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18.12.2023 | Baufinanzierung | Nachricht | Nachrichten

Pfandbriefbanken begrüßen Freiwilligkeit bei Gebäuderichtlinie

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

3 Min. Lesedauer

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Lange wurde um die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie der EU gerungen. Banken fürchteten Zwangsvorgaben und negative Folgen für die Finanzierung. Attraktive Konditionen sollen Bauherren nun animieren, freiwillig energetisch zu sanieren.

Seit 2021 hat die Europäische Union (EU) an einer Neufassung der ihrer Gebäuderichtlinie (EPBD) gearbeitet. Besonders umstritten waren mögliche Sanierungsverpflichtungen. Mit dem Mitte Dezember vom europäischen Parlament, den Mitgliedsländern und der EU-Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren getroffenen Kompromiss zeigt sich der Verband deutscher Pfandbriefbanken (Vdp) zufrieden. Zwar bedarf das Vorhaben noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten. Doch 24 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU muss die nationale Umsetzung erfolgt sein. In Deutschland geschieht dies über das Gebäudeenergiegesetz.

Dass die beschlossene Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie bei den sogenannten Mortgage Portfolio Standards (MPS) auf Freiwilligkeit setze anstatt auf "unrealistische Zwangsvorgaben", begrüßen die dem Verband zugehörigen Institute. Die MPS sollen Anreize für Kreditinstitute schaffen, "die durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz des von ihren Hypotheken erfassten Immobilienportfolios zu verbessern". Die Geldhäuser sollen darauf hinwirken, dass potenzielle Kunden ihre Objekte im Einklang mit den Energieeinspar- und Dekarbonisierungszielen der EU zu sanieren, und "attraktive Finanzierungsprodukte für die Renovierung von Immobilien anbieten".

Wir haben uns von Anfang an gegen verpflichtende MPS eingesetzt, denn sie hätten vielen Privatkunden und Immobilieneigentümern den Zugang zu Krediten erschwert. Kreditinstitute wären dazu gedrängt worden, energieeffiziente Gebäude gegenüber leistungsschwächeren Objekten bei der Finanzierung zu bevorzugen. Doch gerade in der Transformation des noch nicht energieeffizienten Gebäudebestands zu möglichst grünen Immobilien liegt der Schlüssel zum Erfolg", betonte Sascha Kullig, Mitglied der Vdp-Geschäftsleitung.

Die Entscheidung, die Energieeffizienz von Immobilien zu verbessern, liege bei den Eigentümern. Für die Erreichung der Klimaziele in Europa sei die Einigung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie "ein großer Schritt nach vorne".

Nationales Datenregistert sorgt für Transparenz

Zudem bringe das von jedem Mitgliedsstaat einzurichtende nationale Datenregister mehr Transparenz. "Es ist äußerst wichtig, dass Kreditinstitute Zugang zu den Energieausweisen der in ihrem Finanzierungs- beziehungsweise Investmentportfolio befindlichen Gebäude erhalten. Ohne ausführliche Energiedaten ist für sie die Finanzierung der Transformation des Gebäudebestands nicht umsetzbar", erläutert Kullig.

Allerdings fehlt dem Verband "eine ausreichende Harmonisierung der Energieausweise auf europäischer Ebene" in dem geschlossenen Kompromiss. Damit sei der Vergleich von Energieausweisen in Europa mit Blick auf Regelungen wie etwa der EU-Taxonomie nur eingeschränkt möglich.

Keine Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude

Bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden lässt die Einigung nationale Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zu, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Proeznt bis 2030 und um 20 bis 22 Prozent bis 2035 zu senken. Mindestens 55 Prozent dieser Einsparungen sollen dabei durch die Renovierung der energetisch schlechtesten Immobilien erfolgen. Das betrifft allerdings 43 Prozent des EU-Wohngebäudebestands. 

Weiter sieht die Regelung vor, dass die energetisch schlechtesten 16 Prozent  der Nichtwohngebäude bis 2030 und insgesamt 26 Prozent bis 2033 renoviert werdem müssen. Die Mitgliedstaaten können in beiden Segmenten Denkmalobjekte von den Sanierungspflichten ausnehmen.

Sanierungspflichten für einzelne Wohnimmobilie hätten viele finanziell schwächer aufgestellte Haushalte überfordert, so die Pfandbriefbanken. Hingegen kann der Verband nicht nachvollziehen, dass es nun eine Regelung für energetisch schlechtere Nichtwohngebäude gebe: "Vorgaben auf Basis des durchschnittlichen Zustands des Gebäudebestands wären auch hier die bessere Lösung gewesen, um den unterschiedlichen energetischen Verbesserungsmöglichkeiten jeder einzelnen Immobilie besser gerecht zu werden", so Kullig. Ferner sei fraglich, wie die hohen Sanierungsraten von Nichtwohngebäuden angesichts der begrenzten Kapazitäten im Handwerk in Europa realisiert werden können.

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