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2021 | Buch

Zoll und Umsatzsteuer

Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug

verfasst von: Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Der internationale Warenverkehr unterliegt zahlreichen Besonderheiten in der Besteuerung. Nur eine genaue Kenntnis der einschlägigen Regelungen gewährleistet die optimale Abwicklung der Geschäfte mit dem Drittland. In diesem Werk werden die Vorschriften umfassend und praxisnah erläutert. Zahlreiche Checklisten, Beispiele und Musterformulare erleichtern den Umgang mit Finanz- und Zollbehörden.
Die 4., vollständig überarbeitete Auflage berücksichtigt den Unionszollkodex sowie Neuerungen zum Brexit und zum Mehrwertsteuer-Digitalpaket.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Kurze Einführung in das Zollrecht
Zusammenfassung
Die Ursprünge des heutigen europäischen Zollrechts liegen weit zurück. Eines der ausschlaggebendsten Ereignisse für den Beginn der Vereinheitlichung der zollrechtlichen Handelsregelungen war der zweite Weltkrieg.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 2. Einfuhr von Waren aus dem Drittland
Zusammenfassung
Die Erfassung des Warenverkehrs und die damit verbundenen Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Durchführung der Risikoanalyse, der Sicherung der Erhebung der Einfuhrabgaben und der Beachtung der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen sowie sonstiger Verbote und Beschränkungen. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten diesen Aufgaben überhaupt erst nachkommen können. Lediglich in wirtschaftlich unbedeutenden Fällen, wie z. B. im Reiseverkehr oder im privaten Postverkehr, sind die Maßnahmen zur Erfassung des Warenverkehrs weniger streng und kaum spürbar.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 3. Ausfuhr von Waren in das Drittland
Zusammenfassung
Im Unterschied zur umsatzsteuerlichen Betrachtungsweise knüpft das Zollrecht nicht an eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG an. Entscheidend für die Anwendung der zollrechtlichen Regelungen zum Ausfuhrverfahren ist allein die physische Warenbewegung aus dem Drittlandsgebiet. Von Belang sind demnach beispielsweise auch rechtsgeschäftslose Verbringungen von Waren ins Drittland.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 4. Die Lagerung von Drittlandswaren
Zusammenfassung
Werden Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht, sind diese unverzüglich zu der von den Zollbehörden bezeichneten Zollstelle (Eingangszollstelle in die EU) zu befördern und dort zu gestellen, Art. 135, 139 UZK. Des Weiteren ist grundsätzlich eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abzugeben, Art. 145 UZK Die Anmeldung erfolgt regelmäßig zusammen mit der Gestellung der Waren, Art. 145 Absatz 8 lit. b) UZK. Nach Abgabe der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung können die Waren bis zu 90 Tage verwahrt werden, bis die Förmlichkeiten erfüllt werden müssen, damit die Waren in ein Zollverfahren überführt oder wiederausgeführt werden können, Art. 149 UZK. Innerhalb dieser Verwahrung dürfen an der Ware, mit Ausnahme gewisser zur Erhaltung der Waren erforderlicher Behandlungen, keine Veränderungen vorgenommen werden.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 5. Die Be- und Verarbeitung von Unionswaren im Drittland
Zusammenfassung
Bereits David Ricardo (1772–1823) hat in seinem Theorem der komparativen Kosten-Vorteile (auch Ricardo-Theorem) die Vorteile (Wohlstandsgewinne) durch einen funktionierenden internationalen Handel und einer damit einhergehenden internationalen Spezialisierung beschrieben. Die weitere Liberalisierung des Handels sowie die immer besser und schneller werdenden Möglichkeiten des Warentransports haben die internationale Arbeitsteilung weiter verstärkt. Immer mehr in den Fokus gerückt ist dabei die Verlagerung der Produktion in sogenannte Niedriglohnländer.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 6. Die Be- und Verarbeitung von Nicht-Unionswaren in der EU
Zusammenfassung
In einer Welt internationaler Arbeitsteilung verarbeiten eine Vielzahl von EU-Unternehmen Nicht-Unionswaren in Form von Rohstoffen, Halbfertigprodukten oder Teilfertigfabrikate, um die daraus hergestellten Fertigwaren anschließend (teilweise) wieder zu exportieren.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 7. Das Versandverfahren
Zusammenfassung
Das zollrechtliche Versandverfahren erlaubt es, Waren ohne Erhebung von Zöllen im Zollgebiet der Union, in dieses hinein oder aus diesem heraus, zu befördern. Der wesentliche Vorteil des Versandverfahrens ist, dass die Zollformalitäten der endgültigen Abfertigung zum freien Verkehr räumlich verschoben werden können.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 8. Die vorübergehende Verwendung
Zusammenfassung
Das zollrechtliche Verfahren der so genannten vorübergehenden Verwendung dient dazu, eingeführte Waren (Nicht-Unionswaren) unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben oder unter teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Union vorübergehend zu verwenden, Art. 250 UZK.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 9. Lieferungen in Freihäfen
Zusammenfassung
Freihäfen sind durch Grenzzaun vom übrigen Hafengebiet abgezäunte Bereiche. Sie haben besondere Bedeutung für die Lagerwirtschaft, da man in ihnen aus dem Drittland stammende Waren zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei lagern kann.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 10. Reihengeschäfte mit dem Drittland
Zusammenfassung
Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, liegt ein Reihengeschäft vor, § 3 Abs. 6a UStG.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 11. Grenzüberschreitende Kommissionsgeschäfte
Zusammenfassung
Das handelsrechtliche Kommissionsgeschäft ist ein Sonderfall der mittelbaren Stellvertretung. Gemäß § 383 HGB ist Kommissionär derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Im Innenverhältnis schließen der Kommittent und der Kommissionär einen Kommissionsvertrag, der seiner Rechtsnatur nach einem Geschäftsbesorgungsvertrag entspricht, § 675 BGB.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 12. BREXIT – Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien aus der Europäischen Union
Zusammenfassung
Der Begriff „BREXIT“ ist ein Kunstbegriff aus den Worten „Britain (englisch für (Groß-)Britannien) sowie „Exit“ (englisch für Ausstieg bzw. Austritt). Er bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 13. Drittlandshandel im Rahmen des E-Commerce
Neuregelungen zum 01.07.2021
Zusammenfassung
Die zollrechtlichen Regelungen knüpfen allein an die physischen Warenbewegungen über Drittlandsgrenzen. Für einen deutschen Onlinehändler, der Waren an einen Endkunden in einem Drittlandsgebiet versendet, gelten die „normalen“ zollrechtlichen Regelungen für die Ausfuhr.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Kapitel 14. Anhang
Zusammenfassung
Diese Darstellung dient lediglich als Übersicht. Die genauen Inhalte der einzelnen Klauseln und deren Interpretationen sollten in jedem Fall vor der vertraglichen Verwendung geprüft werden.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner
Metadaten
Titel
Zoll und Umsatzsteuer
verfasst von
Alexander Thoma
Robert Böhm
Ellen Kirchhainer
Anja Kirchner
Copyright-Jahr
2021
Electronic ISBN
978-3-658-34349-1
Print ISBN
978-3-658-34348-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34349-1

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