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08.03.2024 | Wirtschaftsrecht | Im Fokus | Online-Artikel

Scharfe Kritik am Prüfprozess für Corona-Schlussabrechnung

verfasst von: Sylvia Meier

2:30 Min. Lesedauer

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Die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen sorgen derzeit für einen ernomen Aufwand bei Unternehmen und Beratern. Verbände kritisieren das Vorgehen der Behörden scharf und fordern mehr Rechtssicherheit.

Unternehmen, die während der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe gerieten, sollten Wirtschaftshilfen in der Krise über die Runden helfen. In den dafür nötigen Anträgen waren unter anderem Angaben zum erwarteten Umsatzrückgang und den Fixkosten vorgesehen. In der Schlussabrechnung wird nachträglich geprüft, ob die Zuschüsse tatsächlich zurecht in der jeweiligen Höhe gewährt wurden. Mögliche Rückzahlungen können die Folge sein. Dabei legen die Behörden, die sich am Ende mit der Schlussabrechnung befassen, derzeit strenge Maßstäbe an. Zudem zieht sich der gesamte Prozess in manchen Fällen sogar über mehrere Jahre. Das führt zu einer großen Unsicherheit in den betroffenen Betrieben, aber auch bei den beteiligten Beratern. 

Die Schlussabrechnung übernehmen Dritte wie beispielsweise Steuerberater, die durch diese Aufgabe zusätzlich stark belastet werden. Bereits ihr enorm gestiegener Arbeitsaufwand während der Pandemie führte zu Fristverlängerungen. Am 31. März 2024 läuft die Nachfrist für die Schlussabrechnungen allerdings ab. 

Verbände kritisieren den Prüfprozess

In einem offenen Brief an das Wirtschaftsministerium kritisieren die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Steuerberaterverband, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer den Prüfprozess scharf:

Trotz schneller finanzieller Unterstützung während der Pandemiezeit hat sich ein übermäßig aufgeblähter Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen etabliert, der dringend gestoppt werden muss. Die von den Ländern eingesetzten Bewilligungsstellen müssen dringend ihre kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis entschlacken. Hierzu muss der Prüfindex beziehungsweise Risikofilter zwingend angepasst werden, damit die Bearbeiter der eingereichten Schlussabrechnungen nicht aufgrund EDV-technischer Vorgaben zu standardisierten und unsinnigen Rückfragen gehalten sind. Die Fristeinhaltung zum 31. März 2024 für sämtliche Schlussabrechnungen ist definitiv nicht möglich."

Ineffizienter Prozess fördert Unsicherheit 

Aus Sicht der Verbände wird die Arbeit der beteiligten Dritten in einem völlig unverhältnismäßigen Umfang vom Staat untersucht. Es sei absurd, dass selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut angefordert werden, einschließlich der bereits bei der Antragstellung eingereichten Unterlagen. Rückfragen müssten innerhalb kürzester Zeit beantwortet und unnötige Nachweise erbracht werden. Das verursache sowohl in den Unternehmen als auch bei ihren Beratern zu einem enormen Aufwand: "Zudem werden Förderbedingungen plötzlich neu interpretiert und verschärfend ausgelegt beziehungsweise Änderungen nicht mehr zugelassen."

Die Verbände betonen in dem Brief, dass auch Unternehmen von dem überbürokratischen und ineffizienten Prüfprozess belastet sind und unter der erdrückenden Rechtsunsicherheit leiden. So müssten alle Beteiligten erneut Zeit und Ressourcen in die Fälle investieren: "Eine zeitnahe Verbescheidung ist jedoch nicht in Sicht, da von den mehr als 400.000 eingereichten Schlussabrechnungen aktuell bundesweit nur rund 15 Prozent beschieden wurden. Die Bewilligungsstellen planen, bis mindestens 2027 die Schlussabrechnungen zu bearbeiten - ein untragbarer Zustand."

Was den Frust von Unternehmen und Beratern zusätzlich schürt, ist die Unsicherheit drohender Rückzahlungen, die auch die Liquiditätsplanung deutlich erschwert und im Ernstfall sogar zu einer existenzgefährdenden Schieflage eines Betriebes beitragen kann.  

Forderungen der Verbände

Die Verbände fordern deshalb

  • einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess,
  • Fristverlängerungen,
  • einmalige und gezielte Rückfragen,
  • eine generelle Kleinbetragsregelung,
  • die Möglichkeit, bei geringen Fördervolumina auf die Einreichung von Schlussabrechnungen zu verzichten, 
  • klare Fristen für die Bescheidung durch die Bewilligungsstellen für mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte und
  • die Zulässigkeit von Änderungen in der Schlussabrechnung gegenüber dem Antrag.
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