplexität sowie der stetigen Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Für die Verortung der EU als Akteur der internationalen Beziehungen spielt die Asienpolitik, neben den transatlantischen Beziehungen, eine wichtige Rolle.

Franco Algieri
Assoziierungs- und Kooperationspolitik

Die Assoziierungs- und Kooperationspolitik bildet einen grundlegenden Bestandteil der Außenbeziehungen der Europäischen Union (EU). Durch eine Vielzahl entsprechender Abkommen konnte die EU über mehrere Jahrzehnte hinweg ein dichtes Netz der Zusammenarbeit mit verschiedenen Staaten und Regionen der Welt schaffen. Spezifische Verfahren und rechtliche Regelungen bilden einen umfassenden Bezugsrahmen für die Assoziierungs- und Kooperationspolitik. In diesem Rahmen können privilegierte Wirtschaftsbeziehungen mit Partnern der EU hergestellt sowie politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse in den jeweiligen Ländern und Regionen unterstützt werden. Des Weiteren können Assoziierungsabkommen als Vorbereitung einer EU-Mitgliedschaft oder als Kompensation für eine Nichtmitgliedschaft dienen. Über Jahrzehnte hinweg ist ein komplexes Assoziierungs- und Kooperationssystem mit Nicht-EU-Staaten entstanden.

Franco Algieri
Asylpolitik

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wurde ab 1999 entwickelt. Es verfolgt das Ziel, die Asylwesen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu harmonisieren bzw. die Zuständigkeit hinsichtlich der Bearbeitung von Asylanträgen in Europa zu regeln. Ein Eckpfeiler ist das Dublin-System. Dieses legt fest, dass der erste EU-Mitgliedstaat, mit dem eine/ein Asylsuchende/r in Kontakt tritt, im Regelfall für deren/dessen Antrag verantwortlich ist. Die Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 verstärkte die Schwierigkeiten, mit denen die EU-Asylpolitik schon lange zu kämpfen hatte. Dies betraf insbesondere die ungleiche Verteilung von Asylsuchenden und die Überforderung Griechenlands und anderer EU-Grenzstaaten im Asylwesen. Die Europäische Kommission hat daher eine umfassende Reform des GEAS angestoßen. So soll das Dublin-System um eine verpflichtende Quotenregelung für Asylsuchende erweitert werden. Eine weitere Supranationalisierung der EU-Asylpolitik wird jedoch von einigen EU-Mitgliedstaaten, besonders in Osteuropa, abgelehnt.

Florian Trauner
Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR), der sich selbst auch als Europäischer Ausschuss der Regionen bezeichnet, ermöglicht den subnationalen Gebietskörperschaften eine eigenständige institutionelle Mitwirkung in der Europäischen Union. Als beratendes Organ kommt ihm vor allem die Aufgabe zu, regionale und lokale Interessen zu bündeln und in den Willensbildungs- und Rechtsetzungsprozess einzubringen. Damit sollen die Auswirkungen von geplanten Rechtsakten auf die Unionsbürgerinnen und -bürger in Gemeinden und Regionen frühzeitig erörtert und einbezogen werden. Darüber hinaus verfolgt der AdR das Ziel, für Subsidiarität, Bürgernähe und Partnerschaft zwischen den einzelnen Gliedern des europäischen Mehrebenensystems einzutreten.

Jürgen Mittag

B

Frontmatter
Bankenunion

Die Bankenunion führt die Bestrebungen zu einer EU-weiten Harmonisierung der Finanzmarktregulierung für die Eurozone weiter. Indem die in der Eurozone tätigen Banken stärker grenzüberschreitend überwacht (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus) und im Fall einer Insolvenz auf europäischer Ebene abgewickelt (Einheitlicher Abwicklungsmechanismus) werden, soll verhindert werden, dass – wie im Verlauf der Krise in der Eurozone geschehen – Regierungen Banken und deren Eigentümer mit Steuergeldern retten. Die dritte Säule einer Bankenunion (Gemeinsames Einlagensicherungssystem) wird derzeit diskutiert. Da insbesondere Deutschland auf einer weiteren Reduktion der Risiken in den Bankbilanzen der Eurozone besteht, bevor eine Teilung dieser Risiken durch eine gemeinsame Einlagensicherung infrage kommt, ist eine Einigung Mitte 2019 noch nicht absehbar.

Tobias Kunstein
Beschäftigungspolitik

Nach Art. 3 Vertrag über die Europäische Union wirkt die Europäische Union auf die nachhaltige Entwicklung Europas unter anderem auf der Grundlage einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, hin. Zur Umsetzung dieser Zielbestimmung greifen die EU-Organe auf in ihren Wirkungen umstrittene Instrumente der sog. Offenen Methode der Koordinierung (OMK) sowie auf Förderprogramme zurück. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) trägt mit ihrer OMK und den mit der Strategie verbundenen Finanzierungsinstrumenten zu einer vorsichtigen Annäherung der beschäftigungspolitischen Institutionen der Mitgliedstaaten bei, deren Entwicklung weitgehend vom Wohlwollen der Regierungen abhängt.

Andreas Maurer
Bildungspolitik

Die Europäische Union (EU) verfügt in der Bildungspolitik über nur wenige gesetzgeberische Kompetenzen, im Gegensatz bspw. zur Wirtschaftspolitik. Im Wesentlichen liegen diese bei den Mitgliedstaaten. Inhaltliche bildungspolitische Einflüsse entfalten auch andere Politikfelder wie die Arbeitsmarkt- und Jugendpolitik sowie die Binnenmarktgesetzgebung. Die originäre EU-Bildungspolitik besteht aus Investitionsprogrammen, Schlüsselprojekten, Pilotinitiativen und einem Diskurs über öffentliche Vorhaben und Ziele. Die wichtigsten bildungspolitischen Zielsetzungen liegen in der Qualität und Effizienz von Bildungsinfrastrukturen, der Unterstützung des Binnenmarktes mit Blick auf die Versorgung mit Fachkräften sowie der europäischen Verständigung. Eine umfassende Bildungspolitik wurde erst im Jahr 2000 gestartet. Mittlerweile entfaltet sie eine bedeutende Rolle auch für die nationalen Bildungspolitiken.

Knut Diekmann
Binnenmarkt

Der Binnenmarkt stellt das Herzstück der EU-Integration dar. Ausgehend vom gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl wurde er sukzessive auf beinahe alle Bereiche des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs ausgeweitet. Seit nunmehr über 20 Jahren gilt er offiziell als „vollendet“ und dennoch ist er eine Dauerbaustelle. Die „vier Freiheiten“ dienen dem Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten und fördern Wachstum, Beschäftigung sowie eine effiziente Ressourcenallokation. Als Querschnittsaufgabe tangiert die Binnenmarktpolitik dabei auch viele andere Politikfelder, beispielsweise die Gesundheitspolitik, aber auch insbesondere die Verkehrspolitik.

Florian Baumann, Sebastian Schäffer
Brexit

„Brexit“ steht für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU), für den am 23. Juni 2016 eine knappe WählerInnenmehrheit (51,9 Prozent) in einem Referendum gestimmt hatte. Am 29. März 2017 teilte die britische Regierung gem. Art. 50 Vertrag über die Europäische Union dem Präsidenten des Europäischen Rates die Austrittsabsicht des VK mit. Dies ist nicht nur eine Zäsur in der Integrationsgeschichte, sondern hat auch einen Präzedenzfall geschaffen, der Europa noch immer vor große politische, rechtliche und sozioökonomische Unsicherheiten stellt. Denn obwohl binnen zwei Jahren ein Austrittsabkommen unter Berücksichtigung der künftigen Beziehungen verhandelt wurde, scheiterte dessen Ratifizierung mehrmals im britischen Unterhaus. Denn Politik und Gesellschaft sind in der Frage, ob und wie der EU-Austritt vollzogen werden soll, nach wie vor tief gespalten. Zwar konnte trotz der innenpolitischen Turbulenzen und des Brexit-Hardliners Boris Johnson als neuem Premierminister das Worst-Case-Szenario eines „No-Deals“ zunächst verhindert werden: Das VK tritt am 31. Januar 2020 geordnet aus der EU aus, verbleibt aber übergangsweise noch im Binnenmarkt und in der Zollunion. Jedoch müssen bis zum Jahresende 2020 die künftigen Beziehungen mit der EU-27 ausgehandelt werden.

Julia Klein

C

Frontmatter
Charta der Grundrechte

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bildet das menschenrechtliche Fundament der Europäischen Union. Sie vereint die Grund- und Menschenrechte, die der Anwendung des Europarechts zugrunde gelegt werden müssen. Die Charta wurde im Jahr 2000 verabschiedet und ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 Primärrecht der Europäischen Union. Ihr zentraler Wert ist die menschliche Würde. Die Charta umfasst mit den bürgerlichen und politischen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten einen breiten Katalog an Grund- und Menschenrechten.

Frédéric Krumbein
COVID-19-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie, die Europa im Februar 2020 erreichte, stellt die Europäische Union (EU) vor zahlreiche Herausforderungen. Aufgrund der schwachen supranationalen Kompetenzen in den Bereichen Gesundheitspolitik und Katastrophenschutz liegt die Verantwortung für die Krisenreaktion v. a. bei den Mitgliedstaaten. Die EU übernimmt hauptsächlich unterstützende und koordinierende Aufgaben, hat jedoch kaum Entscheidungsbefugnisse. Trotz zahlreicher gemeinsamer europäischer Maßnahmen wurde das Krisenmanagement der EU in der Öffentlichkeit teils massiv als unzulänglich kritisiert. Zu den Hauptvorwürfen zählten mangelnde europäische Solidarität bei der medizinischen Versorgung und bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen sowie Untätigkeit gegenüber einzelnen Mitgliedsregierungen, die in der Krise demokratische Prinzipien unterliefen.

Manuel Müller

D

Frontmatter
Datenschutz und Informationsgesellschaft

Die Entwicklungen hin zur Informationsgesellschaft waren und sind stark wirtschaftsgeprägt, sodass es nicht erstaunt, dass die Europäische Union (EU) und der Binnenmarkt eine große Rolle spielen. Die EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt will Verbrauchern und Unternehmern die uneingeschränkte Nutzung der Vorteile ermöglichen, die sich durch das Internet und digitale Technologien eröffnen. Besonders im Bereich des Datenschutzes nimmt das Unionsrecht eine dominante Rolle ein und schickt sich mit der jüngsten Reform des Datenschutzrechts dazu an, auch global Vorreiter zu werden. Freilich hat die EU – wie ihre Mitgliedstaaten – auch auf andere Herausforderungen der Informationsgesellschaft eine Antwort zu finden wie etwa die Nutzung von Künstlicher Intelligenz.

Gabriel N. Toggenburg
Demokratiedefizit

Das sog. Demokratiedefizit der Europäischen Union (EU) ist eines der wenigen Themen der Integrationsforschung, die insbesondere vor Europawahlen auch in breiter Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Dabei können drei zentrale Thesen unterschieden werden: (1) Die These vom institutionellen Defizit nimmt an, dass die EU durch institutionelle Reformen demokratisierbar ist. (2) Die These vom substanziellen Defizit geht davon aus, dass vor ihrer Demokratisierung Voraussetzungen, wie eine europäische Öffentlichkeit, erfüllt sein müssen, die die EU selbst nicht schaffen kann. (3) Die „No Deficit Thesis“ hält die unionalen Kompetenzen für so begrenzt, dass die EU durch die Ratifikation der Verträge ausreichend demokratisch legitimiert ist. Während diese Thesen den Nationalstaat als Bezugspunkt haben, werden alternative Ansätze, wie die deliberative Demokratietheorie, diskutiert, die versuchen, diesen Fokus zu überwinden.

Julian Plottka, Nicola Rebmann
Deutsch-französische Partnerschaft

Die einzigartige Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich ist aus den Lehren einer kriegsintensiven Epoche in Europa erwachsen. Die Aussöhnung der beiden Staaten gelang 1963 mit der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, der die Grundlage für ein dichtes bilaterales Beziehungsgeflecht und die Gründung der Europäischen Union legte. Die bilateralen Abstimmungen führen häufig zu europapolitischen Impulsen, sodass der Partnerschaft eine Motorfunktion für Europa zugeschrieben wird. Der 2019 unterzeichnete Vertrag von Aachen und das deutsch-französische Parlamentsabkommen stellen die binationale Zusammenarbeit auf eine neue Stufe. Ihre Wirkung bleibt aber abzuwarten.

Jana Schubert
Deutschland in der EU

Die europäische Einigung hat sich in der Vergangenheit als der produktivste Rahmen zur Vertretung deutscher Interessen in Europa und in der Welt erwiesen. Seit der Gründung der Bundesrepublik ist die Bündelung von staatlicher Souveränität durch Integration ein Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Über die Europäische Union (EU) hat Deutschland maßgeblich am Aufbau der Integration mitwirken können. Die politische Gestaltungskraft Deutschlands und der EU stehen in einem engen Zusammenhang. Deutschland bedarf der europäischen Kooperation, um mit den globalen politischen, ökonomischen, sozioökonomischen, umwelt- sowie sicherheitspolitischen Chancen und Risiken umgehen zu können. Andererseits ist jedoch auch dessen Bereitschaft, Verantwortung bei der Entwicklung und Umsetzung europäischer Politik zu übernehmen, eine Voraussetzung für die Wirksamkeit europäischen Handelns.

Michael L. Bauer, Janis Andreas Emmanouilidis
Differenzierte Integration

Differenzierte Integration steht für die unterschiedliche Regel- und Rechtsanwendung auf verschiedene Mitgliedstaaten oder Gruppen von Mitgliedstaaten in der Europäischen Union (EU). Das Phänomen an sich ist komplex und mit einer Vielzahl von Konzepten unterschiedlichen Ausmaßes und Auswirkungen belegt. Im Fokus der wissenschaftlichen und politischen Debatte steht dabei die Frage, ob differenzierte Integration integrationsfördernd wirkt, indem sie unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten von Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf mehr Souveränitätsrechte auf europäischer Ebene ausgleicht, oder ob durch Differenzierung eine Zerfaserung der EU riskiert wird. Für ein grundlegendes Verständnis differenzierter Integration ist es daher notwendig, die Konzepte der Differenzierungsdebatte zu benennen, eine Bestandsaufnahme der Differenzierungsrealität vorzunehmen sowie Kernelemente einer allgemeinen Typologisierung zu entwickeln.

Funda Tekin

E

Frontmatter
Energiepolitik

Die Energiepolitik der Europäischen Union (EU) orientiert sich an den längerfristig ausgerichteten Energiezielen der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Im Vertrag von Lissabon erhielt „Energie“ erstmals ein eigenes Kapitel. Den Kern dieses Kapitels bildet die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Energiemarktes, v. a. hinsichtlich der Energieversorgung, der Förderung von Energieeffizienz und -einsparung sowie der Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen. Die Energiepolitik ist eng mit der Klimapolitik der Union verknüpft. Das übergeordnete Ziel der Maßnahmen zu den verschiedenen Arten der Energiegewinnung ist ein ausgewogener Energiemix, der Lieferabhängigkeiten von Drittstaaten wie Russland reduziert. Doch fällt die europäische Energiepolitik nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich der EU. Wesentliche Kompetenzen, wie die Entscheidung über den nationalen Energiemix, liegen bei den Mitgliedstaaten.

Mirja Schröder
Entscheidungsverfahren

Die Antwort auf die Frage, wie die Europäische Union (EU) Entscheidungen trifft, fällt komplexer aus, als man zunächst annehmen würde. Während einerseits innerhalb jeder EU-Institution spezielle Abstimmungsregeln bestehen, sind andererseits die Unionsorgane innerhalb der institutionellen Architektur in höchst ausdifferenzierten Entscheidungsverfahren, wie dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (OGV), miteinander verknüpft. Abhängig vom jeweiligen Politikfeld variieren nicht nur die Entscheidungsinstrumente, sondern auch die Einbindung verschiedener Akteure und deren interne Abstimmungshürden. Darüber hinaus muss stets der Unterschied zwischen den formalen Vorgaben dieser Verfahren und ihrer realen Umsetzung bedacht werden. Nimmt man die beiden Vertragsänderungs-, das Beitritts- und (neuerdings) das Austrittsverfahren hinzu, tritt eine Komplexität zutage, welche sich nur über den Konsens und Kompromiss erklären lässt, die für die zwischenstaatliche Einigung auf ebendiese Entscheidungsprozeduren notwendig waren.

Carsten Gerards, Wolfgang Wessels
Entwicklungszusammenarbeit

Die europäische Entwicklungspolitik hat ihren Ursprung in der in den Römischen Verträgen von 1957 vereinbarten Unterstützung der überseeischen Länder und Gebiete. Sie hat sich parallel zum europäischen Erweiterungsprozess zu einem alle Weltregionen abdeckenden Politikbereich entwickelt. Heutzutage betreuen die europäischen Institutionen etwa 20 Prozent der gesamten europäischen Entwicklungsfinanzierung. Seit 2015 konzentriert sich die europäische Entwicklungspolitik mehr auf Migration und damit verbunden auf wirtschaftliche Kooperation mit afrikanischen Staaten. Aktuelle Initiativen und politische Debatten zeigen einen noch unentschiedenen Richtungskampf: Beschreitet man weiter den Weg der „klassischen“ Entwicklungszusammenarbeit und erhält die etablierten Kooperationsformen mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten? Oder setzt sich der Ansatz einer integrierten Außenpolitik durch, in der Entwicklungspolitik stärker anderen außenpolitischen Interessen untergeordnet wird?

Niels Keijzer, Julian Bergmann
Erweiterungspolitik

Erweiterungen stellen neben der Vertiefung des Integrationsprozesses einen zentralen Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union (EU) dar. Diese haben nicht nur den geografischen Umfang der EU von sechs auf 28 Mitgliedstaaten erweitert, sondern auch ihre Rolle und Bedeutung in Europa, in der Welt sowie für ihre Mitgliedstaaten immer wieder verändert. So hat die EU-Erweiterung zu einem zunehmend politisch und wirtschaftlich offenen Europa beigetragen. Die sechs verschiedenen Beitrittsrunden zeigen, dass der Beitrittsprozess, aufgrund der immer tieferen Integration, ein streng formalisierter und teils langwieriger Prozess ist. Dessen Geschwindigkeit und Rückhalt in der EU werden von politischen Präferenzen und Entscheidungen beträchtlich beeinflusst.

Katrin Böttger
EU-China-Beziehungen

Einhergehend mit dem Aufstieg der Volksrepublik China als Weltmacht hat die Bedeutung des Landes für die Europäische Union (EU) in den vergangenen Dekaden kontinuierlich zugenommen. Das Verhältnis zwischen der EU und China hat Höhen und Tiefen durchlaufen und dabei bei verschiedenen Gelegenheiten die Belastungen aufgezeigt, die sich aus den grundlegend unterschiedlichen Weltanschauungen der beiden Seiten ergeben. Dennoch haben sich die Beziehungen seit dem Aufbau der diplomatischen Beziehungen im Jahr 1975 grundsätzlich immer weiter verbessert, was 2003 zur Einigung über eine Strategische Partnerschaft führte. In den 2010er-Jahren hatten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Staatsschuldenkrise in der Eurozone den Wert des Handels mit China deutlich gemacht und auch der darauffolgende Anstieg chinesischer Investitionen in Europa sowie die Belt and Road Initiative wurden generell positiv bewertet. In jüngerer Zeit aber werden in Europa sowohl der wirtschaftliche als auch der politisch-strategische Einfluss Chinas kritischer gesehen.

Thomas Christiansen
Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein in Art. 11 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union verankertes Unionsbürgerrecht zur Agenda-Setzung auf Ebene der Europäischen Union (EU). Seit dem 1. April 2012 können UnionsbürgerInnen eine EBI initiieren und eine laufende EBI unterstützen. Als Teil der partizipativen Demokratie auf EU-Ebene zielt die EBI darauf, das sog. Demokratiedefizit der EU zu reduzieren. Angesichts der geringen Anzahl von nur vier erfolgreichen Initiativen in sieben Jahren stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die EBI wirklich hilft, die Kluft zwischen UnionsbürgerInnen und EU-Institutionen zu überbrücken. Um das Instrument nutzerfreundlicher und damit attraktiver zu machen, wurde das EBI-Verfahren im Jahr 2019 reformiert.

Julian Plottka
Europäische Identität

Europäische Identität bezeichnet eine auf die Europäische Union (EU) oder Europa bezogene Form sozial konstruierter kollektiver Identität im Sinne der Identifikation der BürgerInnen mit der EU (Europa) und der damit verbundenen Bedeutungsgehalte. Kollektive demokratische Identität der EU-BürgerInnen lässt diese zum demokratischen Subjekt, zum Demos, der EU werden. Die Politik der EU zielt auf die Förderung europäischer Identität. In der Forschung ist strittig, wie weit diese ausgebildet ist und ob sie sich jemals voll entwickeln kann. Eine Verwendung des Konzepts „europäische Identität“ erfordert zudem eine Klärung seiner Inhalte, Untersuchungskategorien und der Bezugseinheit: Ist es der Kontinent Europa oder die EU? Zur Debatte stehen dabei normativ-theoretische Funktionen und Bedingungen wie auch die empirische Erfassung der sozialen Konstruktion europäischer Identität.

Claudia Wiesner
Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank (EIB), auch genannt die „Bank der Europäischen Union“, wurde 1958 im Rahmen der Römischen Verträge gegründet. Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In den 60 Jahren ihrer Existenz hat sich die Bank zum größten multilateralen Darlehensgeber der Welt entwickelt. Sie vergibt Darlehen an Unternehmen, öffentlich-private Partnerschaften, nationale Behörden, Gebietskörperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Die Darlehen sollen hierbei tragfähige Investitionsprojekte fördern, die mit den Zielen der EU, wie z. B. dem des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts, im Einklang stehen. Somit dient auch ein Großteil der Darlehen (2015 ca. ein Viertel) der Kofinanzierung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Seit 2014 verwaltet die EIB zudem den neu geschaffenen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI).

Friedrich Heinemann, Annika Havlik
Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist sowohl die Exekutive der Europäischen Union (EU) als auch ihre öffentliche Verwaltung. Sie ist an allen Phasen des politischen Prozesses in der Union beteiligt, von der Initiierung politischer Vorhaben über deren Aushandlung und Implementierung bis hin zur Überwachung ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Das zentrale Beschlussgremium der Kommission ist das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare, das aus einem Mitglied pro Mitgliedstaat besteht. Dem Kollegium steht die Präsidentin der Kommission vor. Das Kollegium entscheidet mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Präsident und Kollegium werden alle fünf Jahre im Anschluss an die Europawahlen vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament neu gewählt.

Andreas Hofmann
Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den 47 europäische Staaten ratifiziert haben. Sie gibt verbindlich ein bestimmtes Niveau des Menschenrechtsschutzes vor. Von zentraler Bedeutung sind das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und unmenschlichen Behandlung, das Recht auf ein faires Verfahren, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Diskriminierungsverbot und der Eigentumsschutz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die einzelnen Garantien in einer über 20.000 Einzelentscheidungen umfassenden Rechtsprechung ausdifferenziert und gewandelten gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die endgültigen Urteile des EGMR umzusetzen und dafür auch, soweit nötig, innerstaatliches Recht zu reformieren. Die EMRK überschneidet sich inhaltlich mit den in nationalen Verfassungen enthaltenen Grundrechtskatalogen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und anderen völkerrechtlichen Verträgen; Normkonflikte in diesem Mehrebenensystem sind mithilfe differenzierter Ausgleichsmechanismen zu lösen.

Angelika Nußberger
Europäische Nachbarschaftspolitik

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Kontext der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) 2004 ins Leben gerufen, um statt neuer Trennungslinien in Europa attraktive Assoziierungsangebote an alte und neue Nachbarn der EU zu machen. Als einheitlicher Politikrahmen für die Beziehungen der Union zur östlichen und südlichen Nachbarschaft soll sie Demokratie, Wohlstand und Stabilität in den Partnerländern und Zusammenarbeit in beidseitig relevanten Politikbereichen fördern. Zentrale Instrumente dafür sind Assoziierungsabkommen mit unterschiedlichen Ambitionsniveaus, Assoziierungsagenden, Partnerschaftsprioritäten und als Finanzinstrument das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI). Innerhalb der ENP hat sich sehr früh eine östliche und südliche Dimension herausgebildet. Angesichts der Heterogenität der Partnerländer verfolgt die EU immer stärker einen auf das einzelne Land abgestimmten Ansatz. Parallel dazu initiierte die EU mit der Östlichen Partnerschaft (ÖP) und der Union für den Mittelmeerraum (UfM) multilaterale Kooperationsformate. Die ENP als einheitlicher Rahmen fällt zunehmend auseinander; ihre Zukunft ist ungewiss.

Barbara Lippert
Europäische Öffentlichkeit

Im Zuge der europäischen Integration führte eine zunehmende Europäisierung nationaler Politik auch zu einer Europäisierung der Kommunikation über Europa. „Europäische Öffentlichkeit“ ist ein imaginärer Diskursraum, in dem UnionsbürgerInnen über nationale Grenzen hinweg europabezogene Themen diskutieren und zur Meinungsbildung beitragen. Traditionelle oder neue (Massen-)Medien nehmen dabei durch die Aufbereitung von Informationen aus dem In- und Ausland eine zentrale Mittlerfunktion ein. Europäische Öffentlichkeit erfüllt im politischen System der Europäischen Union zentrale demokratische Funktionen, z. B. der Legitimation und Partizipation.

Carmen Descamps
Europäische Parteien

In den Demokratien Europas stellen Parteien die am stärksten institutionalisierten Akteure allgemeinpolitischer Interessenvermittlung dar. Sie vermitteln gesellschaftliche Vorstellungen, Forderungen bzw. Konflikte und bündeln diese in Form generalisierender Handlungs- oder Aktionsprogramme. Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration und ihrer Auswirkung auf immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens haben sich – offiziell auch so bezeichnete – europäische politische Parteien gebildet, in denen die Parteien aus den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um an der Herausbildung eines europäischen Bewusstseins mitzuwirken und den politischen Willen der UnionsbürgerInnen zum Ausdruck zu bringen. Ende 2019 waren insgesamt zehn vom Europäischen Parlament anerkannte und auf Grundlage der Parteienverordnung (Nr. 1141/2014) finanzierte europäische Parteien aktiv.

Andreas Maurer, Jürgen Mittag
Europäische ZentralbankEuropäische Zentralbank

Seit 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) innerhalb der Europäischen Union (EU) die Hüterin der gemeinsamen Währung. Ihre Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Menschen in denjenigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro bislang eingeführt haben. Als unabhängige Institution ist sie dabei von politischem Einfluss isoliert. Während die Schaffung des Euro und die ersten zehn Jahre seines Bestehens erfolgreich verliefen, geriet die EZB ab 2008 in unruhiges Fahrwasser. Ihre Maßnahmen zur Rettung des Euro lassen sich in den Augen zahlreicher Kritiker kaum mit ihrem ursprünglichen Mandat vereinbaren und bedeuten Risiken für die Zukunft. Mit dem Beitritt weiterer Länder zur Währungsunion und mit der Übernahme neuer Aufgaben wie der Bankenaufsicht stellen sich auch Herausforderungen für die interne Organisation.

Tobias Kunstein
Europäischer Auswärtiger DienstEuropäischer Auswärtiger Dienst

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wurde 2010 nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages geschaffen. Als eigenständige Einrichtung untersteht er dem/der Hohen VertreterIn der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und unterstützt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Da er im Aufbau und in der Themenfülle seinen nationalstaatlichen Geschwistern ähnelt, wird der Dienst im Sprachgebrauch auch „Europäisches Außenministerium“ genannt. So verfügt er über ein weltweites Netzwerk an Delegationen. Der EAD ist darauf angewiesen, effizient mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten und eine gemeinsame Position zu entwickeln. Dies geschieht insbesondere durch die inhaltliche Vorbereitung der finanziellen Instrumente der Kommission und der außenpolitischen Arbeitsgruppen des Rates der EU sowie durch Koordination mit nationalen EU-Botschaften vor Ort. Dem Ziel einer kohärenteren europäischen Außenpolitik stehen weiterhin bürokratische Spannungen mit der Europäischen Kommission und abweichende nationale Positionen der Mitgliedstaaten im Wege.

Niklas Helwig
Europäischer BürgerbeauftragterEuropäischer Bürgerbeauftragter

Der Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) ist befugt, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und weiteren Personen über Missstände bei der Tätigkeit von Unionsinstitutionen entgegenzunehmen, zu untersuchen und darüber zu berichten. Er wird vom Europäischen Parlament gewählt, übt sein Amt jedoch in voller Unabhängigkeit aus und darf keine Weisungen entgegennehmen. Die Berechtigten haben einen Anspruch auf Prüfung und Bescheidung ihrer Beschwerde, jedoch nicht auf Einleitung einer Untersuchung oder auf Abhilfe. Missstände liegen u. a. bei Verstößen gegen die Gebote der Rechtmäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Unparteilichkeit, Fairness oder Höflichkeit vor. Der Bürgerbeauftragte unterliegt keiner Untersuchungspflicht, sondern handelt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die anderen Unionsinstitutionen und die Behörden der Mitgliedstaaten haben ihn zu unterstützen. Bei festgestellten Missständen bemüht sich der Bürgerbeauftragte um eine gütliche Lösung. Seine Berichte sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Siegfried Magiera
Europäischer RatEuropäischer Rat

Der Europäische Rat ist eine Schlüsselinstitution der Europäischen Union (EU). In diesem Organ haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates sowie der Präsident der Europäischen Kommission, also die politischen Führungspersönlichkeiten der Union („leaders“), seit seiner Gründung 1974 die Entstehung und Entwicklung der EU nachhaltig geprägt. Art. 15 des Vertrags von Lissabon sieht in einer allgemein gehaltenen Formulierung eine impulsgebende Rolle für den Europäischen Rat vor. In weiteren Bestimmungen erhält er starke (Mit-)Gestaltungsrechte bei der Wahl von Spitzenämtern der EU-Organe, in zentralen Politikfeldern wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei Vertragsänderungen und Erweiterungs- und Austrittsverfahren. Neben einer aktiven Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Europäische Rat eine Führungsrolle bei der Bewältigung mannigfacher Krisen übernommen.

Lea Hopp, Wolfgang Wessels
Europäischer StabilitätsmechanismusEuropäischer Stabilitätsmechanismus

Durch die Einführung der gemeinsamen Währung sollten die nationalen Volkswirtschaften zum Vorteil des grenzüberschreitenden Handels enger verknüpft werden. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist eine größere gegenseitige Abhängigkeit – die Krise eines einzelnen Mitgliedstaates kann die Stabilität des ganzen Währungsblocks gefährden. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als zwischenstaatlicher Hilfsfonds wurde geschaffen, um Krisenstaaten mit Krediten zu versorgen, sodass eine vorübergehende Liquiditätskrise eines einzelnen Mitgliedstaates nicht die ganze Eurozone bedroht. Mitgliedstaaten, die den ESM in Anspruch nehmen, müssen sich im Gegenzug zu einem Spar- und Reformprogramm verpflichten.

Tobias Kunstein
Europäischer Wirtschafts- und SozialausschussEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der 1958 gegründete Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Institution der Europäischen Union (EU). Er dient der funktionalen Interessenrepräsentation, verfügt aber über keine Entscheidungskompetenz, sondern nimmt durch Stellungnahmen und als Forum der Zivilgesellschaft Einfluss. Durch ihn soll Fachwissen der vertretenen Interessengruppen nutzbar gemacht, diesen Zugang zur EU-Ebene gegeben und die Akzeptanz von Vorhaben eruiert werden. Zwar gibt es neben den beiden Gruppen der Sozialpartner auch eine Gruppe mit Mitgliedern aus „dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Bereich“ (Art. 300 Abs. 4 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) der Zivilgesellschaft. Inwieweit diese Drittelung des EWSA allerdings noch die gegenwärtige Wirklichkeit der europäischen Gesellschaft widerspiegelt, ist strittig.

Julian Plottka, Hermann Anton Lüken genannt Klaßen
Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte supranationale Parlament weltweit und das einzige direkt demokratisch legitimierte Organ der Europäischen Union (EU). Seine vertraglich festgelegten Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung und der Kontrolle der mit Exekutivbefugnissen ausgestatteten Organe wurden beständig ausgebaut. Dementsprechend selbstbewusst tritt das EP auch im Gesetzgebungsalltag der EU auf. Im Vergleich zu den nationalen Parlamenten agiert das EP sehr viel autonomer gegenüber den regierungsähnlich auftretenden Organen. Im Gegenzug sind die Abgeordneten des EP allerdings auch deutlich stärker auf die FunktionsträgerInnen und Einrichtungen innerhalb des Parlaments sowie auf externe Interessengruppen angewiesen.

Andreas Maurer
EuropäisierungEuropäisierung

Der Begriff der Europäisierung findet im wissenschaftlichen Diskurs zunehmenden Widerhall. Trotz einer bislang fehlenden, allgemein anerkannten und umfassenden Definition und Konzeptionierung kann eine Reihe von Charakterisierungen dieses Prozesses genannt werden. So wirkt sich der etablierte europäische Einigungsprozess rückwirkend sowohl in Top-down- als auch in Bottom-up-Richtung in sogenannten Feedback Loops auf AkteurInnen im europäischen Mehrebenensystem aus. AkteurInnen von der gesamteuropäischen bis hin zur individuellen Ebene übernehmen („download“) und antizipieren („learning“) zunehmend die Vorgaben des EU-Systems und verhalten sich (zum Teil präventiv) diesen entsprechend. Andererseits entfalten sie durch die Artikulation („upload“) eigener Interessen auch selbst Wirkungen auf der Organebene des EU-Systems. Insgesamt bildet dieses Konzept einen dynamischen Prozess ab, der sich durch Entwicklungen steten Lernens der AkteurInnen auszeichnet. Konzepte der Europäisierung können mithin einen wertvollen Beitrag zu einer möglichst vollständigen Abbildung und Erklärung europäischer Integration bieten.

Christian Raphael, Darius Ribbe
EuroparatEuroparat

Der Europarat wurde 1949 von zehn westeuropäischen Staaten zur Förderung der europäischen Einheit durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit gegründet. Die Innovation des Europarats als internationale Organisation liegt im Zusammenspiel der Parlamentarischen Versammlung und des Ministerkomitees der 47 Mitgliedstaaten. Die Schaffung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 1959 ist ein Meilenstein des europäischen Rechts. Mit der Europäischen Kulturkonvention (1954), der Sozialcharta (1961), dem Datenschutz-Übereinkommen (1981), der Charta der kommunalen Selbstverwaltung (1985), der Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission, 1990) und dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (1995) entwickelte sich der Europarat zum Laboratorium gesellschaftlicher Modernisierung und Pluralisierung. Seit 1990 fördert er die politische, rechtliche und kulturelle Zusammenarbeit, Demokratisierung und die Entwicklung des Rechtsstaats in ganz Europa.

Tobias Flessenkemper
EuropaskeptizismusEuropaskeptizismus

Europaskeptizismus stellt in den Parteiensystemen der Mitgliedstaaten kein Randphänomen mehr dar. Infolge des Krisenmodus der Europäischen Union (EU) seit 2008 konnten (rechts-)populistische Europa-GegnerInnen auf Kosten etablierter Parteien in EU- und nationalen Wahlen deutlich an Zustimmung gewinnen. Auch im Vorfeld der Europawahlen im Mai 2019 wurde ein erheblicher Rechtsruck im neuen Europäischen Parlament befürchtet. Die rechten und linken EuropaskeptikerInnen verzeichneten zwar größere Wahlerfolge in Großbritannien, Frankreich und Italien, aber auch einige Verluste in anderen EU-Ländern. Der Zugewinn an Stimm- und Sitzanteilen gemäßigter bis feindlicher EuropaskeptikerInnen war im Vergleich zu den Wahlergebnissen von 2014 nur moderat höher, er könnte aber angesichts der Veränderungen in der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nicht ohne Konsequenzen für die künftige Entscheidungsfindung bleiben.

Julia Klein
EurozoneEurozone

Seit am 1. Januar 1999 in Teilen der Europäischen Union (EU) der Euro als gemeinsame Währung eingeführt wurde, bilden die daran teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eurozone (offiziell Euro-Währungsgebiet oder Euroraum). Von anfänglich elf Mitgliedern hat sich die Anzahl sukzessive auf derzeit 19 erhöht. Unter vollständiger Übertragung ihrer geldpolitischen Souveränität auf die Europäische Zentralbank arbeiten die Mitglieder der Eurozone auch auf anderen wirtschaftlich relevanten Gebieten eng zusammen. Alle Mitglieder der EU sind vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Konvergenzkriterien dazu verpflichtet, den Euro einzuführen. Lediglich Dänemark und – bis zu seinem geplanten Austritt aus der EU – das Vereinigte Königreich hatten sich im Vertrag von Maastricht sog. Opt-out-Regelungen zusichern lassen, die sie von dieser Pflicht entbinden.

Tobias Kunstein
EU-Russland-Beziehungen Russland

Die Russland-Politik der Europäischen Union (EU) nach dem Ende des Kalten Krieges zielte darauf, innere Reformen sowie eine Modernisierung des Landes zu unterstützen und dessen Integration mit der EU zu fördern. Diese Politik ist gescheitert; für Moskau ist die EU kein Modell mehr, sondern im Moment eher ein strategischer Gegner. Trotz enger wirtschaftlicher und energiepolitischer Interdependenz gibt es eine geo- und sicherheitspolitische Konkurrenz zwischen der EU und Russland. Das auf die EU-Ebene übertragene deutsche Modell eines politischen Wandels durch ökonomische Annäherung hat nicht zu regionaler Sicherheit und Stabilität geführt. Mit dem Ukraine-Konflikt hat sich die Russland-Politik der EU von Transformationshilfe hin zu Selbstschutz gewandelt. Russland ist bereit, zum Erhalt seiner Einflusssphäre militärisch in der gemeinsamen Nachbarschaft einzugreifen. Damit einher geht ein Paradigmenwechsel in den EU-Russland-Beziehungen weg von einer Dominanz der Wirtschaft über die Politik hin zu einer Versicherheitlichung aller Bereiche.

Stefan Meister
EU-Türkei-Beziehungen

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei haben eine lange Geschichte und sind mindestens genauso konfliktbeladen. Insbesondere in den letzten fünf Jahren befinden sich die Beziehungen in einer gefährlichen Abwärtsspirale, denn Entwicklungen in der Türkei, der EU, der Nachbarschaft und auch auf globaler Ebene haben sie herausgefordert. Der EU-Beitritt der Türkei ist in weite Ferne gerückt. Das bedeutet aber nicht das Ende der Beziehungen. In den Dimensionen Wirtschaft, Sicherheit, Energie und Migration gibt es viele Ansatzpunkte für vertiefte Zusammenarbeit. Insbesondere die Zollunion bildet einen stabilen Rahmen mit dem Potenzial, die Beziehungen weiter zu verfestigen.

Funda Tekin
EU-Verträge

Die Verträge der Europäischen Union (EU) bilden den zentralen Zugangspunkt zur institutionellen Architektur der Gemeinschaft. Seit 2009 in Kraft, legt der Vertrag von Lissabon u. a. die Grundsätze, den Aufbau und die Zuständigkeiten der Union fest. Außerdem regelt er das Zusammenspiel zwischen den einzelnen EU-Institutionen in den vielfältigen Entscheidungsverfahren und definiert das Verhältnis zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und ihren BürgerInnen. Im Kern zusammengesetzt aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sind es gerade die „Querverbindungen“ zwischen den verschiedenen Teilen des Vertrages von Lissabon, die dessen Komplexität ausmachen. In dieses Geflecht müssen mit aufgenommen werden: die Charta der Grundrechte der EU, der Euratom-Vertrag sowie ergänzende zwischenstaatliche Verträge außerhalb der EU-Strukturen.

Carsten Gerards, Wolf gang Wessels

F

Frontmatter
Fischereipolitik

Eine eigenständige Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) bzw. das sog. Blaue Europa besteht seit 1983. Sie beruht nach Art. 38 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf denselben Rechtsgrundlagen wie die Gemeinsame Agrarpolitik. Neben den in Art. 39 AEUV genannten Zielen der Produktivitätssteigerung, der Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Fischerei Beschäftigten, der Marktstabilisierung und der Sicherstellung der Versorgung zu angemessenen Preisen, gilt das erklärte Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischbestände. Der Rat der EU entscheidet nach Art. 43 AEUV gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über die Bestimmungen der GFP. Lediglich die Festsetzung von Preisen und Fischfangmöglichkeiten fällt in die alleinige Zuständigkeit des Rates. Die jährliche Festlegung der Fangquoten in den Gemeinschaftsgewässern soll basierend auf wissenschaftlich fundierten Empfehlungen so erfolgen, dass für die verschiedenen Bestände jeweils der höchstmögliche Dauerertrag („maximum sustainable yield“) erzielt wird. Die Fischereistrukturpolitik wird größtenteils durch die Mitgliedstaaten im Rahmen kofinanzierter nationaler operationeller Programme abgewickelt.

Christian Lippert
Fiskalvertrag

Im Verlauf der Krise in der Eurozone ab 2010 versuchten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), das Vertrauen der Finanzmärkte in ihre Staatshaushalte und die Eurozone als Ganzes mittels verschärfter Haushaltsregeln, engerer wirtschaftspolitischer Koordinierung und glaubhafter Selbstbindung wiederherzustellen. Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion – kurz Fiskalvertrag – führt diese Bemühungen fort. Als völkerrechtlicher Vertrag wurde er außerhalb des EU-Rechtsrahmens geschlossen, da sich die für eine zunächst angestrebte Änderung der EU-Verträge nötige Zustimmung aller Mitgliedstaaten nicht erreichen ließ.

Tobias Kunstein
Forschungs- und Technologiepolitik

Die Forschungs- und Technologiepolitik der Europäischen Union (EU) dient der wissenschaftlich-technologischen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Im Kontext einer komplexen Modernisierungsstrategie mit diversen Arbeitssträngen sollen wissenschaftliche Exzellenz, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stimuliert werden. Die Arbeitsstränge sind das laufende achte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sowie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU.

Jürgen Turek
Freiheiten im Binnenmarkt

Die Grundfreiheiten sind der Antrieb des Binnenmarkts. Sie zielen auf den Abbau von Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab und nehmen hierfür die Wahrnehmung der Eigeninteressen des Einzelnen in Anspruch. Indem sie unmittelbar anwendbar und mit Anwendungsvorrang ausgestattet sind, müssen Gerichte Maßnahmen, die zwischenstaatliche Handelshemmnisse begründen, außer Acht lassen. Die fortbestehende mitgliedstaatliche Souveränität wird dadurch respektiert, dass Maßnahmen, die nicht unmittelbar nach der Herkunft oder der Nationalität diskriminieren, aus ungeschriebenen Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden können. Sind Maßnahmen zudem in ihren Wirkungen nichtdiskriminierend und versperren faktisch den Marktzugang nicht, fallen sie gänzlich aus dem Schutzbereich. Um der negativen, Regulierung nur abbauenden Wirkung der Grundfreiheiten entgegenzuwirken, bedarf es unionsweiter Rechtsetzung, zentraler Marktaufsicht und supranational finanzierter Umverteilung.

René Repasi

G

Frontmatter
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) spiegelt die Notwendigkeit und Ambition der Europäischen Union (EU) wider, über ihre Grenzen hinaus ihre Interessen zu vertreten und stabilisierend zu wirken. Durch kollektive Instrumente – die von Erklärungen, über wirtschaftliche Anreize, bis hin zu zivilen und militärischen Missionen reichen – gelang es der EU, positiv zur Befriedung der Nachbarschaft und zur internationalen Diplomatie beizutragen. Dennoch wird weiterhin eine Lücke zwischen den Fähigkeiten und den Erwartungen an die GASP bemängelt, die auf unterschiedliche Interessen der Mitgliedstaaten (z. B. zwischen östlichen und südlichen Staaten oder zwischen NATO-Ländern und militärisch ungebundenen Mitgliedern) und eine zähe Konsensfindung zurückgeführt werden kann. Zudem steht das Politikmodell der GASP, welches auf der Durchsetzung von Werten und multilateraler Diplomatie beruht, zunehmend vor der Herausforderung eines härteren internationalen Staatenwettbewerbs.

Niklas Helwig
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist wahrscheinlich das Integrationsprojekt mit der längsten Anlaufzeit: Vom Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 bis zur Einführung einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch den Vertrag von Lissabon 2009 vergingen mehr als 45 Jahre. Souveränitäts- und bündnispolitische Vorbehalte und Interessen, die Abhängigkeit vom Schutz der NATO und nicht zuletzt der USA hatten die Bemühungen um eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik immer wieder behindert. Erst das Ende des Kalten Krieges, neue Herausforderungen und der Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU ermöglichten eine eigenständigere Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Zuletzt wurden der Aufbau eines militärischen EU-Planungsstabes für das Krisenmanagement außerhalb des Bündnisgebietes und die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit vorangetrieben.

Mathias Jopp, Jéronimo L. S. Barbin
Gerichtshof der Europäischen Union

Der aus zwei Instanzen bestehende Gerichtshof der Europäischen Union hat den Auftrag, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Unionsverträge durch die Institutionen der Union und der Mitgliedstaaten zu sichern. Seine von den Mitgliedstaaten einvernehmlich ernannten Richter und Generalanwälte müssen Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein und jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten. Er entscheidet über Klagen von Mitgliedstaaten, Unionsorganen und natürlichen oder juristischen Personen sowie durch Vorabentscheidung über Anfragen von mitgliedstaatlichen Gerichten zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Handlungen der Unionsorgane. Im Wege der Rechtsfortbildung hat er fundamentale Grundsätze des Unionsrechts herausgearbeitet, insbesondere die unmittelbare Wirkung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten, den Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten und die Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße gegen das Unionsrecht.

Siegfried Magiera
Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik und die Organisation der Gesundheitsversorgung sowie des gleichberechtigten Zugangs obliegen den Mitgliedstaaten. Trotz des Subsidiaritätsprinzips, welches die nationale Zuständigkeit bedingt, führt die Zielsetzung eines europäischen Binnenmarkts zu einer geteilten Kompetenz in der Gesundheitspolitik: Aus den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU) resultiert das Recht auf PatientInnenmobilität und den gleichen Zugang zu qualitätsgesicherten und fiskalisch nachhaltigen Sozialschutz- sowie Gesundheitssystemen. Die EU ergänzt entsprechend die nationale Politik der Mitgliedstaaten um eine europäische Gesundheitsstrategie, mit dem Ziel, v. a. grenzübergreifende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen, chronischen Krankheiten vorzubeugen und eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Strategie ist das Gesundheitsprogramm, das der Finanzierung gemeinsamer Projekte dient und regelmäßig neu aufgelegt wird.

Sarah-Lena Böning
Grenzschutzpolitik

Die Grenzschutzpolitik der Europäischen Union (EU) sieht den Schutz der Binnen- und Außengrenzen des Schengen-Raumes vor. Sie zielt auf die Abwesenheit von Binnengrenzkontrollen und wirkt auf die Errichtung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen hin. Die sogenannte Flüchtlingskrise erzeugte erhebliche Verwerfungen in diesem Politikfeld, welche weiterhin nachwirken. Dies betrifft zum einen die kumulative Verlängerung vereinzelter Binnengrenzkontrollen durch einige Mitgliedstaaten, die im Schengen-Raum lediglich eine Ausnahme darstellen sollen. Zum anderen ist die Außengrenzschutzpolitik der EU durch die kompetenzielle und operative Stärkung der EU-Agentur Frontex gekennzeichnet, die bis zum Jahr 2020 voraussichtlich eine Aufstockung auf 10.000 GrenzschutzbeamtInnen erfahren wird. EU-Grenzschutzpolitik ist in engem Sachzusammenhang zur Asylpolitik der Union zu verstehen und unterliegt wie diese Externalisierungstendenzen. Entsprechend werden Maßnahmen zur Außengrenzsicherung zunehmend in Kooperation mit Drittstaaten wahrgenommen.

Jonas Bornemann

H

Frontmatter
Handelspolitik

Die Handelspolitik der Europäischen Union (EU) regelt den Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie Investitions- und Datenströme zwischen der EU und Drittstaaten bzw. anderen Regionen. Sie ist Teil des auswärtigen Handelns der EU, unterscheidet sich aber in den Verfahren von der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Über Abkommen mit anderen Staaten oder Regionen wird neben der Absenkung von Zöllen auch der Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse angestrebt, etwa über die Vereinfachung von Zollverfahren oder die gegenseitige Anerkennung von Standards für die Produkt- und Lebensmittelsicherheit. Außerdem werden Regeln zur wechselseitigen Marktöffnung für Dienstleistungen und Investitionen aufgestellt. Daneben nutzt die EU die Handelspolitik, um Nachhaltigkeitsthemen wie den Schutz von Arbeitnehmerrechten und die Einhaltung von Klimazielen voranzutreiben. Zur Wahrung international gleicher Wettbewerbsbedingungen setzt die EU zudem handelspolitische Schutzinstrumente ein.

Matthias Götz
Haushaltspolitik

Der Haushalt der Europäischen Union (EU) unterscheidet sich deutlich von nationalen Haushalten. Er ist mit einem Volumen von rund 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU deutlich kleiner, die EU darf sich nicht verschulden und sie verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen. Die Ausgaben des EU-Haushalts konzentrieren sich vornehmlich auf die Gemeinsame Agrarpolitik und die europäischen Strukturfonds. Dieses System ist langsam gewachsen und hat besondere Strukturen, Instrumente und Entscheidungsverfahren entwickelt. Es beruht auf drei Eckpfeilern: erstens auf dem mehrjährigen Finanzrahmen auf der Ausgabenseite, also der verbindlichen Festlegung des Haushaltsvolumens und der Ausgabeprioritäten für mindestens fünf Jahre; zweitens auf dem Eigenmittelbeschluss auf der Einnahmenseite, also der Festlegung der Einnahmequellen und der Verteilung der Finanzierungslasten; drittens auf den Jahreshaushalten, die sich in den Finanzrahmen und die Finanzierungsbegrenzungen des Eigenmittelsystems einfügen müssen.

Peter Becker
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik soll der Europäischen Union (EU) eine gemeinsame Stimme und diplomatische Repräsentation verleihen. Dafür steht den AmtsinhaberInnen eine Fülle von Kompetenzen in der zwischenstaatlich organisierten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und in gemeinschaftlichen Bereichen der EU-Außenbeziehungen zur Verfügung. Dazu gehören der Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, die Position als Vizepräsident der Europäischen Kommission und ein Vorschlagsrecht in der GASP. In der Praxis stößt dieser Anspruch auf erhebliche Herausforderungen, da es häufig an einer gemeinsamen europäischen Position mangelt oder Mitgliedstaaten es vorziehen, selbst diplomatisch aktiv zu werden. Jedoch konnten die bisherigen Amtsinhaberinnen, Catherine Ashton und Federica Mogherini, in den letzten Jahren durchaus einen positiven Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der EU vorweisen. Sie trugen maßgeblich zur inhaltlichen und institutionellen Weiterentwicklung der europäischen Außenpolitik bei und erzielten internationale Verhandlungserfolge.

Niklas Helwig
Humanitäre Hilfe

Die humanitäre Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (EU), der seit den 1990er-Jahren schrittweise weiterentwickelt und mit dem Vertrag von Lissabon 2009 fest im EU-Vertragswerk verankert wurde. Mit der Generaldirektion „Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe“ (GD ECHO) existiert eine eigene Institution, die ein weltweites Netzwerk von ExpertInnen unterhält, welche die Umsetzung der humanitären Hilfe in Kooperation mit Partnerorganisationen wie den Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen koordinieren. Während die Unabhängigkeit der humanitären Hilfe von außenpolitischen Zielen ein wichtiges Prinzip des humanitären Völkerrechts ist, gibt es vonseiten der EU auch Bestrebungen, die humanitäre Hilfe stärker mit anderen Bereichen der Außenpolitik zu verzahnen. Inwiefern dies insbesondere in Bezug auf das Zusammenspiel von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit gelingt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Julian Bergmann, Niels Keijzer

I

Frontmatter
IndustriepolitikIndustriepolitik

Industriepolitik ist die staatliche Einflussnahme auf den industriellen Sektor. Ihr Motiv liegt in der doppelten Erkenntnis, dass erstens diesem Sektor in der längerfristigen Entwicklung von Ländern eine besondere Rolle zukommt und zweitens man diesen Sektor wegen hoher Konzentration und Innovationskraft nicht allein den Marktkräften überlassen kann. Mit der Industrialisierung begann der Wachstumsprozess, industrielle „Revolutionen“ haben immer wieder gesellschaftliche Veränderungen eingeleitet. Ein hoher – zunächst steigender, später besonders in Industrieländern sinkender – Anteil der Industrie bestimmt Internationalisierung und Globalisierung und hat zuletzt auch den Aufholprozess asiatischer Länder begleitet. Eine starke Industrie ist die Voraussetzung für das Europäische Wohlfahrtsmodell und auch die angestrebte Führungsrolle Europas in Klimapolitik und Digitalisierung. Europa hat durch seine Industrie eine positive Außenhandelsbilanz, aber weniger Großkonzerne als die USA und wird von China als nunmehr größte Industrienation herausgefordert.

Karl Aiginger
IntegrationstheorienIntegrationstheorien

Integrationstheorien sind Versuche, auf zentrale Fragen zur Entwicklung des politischen Systems der Europäischen Union (EU) eine Antwort zu finden. Was erklärt die historischen Erweiterungsrunden, was den erstmaligen Austritt eines Mitgliedstaats? Wie kommt es, dass die EU heute viel mehr als ein Wirtschaftsraum ist? Frühe Ansätze verfolgten weniger ein wissenschaftliches Interesse als vielmehr ein politisches Programm der europäischen Einigung. Erst seit den 1960er-Jahren ist das Ziel der Theoriebildung ein primär erklärendes. Aus dieser Zeit stammen die beiden wesentlichen rivalisierenden Ansätze, Neo-Funktionalismus und Intergouvernementalismus. Über die Zeit wurden diese immer weiter differenziert und neue Erklärungsangebote kamen hinzu. Heute bedienen sich diese Angebote des kompletten Theorien- und Methodenkatalogs der Sozialwissenschaften.

Andreas Hofmann

J

Frontmatter
JugendpolitikJugendpolitik

Jugendpolitik ist kein eigenständiger Politikbereich der Europäischen Union (EU). Jugendliche sind jedoch in einer Reihe von Gemeinschaftspolitiken eine hervorgehobene Zielgruppe von Maßnahmen und Aktivitäten. Europäische Jugendpolitik im weiteren Sinne kann somit als Querschnittspolitik der Bereiche angesehen werden, in denen Jugendliche besonders von den Maßnahmen betroffen sind. Hierzu zählen u. a. die Bildungs-, Sozial- und Beschäftigungspolitik. Im engeren Sinne bezieht sie sich auf die Fördermaßnahmen und Aktivitäten der EU, welche die grenzüberschreitende Jugendarbeit und den Jugendaustausch unterstützen und das europäische Bewusstsein bei Jugendlichen fördern, wie z. B. das Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Durch den Vertrag von Lissabon (2009) und die EU-Jugendstrategie (2010–2018) wurde die Jugendpolitik deutlich gestärkt. Mit der Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps und einem kostenlosen Interrail-Ticket soll die Aufmerksamkeit Jugendlicher für die Angebote und Möglichkeiten in der EU erhöht werden.

Barbara Tham
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Die Europäische Union (EU) verfügt über Kompetenzen zur Verwirklichung justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen und polizeilicher Zusammenarbeit. Hintergrund ist der insbesondere durch die Öffnung der Binnengrenzen gestiegene Handlungsdruck zur effektiven Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Inhaltlich beschäftigt sich die justizielle Zusammenarbeit v. a. mit der Koordinierung grenzüberschreitender Strafverfolgung und mit der Angleichung von Straftatbeständen mit Schwerpunkt auf schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU. In den letzten Jahren hat die EU den Schutz von Verfahrensrechten der Beteiligten und den Opferschutz stärker in den Vordergrund gerückt. Auf der polizeilichen Ebene hat sich Europol von einer eher koordinierenden Stelle immer mehr zu einer auch operativ tätigen Polizeibehörde gewandelt.

Peter-Christian Müller-Graff, Friedemann Kainer
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Die Europäische Union verfolgt im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einen zu wesentlichen Teilen zur Effektivierung des Binnenmarkts fundierten Handlungsauftrag, die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen, aber auch im Familien- und Erbrecht zu ermöglichen und zu vereinfachen. Hierzu sieht das Primärrecht weitgehende Regelungskompetenzen vor, auf deren Grundlage eine große Anzahl von Verordnungen und Richtlinien erlassen wurde. Sie regeln die internationalen Zuständigkeiten von Gerichten, vereinfachen die Zusammenarbeit zwischen Gerichten, verbessern den Rechtsschutz insbesondere von Verbrauchern und vereinheitlichen weitgehend das internationale Privatrecht.

Peter-Christian Müller-Graff, Friedemann Kainer

K

Frontmatter
KatastrophenschutzpolitikKatastrophenschutzpolitik

Die Europäische Union (EU) hat 2001 das Unionsverfahren für den Katastrophenschutz eingerichtet. Es soll die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in Fällen von Natur- und vom Menschen verursachten Katastrophen fördern und die Koordinierung der Hilfseinsätze zwischen den Mitgliedstaaten und der EU sowie der Hilfe für Drittstaaten erleichtern. Die Unterstützung erfolgt über das Emergency Response Coordination Centre (ERCC). Seit seiner Einrichtung hat es mehr als 400 Katastrophen überwacht und über 250 Unterstützungsanfragen erhalten. Über die europäischen Grenzen hinaus wurde der Mechanismus im Jahr 2017 als Reaktion auf so verheerende Ereignisse wie das Hochwasser in Peru und das Erdbeben in Mexiko ausgelöst.

Stefan Pilz
Konzepte der IntegrationsforschungKonzepte der Integrationsforschung

Theorien europäischer Integration beschäftigen sich mit zwei Fragestellungen: Erstens, warum und inwieweit sind souveräne Staaten bereit, Teile ihrer politischen Autonomie aufzugeben, um an einem supranationalen Integrationsprojekt mitzuarbeiten? Zweitens, wie funktioniert eine supranationale Organisation und welche Effekte hat sie? Unterschiedliche Konzepte und Theorien konkurrieren um die überzeugendsten Antworten: Die klassischen Integrationstheorien (Neo-Funktionalismus und Intergouvernementalismus) bieten unterschiedliche Erklärungen für die europäische Integration. Ab den 1990er-Jahren wurde die Frage, wie die Europäische Union funktioniert, immer wichtiger. Konzepte wie Europäisierung oder „Multi-Level Governance“ beschäftigen sich u. a. mit dem Einfluss der Integration auf nationale Politiken. Schließlich brachte die immer kritischer werdende Öffentlichkeit die Europaforschung dazu, stärker den Einfluss der UnionsbürgerInnen auf Entscheidungsprozesse zu untersuchen.

Sabine Saurugger
Krise in der EurozoneKrise in der Eurozone

Knapp zehn Jahre nach ihrer Gründung 1999 geriet die Eurozone infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in existenzielle Nöte. Mehrere Mitgliedstaaten waren – aufgrund unterschiedlicher Probleme ihrer Finanz- und Wirtschaftssysteme – unmittelbar von einem Staatsbankrott bedroht. Um einen erzwungenen oder freiwilligen Austritt aus der gemeinsamen Währung zu vermeiden, der schlimmstenfalls ein Auseinanderbrechen der Eurozone insgesamt hätte auslösen können, standen jedoch nur begrenzt Maßnahmen zur Verfügung. Über mehrere Jahre hinweg gelang es zwar, die Eurozone zu stabilisieren. Der finanzielle wie auch politische Schaden für die Wirtschafts- und Währungsunion ist aber kaum abzusehen, während sich die verschiedenen umgesetzten Reformen erst noch in der Realität bewähren müssen.

Tobias Kunstein
KulturpolitikKulturpolitik

Die Tätigkeit der Europäischen Union (EU) im Bereich Kultur ergänzt die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten. Art. 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bildet die rechtliche Grundlage für die Programme, Aktionen und Initiativen der EU, die zur Förderung der Kultur aufgelegt werden. Angestrebt wird insbesondere, das gemeinsame kulturelle Erbe Europas zu bewahren und anderen zugänglich zu machen sowie Kunst und Kreativwirtschaft in Europa zu fördern. Der EU-Kulturministerrat verabschiedet seit 2002 mehrjährige Arbeitspläne, in denen gemeinsame Prioritäten vereinbart werden. Zudem wurde 2007 die Europäische Kulturagenda als übergeordnete Strategie beschlossen. Die Zuständigkeit für die Aktionen und Förderprogramme liegt vor allem bei der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur). Umgesetzt und verwaltet werden sie von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education, Audiovisual and Culture Executive Agency; EACEA). In den teilnehmenden Ländern bieten „Kreatives-Europa-Desks“ als nationale Beratungsstellen vielfältige Informationsangebote an.

Otto W. Singer

L

Frontmatter
LateinamerikapolitikLateinamerikapolitik

Aufgrund der geringen Größe und des niedrigen Entwicklungsstandes vieler lateinamerikanischer Volkswirtschaften ist die Region kein Schwerpunkt der außenpolitischen Aktivitäten der Europäischen Union (EU). Die demokratische Verfasstheit vieler Staaten Lateinamerikas, deren teilweise Offenheit in Handelsbelangen wie auch gemeinsame politische Interessen haben jedoch dafür gesorgt, dass die EU heute ein engmaschiges Netz an vertraglichen Beziehungen bilateraler Natur sowie mit lateinamerikanischen Regionalorganisationen unterhält. Diese umfassen je nach regionalem Partner teilweise enge handelspolitische Beziehungen, den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und zahlreiche politische Dialog- und Kooperationsvorhaben. Die Beziehungen sind nicht statisch, sondern durch Versuche geprägt, diese zu intensivieren, bestehende Abkommen zu modernisieren und gänzlich neue insbesondere mit den Staaten des regionalen Integrationsmechanismus MERCOSUR abzuschließen.

Daniel Schade
LobbyingLobbying und InteressenvertretungInteressenvertretung

Die Einbeziehung von Interessenverbänden in die Politikgestaltung der Europäischen Union ist seit Beginn der europäischen Einigung Bestandteil des demokratischen Prozesses. Ihre Präsenz auf EU-Ebene hat mit wachsender Bedeutung der Union stetig zugenommen. Seit der Jahrtausendwende bemühen sich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament um eine Intensivierung des Dialogs mit repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft, um so der Kritik am Demokratiedefizit der EU zu begegnen. Allerdings ruft der Einfluss von Interessengruppen auch erhebliche Kritik hervor. Kommission und Parlament versuchen deshalb, den Umgang mit diesen zu regulieren und transparenter zu gestalten.

Julian Plottka, Anna Städtler

M

Frontmatter
MenschenrechteMenschenrechte und RechtsstaatlichkeitRechtsstaatlichkeit

Während ursprüngliche Pläne für eine Europäische Politische Union Anfang der 1950er-Jahre dem Menschenrechtsschutz und der Rechtsstaatlichkeit ausdrücklich Aufmerksamkeit schenkten, fanden diese Aspekte in der letztendlich geschaffenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft keine Erwähnung. Über die letzten Jahrzehnte wurde aber das Engagement der Europäischen Union für Menschenrechte (im Außenverhältnis) und für Grundrechte (im Innenverhältnis) kontinuierlich intensiviert. Seit 2012 ist auch die Relevanz der Rechtsstaatlichkeit für den europäischen Integrationsprozess zunehmend in den Vordergrund getreten, denn ohne die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ist ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht aufrechtzuerhalten.

Gabriel N. Toggenburg
Migrationspolitik Migrationspolitik

Die Migrationspolitik der Europäischen Union (EU) zielt darauf ab, legale Einwanderung in die Union zu regeln und irreguläre Einwanderung zu unterbinden. Einwanderungsfragen werden oft in Zusammenhang mit nationalstaatlicher Souveränität diskutiert. Dies hat dazu geführt, dass die EU nur Teilaspekte der nationalstaatlichen Migrationspolitiken regelt. Die EU spielt in Fragen von Einwanderungsquoten und der Integration von MigrantInnen keine bzw. eine nur marginale Rolle. Die EU-Gesetze beschäftigen sich daher im Wesentlichen damit, die Rahmenbedingungen für die Aufnahme einzelner Einwanderungsgruppen wie StudentInnen oder SaisonarbeiterInnen einheitlicher zu gestalten. Eine zunehmend bedeutendere Rolle nimmt die EU bei der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern ein. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Nachbarländern wie der Türkei, „Migrationspartnerschaften“ mit afrikanischen Schwerpunktländern sowie eine Reihe von EU-Rückführungsabkommen sollen dazu beitragen, irreguläre Migration nach Europa einzudämmen.

Florian Trauner
MittelmeerpolitikMittelmeerpolitik

Die europäische Mittelmeerpolitik basiert auf dem 1995 initiierten Barcelona-Prozess und der darin begründeten Euro-Mediterranen Partnerschaft, die durch Gründung der Union für den Mittelmeerraum (UfM) im Jahr 2008 auf eine neue institutionelle Basis gestellt wurde. Sie ist eng mit der europäischen Nahostpolitik verknüpft. Darüber hinaus kooperieren die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit den Nachbarn im Mittelmeerraum in bilateralen Programmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie in verschiedenen subregionalen Foren. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden regionalen Heterogenität und eskalierender Konflikte haben multilaterale Formate wie die UfM in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. Thematisch konzentrieren sich die EU und ihre Mitgliedstaaten in der Mittelmeerpolitik vor allem auf Migrationskontrolle und Terrorismusbekämpfung. Politische Reformen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte spielen angesichts dieser realpolitischen Prioritäten nur eine untergeordnete Rolle.

Michael L. Bauer

N

Frontmatter
NahostpolitikNahostpolitik

Die Europäische Union (EU) sieht sich zwischen Mittelmeer und Persischem Golf mit fragilen Staaten, Konflikten und regionaler Instabilität konfrontiert. Durch ihre Nahostpolitik versucht sie, einen Beitrag zur Stabilisierung ihrer südöstlichen Nachbarschaft zu leisten. Mit Blick auf den syrischen Bürgerkrieg, den arabisch-israelischen Konflikt sowie den Machtkampf zwischen Iran und Saudi-Arabien ist es der EU jedoch bisher nicht gelungen, ihre politische und wirtschaftliche Macht konstruktiv zu nutzen und auf eine Beilegung dieser Konflikte hinzuwirken. So beschränkt sie sich darauf, die humanitären Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen in der Region – insbesondere in Syrien – zu lindern. Zudem versucht sie, die wenigen, in komplexen und langwierigen Verhandlungen erzielten Übereinkommen zu regionalen Herausforderungen wie das internationale Atomabkommen mit Iran oder das Grundprinzip der Zweistaatenlösung zur Beilegung des Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern aufrechtzuerhalten. Das Einfordern bzw. die Förderung innerstaatlicher Reform- und Demokratisierungsprozesse spielen in Anbetracht der regionalen Konfliktlage kaum mehr als eine deklaratorische Rolle in der europäischen Nahostpolitik.

Michael L. Bauer
Nationale ParlamenteNationale Parlamente

Der EU-Integrationsprozess wirkt sich auf die politischen Systeme der Mitgliedstaaten und die Rolle ihrer Parlamente im politischen Entscheidungsprozess aus. Daher wurde auf nationaler und europäischer Ebene eine Reihe von Instrumenten und Organen geschaffen, damit die nationalen Parlamente für eine wirksame demokratische Kontrolle europäischer Entscheidungen sorgen können. So entstanden, überwiegend in den 1990er-Jahren, in den nationalen Parlamenten Ausschüsse für europäische Angelegenheiten. Im Vertrag von Lissabon (2009) erhielten die nationalen Parlamente dann unter anderem spezifische Rechte, um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Europäische Kommission zu kontrollieren. Außerdem finden bereits seit Jahren regelmäßig interparlamentarische Konferenzen und Treffen statt, die dem Informations- und Meinungsaustausch mit dem Europäischen Parlament dienen. Die nationalen Parlamente wurden somit zu eigenständigen Akteuren im EU-Mehrebenensystem.

Valentin Kreilinger
NATO NATO

Die NATO ist ein zentraler Pfeiler in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik des europäischen Kontinents und wird aufgrund ihres über 70-jährigen Bestehens oftmals als „erfolgreichste Militärallianz der Geschichte“ bezeichnet. Denn im Gegensatz zu Organisationen wie dem Warschauer Pakt, der Southeast Asia Treaty Organization (SEATO) oder der Central Treaty Organization (CENTO) hat die NATO als einziger Regionalpakt das Ende des Ost-West-Konflikts überlebt. Ihre Fähigkeit, sich an neue sicherheitspolitische Anforderungen anzupassen, hat zur ihrer fortwährenden Relevanz maßgeblich beigetragen. Dabei versteht sich die NATO nicht hauptsächlich als militärische Allianz, sondern vielmehr als ein mit militärischen und atomaren Fähigkeiten ausgestattetes politisches Bündnis, das auf geteilten Werten wie Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit fußt. Seit der Aufnahme Montenegros 2017 gehören der NATO 29 Mitgliedstaaten aus Nordamerika und Europa an.

Jéronimo L. S. Barbin

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Frontmatter
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in EuropaOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist 1995 aus der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, einem blockübergreifenden Verhandlungsprozess, der wesentlich zur Überwindung des Ost-West-Konflikts und zur Verbreitung von Normen und Regeln für das Zusammenleben der Völker und Staaten beigetragen hat, hervorgegangen. Die OSZE ist mit 57 Teilnehmerstaaten heute die weltweit größte regionale Sicherheitsorganisation. Rahmenbedingungen und Aufgaben haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, ohne dass die zentrale Zielsetzung, durch politischen Dialog über und Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen Spannungen zwischen den Teilnehmerstaaten ab- und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, aufgegeben wurde. Außerdem gehören heute die Verhütung, Bearbeitung und Beilegung innerstaatlicher und regionaler Konflikte sowie der Friedensaufbau nach einem Konflikt zu den Aufgaben der OSZE. Ihrer Tätigkeit liegt ein modernes, umfassendes Sicherheitskonzept zugrunde, das politisch-militärische Fragen und Aspekte der Bereiche Wirtschaft und Umwelt ebenso umfasst wie Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Ursel Schlichting, Hans-Georg Ehrhart
Östliche PartnerschaftÖstliche Partnerschaft

Die Östliche Partnerschaft (ÖP) ist ein Instrument zur Gestaltung der Beziehungen der Europäischen Union zu ihren östlichen Nachbarstaaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine. Ziel ist es, die politische und wirtschaftliche Kooperation unter dem Bekenntnis gemeinsamer Werte zu vertiefen, ohne eine konkrete Beitrittsperspektive zu bieten. Die Intensität der Beziehungen variiert dabei stark zwischen den einzelnen Nachbarstaaten. Bei der ÖP handelt es sich neben der Union für den Mittelmeerraum um eine regionale Ausdifferenzierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

Katrin Böttger

P

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Politisches System der EUPolitisches System der EU

Die Europäische Union (EU), wie wir sie heute kennen, kann und sollte als ein politisches System verstanden werden. Sie verfügt über eine stabile institutionelle Architektur mit einem ausgereiften Regelwerk, über die verbindliche Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung für die Mitgliedstaaten und BürgerInnen getroffen werden. Die EU berührt inzwischen alle konventionellen Bereiche staatlichen Handelns und des alltäglichen Lebens der EU-BürgerInnen. Über institutionalisierte Mechanismen, insbesondere die Wahlen zum Europäischen Parlament, aber auch über informelle Wege, wie die Arbeit von Interessengruppen in Brüssel, können BürgerInnen verstärkt Einfluss auf die auf EU-Ebene getroffenen Entscheidungen nehmen. Insgesamt zeichnet sich das politische System der EU durch seine ausgeprägte institutionelle und prozedurale Komplexität aus, die oftmals mit der Kritik der mangelnden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung einhergeht.

Johannes Müller Gómez, Wolfgang Wessels

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Rat der EURat der EU

Der Rat der Europäischen Union (EU), auch Ministerrat oder Rat genannt, dient im politischen System der EU der Repräsentation der Mitgliedstaaten und ist eines der Hauptorgane der Union. Er setzt sich aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat auf Ministerebene zusammen. Obwohl der Rat der EU ein einheitliches Organ ist, trifft er sich je nach Politikbereich in verschiedenen Zusammensetzungen. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es zehn unterschiedliche Ratsformationen. Hier entscheidet der Rat in allen wichtigen Fragen der Gesetzgebung der EU und des Haushalts sowie über den Abschluss internationaler Verträge, ggf. je nach Vertragsgrundlage gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. In den meisten Fällen erfolgen die Abstimmungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit, wobei die Mitgliedstaaten in der Regel in der Praxis dennoch Konsens anstreben.

Nicolai von Ondarza
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des RechtsRaum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Justiz und Inneres verfolgt die Zielsetzung, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) zu schaffen und zu wahren. Dieser Raum umfasst politisch hochsensible Politikfelder wie die Terrorismusbekämpfung, Migrationsfragen und den Grenzschutz. Der RFSR stellt dementsprechend auch ein spezielles Regime auf EU-Ebene dar. Die Mitgliedstaaten erlaubten der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament nur schrittweise, sich mehr als nur beratend in die Gesetzgebung einzubringen. Auch nehmen EU-Agenturen wie das Europäische Polizeiamt „Europol“ oder die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache „Frontex“ eine bedeutende Rolle ein. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von nationalen Strafverfolgungsbehörden und erleichtern den europaweiten Austausch von polizeilichen Erkenntnissen und Daten. In der jüngsten Vergangenheit sind in der EU polarisierende Debatten über die Zusammenarbeit im Rahmen des RFSR aufgekommen. Diese betreffen vor allem den Umgang der EU mit der Terrorgefahr und der Flüchtlingsherausforderung sowie die Verletzung europäischer Grundwerte und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit durch einzelne Mitgliedstaaten.

Florian Trauner
RechnungshofRechnungshof

Der Rechnungshof der Europäischen Union hat die Aufgabe, die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union zu prüfen. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat mit besonderer Eignung für das Amt und übt seine Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Union aus. Die Mitglieder werden vom Rat der Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments auf sechs Jahre ernannt. Prüfungsmaßstab sind die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Die Rechnungsprüfung erfolgt grundsätzlich nachträglich, aber auch als „mitlaufende“ Kontrolle bei den Unionsinstitutionen und in den Mitgliedstaaten. Der Rechnungshof berichtet jährlich über die Prüfungsergebnisse, insbesondere auch über Unregelmäßigkeiten, und gibt dazu eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung ab. Der Jahresbericht wird den anderen Unionsorganen vorgelegt und im Amtsblatt der Union zusammen mit den Antworten der Organe veröffentlicht.

Siegfried Magiera
RegionenRegionen und KommunenKommunen in der EU

Bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaften in den 1950er-Jahren wurden die Regionen als mögliche Hilfeempfänger der späteren Regionalpolitik in den Gründungsverträgen nur sehr indirekt berücksichtigt. Die Kommunen blieben völlig außen vor. Regionale und kommunale VertreterInnen beklagten damals häufig die „Regionen-“ bzw. „Kommunenblindheit“ der europäischen Ebene. Dies hat sich seither deutlich verändert. V. a. der Vertrag von Maastricht brachte mit der Einrichtung des Ausschusses der Regionen sowie mit der rechtlichen Verankerung des Subsidiaritätsprinzips Positionsverbesserungen. Zudem muss die Europäische Union seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 in ihrem Handeln die regionale und kommunale Selbstverwaltung in besonderer Weise achten.

Otto Schmuck

S

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Schengen-RaumSchengen-Raum

Der Schengen-Raum gilt als einer der wichtigsten Meilensteine im europäischen Integrationsprozess, existierte jedoch bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1. Mai 1999 außerhalb des Rechtsrahmens der Europäischen Union. Er basiert auf dem Schengener Übereinkommen (1985), das dem Ziel diente, den Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Personen innerhalb der europäischen Grenzen zu erleichtern. Mit der Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens am 19. Juni 1990 wurden die Binnengrenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten endgültig aufgehoben und die Kontrollen an den Außengrenzen (zwischen einem Schengen- und einem Nicht-Schengen-Staat) verstärkt. Heute umfasst der Schengen-Raum 26 europäische Staaten. Die Entscheidungskrise im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem in den Jahren 2015 und 2016 offenbarte grundlegende Gestaltungsfehler und damit den Reformbedarf des Schengen-Systems.

Johannes Kohls
SozialpolitikSozialpolitik

Ziel der europäischen Sozialpolitik ist es, die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern, einen angemessenen Sozialschutz, den sozialen Dialog und ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau zu ermöglichen sowie die soziale Aufwärtskonvergenz zu fördern. Dadurch soll die primär wirtschaftlich durch den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion geprägte Integration der Europäischen Union eine „soziale Dimension“ erhalten. Eine Herausforderung sind jedoch die unterschiedliche institutionelle Ausgestaltung der Sozialpolitiken und divergierende sozioökonomische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten. Das Beharren auf nationale Souveränität in der Sozialpolitik erschwert zusätzlich die Definierung von Elementen eines Europäischen Sozialmodells. In der Folge der Eurokrise wurde die Nachrangigkeit der sozialen gegenüber der wirtschaftlichen Integration besonders deutlich und durch Austeritätspolitik und Härtung ökonomischer Regeln verstärkt. Die 2017 erfolgte Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte gilt als Gegenreaktion für eine ausgewogenere Beachtung sozialer Belange in der Praxis europäischer Politikkoordinierung.

Björn Hacker
SportpolitikSportpolitik

Die europäische Sportpolitik umfasst sowohl Aktivitäten der Institutionen und der Mitgliedstaaten Sportdachverbände der Europäischen Union (EU) als auch Maßnahmen der europäischen Dachverbände und der nationalen Sportorganisationen. Eine eigene vertragsrechtliche Grundlage zur Gestaltung europäischer Sportpolitik erhielt die EU erst mit Art. 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Version des Vertrags von Lissabon. Dieser weist der EU koordinierende und unterstützende Kompetenzen in der Sportpolitik zu. Durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und durch allgemeine Bestimmungen des EU-Rechts – v. a. zum Binnenmarkt – wird die ökonomische Dimension des Sports aber bereits seit den 1990er-Jahren maßgeblich geprägt.

Jürgen Mittag
Struktur Strukturpolitik - und RegionalpolitikRegionalpolitik

Die europäische Struktur- und Regionalpolitik ist in haushaltspolitischer Hinsicht und in ihrer politischen Bedeutung zu einer tragenden Säule des Integrationsprozesses geworden. Ihre Legitimation wird heute nicht mehr infrage gestellt. Stattdessen geht es um folgende Fragen: Wie kann die Fragmentierung der Vorschriften für die verschiedenen EU-Mittel überwunden werden? Wie können Ziele auf strategischer Ebene verknüpft werden, um Synergien zu generieren? Welche Rahmenbedingungen sind notwendig, um eine effektive und nachhaltige Kohäsion zu erreichen? Zudem geht es im Spannungsfeld zwischen EU, Mitgliedstaaten, Regionen, programmumsetzenden Stellen und Nichtregierungsorganisationen um die Deutungshoheit des Grundwertes der Solidarität, die die europäische Struktur- und Regionalpolitik umklammert.

Ines Hartwig
SubsidiaritätSubsidiarität Kompetenzen

Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wesentliche Grundlage der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union (EU) und der mitgliedstaatlichen Ebene. Nach Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) darf die EU nur dann in geteilten Kompetenzfeldern tätig werden, wenn die geplanten Maßnahmen auf Unionsebene effizienter umgesetzt werden können als von den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Zudem wird in der Präambel sowie in Art. 1 und 10 EUV betont, dass Entscheidungen in der EU möglichst offen und bürgernah getroffen werden sollen. Von Bedeutung ist daneben das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, nach dem alle Maßnahmen der EU in einem vertretbaren Verhältnis zu den Zielen ihres Handelns stehen müssen. Zur Konkretisierung wurde dem EUV das Protokoll Nr. 2 beigefügt, das die Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips in der Praxis regelt. Die Analyse der Anwendung des Frühwarnmechanismus macht deutlich, dass sich aufgrund der Verfahrensvorschriften und auch wegen der engen zeitlichen Vorgaben Probleme ergeben. Zudem ist die Nutzung des Instruments in hohem Maße politisiert.

Otto Schmuck

T

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TourismuspolitikTourismuspolitik

Die Tourismuspolitik der Europäischen Union (EU) wurde mit dem Vertrag von Lissabon als eigenständiges Politikfeld etabliert. Die primärrechtliche Grundlage sind Art. 6 und 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Tourismuspolitik hat einen ausgeprägten Querschnittscharakter und bildet eine Schnittstelle zwischen Politikfeldern wie Verkehr, Umwelt, Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Beschäftigung und Regionalentwicklung. Das Mandat der Europäischen Kommission ist darauf beschränkt, die tourismuspolitisch relevanten Politiken der EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren und bei Bedarf, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, zu unterstützen. Um Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusbranche zu stärken, bringt die EU relevante Stakeholder zusammen, fördert Benchmarking-Prozesse und stellt unterschiedliche Finanzierungsinstrumente bereit. Eine weitergehende Institutionalisierung des Politikfelds ist bislang trotz zahlreicher Bemühungen des Europäischen Parlaments nicht erfolgt.

Anna-Lena Kirch
Transatlantische BeziehungenUSA

Der Begriff der transatlantischen Beziehungen bezeichnet die seit dem Zweiten Weltkrieg gewachsene Partnerschaft zwischen den USA und ihren europäischen Verbündeten. Diese Beziehungen sind in gleichem Maße eine Interessengemeinschaft auf den Gebieten der Diplomatie, Verteidigung und Wirtschaft sowie eine Wertegemeinschaft, die auf einem liberalen Demokratieverständnis, Rechtsstaatlichkeit und freier Marktwirtschaft beruht. Sie umfassen unterschiedlich stark institutionalisierte Formen der Kooperation, entweder in Gestalt bilateraler Beziehungen oder im multilateralen Rahmen, vor allem innerhalb der NATO, aber auch zwischen der Europäischen Union und den USA. Auf gesellschaftlicher Ebene zeichnen sich die Beziehungen durch ein vielfältiges Geflecht an wirtschaftlicher Interdependenz, kulturellem Austausch und zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit aus. Die transatlantischen Beziehungen grenzen sich somit von ihrer internationalen Umwelt durch eine besonders hohe politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Interaktionsdichte ab und sind ein Beispiel für Regionalismus in der internationalen Politik.

Kai Oppermann

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Umwelt- Umweltpolitik und KlimapolitikKlimapolitik

Europäische Umwelt- und Klimapolitik befasst sich mit zentralen Aspekten der für das menschliche und gesellschaftliche Überleben unmittelbar relevanten physischen Umwelt des Menschen. Einen Umweltmedienansatz verfolgend, d. h. auf Wasser, Klima, Luft und Boden fokussierte Politiken konzentriert, ist sie einem hohen Natur- und Umweltschutzniveau verpflichtet und hat die Verbesserung der Umweltqualität sowie die nachhaltige Ressourcennutzung und Gesamtentwicklung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zum Ziel. Sie integriert Umweltbelange in alle anderen Politikbereiche der EU und dient dem Schutz von Umwelt und Natur sowie der Gesundheit des Menschen. Einen besonderen Stellenwert innerhalb der EU-Umweltpolitik nimmt die Klimapolitik ein. Der Verpflichtung der EU zum globalen Umweltschutz gerecht werdend und auf multilaterale Kooperation setzend, hat diese die Verringerung von Treibhausgasemissionen zur Bekämpfung des Klimawandels zum Ziel.

Gaby Umbach
UnionsbürgerschaftUnionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft tritt seit 1992 zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht. Die Personenfreizügigkeit für ArbeitnehmerInnen und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit waren 1951 Ausgangspunkt für die Entwicklung der Unionsbürgerrechte und stellen bis heute ihren Kern dar. Inzwischen gehen diese aber weit darüber hinaus und lassen sich in drei Kategorien einteilen: Freiheits-, politische Gestaltungs- und Schutzrechte. Zwar ist bis heute ihr Nutzen für UnionsbürgerInnen am größten, die von der Personenfreizügigkeit Gebrauch machen, der Gerichtshof der Europäischen Union hat der Unionsbürgerschaft inzwischen aber einen „Kernbereich von Rechten“ zugesprochen, der auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte anwendbar ist.

Julian Plottka

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Frontmatter
VerbraucherpolitikVerbraucherpolitik

Die europäische Verbraucherpolitik unterstützt, ergänzt und überwacht jene der Mitgliedstaaten. Sie ist einerseits flankierend, da sie die Funktionsfähigkeit und die effektive Nutzung des europäischen Binnenmarkts unterstützen und damit die wirtschaftliche Entwicklung sowie Integration der Europäischen Union befördern soll. Andererseits hat sie mit der Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus eine intrinsische Zielsetzung. Diese beinhaltet einen wirksamen Schutz vor Risiken und Gefahren sowie ausgeprägte Rechte für Verbraucher, um in komplexen Märkten agieren zu können. Insgesamt ist die Verbraucherpolitik eine Querschnittsaufgabe, die in vielen anderen Politikbereichen präsent ist. Dies spiegelt sich u. a. in den mittelfristigen Zielen der Generaldirektion „Justiz und Verbraucher“ der Europäischen Kommission, die in einem Strategieplan für jeweils fünf Jahre dargelegt werden. Fortschritte im Verbraucherschutz wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Krisen und Skandale erzielt.

Remi Maier-Rigaud
VerkehrspolitikVerkehrspolitik

Zu den Zielen der Verkehrspolitik der Europäischen Union zählen die Herstellung, Bewahrung und Verbesserung des Binnenmarkts im Bereich des internationalen und transnationalen Verkehrs. Die mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit umfasst den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr sowie die Seeschiff- und Luftfahrt. Neben einem wirtschaftspolitischen Schwerpunkt sollen durch die Verkehrspolitik technische Standards harmonisiert, arbeitsrechtliche Normen durchgesetzt und ökologische Aspekte beachtet werden.

Sebastian Schäffer

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Wahlen zum Europäischen Parlament

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt, die letzten zwischen dem 23. und 26. Mai 2019. Nach dem effektiven Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union trat die zuvor vereinbarte Regelung über die Neuberechnung der Abgeordnetensitze sowie Nachbesetzung der frei gewordenen Sitze in Kraft. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind UnionsbürgerInnen an ihrem Wohnsitz oder in ihrem Herkunftsland. Gemäß dem geltenden Europawahlakt wird in allen Staaten nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Bis zum Inkrafttreten des im Juli 2018 erlassenen Europäischen Wahlakts anlässlich der Europawahlen 2024 variieren die einzelstaatlichen Bestimmungen über die Wahlkreise, die Schwellenwerte bzw. Sperrklauseln und das Wahlalter erheblich.

Andreas Maurer
Währungspolitik

Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion gegründet und die Geld- und Währungspolitik für den gemeinsamen Euroraum ab 1999 in die Hände der Europäischen Zentralbank (EZB) gelegt. Das primäre Ziel der einheitlichen Geldpolitik ist es, Preisstabilität zu gewährleisten. Während dies in den ersten Jahren nach der Einführung des Euro relativ gut gelang, begann mit dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007/2008 und der anschließenden Eurokrise eine schwierige Phase: Um die Auswirkungen der Krise abzumildern und die Währungsunion insgesamt zu stabilisieren, schlug die EZB einen neuen, unkonventionellen geldpolitischen Pfad ein. Nachdem sich die Wirtschaft im Euroraum in den letzten Jahren erholt hat, steht die EZB nun vor der Herausforderung, ihre expansive Geldpolitik wieder zu normalisieren.

Katharina Gnath, Marcus Wortmann
Weltraumpolitik

Die Weltraumpolitik der Europäischen Kommission ist ein strategisches Instrument ihrer Forschungs- und Technologiepolitik (FTE-Politik). Die FTE-Politik wiederum ist Teil einer umfassenden Modernisierungsstrategie der Europäischen Union (EU). Sie soll das wirtschaftliche Wachstum stärken, Arbeitsplätze schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie befestigen. Obwohl die Weltraumpolitik ursprünglich rein zivilen Zwecken dienen sollte, wird ihre Ausdehnung auf militärische und polizeiliche Zwecke etwa im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zunehmend erwogen und diskutiert. Die EU hat ihre Raumfahrtpolitik mit Blick auf die konkurrierenden Weltraumnationen USA und Russland erst am Anfang des 21. Jahrhunderts energisch betrieben, dann allerdings in den 2010er-Jahren vertragsrechtlich, institutionell und operativ konsequent umgesetzt. Heute gilt sie mit Blick auf Flaggschiffprojekte wie Galileo oder EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service) als effektives Politikfeld, das neben seinen eigenen genuinen Zielen auch industrie-, wirtschafts-, sicherheits- und technologiepolitischen Zwecken dient.

Jürgen Turek
Wettbewerbspolitik

Die europäische Wettbewerbspolitik zielt darauf ab, mit Hilfe von einheitlichen Vorschriften einen möglichst unverfälschten Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt herzustellen. Somit bündelt die europäische Wettbewerbspolitik in Ergänzung zu vorhandenen nationalen Instrumenten die Kartell- und Monopolaufsicht mit der Fusions- und Beihilfenaufsicht. Die Europäische Union ist dabei über die Europäische Kommission in allen Bereichen tätig. Einen Schwerpunkt bildet vor allem der Bereich der Fusions- und Beihilfenkontrolle. Schließlich können Steuervorschriften im Sinne von Zu- oder Abschlägen den Wettbewerb ebenso einschränken wie Unternehmensabsprachen.

Holger Friedrich
Wirtschafts- und Währungsunion

Die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist der bislang ambitionierteste und – durch den Euro als gemeinsame Währung – sichtbarste Teilbereich der europäischen Integration. Die WWU soll den wirtschaftlichen Wohlstand aller EU-BürgerInnen erhalten und mehren, über stabile Preise und den Wegfall von Wechselkursschwankungen die innergemeinschaftliche Aktivität von VerbraucherInnen und Unternehmen befördern und die EU zu einer international wettbewerbsfähigen Region machen.

Tobias Kunstein
Wirtschaftspolitik

Von einer europäischen Wirtschaftspolitik im Sinne einer gemeinschaftlichen Gestaltung oder Steuerung der Ökonomie kann in der Europäischen Union bislang keine Rede sein. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch ein System der wirtschaftspolitischen Koordinierung herausgebildet. Mit dem Ziel, die gemeinsame Währung zu stabilisieren, sind die Felder der Koordinierung mit der Etablierung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sukzessive ausgeweitet worden. Im Zuge der Finanz- und Eurokrise sind die Koordinationsverfahren stärker institutionalisiert und verzahnt worden. Ob diese Reform des Wirtschaftsregierens ausreicht, um die WWU zu stabilisieren, ist jedoch umstritten. Es gibt zumindest Initiativen, so etwa den Bericht der fünf Präsidenten oder die Sorbonne-Rede des französischen Präsidenten, die eine stärkere Supranationalisierung wirtschaftspolitischer Kompetenzen und Ressourcen einfordern.

Hans-Jürgen Bieling

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Zentralasienpolitik

Seit Anfang der 1990er-Jahre hat die Europäische Union (EU) ihr Engagement in Zentralasien fortwährend intensiviert und thematisch erweitert. Es wurden Vertretungen in allen fünf Staaten eingerichtet, die Fördermittel erhöht, Projekte initiiert sowie bilaterale und regionale Kooperationsformate ins Leben gerufen. Im Juni 2019 nahm der Rat der EU eine neue Zentralasienstrategie an, welche das bis dahin gültige Dokument aus dem Jahr 2007 ersetzt. Die neue Strategie berücksichtigt den veränderten globalen Kontext, die Entwicklungen in der Region und die Vorgaben der neuen außenpolitischen Strategie der EU und zieht dabei Lehren aus der Politik der vergangenen zehn Jahre.

Katrin Böttger, Yvonne Braun
ZuständigkeitenZuständigkeiten: KompetenzenKompetenzen und Instrumente

Die Europäische Union (EU) und die mit ihr institutionell verklammerte Europäische Atomgemeinschaft (EAG) zeichnen sich gegenüber anderen internationalen Organisationen (z. B. der Welthandelsorganisation, WTO) durch die Innehabung supranationaler Befugnisse aus. Sie sind sachgegenständlich breit gefächert und können instrumentell eine dem nationalen Recht vergleichbare Bindungskraft entfalten. Allerdings ist die EU zur Durchsetzung ihrer legitimierten Maßnahmen gegen Widerstände auf die loyale Assistenz des jeweiligen mitgliedstaatlichen Gewaltmonopols angewiesen. Die im Vertrag über die Europäische Union (EUV) geregelte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelte Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik verbleiben weitgehend oder in wesentlichen Punkten in den Formen intergouvernementaler Zusammenarbeit.

Peter-Christian Müller-Graff, Friedemann Kainer

Chronologie – Europa von A bis Z

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Chronologie

Diese Chronologie gibt detailliert Auskunft über die zentralen Etappen der europäischen Integration, von 1946 bis heute.

Yvonne Braun, Sabine Hoscislawski
Backmatter
Metadaten
Titel
Europa von A bis Z
herausgegeben von
Prof. Dr. Werner Weidenfeld
Prof. Dr. Wolfgang Wessels
Dr. Funda Tekin
Copyright-Jahr
2020
Electronic ISBN
978-3-658-24455-2
Print ISBN
978-3-658-24454-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24455-2

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