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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Unzulänglichkeiten des aktuellen Steuerrechts

verfasst von : Volker Simon Haymann

Erschienen in: Schafft alle Steuern ab!

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Dem deutschen Fiskus gehen jährlich Milliarden an hinterzogener Umsatzsteuer verloren, doch scheinen die Politiker dies achselzuckend zu dulden. Zum anderen ergaben sich unsägliche Steuerverluste aufgrund von Cum-Ex- und Cum-Cum Geschäften. Außerdem mutet die Steuergesetzgebung den Steuerpflichtigen eklatante Ungerechtigkeiten zu. Neben den steuerlichen Betrachtungen zeigt ein Exkurs zum Aktienmarkt, dass die Kriterien für eine Aufnahme in den DAX zu hinterfragen sind.

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Fußnoten
1
Stark vereinfacht ausgedrückt versteht man unter einem Karussellgeschäft einen in vielen Ländern der EU anzutreffenden Umsatzsteuerbetrug: Verschiedene Unternehmen interagieren in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU und bilden eine Lieferkette, innerhalb deren Umsatzsteuer zu zahlen ist und der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wird. Einer der Händler führt die vom Abnehmer geleistete Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Der Abnehmer macht seinerseits allerdings den Vorsteuerabzug geltend. Dieser vereinfacht skizzierte Ablauf wurde im Laufe vieler Jahre mehr und mehr verkompliziert und modifiziert. Die Finanzverwaltung hat trotz der zitierten Datenbanken nur sehr geringe Chancen, diese undurchsichtigen, verschlungenen Lieferketten zu verfolgen und zu entwirren.
 
2
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-Karussell und dem damit verbundenen Begriff Lieferkette weise ich aus aktuellem Anlass auf das ab dem 01.01.2023 geltende Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) hin. Diese Vorschrift richtet sich allerdings im Wesentlichen an das produzierende Gewerbe. Die Lieferkette soll alle Handlungen erfassen, die von der Herstellung eines Produktes betroffen sind. Hierunter fallen jedoch nur Unternehmen, die mehr als 2000 Beschäftigte (ab 2024: 1000 Beschäftigte) haben. Bei der Lieferkette i. S. des Umsatzsteuerkarussells geht es jedoch um Warenbewegungen (teilweise auch nur fingierte), die sehr häufig von Händlern mit wenigen Mitarbeitern getätigt werden. Innerhalb der umsatzsteuerlichen Lieferkette haben wir z. B. den Buffer, unter Umständen ein „Ein-Mann-Betrieb“, dessen Aufgabe lediglich darin besteht, Warenbewegungen zu verschleiern, oder den Missing Trader, bei dem es sich sehr oft nur um eine Briefkastenfirma handelt. Ein solch kriminelles, international operierendes Geflecht kann man mit einem LkSG, das übrigens nur für inländische Unternehmen gilt, nur wenig beeindrucken. Ich gehe deshalb davon aus, dass das LkSG die vergnügliche Karussellfahrt nicht nennenswert beeinträchtigen wird.
 
3
Hierbei handelt es sich um die Erschleichung von Kapitalertragssteuererstattungen, die zuvor gar nicht gezahlt wurden. Dies geschieht im Rahmen von Aktiendeals, die innerhalb jener Tage abgewickelt werden, in denen Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre Dividenden auszahlen.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Montfort B (2021) 100 Jahre „veredelte Umsatzsteuer“: die Gebrüder von Siemens und die Erfindung der Mehrwertbesteuerung. In: Umsatzsteuer Rundschau 1/2021, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln Montfort B (2021) 100 Jahre „veredelte Umsatzsteuer“: die Gebrüder von Siemens und die Erfindung der Mehrwertbesteuerung. In: Umsatzsteuer Rundschau 1/2021, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
Metadaten
Titel
Unzulänglichkeiten des aktuellen Steuerrechts
verfasst von
Volker Simon Haymann
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36643-8_2

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